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Beschlussvorlage (Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 80 a "Ergänzungsstandort Nahversorgung im Bereich Flaches Feld" im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung hier: Abwägungsbeschlüsse, Satzungsbeschluss,)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
94 kB
Datum
21.03.2012
Erstellt
15.03.12, 18:23
Aktualisiert
15.03.12, 18:23
Beschlussvorlage (Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 80 a "Ergänzungsstandort Nahversorgung im Bereich Flaches Feld" im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung
hier: Abwägungsbeschlüsse, Satzungsbeschluss,) Beschlussvorlage (Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 80 a "Ergänzungsstandort Nahversorgung im Bereich Flaches Feld" im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung
hier: Abwägungsbeschlüsse, Satzungsbeschluss,)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 06.03.2012 - Der Bürgermeister Az: 60 Lq Nr. der Ratsdrucksache: 759-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 21.03.2012 Rat 21.03.2012 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 80 a "Ergänzungsstandort Nahversorgung im Bereich Flaches Feld" im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung hier: Abwägungsbeschlüsse, Satzungsbeschluss, __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Die Mittel stehen haushalts( ) rechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein ( ) Anlagen sind beigefügt _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 759-IX 1. Sachverhalt: Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 24.1.2012 unter Zugrundelegung der Ratsdrucksache Nr. 715 beschlossen den Bebauungsplan Nr. 80a, aus dem zuvor ins Verfahren gebrachten Bebauungsplan Nr. 80 heraus zu lösen / im beschleunigten Verfahren aufzustellen und die Verfahren gem. den §§ 3 Abs. 2 (Öffentlichkeitsbeteiligung) und 4 Abs. 2 (Trägerbeteiligung) durch zu führen. Der beschlossene Entwurfsbebauungsplan hat, gemäß der Ankündigung im Amtsblatt, vom 27.1.2012, mit den betreffenden Anlagen in der Zeit vom 6.2.2012 bis einschließlich 6.3.2012 öffentlich ausgelegen. Parallel wurden mit Schreiben vom 27.1.2012 die im entsprechenden Anhang aufgeführten Träger öffentlicher Belange (TöB) beteiligt (s. Anlage 1). Im vorausgegangenen Vorverfahren zum BP Nr. 80 wurden die TöB bereits mit Schreiben vom 12.12.2011 beteiligt. Die dazu eingegangenen Stellungnahmen sind zwar formal nicht zu beachten, da das weitere Verfahren für den Bereich des BP Nr. 80a im beschleunigten Verfahren ohne ein solches Vorverfahren durchgeführt werden kann / wird, jedoch ist es hilfreich sich inhaltlich mit den Anregungen auseinander zu setzen. Daher werden diese Ihnen hiermit vorgelegt (s. Anlage 2). In der öffentlichen Auslegung als frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum BP 80 sind keine Stellungnahmen eingegangen. Im Rahmen der Auslegung des Entwurfsbebauungsplans Nr. 80a sind die beigefügten Stellungnahmen von TöB (s.Anlage 3) eingegangen. Die noch aus zu arbeitenden Stellungnahmen für die erforderlichen Abwägungen werden nachgereicht. Dabei werden auch Unterlagen zur Abwägung vorgelegt (s. Anlage 4), die auf Stellungnahmen Bezug nehmen, die nicht explizit auf die Offenlage Bezug nehmen, sich jedoch inhaltlich auf das Bebauungsplangebiet bzw. auf die beabsichtigten Ausweisungen beziehen. Weitere Eingaben aus der Öffentlichkeit liegen nicht vor. 2. Rechtliche Würdigung Die Verfahren werden auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des BauGB durchgeführt. 3. Finanzielle Auswirkungen Zu Planungs- Rechtsberatungs- und sonstigen Kosten erfolgen weitere Vorlagen. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Bei Bauleitplanungen handelt es sich um Verfahren, in denen Lösungsvorschläge und mögliche Alternativen sowie deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen abzuwägen sind. 7. Beschlussvorschlag: 1. Zu den eingegangenen Stellungnahmen aus den Verfahren gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB werden die Abwägungsbeschlüsse gefasst. 2. Aufgrund der §§ 2 und 10 des BauGB i.d.F. der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBL I.S.2415) in der zur Zeit gültigen Fassung i.V. mit dem § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der zur Zeit gültigen Fassung wird der Bebauungsplan Nr. 80 a "Ergänzungsstandort Nahversorgung im Bereich Flaches Feld" in der vorliegenden Form nebst Textteil und Begründung als Satzung beschlossen. 3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 80 a "Ergänzungsstandort Nahversorgung im Bereich Flaches Feld" herbeizuführen.