Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
94 kB
Datum
21.03.2012
Erstellt
15.03.12, 18:23
Aktualisiert
15.03.12, 18:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 06.03.2012
- Der Bürgermeister Az: 60 Lq
Nr. der Ratsdrucksache: 759-IX
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
21.03.2012
Rat
21.03.2012
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
__________________________________________________________________________
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 80 a "Ergänzungsstandort Nahversorgung im Bereich Flaches Feld" im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB ohne Durchführung
einer Umweltprüfung
hier: Abwägungsbeschlüsse, Satzungsbeschluss,
__________________________________________________________________________
Berichterstatter: Herr Laqua
__________________________________________________________________________
( ) Kosten €:
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Die Mittel stehen haushalts( )
rechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
( ) Anlagen sind beigefügt
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 759-IX
1. Sachverhalt:
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 24.1.2012 unter Zugrundelegung der
Ratsdrucksache Nr. 715 beschlossen den Bebauungsplan Nr. 80a, aus dem zuvor ins Verfahren
gebrachten Bebauungsplan Nr. 80 heraus zu lösen / im beschleunigten Verfahren aufzustellen
und die Verfahren gem. den §§ 3 Abs. 2 (Öffentlichkeitsbeteiligung) und 4 Abs. 2 (Trägerbeteiligung) durch zu führen.
Der beschlossene Entwurfsbebauungsplan hat, gemäß der Ankündigung im Amtsblatt, vom
27.1.2012, mit den betreffenden Anlagen in der Zeit vom 6.2.2012 bis einschließlich 6.3.2012 öffentlich ausgelegen. Parallel wurden mit Schreiben vom 27.1.2012 die im entsprechenden Anhang
aufgeführten Träger öffentlicher Belange (TöB) beteiligt (s. Anlage 1).
Im vorausgegangenen Vorverfahren zum BP Nr. 80 wurden die TöB bereits mit Schreiben vom
12.12.2011 beteiligt. Die dazu eingegangenen Stellungnahmen sind zwar formal nicht zu beachten, da das weitere Verfahren für den Bereich des BP Nr. 80a im beschleunigten Verfahren ohne
ein solches Vorverfahren durchgeführt werden kann / wird, jedoch ist es hilfreich sich inhaltlich mit
den Anregungen auseinander zu setzen. Daher werden diese Ihnen hiermit vorgelegt (s. Anlage
2).
In der öffentlichen Auslegung als frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum BP 80 sind keine
Stellungnahmen eingegangen.
Im Rahmen der Auslegung des Entwurfsbebauungsplans Nr. 80a sind die beigefügten Stellungnahmen von TöB (s.Anlage 3) eingegangen. Die noch aus zu arbeitenden Stellungnahmen für die
erforderlichen Abwägungen werden nachgereicht. Dabei werden auch Unterlagen zur Abwägung
vorgelegt (s. Anlage 4), die auf Stellungnahmen Bezug nehmen, die nicht explizit auf die Offenlage Bezug nehmen, sich jedoch inhaltlich auf das Bebauungsplangebiet bzw. auf die beabsichtigten Ausweisungen beziehen.
Weitere Eingaben aus der Öffentlichkeit liegen nicht vor.
2. Rechtliche Würdigung
Die Verfahren werden auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des BauGB durchgeführt.
3. Finanzielle Auswirkungen
Zu Planungs- Rechtsberatungs- und sonstigen Kosten erfolgen weitere Vorlagen.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Bei Bauleitplanungen handelt es sich um Verfahren, in denen Lösungsvorschläge und mögliche
Alternativen sowie deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen abzuwägen sind.
7. Beschlussvorschlag:
1. Zu den eingegangenen Stellungnahmen aus den Verfahren gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2
BauGB werden die Abwägungsbeschlüsse gefasst.
2. Aufgrund der §§ 2 und 10 des BauGB i.d.F. der Bekanntmachung vom 23. September 2004
(BGBL I.S.2415) in der zur Zeit gültigen Fassung i.V. mit dem § 7 der Gemeindeordnung für das
Land Nordrhein-Westfalen in der zur Zeit gültigen Fassung wird der Bebauungsplan Nr. 80 a "Ergänzungsstandort Nahversorgung im Bereich Flaches Feld" in der vorliegenden Form nebst Textteil und Begründung als Satzung beschlossen.
3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 80 a "Ergänzungsstandort Nahversorgung im Bereich Flaches Feld" herbeizuführen.