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Beschlussvorlage (Abwassergebühren 2012)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
72 kB
Datum
13.12.2011
Erstellt
24.11.11, 18:11
Aktualisiert
24.11.11, 18:11
Beschlussvorlage (Abwassergebühren 2012) Beschlussvorlage (Abwassergebühren 2012) Beschlussvorlage (Abwassergebühren 2012)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 23.11.2011 - Der Bürgermeister Az: SW 2 Nr. der Ratsdrucksache: 693-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Betriebsausschuss "Stadtwerke" 08.12.2011 Rat 13.12.2011 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Abwassergebühren 2012 __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr W. Müller __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA SW 1 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: BA Stadtwerke ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 693-IX 1. Sachverhalt: Gem. § 76 Abs. 2 GO NRW (Grundsätze der Einnahmebeschaffung) gelten Gebühren als vorrangige Einnahmequelle. Die aus der Schmutz- und Niederschlagswassergebühr bestehenden Abwassergebühren sollen gem. § 6 Abs. 1 KAG NRW die Kosten der öffentlichen Abwasseranlage (Kanalisation) decken. Um diesem Gesetzesauftrag gerecht zu werden, sind jährlich wiederkehrende Gebührenbedarfsberechnungen (Kalkulation) vorzunehmen. Die als Anlage beigefügte Kalkulation 2012 beruht auf dem im Rahmen der Einführung der getrennten Niederschlagswassergebühr (Regenwassergebühr) in Abstimmung mit der Kommunalund Abwasserberatung (KuA) NRW entwickelten Kalkulationsmodell (vgl. RD-Nr. 56-IX/Z-6). Die Entwicklung der Aufwendungen und Erträge sowie des Wasserverbrauches und der abflusswirksamen Flächen führen zu folgenden kostendeckenden Gebührensätzen: a) Schmutzwassergebühr je cbm b) Grundgebühr Niederschlagswasser je 100 qm c) Leistungsgebühr Niederschlagswasser je qm d) Niederschlagswassergebühren Straßenflächen je qm 4,11 € 27,50 € 0,42 € 0,84 € Die Schmutzwassergebühr weicht gegenüber der Bedarfsberechnung des Vorjahres um 0,01 € je cbm, die der Niederschlagswassergebühr für die Straßen um 0,01 € je qm ab. In Anbetracht der mit jeder Gebührenkalkulation unweigerlich verbundenen Prognosen und Abwägungsprozesse sowie der äußerst geringen Differenzen wird kein Erfordernis gesehen, die bisherigen Gebührensätze zu verändern. 2. Rechtliche Würdigung Aufgrund der gesetzlichen Regelungen und der Rechtsprechung des OVG NRW ist eine jährlich wiederkehrende Kalkulation aufzustellen. 3. Finanzielle Auswirkungen Über die Abwassergebühren sind die Aufwendungen für den Betrieb der öffentlichen Kanalisation zu finanzieren. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen keine 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel keine Seite 3 von Ratsdrucksache 693-IX 7. Beschlussvorschlag: Die Gebührenkalkulation 2012 (Anlage) ist vom Rat überprüft und gebilligt.