Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
72 kB
Datum
13.12.2011
Erstellt
24.11.11, 18:11
Aktualisiert
24.11.11, 18:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 23.11.2011
- Der Bürgermeister Az: SW 2
Nr. der Ratsdrucksache: 693-IX
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Betriebsausschuss "Stadtwerke"
08.12.2011
Rat
13.12.2011
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Abwassergebühren 2012
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Berichterstatter: Herr W. Müller
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
SW 1
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
BA Stadtwerke
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 693-IX
1. Sachverhalt:
Gem. § 76 Abs. 2 GO NRW (Grundsätze der Einnahmebeschaffung) gelten Gebühren als vorrangige Einnahmequelle. Die aus der Schmutz- und Niederschlagswassergebühr bestehenden Abwassergebühren sollen gem. § 6 Abs. 1 KAG NRW die Kosten der öffentlichen Abwasseranlage
(Kanalisation) decken. Um diesem Gesetzesauftrag gerecht zu werden, sind jährlich wiederkehrende Gebührenbedarfsberechnungen (Kalkulation) vorzunehmen.
Die als Anlage beigefügte Kalkulation 2012 beruht auf dem im Rahmen der Einführung der getrennten Niederschlagswassergebühr (Regenwassergebühr) in Abstimmung mit der Kommunalund Abwasserberatung (KuA) NRW entwickelten Kalkulationsmodell (vgl. RD-Nr. 56-IX/Z-6).
Die Entwicklung der Aufwendungen und Erträge sowie des Wasserverbrauches und der abflusswirksamen Flächen führen zu folgenden kostendeckenden Gebührensätzen:
a) Schmutzwassergebühr je cbm
b) Grundgebühr Niederschlagswasser je 100 qm
c) Leistungsgebühr Niederschlagswasser je qm
d) Niederschlagswassergebühren Straßenflächen je qm
4,11 €
27,50 €
0,42 €
0,84 €
Die Schmutzwassergebühr weicht gegenüber der Bedarfsberechnung des Vorjahres um 0,01 € je
cbm, die der Niederschlagswassergebühr für die Straßen um 0,01 € je qm ab. In Anbetracht der
mit jeder Gebührenkalkulation unweigerlich verbundenen Prognosen und Abwägungsprozesse
sowie der äußerst geringen Differenzen wird kein Erfordernis gesehen, die bisherigen Gebührensätze zu verändern.
2. Rechtliche Würdigung
Aufgrund der gesetzlichen Regelungen und der Rechtsprechung des OVG NRW ist eine jährlich
wiederkehrende Kalkulation aufzustellen.
3. Finanzielle Auswirkungen
Über die Abwassergebühren sind die Aufwendungen für den Betrieb der öffentlichen Kanalisation
zu finanzieren.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
keine
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
keine
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7. Beschlussvorschlag:
Die Gebührenkalkulation 2012 (Anlage) ist vom Rat überprüft und gebilligt.