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Beschlussvorlage (Einziehung von Wirtschaftswegen; Gemarkung Gymnich, Flur 2, Flurstücke 9 und 60 tlw.)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
89 kB
Datum
11.12.2012
Erstellt
30.11.12, 06:05
Aktualisiert
30.11.12, 06:05
Beschlussvorlage (Einziehung von Wirtschaftswegen;
Gemarkung Gymnich, Flur 2, Flurstücke 9 und 60 tlw.) Beschlussvorlage (Einziehung von Wirtschaftswegen;
Gemarkung Gymnich, Flur 2, Flurstücke 9 und 60 tlw.)

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Inhalt der Datei

88 STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 252/2012 1. Ergänzung Az.: 82 20-40/2718 Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82.2 Datum: 15.11.2012 gez. Dr. Risthaus Amtsleiter RPA Beratungsfolge Rat Betrifft: - 20 - Termin 11.12.2012 BM / Dezernent 16.11.2012 Datum Freigabe -100- Bemerkungen beschließend Einziehung von Wirtschaftswegen; Gemarkung Gymnich, Flur 2, Flurstücke 9 und 60 tlw. Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Einziehung von Wirtschaftswegen; Gemarkung Gymnich, Flur 2, Flurstücke 9 und 60 tlw. Mit Vertrag vom 19./24.10.1990 und Ergänzungsvertrag vom 15.07.2009 wurden die von dem Wegeeinzugsverfahren betroffenen städtischen Wegeflächen an die Rheinischen Baustoffwerke zum Zwecke der Auskiesung verpachtet. Die Rheinischen Baustoffwerke leisteten daraufhin in 1990 eine Abschlagszahlung von 100.000 DM an die Stadt Erftstadt. Die Höhe der Pacht richtet sich nach den tatsächlich ausgekiesten Mengen. Der dafür geschuldete Pachtzins - 1,50 DM/m³ - wird jährlich ermittelt und mit der Abschlagszahlung verrechnet. Zum jetzigen Zeitpunkt ist von dem Abschlag noch ein Betrag von ca. 25.000 DM übrig. Aufgrund der geleisteten Vorauszahlung können die Rheinischen Baustoffwerke noch ca. 13.000 cbm auskiesen. Sofern die Mächtigkeit der Kiesschicht in den vom Wegeeinziehungsverfahren betroffenen Flächen in etwa der Mächtigkeit in den bereits ausgekiesten Flächen entspricht, wäre bis zum Verbrauch der Abschlagszahlung ca. 40 % des betroffenen Weges ausgekiest. Der Pachtvertrag enthält eine Anpassungsklausel. Danach kann noch mit weiteren Einnahmen aus der Auskiesung in Höhe von ca. 75.000 € gerechnet werden. (Dr. Rips) -2-