Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
89 kB
Datum
11.12.2012
Erstellt
30.11.12, 06:05
Aktualisiert
30.11.12, 06:05
Stichworte
Inhalt der Datei
88
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 252/2012 1. Ergänzung
Az.: 82 20-40/2718
Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82.2 Datum: 15.11.2012
gez. Dr. Risthaus
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Rat
Betrifft:
- 20 -
Termin
11.12.2012
BM / Dezernent
16.11.2012
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
beschließend
Einziehung von Wirtschaftswegen;
Gemarkung Gymnich, Flur 2, Flurstücke 9 und 60 tlw.
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Einziehung von Wirtschaftswegen; Gemarkung Gymnich, Flur 2, Flurstücke 9 und 60 tlw.
Mit Vertrag vom 19./24.10.1990 und Ergänzungsvertrag vom 15.07.2009 wurden die von dem
Wegeeinzugsverfahren betroffenen städtischen Wegeflächen an die Rheinischen Baustoffwerke
zum Zwecke der Auskiesung verpachtet. Die Rheinischen Baustoffwerke leisteten daraufhin in
1990 eine Abschlagszahlung von 100.000 DM an die Stadt Erftstadt.
Die Höhe der Pacht richtet sich nach den tatsächlich ausgekiesten Mengen. Der dafür
geschuldete Pachtzins - 1,50 DM/m³ - wird jährlich ermittelt und mit der Abschlagszahlung
verrechnet. Zum jetzigen Zeitpunkt ist von dem Abschlag noch ein Betrag von ca. 25.000 DM
übrig. Aufgrund der geleisteten Vorauszahlung können die Rheinischen Baustoffwerke noch ca.
13.000 cbm auskiesen.
Sofern die Mächtigkeit der Kiesschicht in den vom Wegeeinziehungsverfahren betroffenen
Flächen in etwa der Mächtigkeit in den bereits ausgekiesten Flächen entspricht, wäre bis zum
Verbrauch der Abschlagszahlung ca. 40 % des betroffenen Weges ausgekiest.
Der Pachtvertrag enthält eine Anpassungsklausel. Danach kann noch mit weiteren Einnahmen
aus der Auskiesung in Höhe von ca. 75.000 € gerechnet werden.
(Dr. Rips)
-2-