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Sitzungsvorlage (Jahresabschluss 2008)

Daten

Kommune
Titz
Größe
9,3 kB
Erstellt
06.10.10, 08:24
Aktualisiert
06.10.10, 08:24
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Inhalt der Datei

Gemeinde T I T Z - Der Bürgermeister Fachbereich I Az.: Da Titz, den 24.02.2010 Sitzungsvorlage Ausschuss Datum Betriebsausschuss 10.03.2010 Ö/NÖ TOP Ö 1 Betr.: Jahresabschluss 2008 Anlage: Jahresabschluss und Lagebericht Beschlussvorschlag: Der Betriebsausschuss bestätigt nach eigener Überprüfung hierdurch den gem. § 26 Abs. 1 EigVO von der Betriebsleitung aufgestellten Jahresabschluss zum 31.12.2008 und den Lagebericht zum 31.12.2008. Er erteilt der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2008 Entlastung gem. § 5 Abs. 5 Satz 2 EigVO. Den Prüfungsergebnissen der beauftragten Wirtschaftsprüfer Dr. Paffen, Schreiber & Partner GbR, Aachen, folgend, beinhalten der Jahresabschluss und der Lagebericht auch nach Auffassung des Ausschusses ein vollständiges und die ordnungsgemäße Betriebsführung wiedergebendes Bild über die Betriebsentwicklungen im Wirtschaftsjahr 2008. Aus diesem Grund empfiehlt der Betriebsausschuss auch dem Rat, den Jahresabschluss und den Lagebericht zum 31.12.2008 gem. § 26 Abs. 2 EigVO festzustellen und den Jahresgewinn in Höhe von 17.684,79 € der allgemeinen Rücklage zuzuführen. Gleichzeitig ersucht der Betriebsausschuss den Rat, ihm Entlastung gem. § 4 Buchst. c EigVO zu erteilen. Begründung: Der Jahresabschluss zum 31.12.2008 ist als Anlage beigefügt. Aus dem erstellten Lagebericht ist die Entwicklung des Geschäftsjahres 2008 ersichtlich. Insgesamt vermittelt er – auch nach Prüfung durch das Büro Dr. Paffen, Schreiber & Partner GbR – eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Eigenbetriebes. Der Jahresgewinn sank in 2008 auf 17.684,79 € gegenüber 34.235,52 € in 2007. Die im Konzessionsabgaberecht bei 4 % liegende Verzinsung, die im Sinne des § 10 Abs. 5 Eigenbetriebsverordnung als geforderte marktübliche Verzinsung zu werten ist, konnte mit diesem Jahresgewinn nicht erwirtschaftet werden. Im Ergebnis wurden zudem für das Jahr 2008 die steuerlichen und preisrechtlichen Vorschriften für die Auszahlung von Konzessionsabgaben nicht erfüllt. Die Voraussetzungen für die im Lagebericht genannte Verbesserung der Ertragslage wurden über eine Anpassung der Gebühren zum 1. Januar 2010 geschaffen. Durch Gesetz vom 16. November 2004 erfolgte eine Neuregelung von Vorschriften in der Eigenbetriebsverordnung, die auch den Jahresabschluss des Wasserwerkes und das Verfahren der Feststellung betreffen. Nach diesen Regelungen hat der Betriebsausschuss über die Entlastung der Betriebsleitung und der Rat über die Feststellung des Jahresabschlusses, die Verwendung des Ergebnisses und die Entlastung des Betriebsausschusses zu beschließen. ( Frantzen ) -2-