Daten
Kommune
Titz
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Erstellt
06.10.10, 08:24
Aktualisiert
06.10.10, 08:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde T I T Z
- Der Bürgermeister Fachbereich I
Az.: Da
Titz, den 24.02.2010
Sitzungsvorlage
Ausschuss
Datum
Betriebsausschuss
10.03.2010
Ö/NÖ
TOP
Ö
1
Betr.:
Jahresabschluss 2008
Anlage: Jahresabschluss und Lagebericht
Beschlussvorschlag:
Der Betriebsausschuss bestätigt nach eigener Überprüfung hierdurch den gem. § 26 Abs. 1 EigVO
von der Betriebsleitung aufgestellten Jahresabschluss zum 31.12.2008 und den Lagebericht zum
31.12.2008. Er erteilt der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2008 Entlastung gem. § 5 Abs. 5
Satz 2 EigVO.
Den Prüfungsergebnissen der beauftragten Wirtschaftsprüfer Dr. Paffen, Schreiber & Partner GbR,
Aachen, folgend, beinhalten der Jahresabschluss und der Lagebericht auch nach Auffassung des
Ausschusses ein vollständiges und die ordnungsgemäße Betriebsführung wiedergebendes Bild
über die Betriebsentwicklungen im Wirtschaftsjahr 2008. Aus diesem Grund empfiehlt der
Betriebsausschuss auch dem Rat, den Jahresabschluss und den Lagebericht zum 31.12.2008
gem. § 26 Abs. 2 EigVO festzustellen und den Jahresgewinn in Höhe von 17.684,79 € der
allgemeinen Rücklage zuzuführen.
Gleichzeitig ersucht der Betriebsausschuss den Rat, ihm Entlastung gem. § 4 Buchst. c EigVO zu
erteilen.
Begründung:
Der Jahresabschluss zum 31.12.2008 ist als Anlage beigefügt. Aus dem erstellten Lagebericht ist
die Entwicklung des Geschäftsjahres 2008 ersichtlich. Insgesamt vermittelt er – auch nach Prüfung
durch das Büro Dr. Paffen, Schreiber & Partner GbR – eine zutreffende Vorstellung von der Lage
des Eigenbetriebes.
Der Jahresgewinn sank in 2008 auf 17.684,79 € gegenüber 34.235,52 € in 2007. Die im
Konzessionsabgaberecht bei 4 % liegende Verzinsung, die im Sinne des § 10 Abs. 5
Eigenbetriebsverordnung als geforderte marktübliche Verzinsung zu werten ist, konnte mit diesem
Jahresgewinn nicht erwirtschaftet werden. Im Ergebnis wurden zudem für das Jahr 2008 die
steuerlichen und preisrechtlichen Vorschriften für die Auszahlung von Konzessionsabgaben nicht
erfüllt.
Die Voraussetzungen für die im Lagebericht genannte Verbesserung der Ertragslage wurden über
eine Anpassung der Gebühren zum 1. Januar 2010 geschaffen.
Durch Gesetz vom 16. November 2004 erfolgte eine Neuregelung von Vorschriften in der
Eigenbetriebsverordnung, die auch den Jahresabschluss des Wasserwerkes und das Verfahren
der Feststellung betreffen. Nach diesen Regelungen hat der Betriebsausschuss über die
Entlastung der Betriebsleitung und der Rat über die Feststellung des Jahresabschlusses, die
Verwendung des Ergebnisses und die Entlastung des Betriebsausschusses zu beschließen.
( Frantzen )
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