Daten
Kommune
Titz
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Erstellt
11.10.10, 16:30
Aktualisiert
11.10.10, 16:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Niederschrift
über die Einwohnerversammlung zum Straßenbau Im Grüntal und Zum Königstal in Titz, am
Montag, 12.07.2010, 18.00 Uhr, im Sitzungssaal des Rathauses Titz
Anwesend:
s. Anwesenheitsliste
Ferner anwesend:
Beigeordneter Christian Canzler
Gemeindeamtsrat Michael Müller
Mario Fabry, VDH Erkelenz
Beigeordneter Canzler eröffnet in Vertretung von Bürgermeister Frantzen die Einwohnerversammlung und begrüßt die Anwesenden. Bürgermeister Frantzen sei eine Teilnahme leider
nicht möglich. Zum Ablauf der heutigen Einwohnerversammlung schlägt Beigeordneter
Canzler vor, diese nach einer von der Verwaltung erstellten Gliederung vorzunehmen. Nach
dem Vortrag der Verwaltung bzw. des Ing.-Büros sind dann Fragen und Anregungen zu den
einzelnen Punkten möglich. Zu Beginn wird nochmals ein Überblick über die Kanalbaumaßnahme gegeben, wobei die hierzu vorgesehenen vier Gliederungspunkte zusammengefasst
werden.
1. – 4.
Kanalzustandbewertungen, Kanalhausanschlüsse, Kanallageplan, Zustand
der Kanalisation
Der Kanal in den Straßen Im Grüntal und Zum Königstal wurde im Jahre 2000 durch
das Ing.-Büro Achten und Jansen bewertet und überwiegend in die Schadenklasse
3 eingestuft und ist somit mittelfristig zu sanieren.
Weiterhin sind 30 Kanalhausanschlüsse vorhanden. Hiervon sind 22 Anschlüsse erneuerungsbedürftig. Lediglich 8 Anschlüsse müssen nicht erneuert werden. Diese
Anschlüsse werden auf die neue Kanalleitung umgeklemmt. Diese Hausanschlüsse
können auch erneuert werden, sofern die Eigentümer dies wünschen.
Die Erneuerung der Kanalisation soll im Bereich der heutigen Kanaltrasse erfolgen.
Geringfügige Abweichungen sind möglich. Der heute vorhandene Kanal DN 300 soll
durch die gleiche Dimension ersetzt werden. Lediglich die letzte Haltung in der
Straße Zum Königstal in Richtung Landstraße kann aufgrund des Schadensbildes
erhalten werden. Die Hydraulik des Hauptkanals wurde berechnet und ist ausreichend.
Die Fragen der Anwohner wurden beantwortet. Hierbei wurde auch darauf hingewiesen, dass sich die Hauseigentümer selbst gegen Rückstau aus der Kanalisation
sichern müssen (Einbau einer Rückstausicherung innerhalb des Hausanschlusses
auf dem eigenen Grundstück). Kanäle können nicht für alle Regenereignisse ausreichend dimensioniert werden; hierzu gibt es keine rechtliche Verpflichtung. Die Kosten, welche über die Kanalbenutzungsgebühren an die Bürger weitergeleitet werden, würden dann enorm steigen.
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Da es angeblich bei Starkregenereignissen in der Straße Zum Königstal zu „nassen
Kellern“ in der Vergangenheit gekommen ist, wird aus der Versammlung heraus angeregt, eine größer dimensionierte Kanalleitung zu verlegen. Der Verwaltung ist bisher hiervon nichts bekannt, es wird aber eine Prüfung zugesagt.
Häuser, die heute keinen eigenen Anschluss haben, werden für die Anlieger kostenpflichtig an die Kanalisation angeschlossen. Bei nicht bebauten Grundstücken
wird mit den Grundstückseigentümern über eine Anschlussmöglichkeit gesprochen,
um spätere Aufbrüche der neuen Straße zu vermeiden. Im Zuge der Kanalerneuerung wird auch eine eventuelle Mitverlegung von Versorgungsleitungen bei den Versorgungsträgern angefragt.
5.
Gutachten
Über den Straßenaufbau und auch den Gehwegaufbau wurde ein Gutachten erstellt. Hierbei wurde festgestellt, dass der Fahrbahn- bzw. Gehwegaufbau nicht den
technischen Vorschriften entspricht und somit nicht den Anforderungen an eine verkehrssichere Anlage. Das Gutachten kann jederzeit bei der Verwaltung eingesehen
werden.
6.
Fotos
Es werden einige Fotos aus dem heutigen Bestand gezeigt, welche die Schäden im
Straßen- und Gehwegbereich dokumentieren.
7.
Querschnitt
Der Straßenquerschnitt einschließlich der Gehwege wird erläutert und der Straßenund Gehwegaufbau erklärt. Die Anlegung der Bordsteine erfolgt als Hochbord (12
cm). Die Gehwege werden in der Bauklasse IV ausgeführt, so dass ein ausnahmsweise Überfahren möglich und unschädlich ist.
8.
Gestaltungsplan
Die Fahrbahnbreite wird durchgängig durchschnittlich 5,25 m betragen. Die Gehwegbreiten variieren und betragen durchschnittlich 1,50 m.
9.
Zustand der Oberfläche
Die heutigen Aufbauten entsprechen nicht den Erfordernissen des Straßenaufbaus.
Die Fahrbahn ist fast vollständig zerstört und nicht mehr verkehrssicher. Auch Gehwege entsprechen nicht den Ansprüchen an die Verkehrssicherheit und sind in einem sehr schlechten Zustand bzw. Gehwegbefestigungen fehlen in Teilbereichen.
10.
Kosten
Die für die Anlieger entstehenden Kosten bei der Erneuerung des Kanalhausanschlusses werden bei Neubaumaßnahmen pauschal mit 240,-- €/lfdm erhoben. Im
Zuge der Gleichbehandlung aller Anlieger wird die Berechnung von Straßenmitte bis
Grundstücksgrenze vorgenommen. Die tatsächliche Lage des Kanals in der Straße
ist bei der Berechnung unerheblich.
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Die KAG-Beiträge für Fahrbahn, Oberflächenentwässerung und Gehwege richten
sich nach den tatsächlichen Baukosten. Aufgrund einer Kostenschätzung wurde eine Berechnung des von den Grundstückseigentümern zu zahlenden Anteils vorgenommen. Diese Berechnung ist als Anlage beigefügt. Hierbei ist zu beachten, dass
entsprechend der Nutzbarkeit der Grundstücke die beitragspflichtige Fläche mit einem Faktor vervielfacht wird. Bei einer gewerblichen Nutzung eines Grundstückes
erfolgt zusätzlich ein Aufschlag von 30 %.
11.
Verschiedenes
Baubeginn könnte vorbehaltlich des Wetters voraussichtlich Anfang des Jahres
2011 sein. Die Dauer der Baumaßnahme beträgt ca. drei bis vier Monate. Auf die
Belange der Gewerbetreibenden bzw. der Landwirtschaft wird weitestgehend Rücksicht genommen.
Mehrheitlich plädieren die Anwesenden für die Gestaltung der Straßen ohne Bäume.
Titz, 11.10.2010
angefertigt:
gesehen:
(Müller)
Gemeindeamtsrat
(Canzler)
Beigeordneter
gesehen:
(Frantzen)
Bürgermeister
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