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Sitzungsvorlage (Satzung über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in dem im Zusammenhang bebauten Ortsteil Rödingen in der Gemeinde Titz gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB (Ergänzungssatzung Rödingen Nr. 2) a) Beschluss über die Anregungen im Rahmen der Offenlage gem. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 2 und 3 BauGB b) Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB c) Beantragung der Genehmigung gem. § 10 Abs. 2 BauGB)

Daten

Kommune
Titz
Größe
8,2 kB
Erstellt
11.10.10, 16:30
Aktualisiert
11.10.10, 16:30
Sitzungsvorlage (Satzung über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in dem im Zusammenhang bebauten Ortsteil Rödingen in der Gemeinde Titz gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB (Ergänzungssatzung Rödingen Nr. 2)
a) Beschluss über die Anregungen im Rahmen der Offenlage gem. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 2 und 3 BauGB
b) Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
c) Beantragung der Genehmigung gem. § 10 Abs. 2 BauGB)

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Inhalt der Datei

Gemeinde T I T Z - Der Bürgermeister 12.04.201011.10.2010 Fachbereich 3 Az.: M/Ki Titz, Sitzungsvorlage Ausschuss Datum Ö/NÖ TOP Bauen, Planen und Umwelt 28.04.2010 Ö 7 Gemeinderat 05.05.2010 Ö Satzung über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in dem im Zusammenhang bebauten Ortsteil Rödingen in der Gemeinde Titz gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB (Ergänzungssatzung Rödingen Nr. 2) a) Beschluss über die Anregungen im Rahmen der Offenlage gem. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 2 und 3 BauGB b) Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB c) Beantragung der Genehmigung gem. § 10 Abs. 2 BauGB Beschlussentwurf: a) b) c) Auf die als Anlage beigefügten Anregungen mit Stellungnahmen der Verwaltung und Beschlussempfehlungen wird verwiesen. Die Satzung über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in dem im Zusammenhang bebauten Ortsteil Rödingen der Gemeinde Titz gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB (Ergänzungssatzung Rödingen Nr. 2) wird gem. § 10 BauGB beschlossen. Die Genehmigung der Ergänzungssatzung Rödingen Nr. 2 gem. § 10 Abs. 2 BauGB ist bei der Bezirksregierung zu beantragen. Begründung: Der Rat der Gemeinde Titz hat in seiner Sitzung am 30.04.2009 die Aufstellung der Satzung über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in dem im Zusammenhang bebauten Ortsteil Rödingen in der Gemeinde Titz gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB (Ergänzungssatzung Rödingen Nr. 2) beschlossen. Die entsprechende öffentliche Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt am 07.03.2010. Die Bürgerbeteiligung im Rahmen der Offenlage fand in der Zeit vom 15.03. bis einschließlich 15.04.2010 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange konnten ihre Stellungnahmen ebenfalls bis zu diesem Termin abgeben. Während dieser Auslegungsfrist wurden die beigefügten Anregungen vorgebracht; diese führen jedoch nicht zur Änderung der Bauleitplanung. Gemäß § 10 BauGB beschließt die Gemeinde den Bauleitplan als Satzung. Diese bedarf nach § 10 Abs. 2 BauGB der Genehmigung der Höheren Verwaltungsbehörde (Bezirksregierung Köln). Als Anlage ist der Planentwurf mit Begründung beigefügt. (Frantzen)