Daten
Kommune
Titz
Größe
8,2 kB
Erstellt
11.10.10, 16:30
Aktualisiert
11.10.10, 16:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde T I T Z
- Der Bürgermeister 12.04.201011.10.2010
Fachbereich 3 Az.: M/Ki
Titz,
Sitzungsvorlage
Ausschuss
Datum
Ö/NÖ
TOP
Bauen, Planen und Umwelt
28.04.2010
Ö
7
Gemeinderat
05.05.2010
Ö
Satzung über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in dem im Zusammenhang
bebauten Ortsteil Rödingen in der Gemeinde Titz gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB
(Ergänzungssatzung Rödingen Nr. 2)
a)
Beschluss über die Anregungen im Rahmen der Offenlage gem. § 13 Abs. 2 Satz 1
Nrn. 2 und 3 BauGB
b)
Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
c)
Beantragung der Genehmigung gem. § 10 Abs. 2 BauGB
Beschlussentwurf:
a)
b)
c)
Auf die als Anlage beigefügten Anregungen mit Stellungnahmen der Verwaltung und
Beschlussempfehlungen wird verwiesen.
Die Satzung über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in dem im
Zusammenhang bebauten Ortsteil Rödingen der Gemeinde Titz gem. § 34 Abs. 4 Satz
1 Nr. 3 BauGB (Ergänzungssatzung Rödingen Nr. 2) wird gem. § 10 BauGB
beschlossen.
Die Genehmigung der Ergänzungssatzung Rödingen Nr. 2 gem. § 10 Abs. 2 BauGB ist
bei der Bezirksregierung zu beantragen.
Begründung:
Der Rat der Gemeinde Titz hat in seiner Sitzung am 30.04.2009 die Aufstellung der Satzung über
die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in dem im Zusammenhang bebauten Ortsteil
Rödingen in der Gemeinde Titz gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB (Ergänzungssatzung
Rödingen Nr. 2) beschlossen. Die entsprechende öffentliche Bekanntmachung erfolgte im
Amtsblatt am 07.03.2010. Die Bürgerbeteiligung im Rahmen der Offenlage fand in der Zeit vom
15.03. bis einschließlich 15.04.2010 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
konnten ihre Stellungnahmen ebenfalls bis zu diesem Termin abgeben. Während dieser
Auslegungsfrist wurden die beigefügten Anregungen vorgebracht; diese führen jedoch nicht zur
Änderung der Bauleitplanung.
Gemäß § 10 BauGB beschließt die Gemeinde den Bauleitplan als Satzung. Diese bedarf nach §
10 Abs. 2 BauGB der Genehmigung der Höheren Verwaltungsbehörde (Bezirksregierung Köln).
Als Anlage ist der Planentwurf mit Begründung beigefügt.
(Frantzen)