Daten
Kommune
Titz
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Erstellt
12.10.10, 07:53
Aktualisiert
12.10.10, 07:53
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde T I T Z
- Der Bürgermeister -
Titz, den 08.12.2009
Sitzungsvorlage
Ausschuss
Datum
Ö/NÖ
TOP
Gemeinderat
10.12.2009
Ö
3
Kommunale Finanzsituation
a) Auswirkungen des GFG auf den Haushalt der Gemeinde Titz
b) Delegationsrücknahme im Sozialbereich
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt die nachfolgende Sachverhaltsdarstellung sowie die ergänzenden
mündlichen Ausführungen des Bürgermeisters zur kommunalen Finanzsituation zur Kenntnis und
positioniert sich wie folgt:
1. Die Gemeinde Titz hat in den vergangenen Jahren enorme Anstrengungen zur Konsolidierung
ihres Haushalts unternommen: Das kommunale Leistungsangebot ist zurückgefahren worden,
Standards wurden reduziert, der Personalkörper der Gemeindeverwaltung ist – anerkannt –
enorm schlank. Die Möglichkeit weiterer Einsparungen kann zwar nicht kategorisch
ausgeschlossen werden; nur: Nach mehrjährigen (erfolgreichen) Konsolidierungsaktivitäten
sind signifikante Einsparpotenziale im Titzer Gemeindehaushalt nicht mehr zu erwarten.
2. Im Ergebnis des strikten Sparkurses ist es der Gemeinde Titz gelungen, aus der zum Start des
Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) im Jahr 2006 ausgewiesenen
Ausgleichsrücklage in Höhe von gut 2,2 Mio. Euro bis Ende des Jahres 2008 lediglich einen
Betrag in Höhe von knapp 0,7 Mio. Euro entnehmen zu müssen. Annähernd 70 Prozent der
Mittel der Ausgleichsrücklage konnten somit bis Ende 2008 für kommende Jahre gesichert
werden. Auch dieser im interkommunalen Vergleich bemerkenswert behutsame Verzehr der
Ausgleichsrücklage lässt die seriöse und sparsame Haushalts- und Wirtschaftsführung der
Gemeinde erkennen.
3. Trotz aller intensiven Bemühungen, die Gemeindehaushalte im Geist intergenerativer
Gerechtigkeit aufzustellen und entsprechend nachhaltig zu führen, droht der Gemeinde in den
kommenden Jahren jedoch der Gang in die Haushaltssicherung. Verantwortlich für diese
missliche Entwicklung sind in erster Linie externe Faktoren, d.h. nicht durch die Gemeinde Titz
zu verantwortende Beschlüsse. Konkret:
a. Infolge der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise, die mit Verzögerung nun die
öffentlichen Haushalte erreicht, hat das Land für das Jahr 2010 die für alle Kommunen
zur Verfügung stehende Verteilungsmasse für Schlüsselzuweisungen deutlich
reduziert. Der Haushalt der Gemeinde Titz muss daher im kommenden Jahr mit
verminderten Einnahmen aus dem kommunalen Finanzausgleich in einer
Größenordnung von rund 450.000 Euro rechnen.
Durch diese Reduzierung der Schlüsselzuweisungen wird die grundgesetzlich
garantierte kommunale Selbstverwaltung (Art. 28 GG; vgl. auch Art. 78 LVerf NRW) ad
absurdum geführt. Neben eigenem dokumentierten Sparwillen, der in der Gemeinde
Titz nachweislich erbracht wurde und wird, trägt nur eine auskömmliche Unterstützung
des Landes zur nachhaltigen Aufgabenerfüllung der Städte und Gemeinden bei.
In diesem Zusammenhang trägt der Rat der Gemeinde Titz die beigefügte Resolution
„Rettungsschirm für Städte und Gemeinden“ des Städte- und Gemeindebundes NRW
vollinhaltlich mit.
b. Unabhängig von den Einschnitten in den kommunalen Finanzausgleich führt die vom
Kreis Düren beabsichtigte Rücknahme der Delegationssatzung im SGB II mit Wirkung
vom 01.01.2011 zu gravierenden weiteren Einschnitten in den Haushalten von gleich
13 (der 15) kreisangehörigen Kommunen, so auch der Gemeinde Titz.
Die Entscheidung, die die Kommunen nicht unmittelbar beeinflussen können, stellt für
die Kreistagsmitglieder die „Wahl zwischen Pest und Cholera“ dar:
Entweder stimmen die Kreistagsabgeordneten gegen die Sitzungsvorlage des
Landrats und nehmen darüber in Kauf, dass der Kreis Düren seinen
Optionsstatus verliert (mit der wahrscheinlichen Folge einer insgesamt höheren
Belastung für die Kommunen als bei der Rücknahme der Delegationssatzung).
Alternativ stimmt der Kreistag dem Beschlussvorschlag mit der Folge einer
gegenüber der heutigen delegierten Aufgabenwahrnehmung höheren Belastung
für 13 der 15 Kommunen zu. Diese stellt sich zwar geringer dar als die Folgen
im Fall des Verlusts der Option; die Folgen für die jeweiligen kommunalen
Haushalte bleiben jedoch immens.
Im Ergebnis wird gefordert, die bereits für den 15.12.2009 geplante Entscheidung im
Kreistag zurückzustellen und den Kreis Düren zunächst prüfen zu lassen,
inwieweit
eine
Einbeziehung
des
Soziallastenansatzes
Schlüsselzuweisungen des Landes Nordrhein-Westfalen bzw.
ob alternativ eine differenzierte Kreisumlage
zu einer angemesseneren Verteilung der
kreisangehörigen Städten und Gemeinden führt.
-2-
Soziallasten
zwischen
in
den
den
15
Begründung:
zu 3a.:
Die gesamte (= landesweite) Verteilungsmasse für den kommunalen Finanzausgleich, die das
Land Nordrhein-Westfalen im Rahmen des GFG 2010 zur Verfügung stellt, beläuft sich auf 7,6
Mrd. Euro und liegt damit um 375,1 Mio. Euro niedriger als die im GFG 2009 durch das Land
bereitgestellten Mittel. Die Folgen dieser Reduzierung sind für zahlreiche Kommunen dramatisch.
Die Gemeinde Titz, die in mehreren der vergangenen Jahre einen „echten“ Haushaltsausgleich
(d.h. ohne Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage) darstellen konnte, wird in den kommenden
Jahren ihre Reserven massiv angreifen müssen. Mittelfristig droht deshalb – auch unter
Berücksichtigung
der
unter
3b.
dargestellten
Belastungen
–
die
Einleitung
haushaltskonsolidierender Maßnahmen mit heute noch nicht absehbaren Belastungen für die
Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde.
In diesem Zusammenhang wird auch auf die beigefügte Resolution des Deutschen Städte und
Gemeindebunds NRW verwiesen.
zu 3b.:
Der Kreis Düren gehört zu den bundesweit 69 Optionskommunen, in denen das SGB II in alleiniger
Trägerschaft umgesetzt wird. Die so genannten aktivierenden Leistungen (= Leistungen der
früheren Arbeitsämter) werden an den Standorten Düren und Jülich durch die job-com des Kreises
erbracht, für die passiven Leistungen (= Leistungen der gewährenden Sozialhilfe) hat der Kreis
Düren die kreisangehörigen Städte und Gemeinden per Satzung herangezogen. Diese passiven
Leistungen, insbesondere die Kosten der Unterkunft, sowie die zur Hilfegewährung erforderlichen
Personal- und Sachkosten sind aus den Haushalten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden
zu finanzieren.
Wegen der vergleichsweise hohen Sozialhilfequote an der Gesamtbevölkerung fordert
insbesondere die Stadt Düren seit mehreren Jahren eine Beteiligung der Umlandkommunen an
der eigenen Belastung des Sozialetats. Hintergrund dieser Forderung ist die Annahme, dass das
Überangebot an vergleichsweise preiswertem Wohnraum in der Stadt Düren zum Zuzug von
Hilfeempfängern aus der Region führt. Ein von der Stadt Düren vor einigen Jahren geforderter
Härteausgleich ist jedoch nicht zustande gekommen. Eine daraufhin durch die Stadt Düren
erhobene Klage ruht derzeit.
Der Kreis Düren beabsichtigt nunmehr die Rücknahme der Delegation zum 31.12.2010; ein
entsprechende Sitzungsvorlage (siehe Anlage) soll bereits am 15.12.2009 durch den Kreistag
beschlossen werden. Diese aus eigener Initiative des Kreises vorbereitete Vorlage, die im Übrigen
erst am 07.12.2009 erstmals den Bürgermeistern der kreisangehörigen Kommunen erläutert
wurde, begründet der Landrat einerseits mit der Notwendigkeit, „Hilfe aus einer Hand“ zu
gewähren, andererseits damit, dass er den Optionsstatus des Kreises über den wahrscheinlichen
Ausstieg der Stadt Düren aus der Delegationssatzung gefährdet sieht. In diesem Fall drohe der
gesamten kommunalen Landschaft des Kreises Düren eine höhere Belastung als über das
bisherige Optionsmodell (der Kreis hat die dann drohende Mehrbelastung für den Titzer Haushalt
mit überschlägig ca. 345.000 Euro jährlich beziffert). Den Zeitdruck erklärt der Landrat damit, dass
der organisatorische Vorlauf für die Übernahme aller Aufgaben des SGB II in die Trägerschaft des
Kreises ein Jahr benötige.
-3-
Die Rücknahme der Delegation im SGB II belastet den Titzer Haushalt nach einer Modellrechnung
des Kreises um ca. 270.000 Euro jährlich (siehe Anlage). Allerdings beruht diese Modellrechnung
auf teilweise überholten Personal- und Sachkostenangaben der kreisangehörigen Städte und
Gemeinden; zu erwarten ist, dass aktualisierte Werte zu veränderten Belastungswerten führen
werden (im Fall der Gemeinde Titz tendenziell zu geringeren Auswirkungen, da die seinerzeit
angegebenen Sachkosten deutlich zu gering erscheinen). Die in der Modellrechnung
angegebenen Werte sind zudem um Personalkosten zu bereinigen. Der Kreis Düren hat den
Bürgermeistern in einem Abstimmungsgesprächen am 07.12.2009 die Übernahme des für SGB II
vorgehaltenen Personals (Gemeinde Titz: 2,0 vollzeitverrechnete Kräfte), alternativ die
Beschäftigung über einen Personalgestellungsvertrag, zugesagt.
Unabhängig davon, dass die Entscheidung über die Rücknahme der Delegation im SGB II im
Kreistag fällt, ergeben sich aus Sicht des Unterzeichners zwei grundsätzlich überprüfungswürdige
Punkte:
Die Finanzierungssystematik der Schlüsselzuweisungen des Landes berücksichtigt die
Soziallasten der Städte und Gemeinden bereits. Dieser Soziallastenansatz bemisst sich
nach der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften, multipliziert mit dem Faktor 3,9, und ergibt für
Titz den Ansatz von 651. Zum Vergleich: In Düren beträgt der Ansatz 22.495, spiegelt
damit auch die Höhe der Bedarfsgemeinschaften und die damit einher gehende zusätzliche
Unterstützung durch das Land wieder.
Sofern es überhaupt zu einer Rücknahme der Delegation im SGB II und folglich zu einer
solidarische Belastung aller kreisangehörigen Kommunen kommen soll, erscheint eine
ausschließliche Verteilung der Lasten ohne Berücksichtigung entsprechender Einnahmen
im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs nicht gerechtfertigt.
Unabhängig davon erscheint zur Belastung der einzelnen Kommunen das Instrument der
so genannten „differenzierten Kreisumlage“ geeignet, das die Aufwendungen der Städte
und Gemeinden über einen verursachungsgerechten Maßstab verteilt.
Daher erscheint es angezeigt, eine Entscheidung in dieser, die Haushalte aller kreisangehörigen
Städte und Gemeinden erheblich betreffenden, Frage erst zu treffen, wenn diese beiden Punkte
nachvollziehbar geprüft wurden.
(Frantzen)
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