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Sitzungsvorlage (Kommunale Finanzsituation a) Auswirkungen des GFG auf den Haushalt der Gemeinde Titz b) Delegationsrücknahme im Sozialbereich)

Daten

Kommune
Titz
Größe
20 kB
Erstellt
12.10.10, 07:53
Aktualisiert
12.10.10, 07:53
Sitzungsvorlage (Kommunale Finanzsituation
a) Auswirkungen des GFG auf den Haushalt der Gemeinde Titz
b) Delegationsrücknahme im Sozialbereich) Sitzungsvorlage (Kommunale Finanzsituation
a) Auswirkungen des GFG auf den Haushalt der Gemeinde Titz
b) Delegationsrücknahme im Sozialbereich) Sitzungsvorlage (Kommunale Finanzsituation
a) Auswirkungen des GFG auf den Haushalt der Gemeinde Titz
b) Delegationsrücknahme im Sozialbereich) Sitzungsvorlage (Kommunale Finanzsituation
a) Auswirkungen des GFG auf den Haushalt der Gemeinde Titz
b) Delegationsrücknahme im Sozialbereich)

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Inhalt der Datei

Gemeinde T I T Z - Der Bürgermeister - Titz, den 08.12.2009 Sitzungsvorlage Ausschuss Datum Ö/NÖ TOP Gemeinderat 10.12.2009 Ö 3 Kommunale Finanzsituation a) Auswirkungen des GFG auf den Haushalt der Gemeinde Titz b) Delegationsrücknahme im Sozialbereich Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat nimmt die nachfolgende Sachverhaltsdarstellung sowie die ergänzenden mündlichen Ausführungen des Bürgermeisters zur kommunalen Finanzsituation zur Kenntnis und positioniert sich wie folgt: 1. Die Gemeinde Titz hat in den vergangenen Jahren enorme Anstrengungen zur Konsolidierung ihres Haushalts unternommen: Das kommunale Leistungsangebot ist zurückgefahren worden, Standards wurden reduziert, der Personalkörper der Gemeindeverwaltung ist – anerkannt – enorm schlank. Die Möglichkeit weiterer Einsparungen kann zwar nicht kategorisch ausgeschlossen werden; nur: Nach mehrjährigen (erfolgreichen) Konsolidierungsaktivitäten sind signifikante Einsparpotenziale im Titzer Gemeindehaushalt nicht mehr zu erwarten. 2. Im Ergebnis des strikten Sparkurses ist es der Gemeinde Titz gelungen, aus der zum Start des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) im Jahr 2006 ausgewiesenen Ausgleichsrücklage in Höhe von gut 2,2 Mio. Euro bis Ende des Jahres 2008 lediglich einen Betrag in Höhe von knapp 0,7 Mio. Euro entnehmen zu müssen. Annähernd 70 Prozent der Mittel der Ausgleichsrücklage konnten somit bis Ende 2008 für kommende Jahre gesichert werden. Auch dieser im interkommunalen Vergleich bemerkenswert behutsame Verzehr der Ausgleichsrücklage lässt die seriöse und sparsame Haushalts- und Wirtschaftsführung der Gemeinde erkennen. 3. Trotz aller intensiven Bemühungen, die Gemeindehaushalte im Geist intergenerativer Gerechtigkeit aufzustellen und entsprechend nachhaltig zu führen, droht der Gemeinde in den kommenden Jahren jedoch der Gang in die Haushaltssicherung. Verantwortlich für diese missliche Entwicklung sind in erster Linie externe Faktoren, d.h. nicht durch die Gemeinde Titz zu verantwortende Beschlüsse. Konkret: a. Infolge der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise, die mit Verzögerung nun die öffentlichen Haushalte erreicht, hat das Land für das Jahr 2010 die für alle Kommunen zur Verfügung stehende Verteilungsmasse für Schlüsselzuweisungen deutlich reduziert. Der Haushalt der Gemeinde Titz muss daher im kommenden Jahr mit verminderten Einnahmen aus dem kommunalen Finanzausgleich in einer Größenordnung von rund 450.000 Euro rechnen. Durch diese Reduzierung der Schlüsselzuweisungen wird die grundgesetzlich garantierte kommunale Selbstverwaltung (Art. 28 GG; vgl. auch Art. 78 LVerf NRW) ad absurdum geführt. Neben eigenem dokumentierten Sparwillen, der in der Gemeinde Titz nachweislich erbracht wurde und wird, trägt nur eine auskömmliche Unterstützung des Landes zur nachhaltigen Aufgabenerfüllung der Städte und Gemeinden bei. In diesem Zusammenhang trägt der Rat der Gemeinde Titz die beigefügte Resolution „Rettungsschirm für Städte und Gemeinden“ des Städte- und Gemeindebundes NRW vollinhaltlich mit. b. Unabhängig von den Einschnitten in den kommunalen Finanzausgleich führt die vom Kreis Düren beabsichtigte Rücknahme der Delegationssatzung im SGB II mit Wirkung vom 01.01.2011 zu gravierenden weiteren Einschnitten in den Haushalten von gleich 13 (der 15) kreisangehörigen Kommunen, so auch der Gemeinde Titz. Die Entscheidung, die die Kommunen nicht unmittelbar beeinflussen können, stellt für die Kreistagsmitglieder die „Wahl zwischen Pest und Cholera“ dar: ƒ ƒ Entweder stimmen die Kreistagsabgeordneten gegen die Sitzungsvorlage des Landrats und nehmen darüber in Kauf, dass der Kreis Düren seinen Optionsstatus verliert (mit der wahrscheinlichen Folge einer insgesamt höheren Belastung für die Kommunen als bei der Rücknahme der Delegationssatzung). Alternativ stimmt der Kreistag dem Beschlussvorschlag mit der Folge einer gegenüber der heutigen delegierten Aufgabenwahrnehmung höheren Belastung für 13 der 15 Kommunen zu. Diese stellt sich zwar geringer dar als die Folgen im Fall des Verlusts der Option; die Folgen für die jeweiligen kommunalen Haushalte bleiben jedoch immens. Im Ergebnis wird gefordert, die bereits für den 15.12.2009 geplante Entscheidung im Kreistag zurückzustellen und den Kreis Düren zunächst prüfen zu lassen, ƒ ƒ inwieweit eine Einbeziehung des Soziallastenansatzes Schlüsselzuweisungen des Landes Nordrhein-Westfalen bzw. ob alternativ eine differenzierte Kreisumlage zu einer angemesseneren Verteilung der kreisangehörigen Städten und Gemeinden führt. -2- Soziallasten zwischen in den den 15 Begründung: zu 3a.: Die gesamte (= landesweite) Verteilungsmasse für den kommunalen Finanzausgleich, die das Land Nordrhein-Westfalen im Rahmen des GFG 2010 zur Verfügung stellt, beläuft sich auf 7,6 Mrd. Euro und liegt damit um 375,1 Mio. Euro niedriger als die im GFG 2009 durch das Land bereitgestellten Mittel. Die Folgen dieser Reduzierung sind für zahlreiche Kommunen dramatisch. Die Gemeinde Titz, die in mehreren der vergangenen Jahre einen „echten“ Haushaltsausgleich (d.h. ohne Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage) darstellen konnte, wird in den kommenden Jahren ihre Reserven massiv angreifen müssen. Mittelfristig droht deshalb – auch unter Berücksichtigung der unter 3b. dargestellten Belastungen – die Einleitung haushaltskonsolidierender Maßnahmen mit heute noch nicht absehbaren Belastungen für die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde. In diesem Zusammenhang wird auch auf die beigefügte Resolution des Deutschen Städte und Gemeindebunds NRW verwiesen. zu 3b.: Der Kreis Düren gehört zu den bundesweit 69 Optionskommunen, in denen das SGB II in alleiniger Trägerschaft umgesetzt wird. Die so genannten aktivierenden Leistungen (= Leistungen der früheren Arbeitsämter) werden an den Standorten Düren und Jülich durch die job-com des Kreises erbracht, für die passiven Leistungen (= Leistungen der gewährenden Sozialhilfe) hat der Kreis Düren die kreisangehörigen Städte und Gemeinden per Satzung herangezogen. Diese passiven Leistungen, insbesondere die Kosten der Unterkunft, sowie die zur Hilfegewährung erforderlichen Personal- und Sachkosten sind aus den Haushalten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden zu finanzieren. Wegen der vergleichsweise hohen Sozialhilfequote an der Gesamtbevölkerung fordert insbesondere die Stadt Düren seit mehreren Jahren eine Beteiligung der Umlandkommunen an der eigenen Belastung des Sozialetats. Hintergrund dieser Forderung ist die Annahme, dass das Überangebot an vergleichsweise preiswertem Wohnraum in der Stadt Düren zum Zuzug von Hilfeempfängern aus der Region führt. Ein von der Stadt Düren vor einigen Jahren geforderter Härteausgleich ist jedoch nicht zustande gekommen. Eine daraufhin durch die Stadt Düren erhobene Klage ruht derzeit. Der Kreis Düren beabsichtigt nunmehr die Rücknahme der Delegation zum 31.12.2010; ein entsprechende Sitzungsvorlage (siehe Anlage) soll bereits am 15.12.2009 durch den Kreistag beschlossen werden. Diese aus eigener Initiative des Kreises vorbereitete Vorlage, die im Übrigen erst am 07.12.2009 erstmals den Bürgermeistern der kreisangehörigen Kommunen erläutert wurde, begründet der Landrat einerseits mit der Notwendigkeit, „Hilfe aus einer Hand“ zu gewähren, andererseits damit, dass er den Optionsstatus des Kreises über den wahrscheinlichen Ausstieg der Stadt Düren aus der Delegationssatzung gefährdet sieht. In diesem Fall drohe der gesamten kommunalen Landschaft des Kreises Düren eine höhere Belastung als über das bisherige Optionsmodell (der Kreis hat die dann drohende Mehrbelastung für den Titzer Haushalt mit überschlägig ca. 345.000 Euro jährlich beziffert). Den Zeitdruck erklärt der Landrat damit, dass der organisatorische Vorlauf für die Übernahme aller Aufgaben des SGB II in die Trägerschaft des Kreises ein Jahr benötige. -3- Die Rücknahme der Delegation im SGB II belastet den Titzer Haushalt nach einer Modellrechnung des Kreises um ca. 270.000 Euro jährlich (siehe Anlage). Allerdings beruht diese Modellrechnung auf teilweise überholten Personal- und Sachkostenangaben der kreisangehörigen Städte und Gemeinden; zu erwarten ist, dass aktualisierte Werte zu veränderten Belastungswerten führen werden (im Fall der Gemeinde Titz tendenziell zu geringeren Auswirkungen, da die seinerzeit angegebenen Sachkosten deutlich zu gering erscheinen). Die in der Modellrechnung angegebenen Werte sind zudem um Personalkosten zu bereinigen. Der Kreis Düren hat den Bürgermeistern in einem Abstimmungsgesprächen am 07.12.2009 die Übernahme des für SGB II vorgehaltenen Personals (Gemeinde Titz: 2,0 vollzeitverrechnete Kräfte), alternativ die Beschäftigung über einen Personalgestellungsvertrag, zugesagt. Unabhängig davon, dass die Entscheidung über die Rücknahme der Delegation im SGB II im Kreistag fällt, ergeben sich aus Sicht des Unterzeichners zwei grundsätzlich überprüfungswürdige Punkte: ƒ Die Finanzierungssystematik der Schlüsselzuweisungen des Landes berücksichtigt die Soziallasten der Städte und Gemeinden bereits. Dieser Soziallastenansatz bemisst sich nach der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften, multipliziert mit dem Faktor 3,9, und ergibt für Titz den Ansatz von 651. Zum Vergleich: In Düren beträgt der Ansatz 22.495, spiegelt damit auch die Höhe der Bedarfsgemeinschaften und die damit einher gehende zusätzliche Unterstützung durch das Land wieder. Sofern es überhaupt zu einer Rücknahme der Delegation im SGB II und folglich zu einer solidarische Belastung aller kreisangehörigen Kommunen kommen soll, erscheint eine ausschließliche Verteilung der Lasten ohne Berücksichtigung entsprechender Einnahmen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs nicht gerechtfertigt. ƒ Unabhängig davon erscheint zur Belastung der einzelnen Kommunen das Instrument der so genannten „differenzierten Kreisumlage“ geeignet, das die Aufwendungen der Städte und Gemeinden über einen verursachungsgerechten Maßstab verteilt. Daher erscheint es angezeigt, eine Entscheidung in dieser, die Haushalte aller kreisangehörigen Städte und Gemeinden erheblich betreffenden, Frage erst zu treffen, wenn diese beiden Punkte nachvollziehbar geprüft wurden. (Frantzen) -4-