Daten
Kommune
Titz
Größe
7,8 kB
Erstellt
11.10.10, 16:30
Aktualisiert
11.10.10, 16:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde T I T Z
Fachbereich 3
Az.: 6642-01 Ko
Titz, 08.06.2010
Sitzungsvorlage
Ausschuss
Datum
Ö/NÖ
Bauen, Planen, Umwelt
22.06.2010
Ö
Gemeinderat
01.07.2010
Ö
TOP
Kanalerneuerung Blankenheuerstraße
hier: Vorstellung der Planung
Beschlussvorschlag:
Der vorgestellten Planung für die Kanalerneuerung Blankenheuerstraße wird zugestimmt.
Die Gemeindeentwicklungs- und Dienstleistungsgesellschaft der Gemeinde Titz wird mit
der Durchführung der Baumaßnahme beauftragt.
Begründung:
Die Planung der Kanalerneuerung Blankenheuerstraße wird vom beauftragten Ingenieurbüro in der
Sitzung erläutert. Der Kanal Blankenheuerstraße ist nach der Kanaluntersuchung in die
Schadenklasse 5 – Sofortmaßnahme – eingestuft, so dass umgehender Handlungsbedarf besteht.
Die Ausführung der Maßnahme ist für die zweite Jahreshälfte 2010 vorgesehen.
Durch die Baumaßnahme entstehen für die Anlieger keine Kosten. Die Baukosten gehen zu
Lasten des Gebührenhaushaltes. Lediglich bei einer evtl. erforderlichen Erneuerung von
Kanalhausanschlüssen entsteht die Kostenübernahmepflicht des Anschlussnehmers.
Mit der Durchführung der Baumaßnahme sollte die Gemeindeentwicklungs- und
Dienstleistungsgesellschaft der Gemeinde Titz mbH (GET) beauftragt werden. Die in der
Vergangenheit im Auftrag der Gemeinde durch die GET durchgeführten Maßnahmen haben
gezeigt, dass durch das in diesen Fällen zulässige Verhandlungsverfahren beträchtliche
Kosteneinsparungen bzw. Preisnachlässe erzielt werden konnten, die in diesem Falle den
allgemeinen Haushalt entlasten würden.
( Frantzen )