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Beschlussvorlage (Nutzung von Zinsvorteilen durch kürzere Darlehenslaufzeiten)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
94 kB
Datum
04.12.2012
Erstellt
01.11.12, 06:19
Aktualisiert
20.11.12, 06:06
Beschlussvorlage (Nutzung von Zinsvorteilen durch kürzere Darlehenslaufzeiten) Beschlussvorlage (Nutzung von Zinsvorteilen durch kürzere Darlehenslaufzeiten)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 441/2012 Az.: 81 06-02 Amt: - 81 BeschlAusf.: - 81 Datum: 25.10.2012 gez. Klinkhammer Amtsleiter RPA - 20 - BM / Dezernent Beratungsfolge Betriebsausschuss Stadtwerke Termin 13.11.2012 beschließend Finanz- und Personalausschuss 04.12.2012 vorberatend Betrifft: 29.10.2012 Datum Freigabe -100- Bemerkungen Nutzung von Zinsvorteilen durch kürzere Darlehenslaufzeiten Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Ausschuss nimmt die Ausführungen den Betriebsleitung zur Kenntnis Begründung: In der Abwasserbeseitigung werden zur Finanzierung von Baumaßnahmen in regelmäßigen Abständen Kredite aufgenommen. Die Aufnahme erfolgt dabei stets unter Einholung von wenigstens fünf Vergleichsangeboten inländischer Kreditinstitute (darunter auch Makler). Ferner erfolgt die Vorgabe von möglichst langen Laufzeiten, sowie der Annuität und einer 2%-igen Tilgung. Die Betriebsleitung bezweckt mit diesen Vorgaben – insbesondere der Vereinbarung von langen Laufzeiten- möglichst verlässliche Kostengrößen im Hinblick auf eine „Entgeltkontinuität“ zu haben. Kurzfristige Laufzeiten bieten zwar oftmals ebenso kurzfristige Zinsvorteile, unterliegen jedoch auch stärkeren Schwankungen. In der Praxis könnte dies dazu führen, dass in einem Jahr die Entgelte gesenkt werden müssten um im darauf folgenden –infolge der Erhöhungen bei den Zinsleistungen- zu steigen. Der Betriebsleitung liegt aktuell ein Angebot der WL Bank (VR Bank Gruppe) vor, worin ein Darlehen mit einer Zinsbindung bis 2044 und einem Zinssatz von 4,740% zur Prolongation angeboten wird. Es wird nun mit einer Zinsbindung bis 2017 für 3,990% angeboten und wäre dann frei. Es besteht das Risiko, dass 2017 ein höherer Zinssatz am Markt verlangt wird und die Zinsersparnis – von rd. 380.000 Euro- über die Restlaufzeit schnell aufgezehrt wird. Gerade die jüngste Vergangenheit hat gezeigt, welche Schwankungsbreite die Finanzmärkte haben und welche Risiken auch für Kommunen bestehen. Die Betriebsleitung wird daher an der bisherigen Praxis fest halten und das vorliegende Angebot nicht annehmen. (Dr. Rips) -2-