Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
94 kB
Datum
04.12.2012
Erstellt
01.11.12, 06:19
Aktualisiert
20.11.12, 06:06
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 441/2012
Az.: 81 06-02
Amt: - 81 BeschlAusf.: - 81 Datum: 25.10.2012
gez. Klinkhammer
Amtsleiter
RPA
- 20 -
BM / Dezernent
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Stadtwerke
Termin
13.11.2012
beschließend
Finanz- und Personalausschuss
04.12.2012
vorberatend
Betrifft:
29.10.2012
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
Nutzung von Zinsvorteilen durch kürzere Darlehenslaufzeiten
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss nimmt die Ausführungen den Betriebsleitung zur Kenntnis
Begründung:
In der Abwasserbeseitigung werden zur Finanzierung von Baumaßnahmen in regelmäßigen
Abständen Kredite aufgenommen. Die Aufnahme erfolgt dabei stets unter Einholung von
wenigstens fünf Vergleichsangeboten inländischer Kreditinstitute (darunter auch Makler). Ferner
erfolgt die Vorgabe von möglichst langen Laufzeiten, sowie der Annuität und einer 2%-igen
Tilgung.
Die Betriebsleitung bezweckt mit diesen Vorgaben – insbesondere der Vereinbarung von langen
Laufzeiten- möglichst verlässliche Kostengrößen im Hinblick auf eine „Entgeltkontinuität“ zu
haben. Kurzfristige Laufzeiten bieten zwar oftmals ebenso kurzfristige Zinsvorteile, unterliegen
jedoch auch stärkeren Schwankungen. In der Praxis könnte dies dazu führen, dass in einem Jahr
die Entgelte gesenkt werden müssten um im darauf folgenden –infolge der Erhöhungen bei den
Zinsleistungen- zu steigen.
Der Betriebsleitung liegt aktuell ein Angebot der WL Bank (VR Bank Gruppe) vor, worin ein
Darlehen mit einer Zinsbindung bis 2044 und einem Zinssatz von 4,740% zur Prolongation
angeboten wird. Es wird nun mit einer Zinsbindung bis 2017 für 3,990% angeboten und wäre
dann frei. Es besteht das Risiko, dass 2017 ein höherer Zinssatz am Markt verlangt wird und die
Zinsersparnis – von rd. 380.000 Euro- über die Restlaufzeit schnell aufgezehrt wird.
Gerade die jüngste Vergangenheit hat gezeigt, welche Schwankungsbreite die Finanzmärkte
haben und welche Risiken auch für Kommunen bestehen. Die Betriebsleitung wird daher an der
bisherigen Praxis fest halten und das vorliegende Angebot nicht annehmen.
(Dr. Rips)
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