Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
90 kB
Datum
08.12.2011
Erstellt
24.11.11, 18:11
Aktualisiert
24.11.11, 18:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 21.11.2011
- Der Bürgermeister Az: SW 2
Nr. der Ratsdrucksache: 695-IX
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Beratungsfolge
Termin
Betriebsausschuss "Stadtwerke"
08.12.2011
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Feststellung des Jahresabschluss und des Lageberichtes zum 31.12.2010 des Eigenbetriebs Stadtwerke - Betriebszweig Wasser __________________________________________________________________________
Berichterstatter: Herr W. Müller
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
SW 1
PR
SW 2
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
BA Stadtwerke
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 695-IX
1. Sachverhalt:
Gem. § 21 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) NRW ist für jedes Wirtschaftsjahr ein Jahresabschluss aufzustellen, der aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang besteht.
Die BDO Deutsche Warentreuhand Aktiengesellschaft aus Bonn hat inzwischen den Jahresabschluss des Wasserwerkes zum 31.12.2010 geprüft. Da erstmalig für 2010 von der Stadt und ihren Eigenbetrieben ein gemeinsamer Abschluss, also ein sogenannter Konzernabschluss, vorzunehmen ist, sind die Zahlen des Wasserwerkes noch endgültig mit dem städt. Abschluss abzustimmen.
Nach dem vorläufigen Ergebnis schließt das Wasserwerk 2010 mit einem Verlust in Höhe von
187.725 €. Bei diesem enttäuschenden Ergebnis ist eine eingehende Analyse der Gründe dringend geboten, um daraus Konsequenzen für die Zukunft zu ziehen.
Auf der Ertragsseite sind gegenüber den Ansätzen Mindererträge von 83.050 € eingetreten (siehe
Anlage 2) . Davon entfallen 32.680 € auf die Ertragsposition Tarifabnehmer (= Wassergebühren)
und 10.967 € auf die Ertragsposition Sonderabnehmer, also das Entgelt für die Belieferung des
Zweckverbandes Eifel-Ahr.
Gegenüber dem Vorjahr ist der Wasserverbrauch in 2010 um 30.000 cbm auf rd. 872.000 cbm
gesunken. Rückläufige Verbrauchszahlen schlagen direkt auf die Gebühreneinnahmen durch.
Zwar waren bei der Ertragsposition Sonderabnehmer wegen des neuen Liefervertrages und den
vom Zweckverband eingehandelten Preisnachlässen bereits geringere Erträge veranschlagt, doch
sind die Ausfälle höher als erwartet ausgefallen.
Auf der Aufwandseite sind Mehraufwendungen von rd. 105.000 € entstanden. Daran ist der Personalaufwand mit 84.000 € beteiligt. So war im Geschäftsjahr eine Rückstellung von über 28.000
€ für die Altersteilzeit zu bilden, um daraus die Entgelte und die Sozialversicherung der Mitarbeiter
während der späteren Freizeitphase zu finanzieren. Dadurch werden die Personalkosten der inaktiven Zeit neutralisiert, aber der Personalaufwand in der vorgeschalteten Arbeitsphase erhöht.
Während des Geschäftsjahres und im Zuge des Jahresabschlusses erfolgte nicht zuletzt aufgrund
der organisatorischen Änderungen eine Neubewertung, wer in welchem Umfange für die Wasserversorgung, die Abwasserbeseitigung und die Stadt tätig ist. Hier sind Verschiebungen zwischen
den Aufgabenfeldern eingetreten, die nochmals eine beträchtliche Mehrbelastung des Wasserwerke bewirkten. Schließlich sind die Einsparungen für einen zur Abwasserbeseitigung gewechselten Mitarbeiter doppelt eingerechnet worden.
Ferner sind Überschreitungen von 40.000 € für die sonstigen betrieblichen Erträge angefallen.
Unter diesem Posten werden u.a. die Versicherungen, der Verwaltungskostenbeitrag, die Kosten
der Buchführung, die Rechts- und Beratungskosten, die Prüfungskosten gebucht, um die wichtigsten wiederkehrenden Aufwandarten zu nennen. In 2010 wurde zusätzlich die von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft verlangte Wertanpassung der sogenannten Baukostenzuschüsse (= Anschlussbeiträge) vorgenommen, welche das Ergebnis um rd. 30.000 € belastet.
In der Rückschau ist selbstkritisch einzuräumen, dass sich die Prognose des Wasserverbrauchs zu
optimistisch an den Vorjahresmengen ausrichtete und dadurch die Erlöse überschätzt wurden.
Diese Ertragsschwäche wurde noch dadurch verschärft, dass die Aufwendungen zu knapp bemessen waren. Die Veranschlagung und die Gebührenkalkulation war zu stark von dem Bestreben
geprägt, weitere finanzielle Belastungen der ohnehin durch hohe Abgaben beanspruchten Bürger
zu vermeiden. Dagegen waren andere ergebnisnegative Entwicklungen nicht voraussehbar.
Da mit jeder Prognose wegen des vorausschauenden Charakters Unwägbarkeiten verknüpft sind,
hat der Gesetzgeber in § 6 Abs. 2 KAG NRW geregelt, dass Überdeckungen innerhalb von drei Jahren zu erstatten sind und Unterdeckungen im gleichen Zeitraum ausgeglichen werden sollen. Mit
dieser Rechtsvorschrift werden die Kommunen in die Lage versetzt, diese Unwägbarkeiten bewäl-
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tigen zu können und wegen der allgemeinen Kalkulationsrisiken nicht in das Verhaltensschema zu
verfallen, vorsorglich mit dem Schlimmsten zu rechnen, allen Ungewissheiten auszuweichen und
sich dieses Sicherheitsdenken vom Eigentümer über höhere Gebühren bezahlen zu lassen. Im vorliegenden Falle bedeutet dieses aber, dass der Verlust in den drei Folgejahren vorgetragen und über
Mehrgebühren ausfinanziert werden kann.
Die Erfahrungen aus den Jahresabschlüssen 2009 und 2010 haben die Betriebsleitung bewogen,
bei der Frage nach den Gründen nicht den Blick auf diese beiden Jahre zu beschränken, sondern
die Strömungen, Tendenzen und Bewegungen mittelfristig zu betrachten (vgl. Anlage 2 und 3).
Während 2006 letztmalig beim Wasserverbrauch mit 1.001.013 cbm die Millionengrenze durchbrochen wurde, ist in den Folgejahren die Verbrauchsmenge um über 100.000 cbm eingebrochen. Dafür gibt es nicht eine einzelne Ursache, sondern ein ganzes Bündel von Gründen: im häuslichen Bereich sparsamere Haushaltgeräte, ein bewussterer Umgang mit dem Gut Wasser, die verstärkte
Nutzung von Zisternen zur Bewässerung, mehr Hauswasserwerke, der anhaltende Bevölkerungsrückgang, so hat sich die Zahl der Erstwohnsitze zwischen dem 31.12.2006 und dem 31.12.2010 um 449
verringert, im gewerblichen Bereich die Optimierung von Produktionsprozessen, geschlossene Wasserkreisläufe mit Wasseraufbereitung.
Welche Wirkungen die stetig abfallende Verbrauchskurve erzeugt, lässt sich an den Wassergebühren ablesen, die trotz zwischenzeitlicher Gebührenerhöhungen lediglich um gerade 4.000 € zulegen
können. Insgesamt bricht die Ertragsseite mit 146.000 € weg. Die Entgelte der Sonderabnehmer hängen nach unten durch, weil der Zweckverband Eifel-Ahr in seinem Verbandsgebiet anstelle der Stadt die
Versorgung verschiedener Orte übernahm, die Auflösung der Ertragszuschüsse rückläufig ist, weil die
Abschreibung der Baukostenzuschüsse in einem solchen Maße abläuft, dass sie durch neue Beitragseinnahmen nicht kompensiert werden kann, in Ermangelung von Netzerweiterungen durch die Monteure des Betriebs die aktivierten Eigenleistungen zurück gehen und endlich die angespannte wirtschaftliche
Situation auch den Kassenbestand in Mitleidenschaft zieht und keine nennenswerten Zinserträge generiert werden können.
Die Schwächen auf der Ertragsseite werden durch höhere Aufwendungen von 156.283 € verschärft
(vgl. ebenfalls Anlage 2). Hier ist der größte Posten mit 88.000 € der Materialaufwand. Dahinter verbergen
sich die Wasserbezugskosten vom Olefverband und auch der Aufwand für die Behebung der Wasserrohrbrüche. Gerade auf die Wasserrohrbrüche kann nur bedingt Einfluss genommen werden. Hinter
dem Versorgungsauftrag der Bevölkerung haben dann wirtschaftliche Erwägungen zurück zu stehen.
Hier werden dann die Konturen einer fatalen Aufwärtsspirale ersichtlich: Der Benutzer spart Wasser, um
seine finanzielle Belastung zu mindern, was jedem verständlich ist, wegen der besonderen Kostenstrukturen der öffentlichen Wasserversorgungsanlage - hohe und vom Verbrauchsverhalten abgekoppelte
Fixkosten durch die hohen Investitionen in ein weitverzweigtes und langlebiges Wirtschaftsgut, nämlich das Wasserversorgungsnetz – tritt keine proportionale, sondern nur eine im Vergleich deutlich geringere Kosteneinsparung ein. Diese Situation bewirkt, dass das sparsamere Verbrauchsverhalten Kostenlücken hervorruft, die nur über höhere Gebühren kompensiert werden können. Die Verwaltung hatte
gehofft, dass ein stabiler Verbrauch und Sparmaßnahmen diesen Effekt unterbinden könnten. Der
Geschäftsverlauf belegt jedoch, dass z.Zt. keine Trendwende im Verbrauchsverhalten erwartet
werden kann, und die betrieblichen Bedingungen und Zwänge die Sparbemühungen konterk arieren.
Diese Rahmenbedingen gilt es in der kommenden Zeit zu berücksichtigen und bei aller Sorge um die
finanzielle Belastung des Eigentümer nicht zu übersehen. Gleichwohl wird die Verwaltung die Erfahrungen auch als Auftrag verstehen, ungeachtet aller betrieblichen Zwänge die Suche nach Einsparpotentialen nicht aufzugeben.
Im Rahmen des Konzernabschlusses wird dem Betriebsauschuss die endgültige Fassung des
Jahresabschlusses 2010 zur Beratung und Beschlussfassung unterbreitet.
2. Rechtliche Würdigung
Aufgabe nach § 21 ff. EigVO NRW
3. Finanzielle Auswirkungen
Seite 4 von Ratsdrucksache 695-IX
Jahresverlust von 187.725 €
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
entfällt
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
entfällt
7. Beschlussvorschlag:
Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.