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Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für das Rechts- und Ordnungsamt der Stadt Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
86 kB
Datum
05.03.2013
Erstellt
24.11.12, 06:09
Aktualisiert
13.12.12, 15:07
Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für das Rechts- und Ordnungsamt der Stadt Erftstadt)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 488/2012 Az.: 32 Amt: - 32 BeschlAusf.: - 102 Datum: 19.11.2012 gez. Hülsebus Amtsleiter RPA - 20 - gez. Dr. Rips, Bürgermeister BM / Dezernent Beratungsfolge Finanz- und Personalausschuss Termin 04.12.2012 beschließend Finanz- und Personalausschuss 05.03.2013 beschließend Betrifft: 20.11.2012 Datum Freigabe -100- Bemerkungen Ausnahme vom Einstellungsstopp für das Rechts- und Ordnungsamt der Stadt Erftstadt Finanzielle Auswirkungen: Die Personalkosten stehen im Budget zur Verfügung. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Für den Bereich „Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs“ im Rechts- und Ordnungsamt der Stadt Erftstadt ist ab 01.03.2013 eine Stelle als Überwachungskraft nachzubesetzen. Die Stelle ist im Stellenplan als Teilzeitstelle mit der Hälfte der wöchentlichen Arbeitszeit mit Entgeltgruppe 3 ausgewiesen. Begründung: Die bisherige Stelleninhaberin im Bereich der „Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs“ im Rechts- und Ordnungsamt hat innerhalb der Verwaltung einen anderen Aufgabenbereich übernommen. Zur weiteren Aufgabenerfüllung im Bereich des ruhenden Straßenverkehrs ist es erforderlich, dass die vakante Stelle der Überwachungskraft nachbesetzt wird. (Erner)