Daten
Kommune
Titz
Größe
8,6 kB
Erstellt
11.10.10, 16:30
Aktualisiert
11.10.10, 16:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde T I T Z
- Der Bürgermeister Amt 10
Az.: 12 91 01-W-
Titz, den 12.11.2009
Sitzungsvorlage
Ausschuss
Wahlprüfungsausschuss
Datum
Ö/NÖ
02.12.2009
TOP
Ö
2
Betr.: Vorprüfung der Gültigkeit der Kommunalwahl vom 30.08.2009
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung schlägt dem Ausschuss vor, dem Rat zu empfehlen,
a) die Wahl für den Bürgermeister und
b) die Wahl für den Rat der Gemeinde Titz vom 30.08.2009
für gültig zu erklären.
Begründung:
Das Ergebnis für die Gemeinde Titz ist am 20.September 2009 im Amtsblatt der Gemeinde Titz öffentlich bekannt gemacht worden. Die Frist für die Einlegung von Einsprüchen ist am 20.10.2009 abgelaufen.
Einsprüche gegen die Wahl liegen dem Wahlleiter nicht vor.
Somit wird festgestellt, dass keine Anhaltspunkte dafür vorliegen bzw. ermittelt werden können, wonach
a) die Wahl wegen mangelnder Wählbarkeit eines Vertreters für ungütltig zu erachten und das Ausscheiden anzuordnen ist,
b) bei der Vorbereitung der Wahl oder der Wahlhandlung Unregelmäßigkeiten vorgekommen sind, die im jeweils vorliegenden Einzelfall auf das Wahlergebnis oder
die Zuteilung aus der Reserveliste von entscheidenden Einfluß gewesen sein
können,
c) die Feststellung des Wahlergebnisses für ungültig zu erklären ist.
Im Auftrag:
(Krauthausen)
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