Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 748-IX)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
11 kB
Datum
27.03.2012
Erstellt
26.03.12, 18:18
Aktualisiert
27.03.12, 18:23
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 748-IX)

öffnen download melden Dateigröße: 11 kB

Inhalt der Datei

Anlage zur Beschlussvorlage 748-IX Z-1 Seite 1 von 1 Entwurf Satzung der Stadt Bad Münstereifel über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern des Haushaltsjahres 2012 (Hebesatzsatzung) Aufgrund der zur Zeit gültigen Fassungen des § 7 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), des § 25 Grundsteuergesetz vom 07.08.1973 (BGBl I S. 965) und des § 16 Gewerbesteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.2002 (BGBl I S. 4167) hat der Rat der Stadt Bad Münstereifel in seiner Sitzung am (Datum) folgende Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2012 beschlossen: §1 Die Hebesätze für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer für das Haushaltsjahr 2012 werden wie folgt festgesetzt: 1. 2. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) 310 v.H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 420 v.H. Gewerbesteuer 415 v.H. §2 Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2012 in Kraft.