Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
135 kB
Datum
11.12.2012
Erstellt
30.11.12, 06:05
Aktualisiert
30.11.12, 06:05
Stichworte
Inhalt der Datei
.
Stadtverwaltung Postfach 2565 50359 Erftstadt
Stadtverwaltung Holzdamm 10 50374 Erftstadt
Herrn StV
Christian Kirchharz
Zülpicher Straße 10
50374 Erftstadt
.
nachrichtlich
allen Stadtverordneten
Dienststelle
Telefax 02235/409-505
Ansprechpartner/-in
Telefon-Durchwahl
Mein Zeichen
Ihr Zeichen
Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft
Holzdamm 10
0 22 35 / 409-417
Dr. Risthaus
gez. Dr. Risthaus
07.11.2012
Amtsleiter
Datum Freigabe -100-
Ihre Anfrage vom 29.10.2012
Rat
Betrifft:
Datum
08.11.2012
BM / Dezernent
F 454/2012
11.12.2012
Anfrage bzgl. Schäden in einem Schulraum des Gymnasiums Lechenich
Sehr geehrter Herr Kirchharz,
im Raum A32 des Gymnasiums Lechenich trat vor den Sommerferien 2012 ein
Feuchtigkeitsschaden auf. Wie in solchen Fällen üblich, hat die Schule die Verwaltung informiert,
es wurde ein Dachdecker mit der Abdichtung des Daches beauftragt, der auch kurzfristig einen
Dacheinlauf neu abgeklebt hat.
In den Sommerferien trocknete die Wand dann auch ab. Alle Beteiligten gingen davon aus, dass
die Ursache des Schadens behoben sei. Nach den Sommerferien musste dann festgestellt, dass
die Wand wieder feucht wurde. Der beauftragte Dachdecker hat dann festgestellt, dass nicht nur
die Abklebung beschädigt war, sondern auch das durch das Dach führende Rohr. Dieses wurde
dann erneuert. Seit Ausführung dieser Reparatur trocknet die Wand jetzt ab.
Im Einzelnen beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:
1.: Wie bereits ausgeführt, ist der Schaden dem Schulträger bekannt.
2.: Unmittelbar nach Meldung des Schadens wurde eine Reparatur beauftragt.
3.: Eine Schadstoffmessung auf Schimmelsporen wurde in dem Raum nicht vorgenommen. Eine
Inaugenscheinnahme der betroffenen Stellen zeigt keinen Schimmelbefall. Die Ursache des
Schadens wurde beseitigt., die Wand trocknet ab. Eine Schadstoffmessung halte ich nicht für
erforderlich.
4.: Siehe Beantwortung zu 3.
5. Die Wand muss teilweise verputzt und angestrichen werden. Dazu müssen die betroffenen
Stellen ausgetrocknet sein. Der Hausmeister prüft regelmäßig den Zustand der Wand. Der
Schaden wird beseitigt, sobald die Wand ausreichend trocken ist. Ich gehe davon aus, dass
dies in diesem Monat der Fall sein wird.
(Dr. Rips)
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