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Anfrage (Anfrage bzgl. Schäden in einem Schulraum des Gymnasiums Lechenich)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
135 kB
Datum
11.12.2012
Erstellt
30.11.12, 06:05
Aktualisiert
30.11.12, 06:05
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. Stadtverwaltung  Postfach 2565  50359 Erftstadt Stadtverwaltung  Holzdamm 10  50374 Erftstadt Herrn StV Christian Kirchharz Zülpicher Straße 10 50374 Erftstadt . nachrichtlich allen Stadtverordneten Dienststelle Telefax 02235/409-505 Ansprechpartner/-in Telefon-Durchwahl Mein Zeichen Ihr Zeichen Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft Holzdamm 10 0 22 35 / 409-417 Dr. Risthaus gez. Dr. Risthaus 07.11.2012 Amtsleiter Datum Freigabe -100- Ihre Anfrage vom 29.10.2012 Rat Betrifft: Datum 08.11.2012 BM / Dezernent F 454/2012 11.12.2012 Anfrage bzgl. Schäden in einem Schulraum des Gymnasiums Lechenich Sehr geehrter Herr Kirchharz, im Raum A32 des Gymnasiums Lechenich trat vor den Sommerferien 2012 ein Feuchtigkeitsschaden auf. Wie in solchen Fällen üblich, hat die Schule die Verwaltung informiert, es wurde ein Dachdecker mit der Abdichtung des Daches beauftragt, der auch kurzfristig einen Dacheinlauf neu abgeklebt hat. In den Sommerferien trocknete die Wand dann auch ab. Alle Beteiligten gingen davon aus, dass die Ursache des Schadens behoben sei. Nach den Sommerferien musste dann festgestellt, dass die Wand wieder feucht wurde. Der beauftragte Dachdecker hat dann festgestellt, dass nicht nur die Abklebung beschädigt war, sondern auch das durch das Dach führende Rohr. Dieses wurde dann erneuert. Seit Ausführung dieser Reparatur trocknet die Wand jetzt ab. Im Einzelnen beantworte ich Ihre Fragen wie folgt: 1.: Wie bereits ausgeführt, ist der Schaden dem Schulträger bekannt. 2.: Unmittelbar nach Meldung des Schadens wurde eine Reparatur beauftragt. 3.: Eine Schadstoffmessung auf Schimmelsporen wurde in dem Raum nicht vorgenommen. Eine Inaugenscheinnahme der betroffenen Stellen zeigt keinen Schimmelbefall. Die Ursache des Schadens wurde beseitigt., die Wand trocknet ab. Eine Schadstoffmessung halte ich nicht für erforderlich. 4.: Siehe Beantwortung zu 3. 5. Die Wand muss teilweise verputzt und angestrichen werden. Dazu müssen die betroffenen Stellen ausgetrocknet sein. Der Hausmeister prüft regelmäßig den Zustand der Wand. Der Schaden wird beseitigt, sobald die Wand ausreichend trocken ist. Ich gehe davon aus, dass dies in diesem Monat der Fall sein wird. (Dr. Rips) -2-