Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
199 kB
Datum
11.12.2012
Erstellt
30.11.12, 06:05
Aktualisiert
30.11.12, 06:05
Stichworte
Inhalt der Datei
.
Stadtverwaltung Postfach 2565 50359 Erftstadt
Stadtverwaltung Holzdamm 10 50374 Erftstadt
Herrn StV
Axel Busch
Dirmerzheimer Straße 18
50374 Erftstadt
.
nachrichtlich
allen Stadtverordneten
Dienststelle
Telefax 02235/409-505
Ansprechpartner/-in
Telefon-Durchwahl
Planungsamt
Holzdamm 10
Herr Wirtz
0 22 35 / 409-324
Mein Zeichen
Ihr Zeichen
gez. Wirtz
12.11.2012
Amtsleiter
Datum Freigabe -100-
Ihre Anfrage vom 04.10.2012
Rat
Betrifft:
Datum
01.10.2012
gez. Dr. Rips,
Bürgermeister
BM / Dezernent
F 391/2012
11.12.2012
Anfrage bzgl. Trinkwasser-Probebohrungen in Gymnich
Sehr geehrter Herr Busch,
die Stadtverwaltung war im Vorfeld von der Erkundungsbohrung informiert. Da es sich aber um
eine reine wissenschaftliche Erkundungsbohrung außerhalb des besiedelten Bereichs handelt und
keine Auswirkungen auf die von der Stadt zu vertretenden Belange zu erkennen waren, wurde die
Anzeige – wie in ähnlichen Fällen vorher auch (Brunnengalerie Dirmerzheim) - als laufendes
Geschäft der Verwaltung behandelt.
Die in Erftstadt-Gymnich durchgeführte Erkundungsbohrung dient zur Erforschung des
Untergrundes und der Grundwasserverhältnisse des Standortes (Baugrunderkundung für einen
später evtl. zu planenden Tiefbrunnen der Fa. Refresco). Die Entfernung zum nächsten
bewohnten Gebäude beträgt ca. 160 m, zum Siedlungsbereich ca. 300 m.
Sie erfolgt bis in eine Tiefe von 300 m unter NN (395 m unter OK Gelände) (Probeentnahmestelle
zwischen 240 und 300 m unter NN (335 und 395 unter OK Gelände)) und erfasst den
Grundwasserleiter-Horizont 8 (300 m unter NN).
Der Grundwasserstrom in dieser Tiefe wird aus der Eifel gespeist und ist unabhängig von dem durch die Sümpfungsmassnahmen der Braunkohletagebaue Hambach und Gartzweiler
abgesenkten - Grundwasserbereiche. Aus diesem Grunde ist - auch bei einem späteren
Tiefbrunnen - eine Auswirkung auf die oberflächennahe Wasserhaltung der landwirtschaftlichen
Flächen nicht zu erwarten.
Der Bereich der Erkundungsbohrung liegt in der geplanten Wasserschutzzone der Brunnengalerie
des Wasserwerks Erftstadt-Dirmerzheim/Kierdorf, über das u.a. große Teile der Stadt Erftstadt mit
Trinkwasser versorgt werden. Auswirkungen auf eine Beeinträchtigung der Landwirtschaft und
privater Haushalte über das hinaus, was bei einer Festsetzung der Wasserschutzzone
Dirmerzheim erfolgt, sind nicht zu erwarten.
Die Zuständigkeit für die Genehmigung der Erkundungsbohrung und ggf. eines Tiefbrunnens liegt
bei der Bezirksregierung Arnsberg und der zuständigen Fachbehörde des Rhein-Erft-Kreises. Die
Zuständigkeit der Einrichtung eines Wasserschutzgebietes liegt bei der Bezirksregierung und der
zuständigen Fachbehörde des Rhein-Erft-Kreises.
Es ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei der in Gymnich durchgeführten Bohrung um eine
reine Erkundungsbohrung handelt. Erst das Ergebnis dieser Bohrung wird dann darüber
entscheiden, ob die beauftragte Firma für diesen Bereich einen bergrechtlichen Antrag zur
Einrichtung eines Tiefbrunnens stellt.
Im Rahmen dieses Antrags, der dann auch den zuständigen städtischen Fachausschüssen
vorgelegt wird, erfolgt dann auch eine Stellungnahme der Stadt Erftstadt zu dem geplanten
Vorhaben.
(Dr. Rips)
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