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Anfrage (Anfrage bzgl. Trinkwasser-Probebohrungen in Gymnich)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
199 kB
Datum
11.12.2012
Erstellt
30.11.12, 06:05
Aktualisiert
30.11.12, 06:05
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Inhalt der Datei

. Stadtverwaltung  Postfach 2565  50359 Erftstadt Stadtverwaltung  Holzdamm 10  50374 Erftstadt Herrn StV Axel Busch Dirmerzheimer Straße 18 50374 Erftstadt . nachrichtlich allen Stadtverordneten Dienststelle Telefax 02235/409-505 Ansprechpartner/-in Telefon-Durchwahl Planungsamt Holzdamm 10 Herr Wirtz 0 22 35 / 409-324 Mein Zeichen Ihr Zeichen gez. Wirtz 12.11.2012 Amtsleiter Datum Freigabe -100- Ihre Anfrage vom 04.10.2012 Rat Betrifft: Datum 01.10.2012 gez. Dr. Rips, Bürgermeister BM / Dezernent F 391/2012 11.12.2012 Anfrage bzgl. Trinkwasser-Probebohrungen in Gymnich Sehr geehrter Herr Busch, die Stadtverwaltung war im Vorfeld von der Erkundungsbohrung informiert. Da es sich aber um eine reine wissenschaftliche Erkundungsbohrung außerhalb des besiedelten Bereichs handelt und keine Auswirkungen auf die von der Stadt zu vertretenden Belange zu erkennen waren, wurde die Anzeige – wie in ähnlichen Fällen vorher auch (Brunnengalerie Dirmerzheim) - als laufendes Geschäft der Verwaltung behandelt. Die in Erftstadt-Gymnich durchgeführte Erkundungsbohrung dient zur Erforschung des Untergrundes und der Grundwasserverhältnisse des Standortes (Baugrunderkundung für einen später evtl. zu planenden Tiefbrunnen der Fa. Refresco). Die Entfernung zum nächsten bewohnten Gebäude beträgt ca. 160 m, zum Siedlungsbereich ca. 300 m. Sie erfolgt bis in eine Tiefe von 300 m unter NN (395 m unter OK Gelände) (Probeentnahmestelle zwischen 240 und 300 m unter NN (335 und 395 unter OK Gelände)) und erfasst den Grundwasserleiter-Horizont 8 (300 m unter NN). Der Grundwasserstrom in dieser Tiefe wird aus der Eifel gespeist und ist unabhängig von dem durch die Sümpfungsmassnahmen der Braunkohletagebaue Hambach und Gartzweiler abgesenkten - Grundwasserbereiche. Aus diesem Grunde ist - auch bei einem späteren Tiefbrunnen - eine Auswirkung auf die oberflächennahe Wasserhaltung der landwirtschaftlichen Flächen nicht zu erwarten. Der Bereich der Erkundungsbohrung liegt in der geplanten Wasserschutzzone der Brunnengalerie des Wasserwerks Erftstadt-Dirmerzheim/Kierdorf, über das u.a. große Teile der Stadt Erftstadt mit Trinkwasser versorgt werden. Auswirkungen auf eine Beeinträchtigung der Landwirtschaft und privater Haushalte über das hinaus, was bei einer Festsetzung der Wasserschutzzone Dirmerzheim erfolgt, sind nicht zu erwarten. Die Zuständigkeit für die Genehmigung der Erkundungsbohrung und ggf. eines Tiefbrunnens liegt bei der Bezirksregierung Arnsberg und der zuständigen Fachbehörde des Rhein-Erft-Kreises. Die Zuständigkeit der Einrichtung eines Wasserschutzgebietes liegt bei der Bezirksregierung und der zuständigen Fachbehörde des Rhein-Erft-Kreises. Es ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei der in Gymnich durchgeführten Bohrung um eine reine Erkundungsbohrung handelt. Erst das Ergebnis dieser Bohrung wird dann darüber entscheiden, ob die beauftragte Firma für diesen Bereich einen bergrechtlichen Antrag zur Einrichtung eines Tiefbrunnens stellt. Im Rahmen dieses Antrags, der dann auch den zuständigen städtischen Fachausschüssen vorgelegt wird, erfolgt dann auch eine Stellungnahme der Stadt Erftstadt zu dem geplanten Vorhaben. (Dr. Rips) -2-