Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
115 kB
Datum
05.10.2011
Erstellt
22.09.11, 18:04
Aktualisiert
25.01.12, 18:22
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 31.08.2011
- Der Bürgermeister Az: 82-32-59
Nr. der Ratsdrucksache: 619-IX
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Beratungsfolge
Termin
Betriebsausschuss "Forstbetrieb" der Stadt Bad Münstereifel
05.10.2011
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Brennholzvermarktung im Forstbetrieb der Stadt Bad Münstereifel
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Berichterstatter: Herr Dengel / Herr Seifert
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
BA Forst
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 619-IX
1. Sachverhalt:
Der Forstbetrieb der Stadt Bad Münstereifel vermarktet jährlich eine Menge von 3.000 Fm bis
4.000 Fm Laubbrennholz.
Die Zuständigkeit für die Vermarktung des Brennholzes liegt weitestgehend bei dem jeweiligen
Revierleiter. Alleine die Rechnungsstellung erfolgt teilweise über das Regionalforstamt bei Großabnehmern und über das städtische Forstamtbüro bei Kleinabnehmern.
Den Geldeingang überwacht die Kämmerei, welche die Revierleiter und das Forstamtsbüro entsprechend informiert.
Das aktuelle System der Brennholzvermarktung funktioniert weitgehend reibungslos. Über die
Vergabe von Brennholzmengen an Kleinabnehmer in Selbstwerbung (stehendes Holz und Kronen
im Bestand) wird dem Umstand Rechnung getragen, dass die angeschafften Gerätschaften durch
die Brennholzwerber zum Einsatz kommen können. Andererseits ist dadurch das Unfallrisiko erhöht und die Kontrolle durch den Revierleiter zeitlich sehr aufwendig. Der Brennholzverkauf frei
Weg an kleine und große Abnehmer wie auch auf dem Stock an große Abnehmer ist hingegen
sehr effizient. Der Einfluss des Revierleiters auf den Käufer ist hierbei einfacher und weniger zeitaufwendig.
Beim Verkauf in Selbstwerbung ist dem höheren Zeitaufwand der Revierleiter der höhere Erlös
über die Selbstwerbung (Mehrwertsteuervorteil) gegenüber zu stellen.
2. Rechtliche Würdigung
keine
3. Finanzielle Auswirkungen
keine
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Effizientere Zeiteinteilung der Revierleiter.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Bei dem nachfolgenden Vorschlag spielen auch Erfahrungen anderer Forstbetriebe im Raum des
Regionalforstamtes Hocheifel-Zülpicher Börde eine Rolle. Die großen kommunalen Forstbetriebe
im Bereich des Regionalforstamtes sind in den letzten Jahren auf die ausschließliche frei Weg
Vermarktung umgestiegen. Dadurch hat sich der Zeitaufwand der Revierleiter für die Brennholzbereitstellung und –vermarktung reduziert.
1. Brennholzvolumen und Herkunft
1.1 Jährliches Volumen an Brennholz
3.000 Fm – 4.000 Fm in Abhängigkeit von den beplanten Beständen
1.2 Herkunft des Brennholzes
a. Schwache Laubholzbestände mit meistens ausschließlichem Brennholzanfall
b. Kronen in Laubstammholzschlägen und ggf. nach Harvesteraufarbeitung
c. Schlagabraum und Läuterungsbestände für Hackschnitzel.
2. Verkaufsmöglichkeiten von Brennholz nach Herkunft (s. Tabelle Anlage 1)
Seite 3 von Ratsdrucksache 619-IX
3. Vorgehensweise beim Verkauf
3.1 Verkauf an Großabnehmer
a. Selbstwerbung
Ausschreibung oder freihändige Vergabe
b. Frei Weg und Hackschnitzel
Rahmenverträge des Regionalforstamtes oder eigene Verträge des
Forstbetriebes
3.2 Verkauf an Kleinabnehmer/Endverbraucher überwiegend aus dem Stadtgebiet
Bad Münstereifel
a.
Aufforderung der Brennholzkäufer im Stadtgebiet über das Amtsblatt zur Abgabe
ihrer Brennholzbestellung bis zum 30.10. bei den Revierleitern (Es sind anzugeben
Telefon, E-Mail-Adresse und Faxnummer der Revierleiter).
Im Amtsblatt sind ein kurzer Artikel mit Erläuterungen, sowie das Bestellformular zu
veröffentlichen. Der Besteller hat anzugeben, ob er in Selbstwerbung Kronen, liegendes Holz im Bestand oder frei Weg kaufen möchte.
b.
Bereitstellung der Mengen
Die Mengen frei Weg werden durch den Unternehmer entsprechend der Bestellliste
aufgearbeitet, gerückt und gekennzeichnet.
Die Zuteilung erfolgt ab dem 31.03. in schriftlicher Form durch Zustellung der
Rechnung und eines Lageplanes oder anlässlich möglichst eines einzigen Vorzeigetermins, bei dem die Rechnung an alle Käufer ausgehändigt wird.
Die Selbstwerbungslose (Kronen im Bestand und gefälltes Holz) werden durch
den Revierleiter im Bestand abgegrenzt, volumenmäßig erfasst und dem Käufer
zugeteilt.
Die Vorzeigung der Lose erfolgt anlässlich eines gemeinsamen Termins des Revierleiters mit möglichst vielen Käufern.
c.
Zeitraum für Aufarbeitung, Rücken und Abfuhr des Brennholzes sowie Abrechnung
Die Aufarbeitung im Bestand (Kronen in Selbstwerbung und gefälltes Holz) und das
Rücken sind möglichst bis Ende Mai abzuschließen.
Die Abfuhr und Abrechnung erfolgen bis Ende Juli.
4. Sortimente und Preise
Die Preise werden, sofern keine Ausschreibung erfolgt, jährlich festgelegt und verstehen sich zuzüglich 5,5 % MwSt.
Bei der Preisfindung wird vom Preis frei Weg für Buche und Eiche lang ausgegangen (voraussichtlich 55 €/Fm in der kommenden Saison).
Für Birke, Weide, Roterle, Pappel wird ein Preisabschlag von 5 €/Fm gewährt, sofern sie mengenmäßig nicht als mitgehend bezeichnet werden können.
Nadelholz wird mit einem Preisnachlass von 8 €/Fm verkauft.
Kronen im Bestand werden zu einem Preis verkauft, der 15 €/Fm unter dem frei Weg Preis liegt.
In Abhängigkeit von den Bedingungen für Aufarbeitung und Rücken kann der Revierleiter den
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Aufwand für Aufarbeiten und Rücken auf bis zu 20 €/Fm erhöhen, wodurch sich der Nettoerlös
entsprechend reduziert.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
keine
7. Beschlussvorschlag:
Der Brennholzverkauf soll künftig nach dem neuen Konzept erfolgen.