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Beschlussvorlage (Anlage 1 - Gleichstellungsbeauftragte)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
131 kB
Datum
04.12.2012
Erstellt
05.12.12, 06:10
Aktualisiert
05.12.12, 06:10
Beschlussvorlage (Anlage 1 -  Gleichstellungsbeauftragte) Beschlussvorlage (Anlage 1 -  Gleichstellungsbeauftragte)

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Inhalt der Datei

Stellungnahme der Gleichstellungsbeauftragten zur Vorlage 477/2012 des Rechnungsprüfungsamtes (RP A): Büroraumbewirtschaftung Zunächst möchte ich klarstellen, dass die Gleichstellungsbeauftragte nicht an der Analyse und der Ermittlung des im Fazit beschriebenen Einsparpotenzials an Büroarbeitsplätzen beteiligt war. Bisher habe ich lediglich an einer Arbeitskreissitzung .Büroraumbewirtschaftung'' mit der Präsentation des Architekturbüros zu Bürokonzepten teilgenommen. Gemeinsame Ergebnisse, wie in der Vorlage aufgeführt, wurden hier nicht erarbeitet und abgestimmt. Daher teile ich auch nicht das Fazit des RPAs zum Einsparpotenzial. Die Analysemethoden sind für mich nicht transparent und nachvollziehbar. Zum jetzigen Zeitpunkt kann es m.E. noch nicht darum gehen, "eine Umsetzung des dargestellten Potenzials zu forcieren". Es gilt, unter Einbeziehung von Gleichstellungsbelangen und des Aspektes Vereinbarkeit von Familie und Beruf sorgfältig zu prüfen, welche Optimierungs- und ggf. Einsparpotenziale identifiziert werden können und sich umsetzen lassen. Ob sich ein anderer Sachstand zum Raumbedarf gegenüber früheren Verwaltungsvorlagen ergeben hat, ist erst noch zu klären. In diesem Priifprozess befindet sich derzeit die Verwaltung. Auf der Grundlage einer im Verwaltungsvorstand abgestimmten Abfrage des Bürgermeisters gehen Analysen und Stellungnahmen der Fachämter zur Büroraumnutzung unter Einbeziehung der Mitarbeiter/innen ein und müssen noch ausgewertet werden. Zu den vom RP A im Fazit der Vorlage vorgeschlagenen Standardarbeitszeitmodellen ich Folgendes anmerken: möchte In der Stadtverwaltung gibt es eine Vielzahl von Arbeitszeitmodellen vom Jobsharing bis zu unterschiedlichen Stundenanteilen von 12 Stunden bis zu vollzeitnaher Arbeitszeit, die in Absprache mit den Beschäftigten und den betroffenen Ämtern unter Beteiligung von Personalrat und Gleichstellungsstelle entwickelt wurden. Auch Arbeitszeitmodelle mit Heimarbeitsanteil wurden auf Wunsch der Beschäftigten im Einklang mit den betrieblichen Belangen bewilligt. • Jobsharing mit einer Teilzeitkraft am Vormittag und der anderen Teilzeitkraft am Nachmittag als "Standard-Modell" zu etablieren, schränkt die Möglichkeiten der Vereinbarkeit von Familie und Beruf vieler Beschäftigter erheblich ein (zumal insbesondere am Nachmittag nicht ausreichend Betreuungsmöglichkeiten vorzufinden sind, die zudem noch zusätzlich finanzieret werden müssen). Ähnlich schwierig gestalten sich Modelle mit abwechselnden Arbeitszeiten tage- oder wochenweise in Vollzeit. Dabei steht auch jetzt schon dieser Art der Arbeitsaufteilung nichts entgegen, soweit Beschäftigte diese wünschen und sie einer sachgerechten Aufgabenerfüllung nicht im Wege steht. Als Standardmodell würden die Aufteilung in Vormittags- und Nachmittagsarbeit aber meiner Erfahrung nach auf geringe Akzeptanz stoßen und die gewünschte Flexibilität, Zufriedenheit und Arbeitsmotivation der Beschäftigten negativ beeinflussen. • Das Arbeitszeitmodell, zeitliche Überhänge einer Teilzeitkraft in Heimarbeitszeit umzuwandeln (z.B. 5 Stunden in Heimarbeitszeit und 20 im Büro), wird bereits im Einzelfall praktiziert, eignet sich aber ebenfalls nicht als "Standardmodell" . Die Verwaltung wird Beschäftigte nicht verpflichten können, einen Anteil ihrer Arbeit in Heimarbeit zu erledigen. Viele Beschäftigte können oder wollen hierfür in ihrer Wohnung kein eigenes Arbeitszimmer mit pe und entsprechender Internetanbindung zur Verfügung stellen. Aus Gleichstellungssicht möchte ich zudem auf die Risiken für Beschäftigte mit hohem Heimarbeitsanteil (zumeist Frauen) hinweisen. Tendenziell sind sie von verwaltungsinterner Kommunikation ausgeschlossen und weniger mit ihren Leistungen im Blick, was ihren beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten durchaus abträglich ist. Nach erster Prüfung widerspricht die Umsetzung der in der Vorlage genannten Einsparpotenziale und Arbeitszeitmodelle in vielen Fällen dem Ziel der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf und den Gleichstellungszielen von Frauen und Männem. Die Arbeitsmotivation der Beschäftigten würde geschwächt, was sich wiederum auch negativ auf die Dienstleistungsqualität und den Leistungsumfang der Stadtverwaltung auswirkt. ~~R ~. e : Edith Abel-Huhn I\J \A«.- ~L- Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte