Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
131 kB
Datum
04.12.2012
Erstellt
05.12.12, 06:10
Aktualisiert
05.12.12, 06:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Stellungnahme der Gleichstellungsbeauftragten zur Vorlage 477/2012 des
Rechnungsprüfungsamtes (RP A): Büroraumbewirtschaftung
Zunächst möchte ich klarstellen, dass die Gleichstellungsbeauftragte nicht an der Analyse und
der Ermittlung des im Fazit beschriebenen Einsparpotenzials an Büroarbeitsplätzen beteiligt
war. Bisher habe ich lediglich an einer Arbeitskreissitzung .Büroraumbewirtschaftung''
mit
der Präsentation des Architekturbüros zu Bürokonzepten teilgenommen. Gemeinsame
Ergebnisse, wie in der Vorlage aufgeführt, wurden hier nicht erarbeitet und abgestimmt.
Daher teile ich auch nicht das Fazit des RPAs zum Einsparpotenzial. Die Analysemethoden
sind für mich nicht transparent und nachvollziehbar. Zum jetzigen Zeitpunkt kann es m.E.
noch nicht darum gehen, "eine Umsetzung des dargestellten Potenzials zu forcieren". Es gilt,
unter Einbeziehung von Gleichstellungsbelangen und des Aspektes Vereinbarkeit von Familie
und Beruf sorgfältig zu prüfen, welche Optimierungs- und ggf. Einsparpotenziale identifiziert
werden können und sich umsetzen lassen. Ob sich ein anderer Sachstand zum Raumbedarf
gegenüber früheren Verwaltungsvorlagen ergeben hat, ist erst noch zu klären.
In diesem Priifprozess befindet sich derzeit die Verwaltung. Auf der Grundlage einer im
Verwaltungsvorstand abgestimmten Abfrage des Bürgermeisters gehen Analysen und
Stellungnahmen der Fachämter zur Büroraumnutzung unter Einbeziehung der
Mitarbeiter/innen ein und müssen noch ausgewertet werden.
Zu den vom RP A im Fazit der Vorlage vorgeschlagenen Standardarbeitszeitmodellen
ich Folgendes anmerken:
möchte
In der Stadtverwaltung gibt es eine Vielzahl von Arbeitszeitmodellen vom Jobsharing bis zu
unterschiedlichen Stundenanteilen von 12 Stunden bis zu vollzeitnaher Arbeitszeit, die in
Absprache mit den Beschäftigten und den betroffenen Ämtern unter Beteiligung von
Personalrat und Gleichstellungsstelle entwickelt wurden. Auch Arbeitszeitmodelle mit
Heimarbeitsanteil wurden auf Wunsch der Beschäftigten im Einklang mit den betrieblichen
Belangen bewilligt.
•
Jobsharing mit einer Teilzeitkraft am Vormittag und der anderen Teilzeitkraft am
Nachmittag als "Standard-Modell" zu etablieren, schränkt die Möglichkeiten der
Vereinbarkeit von Familie und Beruf vieler Beschäftigter erheblich ein (zumal
insbesondere am Nachmittag nicht ausreichend Betreuungsmöglichkeiten vorzufinden
sind, die zudem noch zusätzlich finanzieret werden müssen). Ähnlich schwierig gestalten
sich Modelle mit abwechselnden Arbeitszeiten tage- oder wochenweise in Vollzeit.
Dabei steht auch jetzt schon dieser Art der Arbeitsaufteilung nichts entgegen, soweit
Beschäftigte diese wünschen und sie einer sachgerechten Aufgabenerfüllung nicht im
Wege steht. Als Standardmodell würden die Aufteilung in Vormittags- und
Nachmittagsarbeit aber meiner Erfahrung nach auf geringe Akzeptanz stoßen und die
gewünschte Flexibilität, Zufriedenheit und Arbeitsmotivation der Beschäftigten negativ
beeinflussen.
•
Das Arbeitszeitmodell, zeitliche Überhänge einer Teilzeitkraft in Heimarbeitszeit
umzuwandeln (z.B. 5 Stunden in Heimarbeitszeit und 20 im Büro), wird bereits im
Einzelfall praktiziert, eignet sich aber ebenfalls nicht als "Standardmodell" . Die
Verwaltung wird Beschäftigte nicht verpflichten können, einen Anteil ihrer Arbeit in
Heimarbeit zu erledigen. Viele Beschäftigte können oder wollen hierfür in ihrer Wohnung
kein eigenes Arbeitszimmer mit pe und entsprechender Internetanbindung zur Verfügung
stellen.
Aus Gleichstellungssicht möchte ich zudem auf die Risiken für Beschäftigte mit hohem
Heimarbeitsanteil (zumeist Frauen) hinweisen. Tendenziell sind sie von verwaltungsinterner
Kommunikation ausgeschlossen und weniger mit ihren Leistungen im Blick, was ihren
beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten durchaus abträglich ist.
Nach erster Prüfung widerspricht die Umsetzung der in der Vorlage genannten
Einsparpotenziale und Arbeitszeitmodelle in vielen Fällen dem Ziel der besseren
Vereinbarkeit von Familie und Beruf und den Gleichstellungszielen von Frauen und Männem.
Die Arbeitsmotivation der Beschäftigten würde geschwächt, was sich wiederum auch negativ
auf die Dienstleistungsqualität und den Leistungsumfang der Stadtverwaltung auswirkt.
~~R
~. e :
Edith Abel-Huhn I\J \A«.-
~L-
Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte