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Beschlussvorlage (Prüfung / Feststellung des Jahresabschlusses 2011 des Eigenbetriebes Straßen der Stadt Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
99 kB
Datum
11.12.2012
Erstellt
01.11.12, 06:19
Aktualisiert
07.11.12, 06:19
Beschlussvorlage (Prüfung / Feststellung des Jahresabschlusses 2011 des Eigenbetriebes Straßen der Stadt Erftstadt) Beschlussvorlage (Prüfung / Feststellung des Jahresabschlusses 2011 des Eigenbetriebes Straßen der Stadt Erftstadt)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 379/2012 Az.: - 65 - Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 65 - Datum: 02.10.2012 gez. Böcking Amtsleiter RPA - 20 - BM / Dezernent Beratungsfolge Betriebsausschuss Straßen Termin 15.11.2012 vorberatend Rechnungsprüfungsausschuss 27.11.2012 vorberatend Finanz- und Personalausschuss 04.12.2012 vorberatend Rat 11.12.2012 beschließend Betrifft: 05.11.2012 Datum Freigabe -100- Bemerkungen Prüfung / Feststellung des Jahresabschlusses 2011 des Eigenbetriebes Straßen der Stadt Erftstadt Finanzielle Auswirkungen: Keine; der erwirtschaftete Verlust des Geschäftsjahres 01.01.2011 bis 31.12.2011 in Höhe von EUR 2.060.998,50 wird auf neue Rechnung vorgetragen. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: 1. Eigenbetrieb Straßen, Betriebszweig Straßen Der Jahresabschluss und der Lagebericht des Eigenbetriebes Straßen der Stadt Erftstadt, Betriebszweig Straßen werden für das Geschäftsjahr 2011 (01.01.2011 bis 31.12.2011) gemäß § 26 Eigenbetriebsverordnung Nordrhein-Westfalen (EigVO NW) festgestellt. Der Jahresverlust für das Geschäftsjahr 2011 in Höhe von EUR 799.469,17 wird auf neue Rechnung vorgetragen. 2. Eigenbetrieb Straßen, Betriebszweig Gartenbau Der Jahresabschluss und der Lagebericht des Eigenbetriebes Straßen der Stadt Erftstadt, Betriebszweig Gartenbau werden für das Geschäftsjahr 2011 (01.01.2011 bis 31.12.2011) gemäß § 26 Eigenbetriebsverordnung Nordrhein-Westfalen (EigVO NW) festgestellt. Der Jahresverlust für das Geschäftsjahr 2011 in Höhe von EUR 773.760,19 wird auf neue Rechnung vorgetragen. 3. Eigenbetrieb Straßen, Betriebszweig Friedhöfe Der Jahresabschluss und der Lagebericht des Eigenbetriebes Straßen der Stadt Erftstadt, Betriebszweig Friedhöfe werden für das Geschäftsjahr 2011 (01.01.2011 bis 31.12.2011) gemäß § 26 Eigenbetriebsverordnung Nordrhein-Westfalen (EigVO NW) festgestellt. Der Jahresverlust für das Geschäftsjahr 2011 in Höhe von EUR 494.198,44 wird auf neue Rechnung vorgetragen. 4. Eigenbetrieb Straßen, Betriebszweig Straßenreinigung Der Jahresabschluss und der Lagebericht des Eigenbetriebes Straßen der Stadt Erftstadt, Betriebszweig Straßenreinigung werden für das Geschäftsjahr 2011 (01.01.2011 bis 31.12.2011) gemäß § 26 Eigenbetriebsverordnung Nordrhein-Westfalen (EigVO NW) festgestellt. Der Jahresgewinn für das Geschäftsjahr 2011 in Höhe von EUR 6.429,30 wird in die Rücklagen eingestellt. Begründung: Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind gemäß § 4 i. V. m. § 26 EigVO NW – nach Vorberatung durch den Betriebsausschuss – vom Rat festzustellen. Der konsolidierte Gesamtabschluss des Eigenbetriebes Straßen (bestehend aus Gewinn- und Verlustrechnung, sowie Bilanz) sind beigefügt. Je ein Exemplar der testierten und unterschriebenen Prüfungsberichte werden den Fraktionen zur Verfügung gestellt. Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Erftstadt (RPA) hat entsprechend § 8 der Satzung des Eigenbetriebes die formalen Geschäftsabläufe und die Sonderkasse des Eigenbetriebes (ergänzende Kassenprüfung) geprüft. Die diesbezüglichen Prüfberichte des RPA ergehen mit separater Vorlage. (Dr. Rips) -2-