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Antrag (Antrag bzgl. Bericht über die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabegesetzes in Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
191 kB
Datum
14.11.2012
Erstellt
01.11.12, 06:19
Aktualisiert
01.11.12, 06:19
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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 396/2012 Az.: Amt: - 51 BeschlAusf.: - 51 Datum: 09.10.2012 gez. Brost 24.10.2012 Amtsleiter Datum Freigabe -100- gez. Dr. Rips, Bürgermeister BM / Dezernent - 20 - Den beigefügten Antrag der CDU-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für Soziales und Gesundheit Betrifft: Termin 14.11.2012 Bemerkungen beschließend Antrag bzgl. Bericht über die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabegesetzes in Erftstadt Finanzielle Auswirkungen: keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Mit bundesgesetzlicher Regelung ist am 29.03.2011 rückwirkend zum 01.01.2011 das Bildungsund Teilhabepaket (BuT) beschlossen worden. Folgende Leistungen sind im Rahmen der Bildung und Teilhabe möglich: Leistungsart Rechtsgrundlage SGB II Rechtsgrundlage SGB XII § 28 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 § 34 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 § 28 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 § 34 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 § 28 Abs. 2 S. 2 § 34 Abs. 2 S. 2 § 28 Abs. 3 § 34 Abs. 3 § 28 Abs. 4 § 34 Abs. 4 § 28 Abs. 5 § 34 Abs. 5 Schulausflüge mehrtägige Klassenfahrten Ein-/mehrtägige Ausfl./Fahrten von Kindertageseinrichtungen Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf Schülerbeförderung Lernförderung Mittagsverpflegung für Schüler u. Schülerinnen sowie für Kinder, die eine Tageseinrichtg besuchen oder für die Kindertagespflege geleistet wird Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben § 28 Abs. 6 § 34 Abs. 6 § 28 Abs. 7 § 34 Abs. 7 Folgender Personenkreis ist berechtigt: Bildung Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben § 28 Abs. 1 SGB II: § 28 Abs. 7 SGB II: Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet des 18. Lebensjahres haben und keine Ausbildungsvergütung erhalten § 34 Abs. 1 SGB XII: § 34 Abs. 7 SGB XII: Schülerinnen und Schüler von allgemein- Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung bildenden und berufsbildenden Schulen des 18. Lebensjahres Darüber hinaus kommen Kinderzuschlags- und Wohngeldberechtigte sowie Asylbewerber in den Genuss des Bildungs- und Teilhabegesetzes. Der mit Abstand größte Teil der Zielgruppe wird vom Jobcenter als Leistungsempfänger nach SGB II bedient. Die zweitgrößte Klientelgruppe kommt aus dem Kreis der Wohngeldempfänger und der Kinderzuschlagsberechtigten. Sie wird vom Kreis bedient. Die Stadt Erftstadt ist lediglich für die Zielgruppe der SGB XII-Empfänger und der Asylbewerber zuständig. Über diese Bereiche werden hier die entsprechenden Erfahrungen beschrieben:   Im Bereich SGB XII haben wir 7 potenzielle Fälle . Davon wurden real für 4 Kinder Anträge gestellt. Diese verteilen sich auf eine Schulbeihilfe je Kind und 2 Anträge für das Mittagessen. Im Bereich Asyl haben wir 29 potenzielle Fälle. Für 18 Kinder wurden Anträge gestellt. Diese verteilen sich auf 13 x Schulbeihilfe, 8 x Mittagessen, 10 x Klassenfahrten und 1 x Lernförderung. Durch die zuständige Sachbearbeiterin ist sichergestellt, dass jedem Kind die erforderliche BuT-Leistung zukommt, da durch den engen persönlichen Kontakt eine intensive Beratung sichergestellt ist. Zahlen aus den Bereichen SGB II, Wohngeld und Kinderzuschlag liegen nicht vor. Wenn der Ausschuss das wünscht, werden diese abgefragt. Mit dem Bildungs- und Teilhabegesetz wurde auch gleichzeitig der Einsatz von Schulsozialarbeitern begrenzt bis zum 31.12.2013 speziell zur Unterstützung dieser Zielgruppe beschlossen. Die dem Kreis zur Verfügung gestellten Bundesmittel wurden auf die jeweiligen Kommunen aufgeteilt. Erftstadt hat demnach für 2011 202.400 € und für 2012 183.900 € erhalten. Die Zuteilung der Gelder erfolgte aber erst im Herbst 2011. Drei Schulsozialarbeiter und ihre Arbeit sollen aus diesem Budget bezahlt werden. Nach einer ersten Ausschreibung im November 2011 konnten nur zwei Stellen besetzt werden. Eine weitere Ausschreibung im April 2012 blieb ergebnislos. Nach einer dritten Ausschreibung finden noch im -2- Oktober die Vorstellungsgespräche statt. In der Sitzung des Sozialausschusses am 14.11. kann über das Ergebnis berichtet werden. Den Zuweisungen des Kreises stehen folgende Ausgaben gegenüber: 2011 (abrechenbar schuljahresbezogen bis 2012 (abrechenbar schuljahresbezogen bis 31.07.2012) 31.07.2013) Einnahme Kreismittel Einnahme 202.400 € Ausgaben 183.900 € 47.905 € Personalkosten bis 30.09.12 Büroausstattung 8.121 € 8.376 € Stellenausschrei bungen laufende Kosten Summe Ausgaben 4.131 € 1.607 € 202.400 € 16.497 € 183.900 € 53.643 €€ Inhaltlich wird über die Schulsozialarbeit im Folgenden berichtet. 1. Einleitung Die Umsetzung von Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes soll in und im Umfeld von Schulen erfolgen und insbesondere die Bildung und Teilhabe betroffener Kinder, Jugendlicher und junger Erwachsener unterstützen, um vor allem die Integrationschancen in den Arbeitsmarkt zu erhöhen. Zu den Aufgaben gehören die Vermittlung von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket sowie die Finanzierung und Durchführung zusätzlicher Angebote im Rahmen einer konzeptionellen Gruppenarbeit und Einzelfallhilfe. 2. Vermittlung von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bestehen Ansprüche auf Leistungen, wenn sie noch keine 25 Jahre alt sind bzw. im Falle der sozialen und kulturellen Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft noch keine 18 Jahre alt sind, in einer Kindertagesstätte oder in Kindertagespflege betreut werden oder eine allgemeinbildende bzw. berufsbildende Schule, ohne den Bezug von Ausbildungsvergütung, besuchen. Finanzielle Zuschüsse gibt es für:       Eintägige Ausflüge in der Schule und Kindertagesstätte Mehrtägige Klassenfahrten Schulbedarf Lernförderung (Nachhilfe) Mittagessen in der Schule und Kindertagesstätte Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, wie Musikunterricht oder Teilnahme an einer Jugendgruppe -3- Besuch eines Sportvereins, In Erftstadt wurden im Rahmen der Schulsozialarbeit zu Beginn zielgruppenorientierte Flyer und Informationsschreiben an die Eltern erstellt und über die Kindertagesstätten, Familienzentren, Vereine und Schulen verteilt. Anschließend erfolgten persönliche Vorstellungsgespräche und Elternabende in den einzelnen Institutionen. Außerdem wurde das Angebot bei dem interkulturellen Fest in Köttingen präsentiert und in das „Willkommenspaket für Neugeborene“ aufgenommen. In dem Familienzentrum Willy-Brandt-Straße finden zudem regelmäßige Sprechstunden statt. Zahlen bzgl. Hilfe- und Antragstellung Betreute Familien gesamt Hausbesuche Telefon/Sprechstunde Kinder gesamt Kinder (0 – 5 Jahre) Kinder (6 – 10 Jahre) Kinder/Jugendliche (11 – 17 Jahre) Junge Erwachsene (18-24 Jahre) 127 73 54 262 93 68 85 16 Verteilte Flyer/Anschreiben 1200 Gestellte Anträge gesamt Schulausflug/Klassenfahrt Schulbedarf Lernförderung (Nachhilfe) Gemeinsames Mittagessen Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben 403 93 66 26 100 118 3. Konzeptionelle Gruppenarbeit und Einzelfallhilfe Die beiden Schulsozialarbeiterinnen unterstützen zudem Kinder und Jugendliche in ihrer schulischen und außerschulischen Entwicklung durch gezielte Projektund Beratungsangebote an der Haupt- und den Realschulen in Lechenich und Liblar sowie der Förderschule in Friesheim. Neben Einzelberatungen von Schülern, Eltern und Lehrern vor Ort, z.B. bei konkreten Konfliktlösungen, begleiten sie Schüler bei dem Übergang von der Schule in den Beruf und arbeiten diesbezüglich eng mit anderen Diensten und Institutionen der Jugendhilfe und Schulverwaltung zusammen. Um Stigmatisierungen zu vermeiden, werden Schüler bzw. Lehrer allerdings nicht befragt, ob sie bzw. die Schüler der entsprechenden, o.g. Zielgruppe angehören. Schätzungsweise ist aber davon auszugehen, dass eine „Zugehörigkeit“ in über 50% der Fälle gegeben ist. Folgende Gruppen wurden bzw. werden bislang angeboten:     Mädchentreff an der Hauptschule Lechenich zur Stärkung des Selbstvertrauens und respektvollen Umgangs (2. Halbjahr 2011/2012), 23 Mädchen der 5. Klassen Freizeitgestaltung “Einen Zugang finden durch kreatives Handwerk“ im Jugendzentrum Köttingen und an der Förderschule Friesheim (2012), 5 Schüler ab 10 Jahren Kunstprojekt „Fantasie in Farbe“ an der Realschule Liblar zu Stärkung der Identität und Darstellung der Lebensrealität (2012/13), 20 Schüler ab 15 Jahren Berufsorientierungsmaßnahme an der Förderschule Friesheim, um erste berufliche Erfahrungen zu sammeln (2012/13), 4 Schüler der 10. Klasse -4-    Spielezirkus in Kooperation mit der Realschule Liblar zur Stärkung der Schulgemeinschaft, Aufbau von Vertrauen und Teamfähigkeit (2012), 90 Schüler der 5. Klassen Gewaltprävention, Anschlussberatung- und -projekte, Kooperation mit der Jugendberatung Mobilé (2012/13), 25-30 Schüler der 7. Klassen Begleitung der Wanderausstellung „Klang meines Körpers“ zum Thema Ess-Störungen (2013), Schüler ab Klasse 8 Beispiel: Einzelfallarbeit an der Realschule Liblar (Zeitraum: 22.08. – 30.09.2012) Thema Anzahl der Schüler Klasse 6 Streitigkeiten unter Schülern Klassen 7 Klasse 8 Mobbing, Sucht, Tod eines Familienmitgliedes, Konflikte Lernförderung, Familiäre Situation Klasse 9 Mobbing, Schulverweigerung Klassen 10 Klassenfahrt(BuT), Berufsorientierung, Konfliktlösung Elterngespräch Pubertät Lehrerberatungsgespräch 4 12 1 2 6 2 Gesamt 27 4. Ausblick Im Laufe des Schuljahres 2012/2013 sind weitere Angebote der Gewaltprävention geplant. Außerdem gibt es schulische Anfragen bzgl. der Themen Cyber-Mobbing, Sozialkompetenz, Online-Sucht (Elternarbeit) und Suchtprävention. Nach Möglichkeit soll erneut ein Mädchentreff entstehen sowie die Vernetzung mit Mobilé ausgebaut und die Kooperation mit den Vereinen verstärkt werden. Es ist davon auszugehen, dass die Beratung und Hilfestellung bzgl. der Vermittlung des Bildungs- und Teilhabepaketes aufgrund des zunehmenden, verbesserten Informationsstandes der Familien abnehmen wird. (Erner) -5-