Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
191 kB
Datum
14.11.2012
Erstellt
01.11.12, 06:19
Aktualisiert
01.11.12, 06:19
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 396/2012
Az.:
Amt: - 51 BeschlAusf.: - 51 Datum: 09.10.2012
gez. Brost
24.10.2012
Amtsleiter
Datum Freigabe -100-
gez. Dr. Rips,
Bürgermeister
BM / Dezernent
- 20 -
Den beigefügten Antrag der CDU-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales und
Gesundheit
Betrifft:
Termin
14.11.2012
Bemerkungen
beschließend
Antrag bzgl. Bericht über die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabegesetzes in
Erftstadt
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Mit bundesgesetzlicher Regelung ist am 29.03.2011 rückwirkend zum 01.01.2011 das Bildungsund Teilhabepaket (BuT) beschlossen worden.
Folgende Leistungen sind im Rahmen der Bildung und Teilhabe möglich:
Leistungsart
Rechtsgrundlage
SGB II
Rechtsgrundlage
SGB XII
§ 28 Abs. 2 S. 1 Nr. 1
§ 34 Abs. 2 S. 1 Nr. 1
§ 28 Abs. 2 S. 1 Nr. 2
§ 34 Abs. 2 S. 1 Nr. 2
§ 28 Abs. 2 S. 2
§ 34 Abs. 2 S. 2
§ 28 Abs. 3
§ 34 Abs. 3
§ 28 Abs. 4
§ 34 Abs. 4
§ 28 Abs. 5
§ 34 Abs. 5
Schulausflüge
mehrtägige Klassenfahrten
Ein-/mehrtägige Ausfl./Fahrten
von Kindertageseinrichtungen
Ausstattung mit persönlichem
Schulbedarf
Schülerbeförderung
Lernförderung
Mittagsverpflegung für Schüler
u. Schülerinnen sowie für Kinder,
die
eine
Tageseinrichtg
besuchen oder für die Kindertagespflege geleistet wird
Teilhabe am sozialen und
kulturellen Leben
§ 28 Abs. 6
§ 34 Abs. 6
§ 28 Abs. 7
§ 34 Abs. 7
Folgender Personenkreis ist berechtigt:
Bildung
Teilhabe am sozialen und kulturellen
Leben
§ 28 Abs. 1 SGB II:
§ 28 Abs. 7 SGB II:
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung
die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet des 18. Lebensjahres
haben und keine Ausbildungsvergütung
erhalten
§ 34 Abs. 1 SGB XII:
§ 34 Abs. 7 SGB XII:
Schülerinnen und Schüler von allgemein- Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung
bildenden und berufsbildenden Schulen
des 18. Lebensjahres
Darüber hinaus kommen Kinderzuschlags- und Wohngeldberechtigte sowie Asylbewerber in den
Genuss des Bildungs- und Teilhabegesetzes.
Der mit Abstand größte Teil der Zielgruppe wird vom Jobcenter als Leistungsempfänger nach
SGB II bedient.
Die zweitgrößte Klientelgruppe kommt aus dem Kreis der Wohngeldempfänger und der
Kinderzuschlagsberechtigten. Sie wird vom Kreis bedient.
Die Stadt Erftstadt ist lediglich für die Zielgruppe der SGB XII-Empfänger und der Asylbewerber
zuständig.
Über diese Bereiche werden hier die entsprechenden Erfahrungen beschrieben:
Im Bereich SGB XII haben wir 7 potenzielle Fälle . Davon wurden real für 4 Kinder Anträge
gestellt. Diese verteilen sich auf eine Schulbeihilfe je Kind und 2 Anträge für das
Mittagessen.
Im Bereich Asyl haben wir 29 potenzielle Fälle. Für 18 Kinder wurden Anträge gestellt.
Diese verteilen sich auf 13 x Schulbeihilfe, 8 x Mittagessen, 10 x Klassenfahrten und 1 x
Lernförderung. Durch die zuständige Sachbearbeiterin ist sichergestellt, dass jedem Kind
die erforderliche BuT-Leistung zukommt, da durch den engen persönlichen Kontakt eine
intensive Beratung sichergestellt ist.
Zahlen aus den Bereichen SGB II, Wohngeld und Kinderzuschlag liegen nicht vor. Wenn der
Ausschuss das wünscht, werden diese abgefragt.
Mit dem Bildungs- und Teilhabegesetz wurde auch gleichzeitig der Einsatz von
Schulsozialarbeitern begrenzt bis zum 31.12.2013 speziell zur Unterstützung dieser Zielgruppe
beschlossen. Die dem Kreis zur Verfügung gestellten Bundesmittel wurden auf die jeweiligen
Kommunen aufgeteilt. Erftstadt hat demnach für 2011 202.400 € und für 2012 183.900 € erhalten.
Die Zuteilung der Gelder erfolgte aber erst im Herbst 2011.
Drei Schulsozialarbeiter und ihre Arbeit sollen aus diesem Budget bezahlt werden. Nach einer
ersten Ausschreibung im November 2011 konnten nur zwei Stellen besetzt werden. Eine weitere
Ausschreibung im April 2012 blieb ergebnislos. Nach einer dritten Ausschreibung finden noch im
-2-
Oktober die Vorstellungsgespräche statt. In der Sitzung des Sozialausschusses am 14.11. kann
über das Ergebnis berichtet werden.
Den Zuweisungen des Kreises stehen folgende Ausgaben gegenüber:
2011 (abrechenbar schuljahresbezogen bis
2012 (abrechenbar schuljahresbezogen bis
31.07.2012)
31.07.2013)
Einnahme
Kreismittel
Einnahme
202.400 €
Ausgaben
183.900 €
47.905 €
Personalkosten
bis 30.09.12
Büroausstattung
8.121 €
8.376 €
Stellenausschrei
bungen
laufende Kosten
Summe
Ausgaben
4.131 €
1.607 €
202.400 €
16.497 €
183.900 €
53.643 €€
Inhaltlich wird über die Schulsozialarbeit im Folgenden berichtet.
1. Einleitung
Die Umsetzung von Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes soll in
und im Umfeld von Schulen erfolgen und insbesondere die Bildung und Teilhabe betroffener
Kinder, Jugendlicher und junger Erwachsener unterstützen, um vor allem die
Integrationschancen in den Arbeitsmarkt zu erhöhen. Zu den Aufgaben gehören die
Vermittlung von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket sowie die Finanzierung und
Durchführung zusätzlicher Angebote im Rahmen einer konzeptionellen Gruppenarbeit und
Einzelfallhilfe.
2. Vermittlung von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket
Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bestehen Ansprüche auf Leistungen, wenn sie
noch keine 25 Jahre alt sind bzw. im Falle der sozialen und kulturellen Teilhabe am Leben in
der Gemeinschaft noch keine 18 Jahre alt sind, in einer Kindertagesstätte oder in
Kindertagespflege betreut werden oder eine allgemeinbildende bzw. berufsbildende Schule,
ohne den Bezug von Ausbildungsvergütung, besuchen.
Finanzielle Zuschüsse gibt es für:
Eintägige Ausflüge in der Schule und Kindertagesstätte
Mehrtägige Klassenfahrten
Schulbedarf
Lernförderung (Nachhilfe)
Mittagessen in der Schule und Kindertagesstätte
Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, wie
Musikunterricht oder Teilnahme an einer Jugendgruppe
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Besuch
eines
Sportvereins,
In Erftstadt wurden im Rahmen der Schulsozialarbeit zu Beginn zielgruppenorientierte Flyer
und Informationsschreiben an die Eltern erstellt und über die Kindertagesstätten,
Familienzentren, Vereine und Schulen verteilt. Anschließend erfolgten persönliche
Vorstellungsgespräche und Elternabende in den einzelnen Institutionen. Außerdem wurde das
Angebot bei dem interkulturellen Fest in Köttingen präsentiert und in das „Willkommenspaket
für Neugeborene“ aufgenommen. In dem Familienzentrum Willy-Brandt-Straße finden zudem
regelmäßige Sprechstunden statt.
Zahlen bzgl. Hilfe- und Antragstellung
Betreute Familien gesamt
Hausbesuche
Telefon/Sprechstunde
Kinder gesamt
Kinder (0 – 5 Jahre)
Kinder (6 – 10 Jahre)
Kinder/Jugendliche (11 – 17 Jahre)
Junge Erwachsene (18-24 Jahre)
127
73
54
262
93
68
85
16
Verteilte Flyer/Anschreiben
1200
Gestellte Anträge gesamt
Schulausflug/Klassenfahrt
Schulbedarf
Lernförderung (Nachhilfe)
Gemeinsames Mittagessen
Teilhabe am sozialen und kulturellen
Leben
403
93
66
26
100
118
3. Konzeptionelle Gruppenarbeit und Einzelfallhilfe
Die beiden Schulsozialarbeiterinnen unterstützen zudem Kinder und Jugendliche in ihrer
schulischen
und
außerschulischen
Entwicklung
durch
gezielte
Projektund
Beratungsangebote an der Haupt- und den Realschulen in Lechenich und Liblar sowie der
Förderschule in Friesheim. Neben Einzelberatungen von Schülern, Eltern und Lehrern vor Ort,
z.B. bei konkreten Konfliktlösungen, begleiten sie Schüler bei dem Übergang von der Schule
in den Beruf und arbeiten diesbezüglich eng mit anderen Diensten und Institutionen der
Jugendhilfe und Schulverwaltung zusammen. Um Stigmatisierungen zu vermeiden, werden
Schüler bzw. Lehrer allerdings nicht befragt, ob sie bzw. die Schüler der entsprechenden, o.g.
Zielgruppe angehören. Schätzungsweise ist aber davon auszugehen, dass eine
„Zugehörigkeit“ in über 50% der Fälle gegeben ist.
Folgende Gruppen wurden bzw. werden bislang angeboten:
Mädchentreff an der Hauptschule Lechenich zur Stärkung des Selbstvertrauens und
respektvollen Umgangs (2. Halbjahr 2011/2012), 23 Mädchen der 5. Klassen
Freizeitgestaltung “Einen Zugang finden durch kreatives Handwerk“ im Jugendzentrum
Köttingen und an der Förderschule Friesheim (2012), 5 Schüler ab 10 Jahren
Kunstprojekt „Fantasie in Farbe“ an der Realschule Liblar zu Stärkung der Identität und
Darstellung der Lebensrealität (2012/13), 20 Schüler ab 15 Jahren
Berufsorientierungsmaßnahme an der Förderschule Friesheim, um erste berufliche
Erfahrungen zu sammeln (2012/13), 4 Schüler der 10. Klasse
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Spielezirkus in Kooperation mit der Realschule Liblar zur Stärkung der
Schulgemeinschaft, Aufbau von Vertrauen und Teamfähigkeit (2012), 90 Schüler der 5.
Klassen
Gewaltprävention, Anschlussberatung- und -projekte, Kooperation mit der
Jugendberatung Mobilé (2012/13), 25-30 Schüler der 7. Klassen
Begleitung der Wanderausstellung „Klang meines Körpers“ zum Thema Ess-Störungen
(2013), Schüler ab Klasse 8
Beispiel: Einzelfallarbeit an der Realschule Liblar (Zeitraum: 22.08. – 30.09.2012)
Thema
Anzahl der Schüler
Klasse 6
Streitigkeiten unter Schülern
Klassen 7
Klasse 8
Mobbing,
Sucht,
Tod
eines
Familienmitgliedes, Konflikte
Lernförderung, Familiäre Situation
Klasse 9
Mobbing, Schulverweigerung
Klassen 10
Klassenfahrt(BuT),
Berufsorientierung,
Konfliktlösung
Elterngespräch Pubertät
Lehrerberatungsgespräch
4
12
1
2
6
2
Gesamt
27
4. Ausblick
Im Laufe des Schuljahres 2012/2013 sind weitere Angebote der Gewaltprävention geplant.
Außerdem gibt es schulische Anfragen bzgl. der Themen Cyber-Mobbing, Sozialkompetenz,
Online-Sucht (Elternarbeit) und Suchtprävention. Nach Möglichkeit soll erneut ein
Mädchentreff entstehen sowie die Vernetzung mit Mobilé ausgebaut und die Kooperation mit
den Vereinen verstärkt werden. Es ist davon auszugehen, dass die Beratung und Hilfestellung
bzgl. der Vermittlung des Bildungs- und Teilhabepaketes aufgrund des zunehmenden,
verbesserten Informationsstandes der Familien abnehmen wird.
(Erner)
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