Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
45 kB
Datum
11.12.2012
Erstellt
24.11.12, 06:09
Aktualisiert
24.11.12, 06:09
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 487/2012
Az.: 20
Amt: - 20 BeschlAusf.: - - 20 - Datum: 16.11.2012
gez. Heil
Amtsleiter
RPA
- 20 -
BM / Dezernent
Beratungsfolge
Finanz- und Personalausschuss
Termin
04.12.2012
vorberatend
Rat
11.12.2012
beschließend
Betrifft:
20.11.2012
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
Finanzierung der Gewässerunterhaltungskosten über die Grundsteuer A und B
Finanzielle Auswirkungen:
Mehreinnahmen in Höhe von 556.500 EUR.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Um die Kosten für die Gewässerunterhaltung zu finanzieren, wird der Hebesatz der Grundsteuer A
um 35%-Punkte sowie der Hebesatz der Grundsteuer B ebenfalls um 35%-Punkte erhöht.
Begründung:
Im Entwurf des von der Verwaltung aufgestellten Haushaltssicherungskonzeptes für das Jahr
2012 war vorgesehen, eine Umlage für die Gewässerunterhaltungskosten einzuführen. Von der
Verwaltung erstellte Berechnungsunterlagen aus dem Jahr 2003 gehen von Nettoeinnahmen in
Höhe von rund 550.000 EUR aus.
Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen wurde jedoch seitens der Politik entschieden, dass die
Gewässerunterhaltungskosten nicht über eine eigene Gebühr, sondern über die Anhebung der
Hebesätze der Grundsteuer A bzw. B finanziert werden soll. Die Verwaltung wurde beauftragt,
eine Vorlage über die Auswirkungen sowie die Gewichtung der Hebesätze vorzulegen.
Nach aktuellen Berechnungen bedeutet
eine Anhebung des Hebesatzes der Grundsteuer A um 1%-Punkt eine Mehreinnahme in
Höhe von 900 EUR sowie
eine Anhebung des Hebesatzes der Grundsteuer B um 1%-Punkt eine Mehreinnahme in
Höhe von rund 15.000 EUR.
Um nun insgesamt Mehreinnahmen in Höhe von rund 550.000 EUR erzielen zu können, wird
vorgeschlagen, die Hebesätze wie folgt zu ändern:
1. Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer A um 35%-Punkte auf dann 295%. Hieraus
ergibt sich eine Mehreinnahme in Höhe von 31.500 EUR.
2. Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B ebenfalls um 35 %-Punkte auf dann 495%
(derzeit 440% + Finanzierung Winterdienst (20%-Punkte) + Finanzierung
Gewässerunterhaltungskosten (35%-Punkte)). Eine Erhöhung um 35%-Punkte ergibt eine
Mehreinnahme in Höhe von rund 525.000 EUR.
Insgesamt wird somit durch die Erhöhungen der Hebesätze um jeweils 35%-Punkte eine
Mehreinnahme in Höhe von 556.500 EUR erzielt.
(Dr. Rips)
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