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Beschlussvorlage (Finanzierung der Gewässerunterhaltungskosten über die Grundsteuer A und B)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
45 kB
Datum
11.12.2012
Erstellt
24.11.12, 06:09
Aktualisiert
24.11.12, 06:09
Beschlussvorlage (Finanzierung der Gewässerunterhaltungskosten über die Grundsteuer A und B) Beschlussvorlage (Finanzierung der Gewässerunterhaltungskosten über die Grundsteuer A und B)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 487/2012 Az.: 20 Amt: - 20 BeschlAusf.: - - 20 - Datum: 16.11.2012 gez. Heil Amtsleiter RPA - 20 - BM / Dezernent Beratungsfolge Finanz- und Personalausschuss Termin 04.12.2012 vorberatend Rat 11.12.2012 beschließend Betrifft: 20.11.2012 Datum Freigabe -100- Bemerkungen Finanzierung der Gewässerunterhaltungskosten über die Grundsteuer A und B Finanzielle Auswirkungen: Mehreinnahmen in Höhe von 556.500 EUR. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Um die Kosten für die Gewässerunterhaltung zu finanzieren, wird der Hebesatz der Grundsteuer A um 35%-Punkte sowie der Hebesatz der Grundsteuer B ebenfalls um 35%-Punkte erhöht. Begründung: Im Entwurf des von der Verwaltung aufgestellten Haushaltssicherungskonzeptes für das Jahr 2012 war vorgesehen, eine Umlage für die Gewässerunterhaltungskosten einzuführen. Von der Verwaltung erstellte Berechnungsunterlagen aus dem Jahr 2003 gehen von Nettoeinnahmen in Höhe von rund 550.000 EUR aus. Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen wurde jedoch seitens der Politik entschieden, dass die Gewässerunterhaltungskosten nicht über eine eigene Gebühr, sondern über die Anhebung der Hebesätze der Grundsteuer A bzw. B finanziert werden soll. Die Verwaltung wurde beauftragt, eine Vorlage über die Auswirkungen sowie die Gewichtung der Hebesätze vorzulegen. Nach aktuellen Berechnungen bedeutet  eine Anhebung des Hebesatzes der Grundsteuer A um 1%-Punkt eine Mehreinnahme in Höhe von 900 EUR sowie  eine Anhebung des Hebesatzes der Grundsteuer B um 1%-Punkt eine Mehreinnahme in Höhe von rund 15.000 EUR. Um nun insgesamt Mehreinnahmen in Höhe von rund 550.000 EUR erzielen zu können, wird vorgeschlagen, die Hebesätze wie folgt zu ändern: 1. Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer A um 35%-Punkte auf dann 295%. Hieraus ergibt sich eine Mehreinnahme in Höhe von 31.500 EUR. 2. Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B ebenfalls um 35 %-Punkte auf dann 495% (derzeit 440% + Finanzierung Winterdienst (20%-Punkte) + Finanzierung Gewässerunterhaltungskosten (35%-Punkte)). Eine Erhöhung um 35%-Punkte ergibt eine Mehreinnahme in Höhe von rund 525.000 EUR. Insgesamt wird somit durch die Erhöhungen der Hebesätze um jeweils 35%-Punkte eine Mehreinnahme in Höhe von 556.500 EUR erzielt. (Dr. Rips) -2-