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Mitteilungsvorlage (Erarbeitung eines kreisweiten Schulentwicklungsplanes; hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 24.05.2011)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
59 kB
Datum
29.11.2011
Erstellt
21.11.11, 18:02
Aktualisiert
21.11.11, 18:02
Mitteilungsvorlage (Erarbeitung eines kreisweiten Schulentwicklungsplanes;
hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 24.05.2011) Mitteilungsvorlage (Erarbeitung eines kreisweiten Schulentwicklungsplanes;
hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 24.05.2011)

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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 11.11.2011 - Der Bürgermeister Az: 41-20-01 Le Nr. der Ratsdrucksache: 533-IX/Z-2 __________________________________________________________________________ Sitzungsfolge Termin Ausschuss für Schule, Kultur, Soziales und Städtepartnerschaften 29.11.2011 Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung der Mitteilung: Erarbeitung eines kreisweiten Schulentwicklungsplanes; hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 24.05.2011 __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Ulrich Ley __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ 1. Sachverhalt: Der Rat hatte am 19.07.2011 folgenden Beschluss gefasst: - Die Notwendigkeit zur regionalen Betrachtung der Schulentwicklung wird durch die demographische Entwicklung verstärkt. - Von einem Antrag an den Kreis Euskirchen zur Erarbeitung eines kreisweiten Schulentwicklungsplanes ist aus den dargelegten Gründen abzusehen. - Die Verwaltung wird beauftragt, in eine regionale Zusammenarbeit mit den umliegenden Kommunen kurzfristig einzutreten. Nach dem Landtagsbeschluss zur Verabschiedung des 6. Schulrechtsänderungsgesetzes am 20.10.2011 sowie aktueller Entwicklungsdaten zum 01.10.2011 (Stichtag Schulstatistik und Einschulung) hat die Verwaltung proaktiv den Kontakt zu den teilregional betroffenen Kommunen gesucht und bereits erste Sondierungsgespräche geführt, andere sind konkret terminiert. Dabei handelt es sich um die kreisangehörigen Kommunen Nettersheim (ggfls. mit Blankenheim), Mechernich und Euskirchen, der Stadt Rheinbach sowie dem Kreis Ahrweiler als Schulträger dortiger weiterführender Schulen. Zudem hat die Verwaltung den schon vor Jahresfrist begonnenen Dialog mit den betroffenen städtischen Schulen vor Ort, insbesondere der städtischen Realschule und der Friedrich-HaassGemeinschaftshauptschule, intensiviert und auch den Schulkonferenzen einen Überblick über den voraussichtlichen Prozessverlauf bis zum Schuljahr 2013/2014 gegeben. Sobald sich konkretere Perspektiven oder Positionen abzeichnen, kommt die Verwaltung unaufgefordert auf die Angelegenheit zurück. 2. Rechtliche Würdigung 3. Finanzielle Auswirkungen 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel