Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
59 kB
Datum
29.11.2011
Erstellt
21.11.11, 18:02
Aktualisiert
21.11.11, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 11.11.2011
- Der Bürgermeister Az: 41-20-01 Le
Nr. der Ratsdrucksache: 533-IX/Z-2
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Sitzungsfolge
Termin
Ausschuss für Schule, Kultur, Soziales und Städtepartnerschaften
29.11.2011
Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung der Mitteilung:
Erarbeitung eines kreisweiten Schulentwicklungsplanes;
hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 24.05.2011
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Berichterstatter: Ulrich Ley
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
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Bürgermeister
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1. Sachverhalt:
Der Rat hatte am 19.07.2011 folgenden Beschluss gefasst:
- Die Notwendigkeit zur regionalen Betrachtung der Schulentwicklung wird durch die demographische Entwicklung verstärkt.
- Von einem Antrag an den Kreis Euskirchen zur Erarbeitung eines kreisweiten Schulentwicklungsplanes ist aus den dargelegten Gründen abzusehen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, in eine regionale Zusammenarbeit mit den umliegenden Kommunen kurzfristig einzutreten.
Nach dem Landtagsbeschluss zur Verabschiedung des 6. Schulrechtsänderungsgesetzes am
20.10.2011 sowie aktueller Entwicklungsdaten zum 01.10.2011 (Stichtag Schulstatistik und Einschulung) hat die Verwaltung proaktiv den Kontakt zu den teilregional betroffenen Kommunen gesucht und bereits erste Sondierungsgespräche geführt, andere sind konkret terminiert. Dabei handelt es sich um die kreisangehörigen Kommunen Nettersheim (ggfls. mit Blankenheim), Mechernich und Euskirchen, der Stadt Rheinbach sowie dem Kreis Ahrweiler als Schulträger dortiger weiterführender Schulen.
Zudem hat die Verwaltung den schon vor Jahresfrist begonnenen Dialog mit den betroffenen städtischen Schulen vor Ort, insbesondere der städtischen Realschule und der Friedrich-HaassGemeinschaftshauptschule, intensiviert und auch den Schulkonferenzen einen Überblick über den
voraussichtlichen Prozessverlauf bis zum Schuljahr 2013/2014 gegeben.
Sobald sich konkretere Perspektiven oder Positionen abzeichnen, kommt die Verwaltung unaufgefordert auf die Angelegenheit zurück.
2. Rechtliche Würdigung
3. Finanzielle Auswirkungen
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel