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Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Straßen 2012 (für das Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis 31.12.2012))

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
276 kB
Datum
02.10.2012
Erstellt
11.11.11, 06:32
Aktualisiert
12.09.12, 06:10
Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Straßen 2012
(für das Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis 31.12.2012)) Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Straßen 2012
(für das Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis 31.12.2012)) Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Straßen 2012
(für das Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis 31.12.2012)) Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Straßen 2012
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(für das Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis 31.12.2012)) Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Straßen 2012
(für das Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis 31.12.2012))

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 407/2011 Az.: 65/6501 Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 20.09.2011 gez. Böcking Amtsleiter RPA gez. Heil - 20 - BM / Dezernent Beratungsfolge Betriebsausschuss Straßen Termin 22.11.2011 Rat 13.12.2011 beschließend Betriebsausschuss Straßen 07.03.2012 vorberatend Betriebsausschuss Straßen 05.06.2012 vorberatend Rat 26.06.2012 beschließend Finanz- und Personalausschuss 25.09.2012 vorberatend Betrifft: 14.03.2012 Datum Freigabe -100- Bemerkungen Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Straßen 2012 (für das Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis 31.12.2012) Finanzielle Auswirkungen: Die Vorlage betrifft den städtischen Haushalt 2012 und hat Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Erftstadt (ggf. auf ein mögliches Haushaltssicherungskonzept bzw. einen ggf. möglichen Nothaushalt der Stadt Erftstadt) Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Den in der Anlage beigefügten Wirtschaftsplänen 2012 des Eigenbetriebes Straßen für die Betriebszweige Straßen, Gartenbau, Friedhöfe sowie Straßenreinigung wird zugestimmt. Der Wirtschaftsplan „BZ Straßen“ wird festgesetzt: Ertrag gemäß Erfolgsplan Aufwand gemäß Erfolgsplan Verlust gemäß Erfolgsplan Einnahmen und Ausgaben gemäß Vermögensplan Veränderung der Liquidität gemäß Liquiditätsplan p. a. Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögensplan 7.343.000,00 € 9.642.000,00 € -2.299.000,00 € 5.869.320,00 € 170.280,00 € 2.037.520,00 € erforderlich ist, wird festgesetzt auf Der Gesamtbetrag der Kassenkredite zur Finanzierung der laufenden Aufwendungen wird festgesetzt auf Finanzierungsbedarf für das Jahr 2013 (kassenwirksam) wird gewährt (VE) in Höhe von 800.000,00 € 4.535.000,00 € Der Wirtschaftsplan „BZ Gartenbau“ wird festgesetzt: Ertrag gemäß Erfolgsplan Aufwand gemäß Erfolgsplan Verlust gemäß Erfolgsplan Einnahmen und Ausgaben gemäß Vermögensplan Veränderung der Liquidität gemäß Liquiditätsplan p. a. Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird festgesetzt auf festgesetzt. 821.000,00 € 1.644.000,00 € -823.000,00 € 970.900,00 € -287.200,00 € 313.700,00 € Der Gesamtbetrag der Kassenkredite zur Finanzierung der laufenden Aufwendungen wird festgesetzt auf 200.000,00 € Finanzierungsbedarf für das Jahr 2013 (kassenwirksam) wird gewährt (VE) in Höhe von 196.000,00 € Der Wirtschaftsplan „ BZ Friedhöfe“ wird festgesetzt: Ertrag gemäß Erfolgsplan Aufwand gemäß Erfolgsplan Verlust gemäß Erfolgsplan Einnahmen und Ausgaben gemäß Vermögensplan Veränderung der Liquidität gemäß Liquiditätsplan p. a. Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird festgesetzt auf 699.000,00 € 1.753.000,00 € -1.054.000,00 € 1.065.900,00 € -527.900,00 € 0,00 € Der Gesamtbetrag der Kassenkredite zur Finanzierung der laufenden Aufwendungen wird festgesetzt auf Finanzierungsbedarf für das Jahr 2013 (kassenwirksam) wird gewährt (VE) in Höhe von 200.000,00 € 0,00 € Der Wirtschaftsplan „BZ Straßenreinigung“ wird festgesetzt: Ertrag gemäß Erfolgsplan Aufwand gemäß Erfolgsplan Verlust gemäß Erfolgsplan Einnahmen und Ausgaben gemäß Vermögensplan Veränderung der Liquidität gemäß Liquiditätsplan p. a. Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögensplan -2- 761.000,00 € 880.000,00 € -119.000,00 € 222.200,00 € -96.200,00 € 120.000,00 € erforderlich ist, wird festgesetzt auf Der Gesamtbetrag der Kassenkredite zur Finanzierung der laufenden Aufwendungen wird festgesetzt auf 0,00 € Finanzierungsbedarf für das Jahr 2013 (kassenwirksam wird gewährt (VE) in Höhe von 0,00 € Der Wirtschaftsplan „EB Straßen - Gesamt“ wird festgesetzt: Ertrag gemäß Erfolgsplan Aufwand gemäß Erfolgsplan Verlust gemäß Erfolgsplan Einnahmen und Ausgaben gemäß Vermögensplan Veränderung der Liquidität gemäß Liquiditätsplan p. a. 9.624.000,00 € 13.919.000,00 € -4.295.000,00 € 8.128.320,00 € -741.020,00 € Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird festgesetzt auf 2.471.220,00 € Der Gesamtbetrag der Kassenkredite zur Finanzierung der laufenden Aufwendungen wird festgesetzt auf 1.200.000,00 € Finanzierungsbedarf für das Jahr 2013 (kassenwirksam wird gewährt (VE) in Höhe von 4.731.000,00 € Begründung: Allgemeine Rahmenbedingungen Gemäß § 4 in Verbindung mit § 5 EigVO NW sind die Wirtschaftspläne - nach Vorberatung durch den Betriebsausschuss bzw. Finanzausschuss - vom Rat der Stadt Erftstadt festzustellen. Die vorgelegten Wirtschaftspläne habe ich aus meinen Bedarfsmitteilungen sowie den Vorgaben der Haushaltsplanung unter dem Aspekt eines möglicherweise greifenden Haushaltssicherungskonzeptes respektive dem alternativ ggf. greifenden Nothaushaltskonzept erarbeitet; ohne behördliche Restriktionen kommen die Wirtschaftspläne des Eigenbetriebes Straßen zu gleichen Maßnahmenkatalogen bzw. Ergebnissen. Alle Wirtschaftspläne berücksichtigen laufende Erkenntnisse sowie Planwerte und Ergebnisse der Prüfungen aus Vorjahren. Von der Stadt erhält der Eigenbetrieb Zuschüsse (Betriebskosten-, Verwaltungskosten- und Tilgungszuschüsse), die einem Nutzungsentgelt für Straßen und Grünanlagen entsprechen. Diese Betriebskostenzuschüsse sind erstmals im Jahr 2003 um ca. TEUR 288 und im Jahr 2003 um weitere TEUR 250 gekürzt und danach auf diesem reduzierten Niveau beibehalten worden. Weitere Kürzunge wurden in der Folge mit TEUR 125 bei verschieden Kostenpositionen und mit TEUR 125 pauschal im Wirtschaftsplan berücksichtigt. Ein Inflationsausgleich für Preissteigerungen ist dem Eigenbetrieb zu keiner Zeit gewährt worden. Weitere Kürzungen sind unter Beibehaltung der jetzigen Unterhaltungs- und Pflegestandards – (seit Jahren) nicht zu kompensieren; die Schaffung zusätzlicher Einnahmen / Erträge ist nicht bzw. nur marginal möglich. -3- Erträge ergeben sich aus betrieblichen Einnahmen, Auflösungen empfangener Zuschüsse (z. B. aus Ablöseverträgen, Grabgebühren, Investitionszuschüssen etc.) und aktivierter Eigenleistungen (Personalkosten für Investitionen), ggf. innerer Personal- und Sachkostenverrechnungen sowie sonstigen Einnahmen. In den Betriebszweigen Straßenreinigung und Friedhöfe sind außerdem Umsatzerlöse aus Gebühreneinnahmen berücksichtigt. Sind Finanzmittel zwischen den einzelnen Betriebszweigen langfristig (d. h. länger als ein Wirtschaftsjahr) umgeschichtet, so werden hierfür Soll-/Habenzinsen in gleicher Höhe des Tagesgeldzinssatzes verrechnet. Wie aus der Plangewinn- und Verlustrechnung der einzelnen Betriebszweige zu ersehen ist, zeigt sich im Planjahr 2012 für den gesamten Eigenbetrieb eine Unterdeckung (ein Verlust) in Höhe von insgesamt 4.298 TEUR. Ausschlaggebend für den drastischen Anstieg des Verlustes zum Wirtschaftsplan 2011 (bzw. zum Jahresabschluss 2010) sind maßgeblich zwei Positionen, welche nachfolgend näher erläutert werden: a) Personalaufwand – Bildung von Pensionsrückstellungen für Beamte Nach § 22 Abs. 3 EigVO NRW sind ab dem Jahre 2012 Pensionsrückstellungen verpflichtend zu bilden, die bisherige Regelung des Art 28 EGHGB entfällt. Das Ergebnis wird dadurch im Planjahr um ca. 1.080.000 € zusätzlich und einmalig belastet. Die Verteilung dieser Pensionsrückstellungen auf die Betriebszweige stellt sich dabei wie folgt dar: BZ Straßen = 575.000 €; BZ Garten = 83.000 €; BZ Friedhof = 405.000 €; BZ Straßenreinigung = 17.000 €. Bezüglich des normalisierten Personalaufwands i. H. v. 1.238.000 € (2.318.000 € minus 1.080.000 €) sind für 2012 mögliche Stellenplan-Änderungen, Gehaltssteigerungen sowie Anpassungen verschiedener Nebenkosten (wie z. B. Versorgungskasse, Zusatzversorgung usw.) berücksichtigt. Zeitweise anfallende Personalaufwendungen für Sonderaufgaben sowie Vertretungen (Erziehungsurlaub) können – aller Voraussicht nach - aufgefangen werden. Tarifvertragliche Sozialaufwendungen für Zusatzversorgung, Altersteilzeit und Unterstützung werden in Höhe von 58.200,-- € geschätzt. Anzumerken ist, dass nach dem Auslaufen des Altersteilzeitgesetzes keine neuen Altersteilzeitvereinbarungen getroffen worden sind. b) Erhöhung der Grünflächenpflegekosten nach Neuausschreibung Ende 2010 Ende des Jahres 2010 hat der Betriebsausschuss einer Neuausschreibung der Grünflächenpflege (V 625/210, V 15/2011 und anderen) zugestimmt, da die definierten Pflegestandards nicht eingehalten wurden. Durch diese Neuausschreibung werden die Pflegekosten auch bereits das geplante Ergebnis 2011 (zumindest teilweise) bedingt durch erhebliche Kostensteigerungen wie folgt maßgeblich beeinflussen: Straßenbegleitgrün im BZ Straßen: Unterhaltung Spielplätze und Grünflächen im BZ Gartenbau Unterhaltung Grünanlagen Friedhöfe einschl. Grabräumungen: Die zusätzlichen Ausgaben des Eigenbetriebes belaufen sich somit auf welche komplett ergebniswirksam werden. + 100.000 € Aufwand, + 400.000 € Aufwand, + 200.000 € Aufwand. ca. 700.000 €, Eine zumindest geringe teilweise Kompensation ist ggf. möglich und in den Materialaufwendungen des Wirtschaftsplans bereits berücksichtigt. In den weiteren Ausführungen wird von einer -4- Ergebnisreduzierung für 2011 in Höhe von ca. 500.000 € (9/12) gegenüber dem Wirtschaftsplan 2011 ausgegangen. Die allgemeinen betrieblichen Aufwendungen des Planjahres 2012 resultieren hauptsächlich aus Unterhaltungs-, Betriebs- und Personalkosten sowie Zinsaufwendungen. Ebenso finden Abschreibungen, innere Personalkostenverrechnungen und möglicherweise angestrebte Einsparungen hinsichtlich eines möglicherweise greifenden Haushaltsicherungskonzepts bzw. eines Nothaushaltes Berücksichtigung. Grundlage hierfür sind eigene Kostenschätzungen aufgrund der Istkosten-Entwicklungen der Vorjahre unter Berücksichtigung von Angaben anderer Kostenträger (z.B. Stadtwerke, Erftverband und RWE). Verrechnung von Zuschüssen der Stadt Erftstadt in die Betriebszweige Betriebskosten-, Verwaltungskosten- und Tilgungszuschüsse sind im Wirtschaftsplan 2012 analog der Plan- / Istwerte der Vorjahre in allen Betriebszweigen fortgeschrieben worden. Den beiden Gebührenhaushalten „Friedhöfe“ und „Straßenreinigung Allgemein (mit Sommerreinigung und Winterdienst)“ werden jedoch bereits ab dem Jahresabschluss 2011 keine Zuschüsse mehr zugewiesen; die „freigewordenen Beträge“ werden auf die verbleibenden Betriebszweigen „Straßen“ und „Gartenbau“ verteilt. Die für diese Umschichtungen notwendigen neuen „Schlüssel“ werden bis Ende 2011 betriebsintern ausgearbeitet. Dabei werden auch die „Ausgabeschlüssel“ (Verwaltungskostenumlage und interne Mieten) einer Überprüfung unterzogen. Anzumerken ist, dass das Gesamtergebnis des Eigenbetriebes durch eine andere Zuschuss- bzw. Kostenverteilung nicht beeinflusst wird. Eigenkapitalentwicklung des Eigenbetriebes im Zeitraum 2010 – 2012 Die Eigenkapitalentwicklung des gesamten Eigenbetriebes stellt sich im Zeitablauf wie folgt dar: Kapital am 31.12.2010 gemäß testiertem Jahresabschluss: geplantes Ergebnis gemäß Wirtschaftsplan 2011: erwartete Ergebnisauswirkung „Neuausschreibung Grünpflege“: erwartetes Kapital am 31.12.2011 + 4.543 TEUR - 2.498 TEUR - 500 TEUR + 1.545 TEUR geplantes Ergebnis 2012 gemäß vorliegendem Wirtschaftsplan: - 4.295 TEUR erwartetes Kapital am 31.12.2012 - 2.750 TEUR Die Reichweite des Kapital im Jahre 2012 beträgt nach der Formel: ((Anfangsbestand Kapital abzüglich (Verlust : 12) * x = 0)) etwa 4,3 Monate; somit wird nach der EigVO NW § 10 Abs. 6 im Jahre 2012 möglicherweise der Verlustausgleich durch die Stadt Erftstadt greifen. Kalkulationen in den Gebührenhaushalten -5- Die buchhalterischen Kalkulationsgrundlagen der Gebührenhaushalte „Friedhöfe“ und „Straßenreinigung Allgemein (bestehend aus Sommerreinigung und Winterdienst)“ werden jährlich fortgeschrieben; Preisanpassungen unterliegen jedoch den Entscheidungen der politischen Gremien der Stadt Erftstadt. Kreditaufnahme Eigenbetrieb Straßen Um alle geplanten investiven Maßnahmen durchführen zu können, ist eine Neukreditaufnahme in Höhe von 2.471.220 € erforderlich. (Dr. Rips) -6-