Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
276 kB
Datum
02.10.2012
Erstellt
11.11.11, 06:32
Aktualisiert
12.09.12, 06:10
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 407/2011
Az.: 65/6501
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 20.09.2011
gez. Böcking
Amtsleiter
RPA
gez. Heil
- 20 -
BM / Dezernent
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Straßen
Termin
22.11.2011
Rat
13.12.2011
beschließend
Betriebsausschuss Straßen
07.03.2012
vorberatend
Betriebsausschuss Straßen
05.06.2012
vorberatend
Rat
26.06.2012
beschließend
Finanz- und Personalausschuss
25.09.2012
vorberatend
Betrifft:
14.03.2012
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Straßen 2012
(für das Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis 31.12.2012)
Finanzielle Auswirkungen:
Die Vorlage betrifft den städtischen Haushalt 2012 und hat Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Erftstadt
(ggf. auf ein mögliches Haushaltssicherungskonzept bzw. einen ggf. möglichen Nothaushalt der Stadt Erftstadt)
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Den in der Anlage beigefügten Wirtschaftsplänen 2012 des Eigenbetriebes Straßen für die Betriebszweige
Straßen, Gartenbau, Friedhöfe sowie Straßenreinigung wird zugestimmt.
Der Wirtschaftsplan „BZ Straßen“ wird festgesetzt:
Ertrag gemäß Erfolgsplan
Aufwand gemäß Erfolgsplan
Verlust gemäß Erfolgsplan
Einnahmen und Ausgaben gemäß Vermögensplan
Veränderung der Liquidität gemäß Liquiditätsplan p. a.
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme
zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögensplan
7.343.000,00 €
9.642.000,00 €
-2.299.000,00 €
5.869.320,00 €
170.280,00 €
2.037.520,00 €
erforderlich ist, wird festgesetzt auf
Der Gesamtbetrag der Kassenkredite zur Finanzierung
der laufenden Aufwendungen wird festgesetzt auf
Finanzierungsbedarf für das Jahr 2013 (kassenwirksam)
wird gewährt (VE) in Höhe von
800.000,00 €
4.535.000,00 €
Der Wirtschaftsplan „BZ Gartenbau“ wird festgesetzt:
Ertrag gemäß Erfolgsplan
Aufwand gemäß Erfolgsplan
Verlust gemäß Erfolgsplan
Einnahmen und Ausgaben gemäß Vermögensplan
Veränderung der Liquidität gemäß Liquiditätsplan p. a.
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme
zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögensplan
erforderlich ist, wird festgesetzt auf
festgesetzt.
821.000,00 €
1.644.000,00 €
-823.000,00 €
970.900,00 €
-287.200,00 €
313.700,00 €
Der Gesamtbetrag der Kassenkredite zur Finanzierung
der laufenden Aufwendungen wird festgesetzt auf
200.000,00 €
Finanzierungsbedarf für das Jahr 2013 (kassenwirksam)
wird gewährt (VE) in Höhe von
196.000,00 €
Der Wirtschaftsplan „ BZ Friedhöfe“ wird festgesetzt:
Ertrag gemäß Erfolgsplan
Aufwand gemäß Erfolgsplan
Verlust gemäß Erfolgsplan
Einnahmen und Ausgaben gemäß Vermögensplan
Veränderung der Liquidität gemäß Liquiditätsplan p. a.
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme
zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögensplan
erforderlich ist, wird festgesetzt auf
699.000,00 €
1.753.000,00 €
-1.054.000,00 €
1.065.900,00 €
-527.900,00 €
0,00 €
Der Gesamtbetrag der Kassenkredite zur Finanzierung
der laufenden Aufwendungen wird festgesetzt auf
Finanzierungsbedarf für das Jahr 2013 (kassenwirksam)
wird gewährt (VE) in Höhe von
200.000,00 €
0,00 €
Der Wirtschaftsplan „BZ Straßenreinigung“ wird festgesetzt:
Ertrag gemäß Erfolgsplan
Aufwand gemäß Erfolgsplan
Verlust gemäß Erfolgsplan
Einnahmen und Ausgaben gemäß Vermögensplan
Veränderung der Liquidität gemäß Liquiditätsplan p. a.
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme
zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögensplan
-2-
761.000,00 €
880.000,00 €
-119.000,00 €
222.200,00 €
-96.200,00 €
120.000,00 €
erforderlich ist, wird festgesetzt auf
Der Gesamtbetrag der Kassenkredite zur Finanzierung
der laufenden Aufwendungen wird festgesetzt auf
0,00 €
Finanzierungsbedarf für das Jahr 2013 (kassenwirksam
wird gewährt (VE) in Höhe von
0,00 €
Der Wirtschaftsplan „EB Straßen - Gesamt“ wird festgesetzt:
Ertrag gemäß Erfolgsplan
Aufwand gemäß Erfolgsplan
Verlust gemäß Erfolgsplan
Einnahmen und Ausgaben gemäß Vermögensplan
Veränderung der Liquidität gemäß Liquiditätsplan p. a.
9.624.000,00 €
13.919.000,00 €
-4.295.000,00 €
8.128.320,00 €
-741.020,00 €
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme
zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögensplan
erforderlich ist, wird festgesetzt auf
2.471.220,00 €
Der Gesamtbetrag der Kassenkredite zur Finanzierung
der laufenden Aufwendungen wird festgesetzt auf
1.200.000,00 €
Finanzierungsbedarf für das Jahr 2013 (kassenwirksam
wird gewährt (VE) in Höhe von
4.731.000,00 €
Begründung:
Allgemeine Rahmenbedingungen
Gemäß § 4 in Verbindung mit § 5 EigVO NW sind die Wirtschaftspläne - nach Vorberatung durch
den Betriebsausschuss bzw. Finanzausschuss - vom Rat der Stadt Erftstadt festzustellen.
Die vorgelegten Wirtschaftspläne habe ich aus meinen Bedarfsmitteilungen sowie den Vorgaben
der
Haushaltsplanung
unter
dem
Aspekt
eines
möglicherweise
greifenden
Haushaltssicherungskonzeptes respektive dem alternativ ggf. greifenden Nothaushaltskonzept
erarbeitet; ohne behördliche Restriktionen kommen die Wirtschaftspläne des Eigenbetriebes
Straßen zu gleichen Maßnahmenkatalogen bzw. Ergebnissen. Alle Wirtschaftspläne
berücksichtigen laufende Erkenntnisse sowie Planwerte und Ergebnisse der Prüfungen aus
Vorjahren.
Von der Stadt erhält der Eigenbetrieb Zuschüsse (Betriebskosten-, Verwaltungskosten- und
Tilgungszuschüsse), die einem Nutzungsentgelt für Straßen und Grünanlagen entsprechen. Diese
Betriebskostenzuschüsse sind erstmals im Jahr 2003 um ca. TEUR 288 und im Jahr 2003 um
weitere TEUR 250 gekürzt und danach auf diesem reduzierten Niveau beibehalten worden.
Weitere Kürzunge wurden in der Folge mit TEUR 125 bei verschieden Kostenpositionen und mit
TEUR 125 pauschal im Wirtschaftsplan berücksichtigt. Ein Inflationsausgleich für
Preissteigerungen ist dem Eigenbetrieb zu keiner Zeit gewährt worden. Weitere Kürzungen sind unter Beibehaltung der jetzigen Unterhaltungs- und Pflegestandards – (seit Jahren) nicht zu
kompensieren; die Schaffung zusätzlicher Einnahmen / Erträge ist nicht bzw. nur marginal
möglich.
-3-
Erträge ergeben sich aus betrieblichen Einnahmen, Auflösungen empfangener Zuschüsse (z. B.
aus Ablöseverträgen, Grabgebühren, Investitionszuschüssen etc.) und aktivierter Eigenleistungen
(Personalkosten für Investitionen), ggf. innerer Personal- und Sachkostenverrechnungen sowie
sonstigen Einnahmen. In den Betriebszweigen Straßenreinigung und Friedhöfe sind außerdem
Umsatzerlöse aus Gebühreneinnahmen berücksichtigt. Sind Finanzmittel zwischen den einzelnen
Betriebszweigen langfristig (d. h. länger als ein Wirtschaftsjahr) umgeschichtet, so werden hierfür
Soll-/Habenzinsen in gleicher Höhe des Tagesgeldzinssatzes verrechnet.
Wie aus der Plangewinn- und Verlustrechnung der einzelnen Betriebszweige zu ersehen ist, zeigt
sich im Planjahr 2012 für den gesamten Eigenbetrieb eine Unterdeckung (ein Verlust) in Höhe
von insgesamt 4.298 TEUR.
Ausschlaggebend für den drastischen Anstieg des Verlustes zum Wirtschaftsplan 2011 (bzw. zum
Jahresabschluss 2010) sind maßgeblich zwei Positionen, welche nachfolgend näher erläutert
werden:
a) Personalaufwand – Bildung von Pensionsrückstellungen für Beamte
Nach § 22 Abs. 3 EigVO NRW sind ab dem Jahre 2012 Pensionsrückstellungen verpflichtend zu
bilden, die bisherige Regelung des Art 28 EGHGB entfällt. Das Ergebnis wird dadurch im Planjahr
um ca. 1.080.000 € zusätzlich und einmalig belastet. Die Verteilung dieser
Pensionsrückstellungen auf die Betriebszweige stellt sich dabei wie folgt dar: BZ Straßen =
575.000 €; BZ Garten = 83.000 €; BZ Friedhof = 405.000 €; BZ Straßenreinigung = 17.000 €.
Bezüglich des normalisierten Personalaufwands i. H. v. 1.238.000 € (2.318.000 € minus
1.080.000 €) sind für 2012 mögliche Stellenplan-Änderungen, Gehaltssteigerungen sowie
Anpassungen verschiedener Nebenkosten (wie z. B. Versorgungskasse, Zusatzversorgung usw.)
berücksichtigt. Zeitweise anfallende Personalaufwendungen für Sonderaufgaben sowie
Vertretungen (Erziehungsurlaub) können – aller Voraussicht nach - aufgefangen werden.
Tarifvertragliche Sozialaufwendungen für Zusatzversorgung, Altersteilzeit und Unterstützung
werden in Höhe von 58.200,-- € geschätzt. Anzumerken ist, dass nach dem Auslaufen des
Altersteilzeitgesetzes keine neuen Altersteilzeitvereinbarungen getroffen worden sind.
b) Erhöhung der Grünflächenpflegekosten nach Neuausschreibung Ende 2010
Ende des Jahres 2010 hat der Betriebsausschuss einer Neuausschreibung der Grünflächenpflege
(V 625/210, V 15/2011 und anderen) zugestimmt, da die definierten Pflegestandards nicht eingehalten wurden. Durch diese Neuausschreibung werden die Pflegekosten auch bereits das
geplante Ergebnis 2011 (zumindest teilweise) bedingt durch erhebliche Kostensteigerungen wie folgt maßgeblich beeinflussen:
Straßenbegleitgrün im BZ Straßen:
Unterhaltung Spielplätze und Grünflächen im BZ Gartenbau
Unterhaltung Grünanlagen Friedhöfe einschl. Grabräumungen:
Die zusätzlichen Ausgaben des Eigenbetriebes belaufen sich
somit auf
welche komplett ergebniswirksam werden.
+ 100.000 € Aufwand,
+ 400.000 € Aufwand,
+ 200.000 € Aufwand.
ca. 700.000 €,
Eine zumindest geringe teilweise Kompensation ist ggf. möglich und in den Materialaufwendungen
des Wirtschaftsplans bereits berücksichtigt. In den weiteren Ausführungen wird von einer
-4-
Ergebnisreduzierung für 2011 in Höhe von ca. 500.000 € (9/12) gegenüber dem
Wirtschaftsplan 2011 ausgegangen.
Die allgemeinen betrieblichen Aufwendungen des Planjahres 2012 resultieren hauptsächlich aus
Unterhaltungs-, Betriebs- und Personalkosten sowie Zinsaufwendungen. Ebenso finden
Abschreibungen, innere Personalkostenverrechnungen und möglicherweise angestrebte
Einsparungen hinsichtlich eines möglicherweise greifenden Haushaltsicherungskonzepts bzw.
eines Nothaushaltes Berücksichtigung. Grundlage hierfür sind eigene Kostenschätzungen
aufgrund der Istkosten-Entwicklungen der Vorjahre unter Berücksichtigung von Angaben anderer
Kostenträger (z.B. Stadtwerke, Erftverband und RWE).
Verrechnung von Zuschüssen der Stadt Erftstadt in die Betriebszweige
Betriebskosten-, Verwaltungskosten- und Tilgungszuschüsse sind im Wirtschaftsplan 2012 analog
der Plan- / Istwerte der Vorjahre in allen Betriebszweigen fortgeschrieben worden. Den beiden
Gebührenhaushalten „Friedhöfe“ und „Straßenreinigung Allgemein (mit Sommerreinigung und
Winterdienst)“ werden jedoch bereits ab dem Jahresabschluss 2011 keine Zuschüsse mehr
zugewiesen; die „freigewordenen Beträge“ werden auf die verbleibenden Betriebszweigen
„Straßen“ und „Gartenbau“ verteilt.
Die für diese Umschichtungen notwendigen neuen „Schlüssel“ werden bis Ende 2011
betriebsintern
ausgearbeitet.
Dabei
werden
auch
die
„Ausgabeschlüssel“
(Verwaltungskostenumlage und interne Mieten) einer Überprüfung unterzogen.
Anzumerken ist, dass das Gesamtergebnis des Eigenbetriebes durch eine andere Zuschuss- bzw.
Kostenverteilung nicht beeinflusst wird.
Eigenkapitalentwicklung des Eigenbetriebes im Zeitraum 2010 – 2012
Die Eigenkapitalentwicklung des gesamten Eigenbetriebes stellt sich im Zeitablauf wie folgt dar:
Kapital am 31.12.2010 gemäß testiertem Jahresabschluss:
geplantes Ergebnis gemäß Wirtschaftsplan 2011:
erwartete Ergebnisauswirkung „Neuausschreibung Grünpflege“:
erwartetes Kapital am 31.12.2011
+ 4.543 TEUR
- 2.498 TEUR
- 500 TEUR
+ 1.545 TEUR
geplantes Ergebnis 2012 gemäß vorliegendem Wirtschaftsplan:
- 4.295 TEUR
erwartetes Kapital am 31.12.2012
- 2.750 TEUR
Die Reichweite des Kapital im Jahre 2012 beträgt nach der Formel: ((Anfangsbestand Kapital
abzüglich (Verlust : 12) * x = 0)) etwa 4,3 Monate; somit wird nach der EigVO NW § 10 Abs. 6 im
Jahre 2012 möglicherweise der Verlustausgleich durch die Stadt Erftstadt greifen.
Kalkulationen in den Gebührenhaushalten
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Die buchhalterischen Kalkulationsgrundlagen der Gebührenhaushalte „Friedhöfe“ und
„Straßenreinigung Allgemein (bestehend aus Sommerreinigung und Winterdienst)“ werden jährlich
fortgeschrieben; Preisanpassungen unterliegen jedoch den Entscheidungen der politischen
Gremien der Stadt Erftstadt.
Kreditaufnahme Eigenbetrieb Straßen
Um alle geplanten investiven Maßnahmen durchführen zu können, ist eine Neukreditaufnahme in
Höhe von 2.471.220 € erforderlich.
(Dr. Rips)
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