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Beschlussvorlage (Anlage 1)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
265 kB
Datum
02.10.2012
Erstellt
14.02.12, 06:26
Aktualisiert
15.03.12, 06:27
Beschlussvorlage (Anlage 1) Beschlussvorlage (Anlage 1) Beschlussvorlage (Anlage 1) Beschlussvorlage (Anlage 1)

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Inhalt der Datei

- 65- 24.01.2012 - 100 - über - 1 - Anlage zur Vorlage V 407/2011 - Seite 1 bis 3 Wirtschafts plan des Eigenbetriebes Straßen für den Zeitraum 01.01.2012 - 31.12.2012 Durch die Verschiebung der Beschlussfassung im Rat der Stadt Erftstadt hinsichtlich Genehmigung des Haushalts- / Wirtschaftsplans haben sich im Kernhaushalt verschiedene die Rahmenbedingungen wie folgt geändert. 1. Möglicherweise verkaufbare Flächen im Bestand des Eigenbetriebes Strassen Wie aus der Anlage 1 ersichtlich, plant der Eigenbetrieb Straßen aus den Betriebszweigen Gartenbau bzw. Friedhöfe in den kommenden Jahren mehrere Grundstücke zu verkaufen. Verkäufe wären teilweise kurzfristig realisierbar, falls entsprechende Nachfragen vorhanden sind. Die diesbezüglichen Sondierungen werden im Laufe des Jahres 2012 durchgeführt. Über einen Zeitraum von drei Jahren (2012 bis 2014) plant der Eigenbetrieb möglicherweise realisierbare Grundstücksverkäufe in einem Volumen von jährlich 500 TEUR, insgesamt ausmachend 1.500 TEUR. In einem Fall wird das betreffende Grundstück von einer Abwasserleitung gequert (Liblar 12/229) und wäre nur nach einer alternativen Leitungsführung verkaufbar. Hierzu wird auf die Anlage 2 verwiesen. Mögliche Auswirkungen auf den Wirtschaftsplan 2012 des Eigenbetriebes Straßen lassen sich aus heutiger Sicht nicht abschätzen, insbesondere nicht die im Kernhaushalt geplanten Erträge aus dem Abgang von Vermögensgegenständen i. H. v. TEUR 500 (vgl. hierzu Anlage 3 - Punkt 1). Sollten sich 2012 tatsächlich Verkäufe realisieren lassen, so wird der Betriebsausschuss kurzfristig und umfassend informiert, insbesondere auch hinsichtlich der effektiven Ergebnisauswirkungen im Eigenbetrieb Strassen. Ohne konkrete Verkaufsoptionen erscheint die Anpassung des Wirtschaftsplans im Eigenbetrieb Strassen nicht sinnvoll. 2. Konjukturpaket 11 Wie aus der Anlage 3 - Punkt 2) ersichtlich, wird dem Eigenbetrieb Strassen aus dem Konjunkturpaket 11der städtische Eigenanteil i. H. v. 12,5 % (205.100 €) in einem Zeitraum von 10 Jahren (d. h. 20.510 € p. a.) über die Verlustzuweisungen gekürzt. In Höhe dieser ab 2012 (erstmalig) wirksamen Kürzung plant der Eigenbetrieb Strassen in 2012 entsprechende Einsparungen bei den Ausgaben / Aufwendungen. Eine Anpassung des Wirtschaftsplans erscheint somit nicht sinnvoll. Anzumerken ist, dass der Sportplatz Lechenich (neu) sich zur Zeit noch im Bau bzw. im Bestand des Eigenbetriebes Immobilien befindet; die wechselseitige Übertragung der Sportplätze (alt bzw. neu) soll entsprechend im Laufe des Jahres 2012 erfolgen und könnte im Eigenbetrieb Strassen ergebnismäßige Auswirkungen haben. Der Betriebsausschuss wird auch zu diesem Punkt ggf. kurzfristig und umfassend informiert. Anlagen: 1. Liste der möglicherweise verkaufbaren Grundstücke 2. Stellungnahme der Stadtwerke Erftstadt zu den möglicherweise verkaufbaren Grundstücken 3. Stellungnahme des Kämmerers zu "Grundstücksverkäufen" bzw. .Konjunkturpaket 11" Von: An: CC: Datum: Betreff: Paul Boecking Kahlenberg, Ute Schulz, Karl-Heinz; Struck, Oetlef 16.01.201216:32 Wtrlt: Verkauf von städtischen Grünflachen Anlage /I zu Yo 1/ Zot11 ~u -3,.; Eigenbetrieb Straßen der Stadt Erftstadt Die Betriebsleitung Paul Böcking Holzdamm 10 0-50374 Erftstadt Tel. : 02235/409-409 Fax.: 02235/409-563 Mail.: paul.boecking@erftstadt.de »> Roland Klinkhammer 16.01.2012 09:34 >>> Guten Morgen Herr Wirtz, sehr geehrter Herr Böcking wir haben uns die zum "Verkauf' beabsichtigten Grundstücke angesehen. Soweit wir unseren Bestandsunterlagen entnehmen konnten sind alle Flachen frei von Ver- bzw. Entsorgungsleitungen. Lediglich die Flache earl Schurz Straße Flur 12 Flurstück 229 wir von einer Abwasserleitung gequert und dürfte nicht ohne eine alternative zur jetzigen Leitungsführung verkauft werden. Mit freundlichen Grüßen R.Klinkhammer Stadtwerke Erftstadt Roland Klinkhammer -Betriebsleiter Michael Schiffer Weg 4 50374 Erftstadt Tel. 02235409876 Fax. 02235409837 www.stw-erftstadt.de roland. klinkhammer@erftstadt.de Seite 1 von 1 Detlef Struck - Abstimmung Haushalt Von: Thomas Heil An: Boecking, Paul Datum: 16.01.2012 11:52 Betreff: Abstimmung CC: Froitzheim, Hermann-Josef; Haushalt <-> Wirtschaftsplan <-> Wirtschaftsplan Langer, Sofia; Struck, Detlef Hallo Herr Böcking, um Differenzen zwischen Kernhaushalt und Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Straßen zu vermeiden, schicke ich Ihnen Informationen, die dann im Wirtschaftsplan eingearbeitet werden sollten: 1) Für die Grundstücke, die sich in der Bilanz des Eigenbetriebes befinden und aus städtischer Sicht nicht benötigt und somit verkauft werden können, wurde in Abstimmung mit -1- Folgendes vereinbart: In den nächsten 4 Jahren werden beim Eigenbetrieb Straßen jährlich 500.000 EUR Erträge aus dem Abgang von Vermögensgegenständen generiert, die im Wirtschaftsplan veranschlagt werden müssen. Das bedeutet, dass sich das voraussichtliche negative Eigenkapital des Eigenbetriebes um je 500.000 EUR in den Jahren 2012 - 2015 reduziert und somit auch die Verlustzuweisung des Kernhaushaltes für die Abdeckung des negatives Eigenkapitals um 500.000 EUR niedriger ausfällt. Bislang wurde für das Jahr 2012 eine Abdeckung des negativen Eigenkapitals in Höhe von 2,75 Mio. EUR und in den Folgejahren in Höhe von je 3 Mio. EUR im Kernhaushalt veranschlagt. Diese wird nun reduziert aus 2,25 Mio. EUR in 2012 und auf 2,5 Mio. EUR in den Folgejahren bis 2015. 2) Konjunkturpaket II: Bekanntlich müssen die Kommunen einen Eigenanteil in Höhe von 12,5% bei den Maßnahmen des Konjunkturpaketes II leisten. Die Maßnahmen "Bürgerplatz" sowie "Sportplatz Lechenich" sind dem EB Straßen zuzuordnen. Das Investitionsvolumen dieser beiden Maßnahmen beläuft sich auf 1.640.822 EUR, der Eigenanteil (12,5%) demnach 205.100 EUR. Folglich wird dem Eigenbetrieb Straßen in den nächsten 10 Jahren die Verlustzuweisung in Höhe von 20.510 EUR gekürzt und beträgt somit anstatt 3.561.800 EUR ab dem Jahr 2012 bis zum Jahr 2022 "nur" noch 3.541.290 EUR. Ich bitte, auch dies im Wirtschaftsplan entsprechend zu berücksichtigen. Für Nachfragen stehe ich sehr gerne zur Verfügung! Schöne Grüße Thomas Heil Dipl.-Kfm. Thomas Heil Kämmerer der Stadt Erftstadt Tel.: 02235/409667 Fax: 02235/ 409 673 Holzdamm 10 50374 Erftstadt Thomas.Heil@Erftstadt.de file://C:\temp\XPgrpwise\4FI40F86Stadt_ ErftstadtRathausl 001356A6215B61 \GW _0... 16.01.2012