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Beschlussvorlage (Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung der Stadt Erftstadt für das Haushaltsjahr 2012 mit ihren Anlagen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
41 kB
Datum
02.10.2012
Erstellt
23.09.11, 06:38
Aktualisiert
12.09.12, 06:10
Beschlussvorlage (Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung der Stadt Erftstadt für das Haushaltsjahr 2012 mit ihren Anlagen) Beschlussvorlage (Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung der Stadt Erftstadt für das Haushaltsjahr 2012 mit ihren Anlagen)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 406/2011 Az.: 20 Amt: - 20 BeschlAusf.: - -20- Datum: 20.09.2011 gez. Heil Amtsleiter RPA - 20 - BM / Dezernent Beratungsfolge Rat Termin 04.10.2011 vorberatend Sportausschuss 11.10.2011 vorberatend Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr 18.10.2011 vorberatend Schulausschuss 19.10.2011 vorberatend Ausschuss für Soziales und Gesundheit 15.11.2011 vorberatend Ausschuss für Kultur und Partnerschaft 17.11.2011 vorberatend Jugendhilfeausschuss 23.11.2011 vorberatend Ausschuss für Stadtentwicklung 30.11.2011 vorberatend Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft 06.12.2011 vorberatend Rat 31.01.2012 beschließend Rat 02.10.2012 beschließend Betrifft: 11.09.2012 Datum Freigabe -100- Bemerkungen Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung der Stadt Erftstadt für das Haushaltsjahr 2012 mit ihren Anlagen Finanzielle Auswirkungen: Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 20.09.2010 Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Rat nimmt den Entwurf der Haushaltssatzung 2012 mit ihren Anlagen zur Kenntnis und verweist an die Fachausschüsse. Begründung: Gemäß § 80 Abs. 2 und 4 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) hat der Bürgermeister den von ihm festgestellten Entwurf der Haushaltssatzung dem Rat zur Beschlussfassung zuzuleiten. () -2-