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Antrag (Antrag bzgl. Prüfung der Mitgliedschaft im Kultursekretariat NRW)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
107 kB
Datum
02.10.2012
Erstellt
11.03.11, 06:29
Aktualisiert
12.09.12, 06:10
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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 647/2010 Az.: Amt: - 40 BeschlAusf.: - 40 Datum: 20.12.2010 gez. Gerlach 11.09.2012 Amtsleiter Datum Freigabe -100- BM / Dezernent - 20 - Den beigefügten Antrag der CDU-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Finanz- und Personalausschuss Termin 22.03.2011 beschließend Ausschuss für Kultur und Partnerschaft 09.06.2011 beschließend Ausschuss für Kultur und Partnerschaft 17.11.2011 vorberatend Finanz- und Personalausschuss 20.03.2012 beschließend Finanz- und Personalausschuss 25.09.2012 beschließend Rat 02.10.2012 beschließend Betrifft: Bemerkungen Antrag bzgl. Prüfung der Mitgliedschaft im Kultursekretariat NRW Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Das Kultursekretariat NRW Gütersloh ist ein seit 1980 bestehender Zusammenschluss von zur Zeit 66 Städten und Gemeinden Nordrhein-Westfalens auf der Basis einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung. Kulturpolitische Intention ist die Intensivierung der Zusammenarbeit seiner Mitgliedsstädte in allen Aufgabenbereichen kommunaler Kulturarbeit mit dem Ziel der Qualifizierung der kulturellen Angebote und der Effizienzmaximierung durch Kooperation. Die Förderung wird aus jährlichen Zuwendungen des Kulturetats des Landes NRW i. H. v. von 800.000,- € bestritten und erfolgt im wesentlichen als Projekt- und Veranstaltungskostenzuschuss der zur Förderung ausgewählten Themen und Verbundprojekte an die kommunalen und freien Träger. Das Kultursekretariat Gütersloh deckt seine Personalkosten i. H. v. 250.000,- € durch Zuschüsse des Landes und einer anteiligen Umlage der angehörenden Städte und Gemeinden. Sie wird wie folgt berechnet: 1. 50% der Umlage zu gleichen Teilen 2. 50% der Umlage nach dem Verhältnis der Einwohnerzahlen. Für die Stadt Erftstadt würde sich diese Umlage auf einen Betrag i. H. v. ca. 3.400,- € belaufen. Als Entscheidungsgremium aller Mitgliedsstädte wählt die Ständige Konferenz der Bürgermeister bzw. Dezernenten die zu fördernden Projekte aus, legt die Förderkriterien fest und beschließt die Höhe der Förderung. Zudem gibt es Arbeitskreise mit Vertretern der Kulturinstitutionen der Mitgliedsstädte, die die Projekte entwickeln, die gefördert werden sollen. Das Kultursekretariat fördert Projekte bis auf einen Eigenanteil i.H.v. 20 % des Defizits. Der Eigenanteil kann durch Sponsorengelder finanziert werden. Projekte freier Träger können u. U. bis auf einen Eigenanteil i.H.v. 10 % des Defizits gefördert werden. Dieser Eigenanteil kann nicht aus Sachmitteln bestehen. Bei der Auswahl der Förderprojekte legt das Kultursekretariat besonderen Wert darauf, dass diese eine Multiplizierbarkeit auf andere Mitgliedsstädte aufweisen und über das übliche kulturelle Angebot hinausgehen. Die ausgewählten Projekte werden in einer Projektliste mit verschiedenen Schwerpunktthemen wie kulturelle Bildung, Interkulturarbeit, Junges Theater und zeitgenössische Musik zusammengefasst und mit unterschiedlichen Förderfestbeträgen ausgewiesen. Das Kultursekretariat Gütersloh fördert darüber hinaus keine weiteren Einzelprojekte der kulturtreibenden Institutionen seiner Mitgliedstädte. Des weiteren bietet das Kultursekretariat Projekte an, die zu 100 % gefördert werden und auch Nichtmitgliedern zur Verfügung stehen. Hierzu gehören der SommerLeseClub und das Projekt „Schule und Kultur“, an denen sich die Stadtbücherei Erftstadt und die örtlichen Schulen in den vergangenen Jahren bereits erfolgreich beteiligt haben. Gespräche der Verwaltung mit Vertretern des Kultursekretariats und der ortsansässigen kulturtreibenden Vereine haben bestätigt, das aufgrund der dargestellten Strukturen die überwiegend ehrenamtlich und eigenständig organisierte Kulturszene Erftstadts finanziell nicht von einer möglichen Mitgliedschaft im Kultursekretariat Gütersloh profitieren kann, da das von ihr angebotene Kulturprogramm nicht den Maßgaben des Kultursekretariates entspricht. Der Großteil der hiesigen kulturanbietenden Vereine und Organisationen möchte selber Kunst und Kultur gestalten, um so eigene Ideen kreativ umzusetzen. Die reine Teilhabe an von anderer Seite konzipierten und durchgeführten Projekten ist dabei von untergeordnetem Interesse. Lediglich der Kulturkreis Erftstadt e. V. könnte, sofern er künftig überwiegend Projekte des Kultursekretariates in sein Veranstaltungsprogramm aufnimmt, Nutznießer einer möglichen Mitgliedschaft sein. Stellungnahme des Kämmerers zum Beitritt Kultursekretariat Gütersloh: Die beigefügte Stellungnahme der Aufsichtsbehörde kommt zu dem Ergebnis, dass ein Beitritt zum Kultursekretariat nur möglich sei, wenn an anderer Stelle im Haushalt im Bereich der freiwilligen Leistungen eine entsprechende Kürzung erfolgt (siehe Anlage). Die Stellungnahme beschreibt außerdem sehr ausführlich die äußerst desolate Finanzlage der Stadt und verweist auf die entsprechenden Leitfäden des Innenministeriums bzw. Rundverfügungen des Regierungspräsidenten. Von der Verwaltung im Rahmen der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2011 vorgeschlagene weitere Zuschusskürzungen im Bereich der freiwilligen Leistungen / Zuschüsse wurden von der Politik abgelehnt. Es stellt sich daher die Frage, an welcher Stelle die entsprechende Kürzung erfolgen sollte. Nach Auffassung des Kämmerers der Stadt Erftstadt kommt daher ein Beitritt zum Kultursekretariat Gütersloh nur für den Fall in Betracht, wenn der Zuschuss an den Kulturkreis Erftstadt e. V. in Höhe des zu zahlenden Mitgliedbeitrages reduziert wird. -2- (Erner) -3-