Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
107 kB
Datum
02.10.2012
Erstellt
11.03.11, 06:29
Aktualisiert
12.09.12, 06:10
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 647/2010
Az.:
Amt: - 40 BeschlAusf.: - 40 Datum: 20.12.2010
gez. Gerlach
11.09.2012
Amtsleiter
Datum Freigabe -100-
BM / Dezernent
- 20 -
Den beigefügten Antrag der CDU-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Finanz- und Personalausschuss
Termin
22.03.2011
beschließend
Ausschuss für Kultur und
Partnerschaft
09.06.2011
beschließend
Ausschuss für Kultur und
Partnerschaft
17.11.2011
vorberatend
Finanz- und Personalausschuss
20.03.2012
beschließend
Finanz- und Personalausschuss
25.09.2012
beschließend
Rat
02.10.2012
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Antrag bzgl. Prüfung der Mitgliedschaft im Kultursekretariat NRW
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Das Kultursekretariat NRW Gütersloh ist ein seit 1980 bestehender Zusammenschluss von zur
Zeit 66 Städten und Gemeinden Nordrhein-Westfalens auf der Basis einer öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung. Kulturpolitische Intention ist die Intensivierung der Zusammenarbeit seiner
Mitgliedsstädte in allen Aufgabenbereichen kommunaler Kulturarbeit mit dem Ziel der
Qualifizierung der kulturellen Angebote und der Effizienzmaximierung durch Kooperation. Die
Förderung wird aus jährlichen Zuwendungen des Kulturetats des Landes NRW i. H. v. von
800.000,- € bestritten und erfolgt im wesentlichen als Projekt- und Veranstaltungskostenzuschuss
der zur Förderung ausgewählten Themen und Verbundprojekte an die kommunalen und freien
Träger.
Das Kultursekretariat Gütersloh deckt seine Personalkosten i. H. v. 250.000,- € durch Zuschüsse
des Landes und einer anteiligen Umlage der angehörenden Städte und Gemeinden. Sie wird wie
folgt berechnet: 1. 50% der Umlage zu gleichen Teilen 2. 50% der Umlage nach dem Verhältnis
der Einwohnerzahlen. Für die Stadt Erftstadt würde sich diese Umlage auf einen Betrag i. H. v. ca.
3.400,- € belaufen.
Als Entscheidungsgremium aller Mitgliedsstädte wählt die Ständige Konferenz der Bürgermeister
bzw. Dezernenten die zu fördernden Projekte aus, legt die Förderkriterien fest und beschließt die
Höhe der Förderung. Zudem gibt es Arbeitskreise mit Vertretern der Kulturinstitutionen der
Mitgliedsstädte, die die Projekte entwickeln, die gefördert werden sollen. Das Kultursekretariat
fördert Projekte bis auf einen Eigenanteil i.H.v. 20 % des Defizits. Der Eigenanteil kann durch
Sponsorengelder finanziert werden. Projekte freier Träger können u. U. bis auf einen Eigenanteil
i.H.v. 10 % des Defizits gefördert werden. Dieser Eigenanteil kann nicht aus Sachmitteln
bestehen. Bei der Auswahl der Förderprojekte legt das Kultursekretariat besonderen Wert darauf,
dass diese eine Multiplizierbarkeit auf andere Mitgliedsstädte aufweisen und über das übliche
kulturelle Angebot hinausgehen. Die ausgewählten Projekte werden in einer Projektliste mit
verschiedenen Schwerpunktthemen wie kulturelle Bildung, Interkulturarbeit, Junges Theater und
zeitgenössische Musik zusammengefasst und mit unterschiedlichen Förderfestbeträgen
ausgewiesen.
Das Kultursekretariat Gütersloh fördert darüber hinaus keine weiteren Einzelprojekte der
kulturtreibenden Institutionen seiner Mitgliedstädte.
Des weiteren bietet das Kultursekretariat Projekte an, die zu 100 % gefördert werden und auch
Nichtmitgliedern zur Verfügung stehen. Hierzu gehören der SommerLeseClub und das Projekt
„Schule und Kultur“, an denen sich die Stadtbücherei Erftstadt und die örtlichen Schulen in den
vergangenen Jahren bereits erfolgreich beteiligt haben.
Gespräche der Verwaltung mit Vertretern des Kultursekretariats und der ortsansässigen
kulturtreibenden Vereine haben bestätigt, das aufgrund der dargestellten Strukturen die
überwiegend ehrenamtlich und eigenständig organisierte Kulturszene Erftstadts finanziell nicht von
einer möglichen Mitgliedschaft im Kultursekretariat Gütersloh profitieren kann, da das von ihr
angebotene Kulturprogramm nicht den Maßgaben des Kultursekretariates entspricht. Der Großteil
der hiesigen kulturanbietenden Vereine und Organisationen möchte selber Kunst und Kultur
gestalten, um so eigene Ideen kreativ umzusetzen. Die reine Teilhabe an von anderer Seite
konzipierten und durchgeführten Projekten ist dabei von untergeordnetem Interesse. Lediglich der
Kulturkreis Erftstadt e. V. könnte, sofern er künftig überwiegend Projekte des Kultursekretariates
in sein Veranstaltungsprogramm aufnimmt, Nutznießer einer möglichen Mitgliedschaft sein.
Stellungnahme des Kämmerers zum Beitritt Kultursekretariat Gütersloh:
Die beigefügte Stellungnahme der Aufsichtsbehörde kommt zu dem Ergebnis, dass ein Beitritt
zum Kultursekretariat nur möglich sei, wenn an anderer Stelle im Haushalt im Bereich der
freiwilligen Leistungen eine entsprechende Kürzung erfolgt (siehe Anlage). Die Stellungnahme
beschreibt außerdem sehr ausführlich die äußerst desolate Finanzlage der Stadt und verweist auf
die entsprechenden Leitfäden des Innenministeriums bzw. Rundverfügungen des Regierungspräsidenten.
Von der Verwaltung im Rahmen der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2011
vorgeschlagene weitere Zuschusskürzungen im Bereich der freiwilligen Leistungen / Zuschüsse
wurden von der Politik abgelehnt. Es stellt sich daher die Frage, an welcher Stelle die entsprechende Kürzung erfolgen sollte.
Nach Auffassung des Kämmerers der Stadt Erftstadt kommt daher ein Beitritt zum
Kultursekretariat Gütersloh nur für den Fall in Betracht, wenn der Zuschuss an den Kulturkreis
Erftstadt e. V. in Höhe des zu zahlenden Mitgliedbeitrages reduziert wird.
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(Erner)
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