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Antrag (Anlage 2 zu A 647/2010)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
72 kB
Datum
02.10.2012
Erstellt
16.02.12, 06:24
Aktualisiert
16.02.12, 06:24
Antrag (Anlage 2 zu A 647/2010)

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Inhalt der Datei

Anlage 2 zu A 647/2010 In seiner Sitzung am 23.03.2010 hat der Finanz- und Personalausschuss die Kürzung des Zuschusses an den Kulturkreis um 20 v. H. in 2010, und ab 2011 um 10 v. H. des Ansatzes 2009, solange bis der Ansatz 2008 wieder erreicht wird, beschlossen. Der ursprüngliche Planungsansatz belief sich 2008 auf einen Zuschussbetrag i. H. v. 19.750,- €. Im Jahr 2012 wurde aufgrund des 40-jährigen Jubiläums des Kulturkreises von einer Kürzung abgesehen. Demnach sehen die Zuschüsse an den Kulturkreis in 2012 und in den Folgejahren wie folgt aus: 2012 2013 2014 28.000,- € 24.000,- € 20.000,- € sowie in den Folgejahren In seiner Sitzung am 17.11.2011 hat der Ausschuss für Kultur und Partnerschaft beschlossen, dass der Beitritt der Stadt Erftstadt zum Kultursekretariat Gütersloh nur unter der Voraussetzung erfolgen soll, dass der Zuschuss an den Kulturkreis um den jährlichen Mitgliedsbeitrag i. H. v. 3.400,- € gekürzt wird. In dem als Anlage 3 beigefügten Schreiben vom 24.11.2011 erklärt sich der Kulturkreis Erftstadt e. V. nur unter der Bedingung zu der o. a. Regelung bereit, dass der gegenwärtige Zuschussbetrag i. H. v. 28.000,- € bis auf weiteres unverändert bleibt. Ich verweise insofern auf die Stellungnahme der Verwaltung zum Ursprungsantrag. In Vertretung (Erner)