Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
113 kB
Datum
02.10.2012
Erstellt
06.09.12, 15:10
Aktualisiert
12.09.12, 06:10
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 407/2011 1. Ergänzung
Az.: 65/6501
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 04.09.2012
gez. Böcking
Amtsleiter
RPA
gez. Heil
- 20 -
BM / Dezernent
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Straßen
Termin
11.09.2012
vorberatend
Finanz- und Personalausschuss
25.09.2012
vorberatend
Rat
02.10.2012
beschließend
Betrifft:
30.08.2012
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Straßen 2012
(für das Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis 31.12.2012)
Finanzielle Auswirkungen:
Reduzierung der Ausgaben um ca. 14.000,00 Euro
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Begründung:
Durch die Verschiebung der Beschlussfassung im Rat der Stadt Erftstadt hinsichtlich
Genehmigung des Haushalts- / Wirtschaftsplans haben sich im Eigenbetrieb verschiedene
Rahmenbedingungen wie folgt geändert.
1. Dringlichkeitsliste – Position 11 – Kategorie 1 – BZ Straßen:
Sanierung eines Entwässerungsstollens in der Ville – Auszahlungsanteil 2012 = 50.000 €
Die vorstehend beschriebene Maßnahme entfällt ersatzlos, da die Kosten vom RWE übernommen
werden. Stattdessen wird gemäß Vorlage V 238/2012 - 1. Ergänzung – die Sanierung der
Flutlichtanlage auf dem Sportplatz Blessem in den Wirtschaftsplan bzw. in die Dringlichkeitsliste
aufgenommen. Die veranschlagten Kosten für die Sanierung der Flutlichtanlage belaufen sich auf
ca. 34.000 €.
2. Festsetzung der Kassenkredite für das Wirtschaftsjahr 2012
Zwecks Sicherung der Liquidität (u. a. zwecks Zahlung der Personalkosten an den Kernhaushalt)
beantragt der Eigenbetrieb die Erhöhung der Kassenkredite im Wirtschaftsjahr 2012 um zusätzlich
1.500.000 €;
bisheriger Ansatz laut Wirtschaftsplan
neuer Ansatz laut Wirtschaftsplan
1.200.000 €,
2.700.000 €.
Die ggf. zusätzlich anfallenden Kreditkosten betragen im Wirtschaftsjahr 2012 pro Monat der
Inanspruchnahme (bei unterstellt 1% Kreditkosten) etwa 1.250 €. Die Inanspruchnahme betrifft
alle Betriebszweige.
3. Auswirkungen der Positionen 1 und 2 auf das Jahresergebnis
Möglicherweise realisierbare Einsparungen aus der Position 1 i. H. v. TEUR 16 netto zzgl.
eingesparter Zinsen i. H. v. TEUR 1 stehen wahrscheinliche Kreditmehraufwendungen aus
Position 2 i. H. v. ca. TEUR 3 gegenüber. Insgesamt sind diese Änderungen (ca. TEUR 14) für
den Wirtschaftsplan 2012 des Eigenbetriebes Straßen unerheblich; insofern wird auf die
Anpassung des Wirtschaftsplans verzichtet.
Anmerkung: Eine weitere Verschiebung des Wirtschaftsplans 2012 hat direkte Auswirkungen auf
geplante
Maßnahmen
des
Eigenbetriebes
(u.
a.
auch
bezüglich
Straßenbaumaßnahmen in neuen Bau- und Umlegungsgebieten) und damit indirekt
auch auf das Meinungsbild des Bürgers in Hinblick auf Grundstücksentwicklung
bzw. Verlässlichkeit der städtischen Verwaltung.
(Dr. Rips)
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