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Beschlussvorlage (Straßenbenennung in Erftstadt-Liblar)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
140 kB
Datum
27.09.2012
Erstellt
13.09.12, 15:15
Aktualisiert
13.09.12, 15:15
Beschlussvorlage (Straßenbenennung in Erftstadt-Liblar)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 319/2012 Az.: 82.2-BP 118 Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82.2 Datum: 14.08.2012 gez. Dr. Risthaus Amtsleiter RPA Beratungsfolge Hauptausschuss Betrifft: - 20 - Termin 27.09.2012 BM / Dezernent 23.08.2012 Datum Freigabe -100- Bemerkungen beschließend Straßenbenennung in Erftstadt-Liblar Finanzielle Auswirkungen: Keine. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die öffentliche Verkehrsfläche zwischen der „Köttinger Straße“ und der Straße „Zum grünen Weg“ im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 118, Erftstadt-Liblar, Köttinger Straße, erhält die Bezeichnung „Krokusweg“. Begründung: Der Bebauungsplan Nr. 118 ist rechtskräftig, das Baulandumlegungsverfahren ist eingeleitet und der Umlegungsplan wurde aufgestellt. Im Umlegungsplan sind die einzelnen Grundstücke aufgeführt und u. a. mit Straße und Hausnummer benannt. Es ist daher erforderlich, der im Bebauungsplan ausgewiesenen öffentlichen Verkehrsfläche einen Namen zu geben. Im Hinblick auf die umliegenden Straßen, die nach Blumen benannt sind (z. B. Rosenstraße, Anemonenweg), bietet es sich an, diese Straße ebenfalls nach einer Blume zu benennen. Die zuständige Ortsbürgermeisterin hat den Vorschlag „Krokusweg“ unterbreitet. Die Lage der Straße ist dem beiliegenden Plan zu entnehmen. (Dr. Rips)