Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
140 kB
Datum
27.09.2012
Erstellt
13.09.12, 15:15
Aktualisiert
13.09.12, 15:15
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 319/2012
Az.: 82.2-BP 118
Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82.2 Datum: 14.08.2012
gez. Dr. Risthaus
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Hauptausschuss
Betrifft:
- 20 -
Termin
27.09.2012
BM / Dezernent
23.08.2012
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
beschließend
Straßenbenennung in Erftstadt-Liblar
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Die öffentliche Verkehrsfläche zwischen der „Köttinger Straße“ und der Straße „Zum grünen Weg“
im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 118, Erftstadt-Liblar, Köttinger Straße, erhält die
Bezeichnung „Krokusweg“.
Begründung:
Der Bebauungsplan Nr. 118 ist rechtskräftig, das Baulandumlegungsverfahren ist eingeleitet und
der Umlegungsplan wurde aufgestellt. Im Umlegungsplan sind die einzelnen Grundstücke
aufgeführt und u. a. mit Straße und Hausnummer benannt. Es ist daher erforderlich, der im
Bebauungsplan ausgewiesenen öffentlichen Verkehrsfläche einen Namen zu geben.
Im Hinblick auf die umliegenden Straßen, die nach Blumen benannt sind (z. B. Rosenstraße,
Anemonenweg), bietet es sich an, diese Straße ebenfalls nach einer Blume zu benennen. Die
zuständige Ortsbürgermeisterin hat den Vorschlag „Krokusweg“ unterbreitet.
Die Lage der Straße ist dem beiliegenden Plan zu entnehmen.
(Dr. Rips)