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Beschlussvorlage (Auswirkungen des GFG 2013)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
94 kB
Datum
25.09.2012
Erstellt
13.09.12, 15:15
Aktualisiert
13.09.12, 15:15
Beschlussvorlage (Auswirkungen des GFG 2013) Beschlussvorlage (Auswirkungen des GFG 2013)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 358/2012 Az.: 20 Amt: - 20 BeschlAusf.: - - 20 - Datum: 11.09.2012 gez. Heil Amtsleiter RPA - 20 - Beratungsfolge Finanz- und Personalausschuss Betrifft: Termin 25.09.2012 gez. Dr. Rips, Bürgermeister BM / Dezernent 11.09.2012 Datum Freigabe -100- Bemerkungen zur Kenntnis Auswirkungen des GFG 2013 Finanzielle Auswirkungen: Die finanziellen Auswirkungen der 1. Modellrechnung zum GFG 2013 werden in dieser Vorlage beschrieben. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die finanziellen Auswirkungen, die sich aufgrund der 1. Modellrechnung zum Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2013 für die Stadt Erftstadt ergeben, werden zur Kenntnis genommen. Begründung: Im GFG 2013 werden die gleichen Indikatoren und Gewichtungen der Bedarfsansätze und die gleiche Systematik wie im Entwurf des GFG 2012 verwendet. Gegen das GFG 2012 hat die Stadt Erftstadt zusammen mit etwa 50 anderen Kommunen in NRW geklagt. Ein Urteil hierzu liegt zwar noch nicht vor. Es ist jedoch zwischenzeitlich ein Gutachten von Seiten des Landes NRW in Auftrag gegeben worden, welches insbesondere die Frage der Wiedereinführung gestaffelter fiktiver Hebesätze sowie die Überprüfung der Berechnung und Gewichtung des Soziallastenansatzes zum Inhalt hat. Das Gutachten wird voraussichtlich im 1. Quartal 2013 vorliegen. Auswirkungen hieraus sind daher erst für das GFG 2014 zu erwarten. Nun zu den Inhalten des GFG 2013: 1. Die Kommunen in NRW erhalten insgesamt rund 8,8 Mrd. EUR aus dem Steuerverbund. Das ist eine Erhöhung gegenüber 2012 um knapp 350 Mio. EUR. Ursache für die Erhöhung sind die gestiegenen Einnahmen bei den Verbundsteuern des Landes. 2. Im GFG 2013 ist – ebenso wie bereits im GFG 2012 – ein Vorwegabzug für die Beteiligung der Kommunen an der Finanzierung der Konsolidierungshilfen in Höhe von 115.775.000 EUR (Vorjahr 65 Mio. EUR) vorgesehen, wodurch sich die verteilbare Finanzausgleichmasse reduziert. Indirekt beteiligt sich demnach auch die Stadt Erftstadt daran, die besonders notleidenden Kommunen zu unterstützen, denn ohne diesen Vorwegabzug würde die Stadt Erftstadt eine höhere Zuweisung vom Land NRW erhalten. Trotz des höheren Vorwegabzugs werden aber immer noch knapp 300 Mio. EUR mehr an die Kommunen ausgeschüttet, als dies im Vorjahr der Fall war. 3. Für die Stadt Erftstadt ergeben sich insgesamt Verbesserungen gegenüber dem Vorjahr in Höhe von knapp 2 Mio. EUR. Dies liegt im Wesentlichen daran, dass die Stadt knapp 2,5 Mio. EUR mehr Schlüsselzuweisung erhält. Der Grund hierfür besteht zum einen darin, dass sich die Steuerkraft 2013 im Vergleich zur Steuerkraft 2012 reduziert hat. Zum anderen führt die höhere Finanzausgleichsmasse zu der erhöhten Zuweisung. Beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ist jedoch ein Rückgang von rund 450.000 EUR zu verzeichnen. Die Umlagegrundlagen sind aufgrund der deutlich höheren Schlüsselzuweisungen geringfügig gestiegen, so dass bei gleich bleibenden Umlagesatz des Kreises mit einer um rund 55.000 EUR höheren Kreisumlage zu rechnen ist. Die weiteren Veränderungen im Vergleich zum GFG 2012 sind der beigefügten Anlage zu entnehmen. (Dr. Rips) -2-