Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
94 kB
Datum
25.09.2012
Erstellt
13.09.12, 15:15
Aktualisiert
13.09.12, 15:15
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 358/2012
Az.: 20
Amt: - 20 BeschlAusf.: - - 20 - Datum: 11.09.2012
gez. Heil
Amtsleiter
RPA
- 20 -
Beratungsfolge
Finanz- und Personalausschuss
Betrifft:
Termin
25.09.2012
gez. Dr. Rips,
Bürgermeister
BM / Dezernent
11.09.2012
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
zur Kenntnis
Auswirkungen des GFG 2013
Finanzielle Auswirkungen:
Die finanziellen Auswirkungen der 1. Modellrechnung zum GFG 2013 werden in dieser Vorlage
beschrieben.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Die finanziellen Auswirkungen, die sich aufgrund der 1. Modellrechnung zum
Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2013 für die Stadt Erftstadt ergeben, werden zur Kenntnis
genommen.
Begründung:
Im GFG 2013 werden die gleichen Indikatoren und Gewichtungen der Bedarfsansätze und die
gleiche Systematik wie im Entwurf des GFG 2012 verwendet. Gegen das GFG 2012 hat die Stadt
Erftstadt zusammen mit etwa 50 anderen Kommunen in NRW geklagt. Ein Urteil hierzu liegt zwar
noch nicht vor. Es ist jedoch zwischenzeitlich ein Gutachten von Seiten des Landes NRW in
Auftrag gegeben worden, welches insbesondere die Frage der Wiedereinführung gestaffelter
fiktiver Hebesätze sowie die Überprüfung der Berechnung und Gewichtung des
Soziallastenansatzes zum Inhalt hat. Das Gutachten wird voraussichtlich im 1. Quartal 2013
vorliegen. Auswirkungen hieraus sind daher erst für das GFG 2014 zu erwarten.
Nun zu den Inhalten des GFG 2013:
1. Die Kommunen in NRW erhalten insgesamt rund 8,8 Mrd. EUR aus dem Steuerverbund.
Das ist eine Erhöhung gegenüber 2012 um knapp 350 Mio. EUR. Ursache für die
Erhöhung sind die gestiegenen Einnahmen bei den Verbundsteuern des Landes.
2. Im GFG 2013 ist – ebenso wie bereits im GFG 2012 – ein Vorwegabzug für die Beteiligung
der Kommunen an der Finanzierung der Konsolidierungshilfen in Höhe von 115.775.000
EUR (Vorjahr 65 Mio. EUR) vorgesehen, wodurch sich die verteilbare
Finanzausgleichmasse reduziert. Indirekt beteiligt sich demnach auch die Stadt Erftstadt
daran, die besonders notleidenden Kommunen zu unterstützen, denn ohne diesen
Vorwegabzug würde die Stadt Erftstadt eine höhere Zuweisung vom Land NRW erhalten.
Trotz des höheren Vorwegabzugs werden aber immer noch knapp 300 Mio. EUR mehr an
die Kommunen ausgeschüttet, als dies im Vorjahr der Fall war.
3. Für die Stadt Erftstadt ergeben sich insgesamt Verbesserungen gegenüber dem Vorjahr in
Höhe von knapp 2 Mio. EUR. Dies liegt im Wesentlichen daran, dass die Stadt knapp 2,5
Mio. EUR mehr Schlüsselzuweisung erhält. Der Grund hierfür besteht zum einen darin,
dass sich die Steuerkraft 2013 im Vergleich zur Steuerkraft 2012 reduziert hat. Zum
anderen führt die höhere Finanzausgleichsmasse zu der erhöhten Zuweisung. Beim
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ist jedoch ein Rückgang von rund 450.000
EUR zu verzeichnen. Die Umlagegrundlagen sind aufgrund der deutlich höheren
Schlüsselzuweisungen geringfügig gestiegen, so dass bei gleich bleibenden Umlagesatz
des Kreises mit einer um rund 55.000 EUR höheren Kreisumlage zu rechnen ist. Die
weiteren Veränderungen im Vergleich zum GFG 2012 sind der beigefügten Anlage zu
entnehmen.
(Dr. Rips)
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