Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
109 kB
Datum
02.10.2012
Erstellt
30.08.12, 15:09
Aktualisiert
20.09.12, 15:10
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 307/2012
Az.: 81 06-40
Amt: - 81 BeschlAusf.: - 81 Datum: 07.08.2012
gez. Klinkhammer
Amtsleiter
RPA
- 20 -
BM / Dezernent
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Stadtwerke
Termin
13.09.2012
vorberatend
Rat
02.10.2012
beschließend
Betrifft:
20.09.2012
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
Wirtschaftsplan 2013 der Stadtwerke Erftstadt - Betriebszweig Heizkraftwerk
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
1. Der Wirtschaftsplan der Stadtwerke Erftstadt -Betriebszweig Heizkrafwerk- für des Geschäftsjahr 2013 wird im Erfolgsplan in Ertrag und Aufwand
auf
367.100,00 €
und im Vermögensplan in Einnahmen und Ausgaben
auf
325.000,00 €
festgesetzt.
2. Die Betriebsleitung wird zur Sicherstellung der ständigen Liquidität ermächtigt, Kassenkredite
bis zur Höhe
von
150.000 €
in Anspruch zu nehmen.
Begründung:
Gemäß § 4 in Verbindung mit § 5 EigVO ist der Wirtschaftsplan nach Vorberatung durch den
Betriebsausschuss vom Rat der Stadt festzustellen.
Die Ermächtigung zur Inanspruchnahme von Kassenkrediten soll jederzeit die Zahlungsfähigkeit
des Betriebes sichern, wenn sich zwischen Ausgaben und den zur Deckung vorgesehenen
Einnahmen Differenzen ergeben.
Der in der Anlage beigefügte Wirtschaftsplan 2013 des Betriebszweiges Heizkraftwerk enthält die
jeweiligen Eckdaten für das im Allgemeinen vorhersehbare Ergebnis des Eigenbetriebes.
Im Wesentlichen orientieren sich die Ansätze des Erfolgsplanes an den Werten des
Jahresabschlusses 2011.
Die Betriebsleitung erwartet im Jahr 2013 ein ausgeglichenes Ergebnis
Mit dem Umbau des derzeitigen Heizkraftwerkes in ein Blockheizkraftwerk ergeben sich
verschiedene Veränderungen innerhalb der bestehenden Versorgungsverhältnisse. Insofern
werden diese im Jahr 2013 vertraglich neu geregelt. Es ist ferner davon auszugehen, dass sich
weitere Abnehmer für die produzierte Wärme finden. Ob sich eine Ausweitung der Versorgung
unter dem Strich lohnt, wird jeweils im Einzelfall davon abhängen, welche Aufwendungen damit
verbunden sind. Die Anlage selbst kann allerdings problemlos mehr produzieren und erfährt damit
sogar eine Effizienzsteigerung. Es wurden daher Mittel für Netzertüchtigung bzw. Netzerweiterung
im Vermögensplan eingestellt.
Der Bau des Heizkraftwerkes erfolgt bis zur Genehmigung der Dringlichkeitsliste aus den liquiden
Mitteln des Unternehmens Stadtwerke. Dabei ist jedoch sicher zu stellen, dass das
innerbetriebliche Darlehen später entsprechend verzinst an die jeweiligen Unternehmen
zurückfließt.
Alle Investitionen sind ferner so zu tätigen, dass die derzeitigen Wärmelieferverträge davon
finanziell unberührt bleiben bzw. nicht schlechter gestellt werden. Es ist mit der vorhandenen
Buchhaltungssoftware jedoch problemlos sicher zu stellen, dass es hier abrechnungstechnisch zu
einer sauberen Trennung kommt.
(Dr. Rips)
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