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Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan 2013 der Stadtwerke Erftstadt - Betriebszweig Heizkraftwerk)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
109 kB
Datum
02.10.2012
Erstellt
30.08.12, 15:09
Aktualisiert
20.09.12, 15:10
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 307/2012 Az.: 81 06-40 Amt: - 81 BeschlAusf.: - 81 Datum: 07.08.2012 gez. Klinkhammer Amtsleiter RPA - 20 - BM / Dezernent Beratungsfolge Betriebsausschuss Stadtwerke Termin 13.09.2012 vorberatend Rat 02.10.2012 beschließend Betrifft: 20.09.2012 Datum Freigabe -100- Bemerkungen Wirtschaftsplan 2013 der Stadtwerke Erftstadt - Betriebszweig Heizkraftwerk Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: 1. Der Wirtschaftsplan der Stadtwerke Erftstadt -Betriebszweig Heizkrafwerk- für des Geschäftsjahr 2013 wird im Erfolgsplan in Ertrag und Aufwand auf 367.100,00 € und im Vermögensplan in Einnahmen und Ausgaben auf 325.000,00 € festgesetzt. 2. Die Betriebsleitung wird zur Sicherstellung der ständigen Liquidität ermächtigt, Kassenkredite bis zur Höhe von  150.000 € in Anspruch zu nehmen. Begründung: Gemäß § 4 in Verbindung mit § 5 EigVO ist der Wirtschaftsplan nach Vorberatung durch den Betriebsausschuss vom Rat der Stadt festzustellen. Die Ermächtigung zur Inanspruchnahme von Kassenkrediten soll jederzeit die Zahlungsfähigkeit des Betriebes sichern, wenn sich zwischen Ausgaben und den zur Deckung vorgesehenen Einnahmen Differenzen ergeben. Der in der Anlage beigefügte Wirtschaftsplan 2013 des Betriebszweiges Heizkraftwerk enthält die jeweiligen Eckdaten für das im Allgemeinen vorhersehbare Ergebnis des Eigenbetriebes. Im Wesentlichen orientieren sich die Ansätze des Erfolgsplanes an den Werten des Jahresabschlusses 2011. Die Betriebsleitung erwartet im Jahr 2013 ein ausgeglichenes Ergebnis Mit dem Umbau des derzeitigen Heizkraftwerkes in ein Blockheizkraftwerk ergeben sich verschiedene Veränderungen innerhalb der bestehenden Versorgungsverhältnisse. Insofern werden diese im Jahr 2013 vertraglich neu geregelt. Es ist ferner davon auszugehen, dass sich weitere Abnehmer für die produzierte Wärme finden. Ob sich eine Ausweitung der Versorgung unter dem Strich lohnt, wird jeweils im Einzelfall davon abhängen, welche Aufwendungen damit verbunden sind. Die Anlage selbst kann allerdings problemlos mehr produzieren und erfährt damit sogar eine Effizienzsteigerung. Es wurden daher Mittel für Netzertüchtigung bzw. Netzerweiterung im Vermögensplan eingestellt. Der Bau des Heizkraftwerkes erfolgt bis zur Genehmigung der Dringlichkeitsliste aus den liquiden Mitteln des Unternehmens Stadtwerke. Dabei ist jedoch sicher zu stellen, dass das innerbetriebliche Darlehen später entsprechend verzinst an die jeweiligen Unternehmen zurückfließt. Alle Investitionen sind ferner so zu tätigen, dass die derzeitigen Wärmelieferverträge davon finanziell unberührt bleiben bzw. nicht schlechter gestellt werden. Es ist mit der vorhandenen Buchhaltungssoftware jedoch problemlos sicher zu stellen, dass es hier abrechnungstechnisch zu einer sauberen Trennung kommt. (Dr. Rips) -2-