Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (1. Erläuterungsbericht)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
26 kB
Datum
02.10.2012
Erstellt
30.08.12, 15:09
Aktualisiert
30.08.12, 15:09
Beschlussvorlage (1. Erläuterungsbericht) Beschlussvorlage (1. Erläuterungsbericht)

öffnen download melden Dateigröße: 26 kB

Inhalt der Datei

Anlage 1 Vorlage 307/2012 Erläuterungsbericht zum Wirtschaftsplan der Stadtwerke Erftstadt -Betriebszweig HeizkraftwerkI. Allgemeines Nach § 15 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 01.01.2005 sind für jeden Eigenbetrieb Wirtschaftspläne zu erstellen. Diese sind dabei gem. §§15 ff. in Erfolgs- (Gewinn- und Verlustrechnungen) sowie Vermögensplan zu gliedern. Die EigVO sieht in § 18 weiterhin für Eigenbetriebe eine Finanzplanung vor, die eine Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung der Ausgaben und auch der Deckungsmittel für die nächsten fünf Jahre enthält. Dieser Finanzplan ist neben dem Erfolgs- und Vermögensplan diesem Wirtschaftsplan beigefügt (§ 14 EigVO). Auf den Stellenplan wird verzichtet, da der Betriebszweig kein Eigenpersonal hat. II. Erläuterungen zur Erfolgsplanung (Gewinn- und Verlustrechnung) 1. Umsatzerlöse Beim Betriebszweig Heizkraftwerk verhalten sich Umsatzerlöse und Aufwendungen weitestgehend proportional. Für das Jahr 2013 ist aufgrund der gestiegenen Beschaffungskosten insgesamt mit einen Anstieg des Umsatzes zu rechnen, gleichzeitig wird sich jedoch dann auch der Aufwand insbesondere für den Gasbezug und den Strom erhöhen. Bislang konnte kein Umsatzrückgang infolge des Leerstandes von einigen Geschäften im Einkaufzentrum festgestellt werden. Es ist aber dennoch möglich, dass sich dieser nachhaltig auf das Betriebsergebnis auswirken könnte. Nach dem Umbau des Erftstadtcenters ist eine Steigerung beim Wärmeverkauf zu erwarten. Für das Unternehmen bedeutet dies, dass die Umsatzerlöse ebenfalls ansteigen werden. Mit dem Umbau des derzeitigen Heizwerkes in ein Blockheizkraftwerk ergibt sich ebenfalls eine geänderte Abrechnungsstruktur. Dabei sollen die bestehenden Wärmelieferverträge modifiziert und deren Abrechnungsgrundlage angepasst werden. Da infolge der Stromproduktion noch nicht abgeschätzt werden kann, wie sich die Umsatzerlöse des Unternehmens künftig entwickeln, wird zunächst ein Ansatz im Rahmen der bisherigen Umsätze des Heizwerkes gebildet. 2. Materialaufwand Für das Jahr 2012 wird mit einem Materialaufwand in der Größenordnung der Vorjahre gerechnet. 3. Personalaufwand Das Heizkraftwerk beschäftigt kein eigenes Personal, sondern die technische Betreuung erfolgt anteilsmäßig durch die Mitarbeiter der anderen Betriebszweige. Die Regelungen des neuen Tarifvertrages werden daher auch nur anteilsmäßig in diesem Betriebszweig Berücksichtigung finden. 1 Anlage 1 Vorlage 307/2012 4. Abschreibungen Die Abschreibungen werden konstant weitergeführt. 5. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen bewegen sich in der Größenordnung der Vorjahre bzw. wurden entsprechend geringfügig angepasst. 6. Zinsen u.ä. Aufwendungen Regelmäßige Tilgungen für Darlehen führen dazu, dass sich der Zinsaufwand im Jahr 2011 weiter vermindert. 7. Jahresergebnis Im Jahr 2011 wird mit einem ausgeglichenem Jahresergebnis gerechnet III. Erläuterungen zum Vermögensplan Nachdem im Jahr 2011 im Rahmen einer Studie belegt wurde, dass es sich durchaus rechnet, das derzeitige Heizwerk in ein Heizkraftwerk umzubauen, sind diesbezügliche Mittel bereits im Wirtschaftsplan 2012 eingestellt worden. Die Auftragsvergabe erfolgt im August 2012, und die Maßnahme wird voraussichtlich 2013 beendet. Es wird dabei angestrebt, mit dem BHKW noch im Jahr 2012 ans Netz zu gehen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass weitere Arbeiten im Jahr 2013 anstehen werden, um die Maßnahme zu komplettieren bzw. fertig zu stellen. Es ist ebenfalls nicht auszuschließen, dass eventuell noch zusätzliche Abnehmer Wärme (z.B. das Altenheim und die anderen Einrichtungen der Stiftung Frauenthal) von den Stadtwerken beziehen möchten. Insofern hat die Betriebsleitung zur Erweiterung bzw. zur Ertüchtigung des Wärmenetzes einen Betrag von 300.000,- Euro im Vermögensplan veranschlagt. Die Anlage ist dabei so ausgerichtet, dass der Anschluss weiterer Abnehmer problemlos möglich sein wird. Die Umrüstung des Heizwerkes in ein Heizkraftwerk hat bezüglich der Finanzierung ohne Belastung der vorhandenen „Wärmekunden“ zu erfolgen. Da zum Zeitpunkt der Erstellung des Wirtschaftsplanes keine Genehmigung zur Kreditaufnahme im Rahmen der sog. „Dringlichkeitsliste“ vorliegt, erfolgt die Finanzierung zunächst aus den liquiden Mitteln des Eigenbetriebes Stadtwerke. Diese Inanspruchnahme von Mitteln ist dabei entsprechend „kundenneutral“ auszugestalten, so dass nach Abschluss des Projektes eine Verzinsung des innerbetrieblichen Darlehens erfolgen muss. In einem weiteren Schritt ist eine Änderung der bestehenden Wärmelieferverträge vorzunehmen bzw. sind diese auf die neuen Gegebenheiten anzupassen. 2