Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
26 kB
Datum
02.10.2012
Erstellt
30.08.12, 15:09
Aktualisiert
30.08.12, 15:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 1
Vorlage 307/2012
Erläuterungsbericht zum Wirtschaftsplan
der
Stadtwerke Erftstadt
-Betriebszweig HeizkraftwerkI.
Allgemeines
Nach § 15 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom
01.01.2005 sind für jeden Eigenbetrieb Wirtschaftspläne zu erstellen. Diese sind dabei
gem. §§15 ff. in Erfolgs- (Gewinn- und Verlustrechnungen) sowie Vermögensplan zu
gliedern. Die EigVO sieht in § 18 weiterhin für Eigenbetriebe eine Finanzplanung vor, die
eine Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung der Ausgaben und auch der
Deckungsmittel für die nächsten fünf Jahre enthält.
Dieser Finanzplan ist neben dem Erfolgs- und Vermögensplan diesem Wirtschaftsplan
beigefügt (§ 14 EigVO). Auf den Stellenplan wird verzichtet, da der Betriebszweig kein
Eigenpersonal hat.
II.
Erläuterungen zur Erfolgsplanung
(Gewinn- und Verlustrechnung)
1. Umsatzerlöse
Beim Betriebszweig Heizkraftwerk verhalten sich Umsatzerlöse und Aufwendungen
weitestgehend proportional. Für das Jahr 2013 ist aufgrund der gestiegenen
Beschaffungskosten insgesamt mit einen Anstieg des Umsatzes zu rechnen,
gleichzeitig wird sich jedoch dann auch der Aufwand insbesondere für den Gasbezug
und den Strom erhöhen. Bislang konnte kein Umsatzrückgang infolge des Leerstandes
von einigen Geschäften im Einkaufzentrum festgestellt werden. Es ist aber dennoch
möglich, dass sich dieser nachhaltig auf das Betriebsergebnis auswirken könnte. Nach
dem Umbau des Erftstadtcenters ist eine Steigerung beim Wärmeverkauf zu erwarten.
Für das Unternehmen bedeutet dies, dass die Umsatzerlöse ebenfalls ansteigen
werden.
Mit dem Umbau des derzeitigen Heizwerkes in ein Blockheizkraftwerk ergibt sich
ebenfalls eine geänderte Abrechnungsstruktur. Dabei sollen die bestehenden
Wärmelieferverträge modifiziert und deren Abrechnungsgrundlage angepasst werden.
Da infolge der Stromproduktion noch nicht abgeschätzt werden kann, wie sich die
Umsatzerlöse des Unternehmens künftig entwickeln, wird zunächst ein Ansatz im
Rahmen der bisherigen Umsätze des Heizwerkes gebildet.
2. Materialaufwand
Für das Jahr 2012 wird mit einem Materialaufwand in der Größenordnung der Vorjahre
gerechnet.
3. Personalaufwand
Das Heizkraftwerk beschäftigt kein eigenes Personal, sondern die technische
Betreuung erfolgt anteilsmäßig durch die Mitarbeiter der anderen Betriebszweige. Die
Regelungen des neuen Tarifvertrages werden daher auch nur anteilsmäßig in diesem
Betriebszweig Berücksichtigung finden.
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Anlage 1
Vorlage 307/2012
4. Abschreibungen
Die Abschreibungen werden konstant weitergeführt.
5. Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen bewegen sich in der Größenordnung der
Vorjahre bzw. wurden entsprechend geringfügig angepasst.
6. Zinsen u.ä. Aufwendungen
Regelmäßige Tilgungen für Darlehen führen dazu, dass sich der Zinsaufwand im Jahr
2011 weiter vermindert.
7. Jahresergebnis
Im Jahr 2011 wird mit einem ausgeglichenem Jahresergebnis gerechnet
III. Erläuterungen zum Vermögensplan
Nachdem im Jahr 2011 im Rahmen einer Studie belegt wurde, dass es sich durchaus
rechnet, das derzeitige Heizwerk in ein Heizkraftwerk umzubauen, sind diesbezügliche
Mittel bereits im Wirtschaftsplan 2012 eingestellt worden.
Die Auftragsvergabe erfolgt im August 2012, und die Maßnahme wird voraussichtlich 2013
beendet. Es wird dabei angestrebt, mit dem BHKW noch im Jahr 2012 ans Netz zu gehen.
Es ist jedoch davon auszugehen, dass weitere Arbeiten im Jahr 2013 anstehen werden,
um die Maßnahme zu komplettieren bzw. fertig zu stellen. Es ist ebenfalls nicht
auszuschließen, dass eventuell noch zusätzliche Abnehmer Wärme (z.B. das Altenheim
und die anderen Einrichtungen der Stiftung Frauenthal) von den Stadtwerken beziehen
möchten. Insofern hat die Betriebsleitung zur Erweiterung bzw. zur Ertüchtigung des
Wärmenetzes einen Betrag von 300.000,- Euro im Vermögensplan veranschlagt. Die
Anlage ist dabei so ausgerichtet, dass der Anschluss weiterer Abnehmer problemlos
möglich sein wird.
Die Umrüstung des Heizwerkes in ein Heizkraftwerk hat bezüglich der Finanzierung ohne
Belastung der vorhandenen „Wärmekunden“ zu erfolgen. Da zum Zeitpunkt der Erstellung
des Wirtschaftsplanes keine Genehmigung zur Kreditaufnahme im Rahmen der sog.
„Dringlichkeitsliste“ vorliegt, erfolgt die Finanzierung zunächst aus den liquiden Mitteln des
Eigenbetriebes Stadtwerke. Diese Inanspruchnahme von Mitteln ist dabei entsprechend
„kundenneutral“ auszugestalten, so dass nach Abschluss des Projektes eine Verzinsung
des innerbetrieblichen Darlehens erfolgen muss.
In einem weiteren Schritt ist eine Änderung der bestehenden Wärmelieferverträge
vorzunehmen bzw. sind diese auf die neuen Gegebenheiten anzupassen.
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