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Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan 2013 der Stadtwerke Erftstadt - Betriebszweig Abwasserbeseitigung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
106 kB
Datum
02.10.2012
Erstellt
30.08.12, 15:09
Aktualisiert
20.09.12, 15:10
Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan 2013 der Stadtwerke Erftstadt - Betriebszweig Abwasserbeseitigung) Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan 2013 der Stadtwerke Erftstadt - Betriebszweig Abwasserbeseitigung) Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan 2013 der Stadtwerke Erftstadt - Betriebszweig Abwasserbeseitigung)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 305/2012 Az.: 81 06-20 Amt: - 81 BeschlAusf.: - 81 Datum: 07.08.2012 gez. Klinkhammer Amtsleiter RPA - 20 - BM / Dezernent Beratungsfolge Betriebsausschuss Stadtwerke Termin 13.09.2012 vorberatend Rat 02.10.2012 beschließend Betrifft: 20.09.2012 Datum Freigabe -100- Bemerkungen Wirtschaftsplan 2013 der Stadtwerke Erftstadt - Betriebszweig Abwasserbeseitigung Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: 1. Der Wirtschaftsplan der Stadtwerke Erftstadt -Betriebszweig Abwasserbeseitigung- für das Geschäftsjahr 2013 wird im Erfolgsplan mit einem 9.637.200,00 € 9.637.200,00 € Ertrag in Höhe von Aufwand in Höhe von und im Vermögensplan -Einnahmen und Ausgaben auf festgesetzt. 3.243.300,00 € 2. Die Stadtwerke werden ermächtigt, Darlehen bis zur Höhe von 2.244.000,00 € aufzunehmen. 3. Die Betriebsleitung wird zur Sicherstellung der ständigen Liquidität ermächtigt, Kassenkredite bis zur Höhe von 1.500.000,00 € in Anspruch zu nehmen. Begründung: Gemäß § 4 in Verbindung mit § 5 EigVO ist der Wirtschaftsplan nach Vorberatung durch den Betriebsausschuss vom Rat der Stadt festzustellen. Die Wirtschaftsplanung nebst Anlagen der Stadtwerke Abwasserbeseitigung- für das Geschäftsjahr 2013 ist beigefügt. Erftstadt -Betriebszweig Die Ermächtigung zur Inanspruchnahme von Kassenkrediten soll jederzeit die Zahlungsfähigkeit des Betriebes sichern, wenn sich zwischen Ausgaben und den zur Deckung vorgesehenen Einnahmen Differenzen ergeben. Nachdem im Jahr 2012 die erstmalige Veranschlagung der Pensionsrückstellungen der zurückliegenden Jahre erfolgt ist, sieht der Wirtschaftsplan „Abwasser“ 2013 nunmehr auf der Erfolgsplanseite lediglich die jährliche anfallende Auflösung vor. Insofern bewegen sich die Ansätze bei Erträgen und Aufwendungen auf dem Niveau der Vorjahre. Die Veranschlagung erfolgte dabei unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Jahresabschlusses 2011. In einigen Aufwandspositionen wurde eine Anpassung an die Kostenentwicklung der Vorjahre vorgenommen. Im Augenblick lässt sich nicht bestimmt abschätzen, wie die Kosten für die Sanierung der Kanalisation innerhalb der Vermögensbildung behandelt werden. Daher wird zumindest im Materialaufwand eine Sicherheit in Ansatz gebracht, die einem Jahresfehlbetrag wirksam vorbeugt. Die Betriebsleitung hat dem Erfolgsplan Prozentsätze voran gestellt, so dass für den Kunden und die Politik zu erkennen ist, welchen maßgeblichen Einfluss die Kosten für die Niederschlagswasserbeseitigung auf die Entgelte haben. Erftstadt liegt, im Vergleich zu anderen Kommunen in NRW, mit einem Gesamtprozentsatz bei den Kostenanteilen von 56% für Schmutzwasser und 44% bei Regenwasser absolut in der Norm. Die Personalkostenanteile berücksichtigen die allgemeinen Tariferhöhungen. Die Personalkosten werden leicht ansteigen. Als Gerichtskosten/Rechtskosten wird ein Betrag von 50.000 Euro veranschlagt. Das Verfahren gegen den Erftverband bezüglich der Übertragung der RÜB der Stadtwerke wird voraussichtlich im Jahr 2013 fortgeführt. Ferner ist ggflls. die Rechtmäßigkeit des kommenden Beitragsbescheides des Verbandes, vorbehaltlich einer vorhergehenden gründlichen Vorprüfung, vor dem Hintergrund der in Ansatz gebrachten erhöhten Abwasserabgabe, einer gerichtlichen Prüfung zu unterzeihen. Zwischenzeitlich liegt nämlich dem Erftverband, als Betreiber der Kläranlage Köttingen, ein Bescheid zur Abwasserabgabe infolge des Störfalls auf der Kläranlage vor. Die Betriebsleitung hat im Hinblick auf die Umlage der Zahlung durch den Verband auf die Stadtwerke zwar im Jahresabschluss 2011 bereits eine Rückstellung gebildet, dies aber nicht vor dem Hintergrund der Anerkennung der Rechtmäßigkeit der „Strafzahlung“ Abwasserabgabe getan. Daher wurde im Erfolgsplan zum Wirtschaftsplan auch keine weitere Veranschlagung der Mittel vorgenommen. Der Verbandsbeitrag ist eine, von der Betriebsleitung nicht zu steuernde, fixe Ausgabe und macht in Anbetracht der Gesamtaufwendungen deutlich, wie beschränkt die Steuerungsmöglichkeiten bzw. Einsparmöglichkeiten in der Abwasserbeseitigung sind. Nimmt man nur einmal diese Aufwandsposition sowie die Aufwendungen für Zinsen und Abschreibung, ergibt sich ein Betrag von umgerechnet 7.5 Mio Euro, der ohne besondere Wertung anderer „unveränderbarer Kosten“ beweist, dass das Unternehmen einen gesamten Fixkostenanteil von 80% aufweist. Über die verbleibenden 20% wird immerhin die Abwasserbeseitigung von über 50.000 Menschen sichergestellt! -2- Die Maßnahmen des investiven Bereiches (Vermögensplan) berücksichtigen sowohl die bauliche Ertüchtigung der Anlagen zur Abwasserbeseitigung als auch die Erschließung der zur Bebauung vorgesehenen städtischen Flächen. Obschon es nach wie vor nicht endgültig juristisch geklärt ist, ob die Stadtwerke als Eigenbetrieb der Stadt unmittelbar dem Nothaushaltsrecht unterliegen, oder hier besondere Regeln gelten, werden die Maßnahmen des Vermögensplanes als sich „refinanzierende“ Maßnahmen in der Dringlichkeitsliste zum Haushalt aufgeführt, und der Genehmigungsbehörde zur Freigabe vorgelegt. Zur Deckung der Aufwendungen im Wirtschaftsplan 2013 sind Einnahmen aus Schmutz- sowie Niederschlagswasserbeseitigung in der Größenordnung von rd. 10 Mio. Euro erforderlich. (Dr. Rips) -3-