Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
106 kB
Datum
02.10.2012
Erstellt
30.08.12, 15:09
Aktualisiert
20.09.12, 15:10
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 305/2012
Az.: 81 06-20
Amt: - 81 BeschlAusf.: - 81 Datum: 07.08.2012
gez. Klinkhammer
Amtsleiter
RPA
- 20 -
BM / Dezernent
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Stadtwerke
Termin
13.09.2012
vorberatend
Rat
02.10.2012
beschließend
Betrifft:
20.09.2012
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
Wirtschaftsplan 2013 der Stadtwerke Erftstadt - Betriebszweig Abwasserbeseitigung
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
1.
Der Wirtschaftsplan der Stadtwerke Erftstadt -Betriebszweig Abwasserbeseitigung- für das
Geschäftsjahr 2013 wird im Erfolgsplan mit einem
9.637.200,00 €
9.637.200,00 €
Ertrag in Höhe von
Aufwand in Höhe von
und im Vermögensplan -Einnahmen und Ausgaben
auf
festgesetzt.
3.243.300,00 €
2. Die Stadtwerke werden ermächtigt, Darlehen bis zur Höhe
von
2.244.000,00 €
aufzunehmen.
3. Die Betriebsleitung wird zur Sicherstellung der ständigen Liquidität ermächtigt, Kassenkredite
bis zur Höhe
von
1.500.000,00 €
in Anspruch zu nehmen.
Begründung:
Gemäß § 4 in Verbindung mit § 5 EigVO ist der Wirtschaftsplan nach Vorberatung durch den
Betriebsausschuss vom Rat der Stadt festzustellen.
Die
Wirtschaftsplanung
nebst
Anlagen
der
Stadtwerke
Abwasserbeseitigung- für das Geschäftsjahr 2013 ist beigefügt.
Erftstadt
-Betriebszweig
Die Ermächtigung zur Inanspruchnahme von Kassenkrediten soll jederzeit die Zahlungsfähigkeit
des Betriebes sichern, wenn sich zwischen Ausgaben und den zur Deckung vorgesehenen
Einnahmen Differenzen ergeben.
Nachdem im Jahr 2012 die erstmalige Veranschlagung der Pensionsrückstellungen der
zurückliegenden Jahre erfolgt ist, sieht der Wirtschaftsplan „Abwasser“ 2013 nunmehr auf der
Erfolgsplanseite lediglich die jährliche anfallende Auflösung vor.
Insofern bewegen sich die Ansätze bei Erträgen und Aufwendungen auf dem Niveau der Vorjahre.
Die Veranschlagung erfolgte dabei unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Jahresabschlusses
2011. In einigen Aufwandspositionen wurde eine Anpassung an die Kostenentwicklung der
Vorjahre vorgenommen. Im Augenblick lässt sich nicht bestimmt abschätzen, wie die Kosten für
die Sanierung der Kanalisation innerhalb der Vermögensbildung behandelt werden. Daher wird
zumindest im Materialaufwand eine Sicherheit in Ansatz gebracht, die einem Jahresfehlbetrag
wirksam vorbeugt.
Die Betriebsleitung hat dem Erfolgsplan Prozentsätze voran gestellt, so dass für den Kunden und
die Politik zu erkennen ist, welchen maßgeblichen Einfluss die Kosten für die
Niederschlagswasserbeseitigung auf die Entgelte haben. Erftstadt liegt, im Vergleich zu anderen
Kommunen in NRW, mit einem Gesamtprozentsatz bei den Kostenanteilen von 56% für
Schmutzwasser und 44% bei Regenwasser absolut in der Norm.
Die Personalkostenanteile berücksichtigen die allgemeinen Tariferhöhungen. Die Personalkosten
werden leicht ansteigen.
Als Gerichtskosten/Rechtskosten wird ein Betrag von 50.000 Euro veranschlagt. Das Verfahren
gegen den Erftverband bezüglich der Übertragung der RÜB der Stadtwerke wird voraussichtlich im
Jahr 2013 fortgeführt. Ferner ist ggflls. die Rechtmäßigkeit des kommenden Beitragsbescheides
des Verbandes, vorbehaltlich einer vorhergehenden gründlichen Vorprüfung, vor dem Hintergrund
der in Ansatz gebrachten erhöhten Abwasserabgabe, einer gerichtlichen Prüfung zu unterzeihen.
Zwischenzeitlich liegt nämlich dem Erftverband, als Betreiber der Kläranlage Köttingen, ein
Bescheid zur Abwasserabgabe infolge des Störfalls auf der Kläranlage vor. Die Betriebsleitung hat
im Hinblick auf die Umlage der Zahlung durch den Verband auf die Stadtwerke zwar im
Jahresabschluss 2011 bereits eine Rückstellung gebildet, dies aber nicht vor dem Hintergrund der
Anerkennung der Rechtmäßigkeit der „Strafzahlung“ Abwasserabgabe getan.
Daher wurde im Erfolgsplan zum Wirtschaftsplan auch keine weitere Veranschlagung der Mittel
vorgenommen.
Der Verbandsbeitrag ist eine, von der Betriebsleitung nicht zu steuernde, fixe Ausgabe und macht
in Anbetracht der Gesamtaufwendungen deutlich, wie beschränkt die Steuerungsmöglichkeiten
bzw. Einsparmöglichkeiten in der Abwasserbeseitigung sind. Nimmt man nur einmal diese
Aufwandsposition sowie die Aufwendungen für Zinsen und Abschreibung, ergibt sich ein Betrag
von umgerechnet 7.5 Mio Euro, der ohne besondere Wertung anderer „unveränderbarer Kosten“
beweist, dass das Unternehmen einen gesamten Fixkostenanteil von 80% aufweist. Über die
verbleibenden 20% wird immerhin die Abwasserbeseitigung von über 50.000 Menschen
sichergestellt!
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Die Maßnahmen des investiven Bereiches (Vermögensplan) berücksichtigen sowohl die bauliche
Ertüchtigung der Anlagen zur Abwasserbeseitigung als auch die Erschließung der zur Bebauung
vorgesehenen städtischen Flächen.
Obschon es nach wie vor nicht endgültig juristisch geklärt ist, ob die Stadtwerke als Eigenbetrieb
der Stadt unmittelbar dem Nothaushaltsrecht unterliegen, oder hier besondere Regeln gelten,
werden die Maßnahmen des Vermögensplanes als sich „refinanzierende“ Maßnahmen in der
Dringlichkeitsliste zum Haushalt aufgeführt, und der Genehmigungsbehörde zur Freigabe
vorgelegt.
Zur Deckung der Aufwendungen im Wirtschaftsplan 2013 sind Einnahmen aus Schmutz- sowie
Niederschlagswasserbeseitigung in der Größenordnung von rd. 10 Mio. Euro erforderlich.
(Dr. Rips)
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