Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
63 kB
Datum
02.10.2012
Erstellt
30.08.12, 15:09
Aktualisiert
30.08.12, 15:09
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Anlage 1
Vorlage 305/2012
Erläuterungen zum Wirtschaftsplan 2013
der
Stadtwerke Erftstadt
-Betriebszweig AbwasserbeseitigungI.
Allgemeines
Nach § 15 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom
01.01.2005 sind für jeden Eigenbetrieb Wirtschaftspläne zu erstellen. Diese sind dabei
gem. §§15 ff. in Erfolgs- (Gewinn- und Verlustrechnungen) sowie Vermögensplan zu
gliedern. Die EigVO sieht in § 18 weiterhin für Eigenbetriebe eine Finanzplanung vor, die
eine Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung der Ausgaben und auch der
Deckungsmittel für die nächsten fünf Jahre enthält.
Dieser Finanzplan ist neben dem Erfolgs- und Vermögensplan sowie der Stellenübersicht
diesem Wirtschaftsplan beigefügt (§ 14 EigVO).
II.
Erläuterungen zur Erfolgsplanung
1.
Allgemeines
Die Darstellung des Wirtschaftsplanes unter separater Ausweisung der Erträge sowie
der Aufwendungen für Niederschlagswasser hat sich bewährt. Die Betriebsleitung
hält daher an dieser Darstellungsform fest und weist mit dem Wirtschaftsplan 2013
wiederum nur die Gesamtansätze sowie deren Anteile für Niederschlagswasser aus.
Nachdem die Einführung des Entgeltsplittings auch hinsichtlich der „Problemfälle“ in
2012 seinen Abschluss finden wird, steht für 2013 bereits die erste Datenpflege an.
Seit Einführung des gesplitteten Tarifes hat es auf vielen Grundstücken bauliche
Veränderungen gegeben, die es zu erfassen gilt. Dazu zählen neben den
Grundstücken in den Neubaugebieten auch Teile des Altbestandes, die zusätzlich
ver- bzw. entsiegelt wurden.
Nach wie vor erfährt das Unternehmen eine maßgebliche Unterstützung durch die
eingesetzte kombinierte Verbrauchsabrechnungs- und Buchhaltungssoftware. Die
perfekt aufeinander abgestimmten Programmmodule machen erst eine wirkungsvolle
Datenverarbeitung möglich. Sämtliche den Kunden betreffenden Informationen sind
im System hinterlegt und können quasi per Knopfdruck abgerufen werden. Egal ob
Abrechnung, Kontostand oder der seinerzeit abgegebene Erhebungsbogen, das
eigens auf Ver- bzw. Entsorgung ausgerichtete Programm wird allen Anforderungen
der Stadtwerke gerecht.
2.
Umsatzerlöse
Mit Einführung der getrennten Entgelte erhielt die Ausweisung der Umsatzerlöse
ebenfalls eine Trennung. Um diese bei den jeweiligen Ansätzen auch größenmäßig
darzustellen, wird der Anteil, den das Regenwasser bei den Umsatzerlösen hat, in
einer separaten Spalte ausgewiesen. Aus Gründen der Übersichtlichkeit wurde auf
die Ausweisung des Schmutzwasseranteils verzichtet. Er ergibt sich aus der
Differenz zwischen dem Gesamtansatz 2013 und dem Anteil für Regenwasser.
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Vorlage 305/2012
Die Umsatzerlöse werden im Wesentlichen durch die Erträge aus den Entgelten
bestimmt. Diese sind jedoch zunächst einmal unbekannt und können lediglich
anhand von statistischen Größen bestimmt werden. Hierzu zählen der
Abwasseranfall der letzten Jahre, die Zahlungen des Großverbrauchers und die
Flächen aus der Jahresabrechnung für das Jahr 2011. Die der Berechnung zugrunde
gelegte versiegelte und an die Kanalisation angeschlossene Fläche ist nunmehr
bestimmt und beträgt 3.827.000 Quadratmeter.
Die Umsatzerlöse müssen im Weiteren die Aufwendungen aus der
Abwasserbeseitigung decken und sollen weder zu Überschüssen noch zu
Fehlbeträgen führen. Die im Jahr erwirtschafteten Überschüsse werden im Folgejahr
entgeltmindernd den Kunden gutgeschrieben, und evtl. Fehlbeträge jeweils
entgelterhöhend dem Aufwand zugeschlagen.
Bereits im Jahr 2010 wurde auf die Erhebung eines Abwassergrundpreises
verzichtet.
Die Straßenentwässerung wurde bislang mit einer Pauschalen belastet. Diese
errechnete sich aus 15% der Gesamtaufwendungen /Gesamterlöse der Stadtwerke.
Durch die künftige „flächenscharfe“ Abrechnung über Quadratmeter bestimmt sich
der Straßenanteil ebenfalls neu. Der ausgewiesene Betrag beruht auf einer
Ermittlung
des Flächenanteils der Straße durch das Ingenieurbüro Fischer.
Demnach wird sich die befürchtete zusätzliche Belastung des städtischen
Haushaltes nicht einstellen und die Zahlungen der Straßenentwässerung sogar unter
denen der Vorjahre liegen.
Die Erzielung eines ausgeglichenen Jahresergebnisses ist in der Praxis in sehr
starkem Maße von z.B. den Einnahmen aus der Kanalbenutzung des
Großverbrauchers abhängig. Gleiches gilt auf der Ausgabenseite bei den größeren
Posten wie z.B. dem Erftverbandsbeitrag.
Wie auch bereits in den Jahren zuvor, werden die gesamten Einnahmen aus dem
Bereich der Baukostenzuschüsse – als Umsatzerlös - mit 3% aufgelöst.
Hieraus ergibt sich eine indirekte Entgeltentlastung über die Baukostenzuschüsse,
welche wiederum über die Jahre verteilt eine gewisse Konstanz bei der Entgelthöhe
bewirkt.
Für die Entwässerung der Bundes- und Landstraßen erfolgt eine Spitzabrechnung
nach den versiegelten und in die Kanalisation entwässernden Flächen.
3.
Aktivierte Eigenleistungen
Durch die weiterhin stattfindenden Investitionen werden Eigenleistungen in der Regel
mit 2 % der Bausumme dem Vermögen zugeordnet. Dadurch, dass in jüngster Zeit
verstärkt Maßnahmen im eigenen Hause geplant und ausgeführt werden, wird sich
bei den aktivierten Eigenleistungen in den kommenden Jahren eine Erhöhung
ergeben.
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Vorlage 305/2012
4.
Sonstige betriebliche Erträge
Haupteinnahme stellen in diesem Bereich die Inkassoerträge dar, die der
Betriebszweig Wasserversorgung an Abwasser für die Kundenbetreuung und das
Abrechnen mit den Kunden zahlt.
Bei der Wasserversorgung hat sich die Sperrung der Wasserversorgung als probates
Mittel erwiesen, säumige Zahler dazu zu bewegen, ihre Außenstände zu begleichen.
Hiervon profitiert auch die Abwasserbeseitigung, da Kunden meist beide Zahlungen
schulden. Leider gibt es diese direkte Möglichkeit für die Abwasserbeseitigung
alleine nicht. Insbesondere für den Versorgungsbereich des Verbandswasserwerkes
bedeutet dies, dass oftmals die Kunden trotz vollständigen Mahnlaufs nicht dazu zu
bewegen sind, ihre Abwasserrechnung zu begleichen. Die Betriebsleitung versucht
daher bereits seit vielen Jahren zusammen mit einem Inkassounternehmen die
Beitreibung der Forderungen zu realisieren. Das Unternehmen vermag zwar nicht in
allen Fällen die Forderungen zu realisieren, dennoch laufen die Zahlungen bei
wiederholt säumigen Kunden deutlich besser. Die Betriebsleitung wird daher die
Inkassopraxis weiter beibehalten.
Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten analog zum Vorjahr eine Einnahme für
die Reinigung der Sinkkästen. Diese Kosten waren bislang mit der Pauschalen zur
Straßenentwässerung abgegolten. Dies ist in der Zukunft jedoch nicht mehr möglich,
die entsprechenden Aufwendungen sind vom Eigenbetrieb Straßen an den
Eigenbetrieb Abwasser zu erstatten.
5.
Materialaufwand
Die Ansätze beim Materialaufwand bewegen sich in der Größenordnung der
Vorjahre. Deutliche Abweichungen können sich im Einzelfall bei der Position
Unterhaltung
Kanal
ergeben.
Durch
das
Voranschreiten
bei
der
Hausanschlussinspektion ist mit zunehmendem - nicht aktivierbarem- Aufwand zu
rechen. Gleiches gilt für Teile der zur Sanierung anstehenden Hauptkanäle.
Für die Sanierung kleiner Rohrdurchmesser ist der Spielraum in der Frage nach
Aktivierbarkeit der Investition deutlich geringer. Es ist vielmehr so, dass im Regelfall
die Kosten für die „Reparatur“ der kleinen Rohrdurchmesser im Jahr des Anfalls dem
Aufwand zuzuschlagen sind. Mithin ist der Ansatz in der vorgesehenen Höhe
erforderlich.
Die zweite Runde der Kanalinspektion gem. SüwVKan wird im Jahr 2013 fortgesetzt.
Wie bereits zuvor ausgeführt, zeigt sich aus den Untersuchungen des Jahres 20082012, dass erhebliche Sanierungsaufwendungen in den kommenden Jahren
anstehen.
Nachdem auf Landesebene die Dichtigkeitsprüfung politisch auf „Eis“ gelegt wurde,
hat der Rat die hierzu seinerzeit beschlossene Satzung ebenfalls außer Kraft
gesetzt. Das Gesetz hat zwar in seiner bisherigen Form immer noch unverändert
Bestand, wird aber so nicht mehr umzusetzen sein. Die Bevölkerung und damit auch
die Kunden der Stadtwerke wurden durch die Diskussionen derart verunsichert, dass
es in der Zukunft ungleich schwieriger sein wird, irgendeine Fristenregelung
durchzusetzen. Von Beginn an haben die Stadtwerke bezüglich der
Dichtigkeitsprüfung auf die „Freiwilligkeit“ beim Kunden gesetzt. Dazu wurden diese
in Informationsveranstaltungen über etwaige Pflichten aufgeklärt, und es wurde
Ihnen eingehende Hilfe sowie Unterstützung von den Mitarbeitern angeboten. Im
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Vorlage 305/2012
Jahr 2013 ist die Befahrung der Ortslage Bliesheim vorgesehen. Auch hier soll eine
entsprechende Information der Kunden erfolgen.
Aufgrund des Störfalls auf der Kläranlage Köttingen ist davon auszugehen, dass der
Beitragsbescheid des Erftverbandes eine entsprechende Erhöhung der
Abwasserabgabe enthalten wird. Eine diesbezügliche rechtswirksame Veranlagung
durch den Erftverband ist bislang auch noch nicht erfolgt.
Da immer noch kein Verursacher ermittelt werden konnte und rechtlich noch
ungeprüft ist, ob die Abwasserabgabe in dieser Höhe gezahlt werden muss, wurde
für das Jahr 2013 kein höherer Ansatz in dieser Aufwandsposition gebildet.
6.
Personalaufwand
Die Ansätze für Personalkosten wurden im Vergleich zum Vorjahr beibehalten. Sie
berücksichtigen allgemeine Lohnsteigerungen sowie die prozentuale Zuordnung der
Personalanteile. Diese Zuordnung kann innerhalb der Betriebszweige differieren und
richtet sich nach dem jeweiligen Arbeitsanfall. Die Pensionsrückstellungen bewegen
sich, nach der erstmaligen Bildung im Jahr 2012, auf dem deutlich reduzierten und
jetzt jährlich in Ansatz zu bringenden Niveau.
7.
Abschreibungen
Die Aufwendungen für die Vermögenswerte und hinzukommenden Neubauten
errechnen sich für 2013 mit ca. 1.400.000,- €.
8.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sehen einen Ansatz von rd. 375.000,Euro vor. In diesem Betrag sind als maßgebliche Größen die Personalkosten für
städtische Bedienstete (Bauleitung Eigenbetrieb Straßen etc.) sowie der allgemeine
Verwaltungskostenbeitrag der Stadt enthalten. Durch den Wegfall der
Verwaltungskosten für Stadtkasse, EDV und die Verringerung der Beiträge an die
KDVZ konnte dieser Ansatz im Vergleich zu den Vorjahren nochmals reduziert
werden.
9.
Zinsen und ähnliche Erträge
Die Betriebsleitung ist bemüht, Guthaben der laufenden Konten möglichst
„zinsbringend“ anzulegen.
10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Das Jahr 2013 sieht ebenfalls eine Verzinsung des Anlagevermögens in der
Größenordnung von rd. einer Million Euro vor. Diese wird an den städtischen
Haushalt ausgeschüttet. Dafür fällt die Verzinsung des städtischen Trägerdarlehens
weg.
Nachdem die Stadtwerke mit ihrer Klage gegen die Übertragung der
Abwasseranlagen vor dem Verwaltungsgericht Köln gescheitert sind, läuft nunmehr
die Berufung in diesem Verfahren. Da bislang noch keine wirksame Übertragung
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Vorlage 305/2012
erfolgt ist, befindet sich auch das Vermögen noch im Eigentum der Stadtwerke.
Mithin erfolgt auch weiterhin dessen Verzinsung nach gewohnter Rechnung. Sobald
die Anlagen rechtlich auf den Erftverband übertragen werden, ist die Verzinsung zu
kürzen. Diese Kürzung wird einen Betrag von rd. 200.000 Euro ausmachen, welche
dem städtischen Haushalt dann fehlen werden.
Die weiteren Zinsaufwendungen stammen aus den langfristigen Krediten
Finanzierung von Baumaßnahmen sowie der Ablösung des Trägerdarlehens.
anstehenden Investitionen in der Abwasserbeseitigung werden nicht ohne
Aufnahme von Krediten zu bewerkstelligen sein.
Zur Finanzierung der Investitionen der Abwasserbeseitigung ist die Aufnahme
Krediten in Höhe von rd. 2,2 Mio Euro erforderlich.
zur
Die
die
von
11. Sonstige Steuern
An Steuern fallen beim Betriebszweig Zinsabschlagssteuer und Kfz-Steuern an.
12. Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss
Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2013 weist ein ausgeglichenes Ergebnis für die
Abwasserbeseitigung aus. Ausweislich der Entgeltkalkulation bewegen sich die
Stadtwerke damit innerhalb der Regelungen des KAG.
Halbwegs verlässliche Zahlen bei den Aufwendungen ergeben sich aus der
sorgfältigen Planung der Maßnahmen und der langfristigen Ausrichtung z.B. der
Sanierungskonzepte. Doch auch hier erleben wir immer wieder konjunkturelle
Schwankungen. Diese werden künftig gerade im Bereich der Kanalsanierungen
unmittelbaren Einfluss auf Entgelte bzw. Ergebnisse des Abwasserbetriebes haben.
III.
Vermögensplan - Einnahmen
1.
Zuweisungen / Finanzierungshilfen des Landes
Die
Investitionspauschale
des
Landes
NW
zur
Förderung
Abwasserbeseitigungsanlagen wurde seit dem Jahre 2001 nicht mehr gezahlt.
2.
von
Baukostenzuschüsse/Ablösungen
Die Einnahmen aus den Baukosten bewegen sich weitestgehend über die Jahre
konstant. Sie sind im Wesentlichen durch den Abverkauf der Grundstücke in den
Neubaugebieten bestimmt und nur bedingt im Vorfeld festzulegen. Es wird daher auf
eine detaillierte
Aufschlüsselung verzichtet und ein realistischer Wert im
Wirtschaftsplan 2013 als Einnahme prognostiziert.
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3.
Verdiente Abschreibungen
Die verdienten Abschreibungen errechnen sich aus den tatsächlichen
Abschreibungen und der Auflösung von passivierten Ertragszuschüssen. Die
Entwicklung zeigt sich durch die Minderung des Vermögens ungünstiger.
4.
Darlehensaufnahme/Kreditmarkt
Zur Finanzierung des Vermögensplanes ist die Aufnahme eines Darlehens in Höhe
von 2,3 Mio. Euro erforderlich. Insgesamt würde sich damit die Neuverschuldung des
Unternehmens erhöhen, wobei der tatsächliche Kreditbetrag in sehr starkem Maße
davon abhängen wird, wie und in welchem Umfang die Investitionen in die
Abwasseranlagen im laufenden Jahr umgesetzt werden können. Hinsichtlich der
Ursache für die Höhe des Kreditvolumens wird auf die Ausführungen zuvor
verwiesen.
IV.
Vermögensplan - Ausgaben
1.1 Investitionen
Die Investitionsplanung des Jahres 2013 sieht im Wesentlichen Ansätze für die
Erschließung von Neubaugebieten sowie zur Ertüchtigung bestehender Anlagen vor.
Der Niederschlagswasserbeseitigung kommt immer größere Bedeutung zu. Aus der
Abwasserbeseitigungspflicht heraus ist daher künftig dafür Sorge zu tragen, dass
auch Niederschläge außerhalb der gewöhnlichen Bemessungsansätze für Anlagen
schadlos abgeführt werden können. Um hier entsprechende Weichen zu stellen,
welche eine Haftung der Stadtwerke bei Schäden durch Starkniederschläge
ausschließt, ist die Ertüchtigung einiger Anlagen zur Rückhaltung von Regenwasser
erforderlich. Bauwerke und Technik sind in die Jahre gekommen und entsprechen
nicht mehr den Anforderungen bzw. dem heutigen Stand der Technik.
Ferner
stehen
Maßnahmen
zur
Umsetzung
des
Niederschlagswasserbeseitigungskonzeptes an, wofür ebenfalls die entsprechenden
Ansätze gebildet wurden. Die Maßnahmen aus diesem Konzept sind mit den
übergeordneten Behörden abgestimmt und von diesen vorgegeben.
Wie an anderer Stelle bereits ausgeführt, sind die Großprofile in Erftstadt
weitestgehend saniert und deren Baukosten im Vermögen aktiviert worden. Bei
kleineren Kanälen erfolgt die Reparatur überwiegend als Aufwand und wird im Jahr
des Anfalls über Entgelte gedeckt.
Bei den zur Reparatur anstehenden Leitungen handelt es sich natürlich nur um
diejenigen, die in ihrer hydraulischen Leistungsfähigkeit eine ausreichende
Dimension aufweisen.
Die Betriebsleitung hat vor einigen Jahren die Erstellung der sog.
Generalentwässerungspläne für alle Stadtgebiete beauftragt, um entsprechende
Kenntnisse über hydraulische Engpässe in der städtischen Kanalisation zu erhalten.
Dadurch ist jetzt eine sehr gute Entscheidungshilfe dahingehend vorhanden, dass
das Sanierungserfordernis nicht nur an den Möglichkeiten einer Reparatur
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Vorlage 305/2012
festgemacht werden muss, sondern zusätzlich die Frage nach einem möglichen
Komplettaustausch wegen hydraulischer Engpässe beantwortet werden kann.
Nachdem voraussichtlich im Jahr 2012 in Lechenich die Sanierung der Kanäle in
geschlossener Bauweise
abgeschlossen sein wird, steht im Jahr 2013 die
Fortführung des Sanierungskonzeptes für die Ortslagen Erp und Friesheim an. In
Lechenich wird noch die Sanierung eines Teilstücks der Kanalisation in der Bonner
Straße in offener Bauweise erfolgen.
Die erforderlichen Investitionen werden in ihrer Gesamtheit betrachtet und unter
Einflussnahme aller vorliegenden Erkenntnisse repariert, renoviert oder erneuert.
Alle weiteren Ansätze bewegen sich im Rahmen der Vorjahre, und die
diesbezüglichen Ausgaben werden wie üblich nur bei besonderem Erfordernis
getätigt.
Eine langfristige Investitionsstrategie kann nur basierend auf gesicherten
Erkenntnissen über Zustand und Auslastung des Entwässerungssystems gemacht
werden. Die diesbezüglichen Lücken werden durch den vorgesehenen
Investitionsumfang weiter geschlossen.
1.2 Betriebs- und Geschäftsausstattung
Investitionen werden im Rahmen der internen Vernetzung und die Anpassung an
heute erforderliche Standards notwendig. Diese bewegen sich aber in der
Größenordnung der Vorjahre.
2.
Schuldendienst
Die planmäßige Tilgung der Fremddarlehen wird vertragsgemäß fortgeführt.
3.
Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss
Der Vermögensplan weist ein ausgeglichenes Ergebnis für das Wirtschaftsjahr 2013
aus.
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