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Beschlussvorlage (1. Erläuterungsbericht)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
63 kB
Datum
02.10.2012
Erstellt
30.08.12, 15:09
Aktualisiert
30.08.12, 15:09

Inhalt der Datei

Anlage 1 Vorlage 305/2012 Erläuterungen zum Wirtschaftsplan 2013 der Stadtwerke Erftstadt -Betriebszweig AbwasserbeseitigungI. Allgemeines Nach § 15 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 01.01.2005 sind für jeden Eigenbetrieb Wirtschaftspläne zu erstellen. Diese sind dabei gem. §§15 ff. in Erfolgs- (Gewinn- und Verlustrechnungen) sowie Vermögensplan zu gliedern. Die EigVO sieht in § 18 weiterhin für Eigenbetriebe eine Finanzplanung vor, die eine Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung der Ausgaben und auch der Deckungsmittel für die nächsten fünf Jahre enthält. Dieser Finanzplan ist neben dem Erfolgs- und Vermögensplan sowie der Stellenübersicht diesem Wirtschaftsplan beigefügt (§ 14 EigVO). II. Erläuterungen zur Erfolgsplanung 1. Allgemeines Die Darstellung des Wirtschaftsplanes unter separater Ausweisung der Erträge sowie der Aufwendungen für Niederschlagswasser hat sich bewährt. Die Betriebsleitung hält daher an dieser Darstellungsform fest und weist mit dem Wirtschaftsplan 2013 wiederum nur die Gesamtansätze sowie deren Anteile für Niederschlagswasser aus. Nachdem die Einführung des Entgeltsplittings auch hinsichtlich der „Problemfälle“ in 2012 seinen Abschluss finden wird, steht für 2013 bereits die erste Datenpflege an. Seit Einführung des gesplitteten Tarifes hat es auf vielen Grundstücken bauliche Veränderungen gegeben, die es zu erfassen gilt. Dazu zählen neben den Grundstücken in den Neubaugebieten auch Teile des Altbestandes, die zusätzlich ver- bzw. entsiegelt wurden. Nach wie vor erfährt das Unternehmen eine maßgebliche Unterstützung durch die eingesetzte kombinierte Verbrauchsabrechnungs- und Buchhaltungssoftware. Die perfekt aufeinander abgestimmten Programmmodule machen erst eine wirkungsvolle Datenverarbeitung möglich. Sämtliche den Kunden betreffenden Informationen sind im System hinterlegt und können quasi per Knopfdruck abgerufen werden. Egal ob Abrechnung, Kontostand oder der seinerzeit abgegebene Erhebungsbogen, das eigens auf Ver- bzw. Entsorgung ausgerichtete Programm wird allen Anforderungen der Stadtwerke gerecht. 2. Umsatzerlöse Mit Einführung der getrennten Entgelte erhielt die Ausweisung der Umsatzerlöse ebenfalls eine Trennung. Um diese bei den jeweiligen Ansätzen auch größenmäßig darzustellen, wird der Anteil, den das Regenwasser bei den Umsatzerlösen hat, in einer separaten Spalte ausgewiesen. Aus Gründen der Übersichtlichkeit wurde auf die Ausweisung des Schmutzwasseranteils verzichtet. Er ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Gesamtansatz 2013 und dem Anteil für Regenwasser. 1 Anlage 1 Vorlage 305/2012 Die Umsatzerlöse werden im Wesentlichen durch die Erträge aus den Entgelten bestimmt. Diese sind jedoch zunächst einmal unbekannt und können lediglich anhand von statistischen Größen bestimmt werden. Hierzu zählen der Abwasseranfall der letzten Jahre, die Zahlungen des Großverbrauchers und die Flächen aus der Jahresabrechnung für das Jahr 2011. Die der Berechnung zugrunde gelegte versiegelte und an die Kanalisation angeschlossene Fläche ist nunmehr bestimmt und beträgt 3.827.000 Quadratmeter. Die Umsatzerlöse müssen im Weiteren die Aufwendungen aus der Abwasserbeseitigung decken und sollen weder zu Überschüssen noch zu Fehlbeträgen führen. Die im Jahr erwirtschafteten Überschüsse werden im Folgejahr entgeltmindernd den Kunden gutgeschrieben, und evtl. Fehlbeträge jeweils entgelterhöhend dem Aufwand zugeschlagen. Bereits im Jahr 2010 wurde auf die Erhebung eines Abwassergrundpreises verzichtet. Die Straßenentwässerung wurde bislang mit einer Pauschalen belastet. Diese errechnete sich aus 15% der Gesamtaufwendungen /Gesamterlöse der Stadtwerke. Durch die künftige „flächenscharfe“ Abrechnung über Quadratmeter bestimmt sich der Straßenanteil ebenfalls neu. Der ausgewiesene Betrag beruht auf einer Ermittlung des Flächenanteils der Straße durch das Ingenieurbüro Fischer. Demnach wird sich die befürchtete zusätzliche Belastung des städtischen Haushaltes nicht einstellen und die Zahlungen der Straßenentwässerung sogar unter denen der Vorjahre liegen. Die Erzielung eines ausgeglichenen Jahresergebnisses ist in der Praxis in sehr starkem Maße von z.B. den Einnahmen aus der Kanalbenutzung des Großverbrauchers abhängig. Gleiches gilt auf der Ausgabenseite bei den größeren Posten wie z.B. dem Erftverbandsbeitrag. Wie auch bereits in den Jahren zuvor, werden die gesamten Einnahmen aus dem Bereich der Baukostenzuschüsse – als Umsatzerlös - mit 3% aufgelöst. Hieraus ergibt sich eine indirekte Entgeltentlastung über die Baukostenzuschüsse, welche wiederum über die Jahre verteilt eine gewisse Konstanz bei der Entgelthöhe bewirkt. Für die Entwässerung der Bundes- und Landstraßen erfolgt eine Spitzabrechnung nach den versiegelten und in die Kanalisation entwässernden Flächen. 3. Aktivierte Eigenleistungen Durch die weiterhin stattfindenden Investitionen werden Eigenleistungen in der Regel mit 2 % der Bausumme dem Vermögen zugeordnet. Dadurch, dass in jüngster Zeit verstärkt Maßnahmen im eigenen Hause geplant und ausgeführt werden, wird sich bei den aktivierten Eigenleistungen in den kommenden Jahren eine Erhöhung ergeben. 2 Anlage 1 Vorlage 305/2012 4. Sonstige betriebliche Erträge Haupteinnahme stellen in diesem Bereich die Inkassoerträge dar, die der Betriebszweig Wasserversorgung an Abwasser für die Kundenbetreuung und das Abrechnen mit den Kunden zahlt. Bei der Wasserversorgung hat sich die Sperrung der Wasserversorgung als probates Mittel erwiesen, säumige Zahler dazu zu bewegen, ihre Außenstände zu begleichen. Hiervon profitiert auch die Abwasserbeseitigung, da Kunden meist beide Zahlungen schulden. Leider gibt es diese direkte Möglichkeit für die Abwasserbeseitigung alleine nicht. Insbesondere für den Versorgungsbereich des Verbandswasserwerkes bedeutet dies, dass oftmals die Kunden trotz vollständigen Mahnlaufs nicht dazu zu bewegen sind, ihre Abwasserrechnung zu begleichen. Die Betriebsleitung versucht daher bereits seit vielen Jahren zusammen mit einem Inkassounternehmen die Beitreibung der Forderungen zu realisieren. Das Unternehmen vermag zwar nicht in allen Fällen die Forderungen zu realisieren, dennoch laufen die Zahlungen bei wiederholt säumigen Kunden deutlich besser. Die Betriebsleitung wird daher die Inkassopraxis weiter beibehalten. Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten analog zum Vorjahr eine Einnahme für die Reinigung der Sinkkästen. Diese Kosten waren bislang mit der Pauschalen zur Straßenentwässerung abgegolten. Dies ist in der Zukunft jedoch nicht mehr möglich, die entsprechenden Aufwendungen sind vom Eigenbetrieb Straßen an den Eigenbetrieb Abwasser zu erstatten. 5. Materialaufwand Die Ansätze beim Materialaufwand bewegen sich in der Größenordnung der Vorjahre. Deutliche Abweichungen können sich im Einzelfall bei der Position Unterhaltung Kanal ergeben. Durch das Voranschreiten bei der Hausanschlussinspektion ist mit zunehmendem - nicht aktivierbarem- Aufwand zu rechen. Gleiches gilt für Teile der zur Sanierung anstehenden Hauptkanäle. Für die Sanierung kleiner Rohrdurchmesser ist der Spielraum in der Frage nach Aktivierbarkeit der Investition deutlich geringer. Es ist vielmehr so, dass im Regelfall die Kosten für die „Reparatur“ der kleinen Rohrdurchmesser im Jahr des Anfalls dem Aufwand zuzuschlagen sind. Mithin ist der Ansatz in der vorgesehenen Höhe erforderlich. Die zweite Runde der Kanalinspektion gem. SüwVKan wird im Jahr 2013 fortgesetzt. Wie bereits zuvor ausgeführt, zeigt sich aus den Untersuchungen des Jahres 20082012, dass erhebliche Sanierungsaufwendungen in den kommenden Jahren anstehen. Nachdem auf Landesebene die Dichtigkeitsprüfung politisch auf „Eis“ gelegt wurde, hat der Rat die hierzu seinerzeit beschlossene Satzung ebenfalls außer Kraft gesetzt. Das Gesetz hat zwar in seiner bisherigen Form immer noch unverändert Bestand, wird aber so nicht mehr umzusetzen sein. Die Bevölkerung und damit auch die Kunden der Stadtwerke wurden durch die Diskussionen derart verunsichert, dass es in der Zukunft ungleich schwieriger sein wird, irgendeine Fristenregelung durchzusetzen. Von Beginn an haben die Stadtwerke bezüglich der Dichtigkeitsprüfung auf die „Freiwilligkeit“ beim Kunden gesetzt. Dazu wurden diese in Informationsveranstaltungen über etwaige Pflichten aufgeklärt, und es wurde Ihnen eingehende Hilfe sowie Unterstützung von den Mitarbeitern angeboten. Im 3 Anlage 1 Vorlage 305/2012 Jahr 2013 ist die Befahrung der Ortslage Bliesheim vorgesehen. Auch hier soll eine entsprechende Information der Kunden erfolgen. Aufgrund des Störfalls auf der Kläranlage Köttingen ist davon auszugehen, dass der Beitragsbescheid des Erftverbandes eine entsprechende Erhöhung der Abwasserabgabe enthalten wird. Eine diesbezügliche rechtswirksame Veranlagung durch den Erftverband ist bislang auch noch nicht erfolgt. Da immer noch kein Verursacher ermittelt werden konnte und rechtlich noch ungeprüft ist, ob die Abwasserabgabe in dieser Höhe gezahlt werden muss, wurde für das Jahr 2013 kein höherer Ansatz in dieser Aufwandsposition gebildet. 6. Personalaufwand Die Ansätze für Personalkosten wurden im Vergleich zum Vorjahr beibehalten. Sie berücksichtigen allgemeine Lohnsteigerungen sowie die prozentuale Zuordnung der Personalanteile. Diese Zuordnung kann innerhalb der Betriebszweige differieren und richtet sich nach dem jeweiligen Arbeitsanfall. Die Pensionsrückstellungen bewegen sich, nach der erstmaligen Bildung im Jahr 2012, auf dem deutlich reduzierten und jetzt jährlich in Ansatz zu bringenden Niveau. 7. Abschreibungen Die Aufwendungen für die Vermögenswerte und hinzukommenden Neubauten errechnen sich für 2013 mit ca. 1.400.000,- €. 8. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sehen einen Ansatz von rd. 375.000,Euro vor. In diesem Betrag sind als maßgebliche Größen die Personalkosten für städtische Bedienstete (Bauleitung Eigenbetrieb Straßen etc.) sowie der allgemeine Verwaltungskostenbeitrag der Stadt enthalten. Durch den Wegfall der Verwaltungskosten für Stadtkasse, EDV und die Verringerung der Beiträge an die KDVZ konnte dieser Ansatz im Vergleich zu den Vorjahren nochmals reduziert werden. 9. Zinsen und ähnliche Erträge Die Betriebsleitung ist bemüht, Guthaben der laufenden Konten möglichst „zinsbringend“ anzulegen. 10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen Das Jahr 2013 sieht ebenfalls eine Verzinsung des Anlagevermögens in der Größenordnung von rd. einer Million Euro vor. Diese wird an den städtischen Haushalt ausgeschüttet. Dafür fällt die Verzinsung des städtischen Trägerdarlehens weg. Nachdem die Stadtwerke mit ihrer Klage gegen die Übertragung der Abwasseranlagen vor dem Verwaltungsgericht Köln gescheitert sind, läuft nunmehr die Berufung in diesem Verfahren. Da bislang noch keine wirksame Übertragung 4 Anlage 1 Vorlage 305/2012 erfolgt ist, befindet sich auch das Vermögen noch im Eigentum der Stadtwerke. Mithin erfolgt auch weiterhin dessen Verzinsung nach gewohnter Rechnung. Sobald die Anlagen rechtlich auf den Erftverband übertragen werden, ist die Verzinsung zu kürzen. Diese Kürzung wird einen Betrag von rd. 200.000 Euro ausmachen, welche dem städtischen Haushalt dann fehlen werden. Die weiteren Zinsaufwendungen stammen aus den langfristigen Krediten Finanzierung von Baumaßnahmen sowie der Ablösung des Trägerdarlehens. anstehenden Investitionen in der Abwasserbeseitigung werden nicht ohne Aufnahme von Krediten zu bewerkstelligen sein. Zur Finanzierung der Investitionen der Abwasserbeseitigung ist die Aufnahme Krediten in Höhe von rd. 2,2 Mio Euro erforderlich. zur Die die von 11. Sonstige Steuern An Steuern fallen beim Betriebszweig Zinsabschlagssteuer und Kfz-Steuern an. 12. Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2013 weist ein ausgeglichenes Ergebnis für die Abwasserbeseitigung aus. Ausweislich der Entgeltkalkulation bewegen sich die Stadtwerke damit innerhalb der Regelungen des KAG. Halbwegs verlässliche Zahlen bei den Aufwendungen ergeben sich aus der sorgfältigen Planung der Maßnahmen und der langfristigen Ausrichtung z.B. der Sanierungskonzepte. Doch auch hier erleben wir immer wieder konjunkturelle Schwankungen. Diese werden künftig gerade im Bereich der Kanalsanierungen unmittelbaren Einfluss auf Entgelte bzw. Ergebnisse des Abwasserbetriebes haben. III. Vermögensplan - Einnahmen 1. Zuweisungen / Finanzierungshilfen des Landes Die Investitionspauschale des Landes NW zur Förderung Abwasserbeseitigungsanlagen wurde seit dem Jahre 2001 nicht mehr gezahlt. 2. von Baukostenzuschüsse/Ablösungen Die Einnahmen aus den Baukosten bewegen sich weitestgehend über die Jahre konstant. Sie sind im Wesentlichen durch den Abverkauf der Grundstücke in den Neubaugebieten bestimmt und nur bedingt im Vorfeld festzulegen. Es wird daher auf eine detaillierte Aufschlüsselung verzichtet und ein realistischer Wert im Wirtschaftsplan 2013 als Einnahme prognostiziert. 5 Anlage 1 Vorlage 305/2012 3. Verdiente Abschreibungen Die verdienten Abschreibungen errechnen sich aus den tatsächlichen Abschreibungen und der Auflösung von passivierten Ertragszuschüssen. Die Entwicklung zeigt sich durch die Minderung des Vermögens ungünstiger. 4. Darlehensaufnahme/Kreditmarkt Zur Finanzierung des Vermögensplanes ist die Aufnahme eines Darlehens in Höhe von 2,3 Mio. Euro erforderlich. Insgesamt würde sich damit die Neuverschuldung des Unternehmens erhöhen, wobei der tatsächliche Kreditbetrag in sehr starkem Maße davon abhängen wird, wie und in welchem Umfang die Investitionen in die Abwasseranlagen im laufenden Jahr umgesetzt werden können. Hinsichtlich der Ursache für die Höhe des Kreditvolumens wird auf die Ausführungen zuvor verwiesen. IV. Vermögensplan - Ausgaben 1.1 Investitionen Die Investitionsplanung des Jahres 2013 sieht im Wesentlichen Ansätze für die Erschließung von Neubaugebieten sowie zur Ertüchtigung bestehender Anlagen vor. Der Niederschlagswasserbeseitigung kommt immer größere Bedeutung zu. Aus der Abwasserbeseitigungspflicht heraus ist daher künftig dafür Sorge zu tragen, dass auch Niederschläge außerhalb der gewöhnlichen Bemessungsansätze für Anlagen schadlos abgeführt werden können. Um hier entsprechende Weichen zu stellen, welche eine Haftung der Stadtwerke bei Schäden durch Starkniederschläge ausschließt, ist die Ertüchtigung einiger Anlagen zur Rückhaltung von Regenwasser erforderlich. Bauwerke und Technik sind in die Jahre gekommen und entsprechen nicht mehr den Anforderungen bzw. dem heutigen Stand der Technik. Ferner stehen Maßnahmen zur Umsetzung des Niederschlagswasserbeseitigungskonzeptes an, wofür ebenfalls die entsprechenden Ansätze gebildet wurden. Die Maßnahmen aus diesem Konzept sind mit den übergeordneten Behörden abgestimmt und von diesen vorgegeben. Wie an anderer Stelle bereits ausgeführt, sind die Großprofile in Erftstadt weitestgehend saniert und deren Baukosten im Vermögen aktiviert worden. Bei kleineren Kanälen erfolgt die Reparatur überwiegend als Aufwand und wird im Jahr des Anfalls über Entgelte gedeckt. Bei den zur Reparatur anstehenden Leitungen handelt es sich natürlich nur um diejenigen, die in ihrer hydraulischen Leistungsfähigkeit eine ausreichende Dimension aufweisen. Die Betriebsleitung hat vor einigen Jahren die Erstellung der sog. Generalentwässerungspläne für alle Stadtgebiete beauftragt, um entsprechende Kenntnisse über hydraulische Engpässe in der städtischen Kanalisation zu erhalten. Dadurch ist jetzt eine sehr gute Entscheidungshilfe dahingehend vorhanden, dass das Sanierungserfordernis nicht nur an den Möglichkeiten einer Reparatur 6 Anlage 1 Vorlage 305/2012 festgemacht werden muss, sondern zusätzlich die Frage nach einem möglichen Komplettaustausch wegen hydraulischer Engpässe beantwortet werden kann. Nachdem voraussichtlich im Jahr 2012 in Lechenich die Sanierung der Kanäle in geschlossener Bauweise abgeschlossen sein wird, steht im Jahr 2013 die Fortführung des Sanierungskonzeptes für die Ortslagen Erp und Friesheim an. In Lechenich wird noch die Sanierung eines Teilstücks der Kanalisation in der Bonner Straße in offener Bauweise erfolgen. Die erforderlichen Investitionen werden in ihrer Gesamtheit betrachtet und unter Einflussnahme aller vorliegenden Erkenntnisse repariert, renoviert oder erneuert. Alle weiteren Ansätze bewegen sich im Rahmen der Vorjahre, und die diesbezüglichen Ausgaben werden wie üblich nur bei besonderem Erfordernis getätigt. Eine langfristige Investitionsstrategie kann nur basierend auf gesicherten Erkenntnissen über Zustand und Auslastung des Entwässerungssystems gemacht werden. Die diesbezüglichen Lücken werden durch den vorgesehenen Investitionsumfang weiter geschlossen. 1.2 Betriebs- und Geschäftsausstattung Investitionen werden im Rahmen der internen Vernetzung und die Anpassung an heute erforderliche Standards notwendig. Diese bewegen sich aber in der Größenordnung der Vorjahre. 2. Schuldendienst Die planmäßige Tilgung der Fremddarlehen wird vertragsgemäß fortgeführt. 3. Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss Der Vermögensplan weist ein ausgeglichenes Ergebnis für das Wirtschaftsjahr 2013 aus. 7