Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
25 kB
Datum
02.10.2012
Erstellt
21.09.12, 08:20
Aktualisiert
21.09.12, 08:20
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 363/2012
Az.: - 65 -
Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 65 - / - 270 - Datum: 12.09.2012
gez. Schumacher
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Rat
Betrifft:
- 20 -
Termin
02.10.2012
BM / Dezernent
14.09.2012
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
beschließend
Aufnahme der Zunftstraße und der Gildestraße in die Anlage 2 der
Straßenreinigungssatzung
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Die Zunftstraße und die Gildestraße im Gewerbegebiet Erftstadt-Lechenich sollen mit in die
Anlage 2 der Straßenreinigungssatzung aufgenommen werden.
Der Eigenbetrieb Straßen empfiehlt beide Straßen aufgrund der starken Nutzung auch mit in den
Winterdienststreuplan auf zu nehmen.
Begründung:
Beide Straßen sind fertig gestellt und auch gewidmet.
Die Bereiche der Zunft- und der Gildestraße werden von vielen Menschen genutzt. Sowohl der
Discounter als auch die anderen Gewerbetreibenden ziehen viele Kunden an. Die starke
Frequentierung der beiden o.g. Straßen im Gewerbegebiet Erftstadt-Lechenich führt seit langem
auch zu einer erheblichen Verschmutzung der Fahrbahn. Eine regelmäßige Straßenreinigung
sollte hier durchgeführt werden um ein sauberes Stadtbild gewährleisten zu können.
(Dr. Rips)