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Beschlussvorlage (Aufnahme der Zunftstraße und der Gildestraße in die Anlage 2 der Straßenreinigungssatzung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
25 kB
Datum
02.10.2012
Erstellt
21.09.12, 08:20
Aktualisiert
21.09.12, 08:20
Beschlussvorlage (Aufnahme der Zunftstraße und der Gildestraße in die Anlage 2 der Straßenreinigungssatzung)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 363/2012 Az.: - 65 - Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 65 - / - 270 - Datum: 12.09.2012 gez. Schumacher Amtsleiter RPA Beratungsfolge Rat Betrifft: - 20 - Termin 02.10.2012 BM / Dezernent 14.09.2012 Datum Freigabe -100- Bemerkungen beschließend Aufnahme der Zunftstraße und der Gildestraße in die Anlage 2 der Straßenreinigungssatzung Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die Zunftstraße und die Gildestraße im Gewerbegebiet Erftstadt-Lechenich sollen mit in die Anlage 2 der Straßenreinigungssatzung aufgenommen werden. Der Eigenbetrieb Straßen empfiehlt beide Straßen aufgrund der starken Nutzung auch mit in den Winterdienststreuplan auf zu nehmen. Begründung: Beide Straßen sind fertig gestellt und auch gewidmet. Die Bereiche der Zunft- und der Gildestraße werden von vielen Menschen genutzt. Sowohl der Discounter als auch die anderen Gewerbetreibenden ziehen viele Kunden an. Die starke Frequentierung der beiden o.g. Straßen im Gewerbegebiet Erftstadt-Lechenich führt seit langem auch zu einer erheblichen Verschmutzung der Fahrbahn. Eine regelmäßige Straßenreinigung sollte hier durchgeführt werden um ein sauberes Stadtbild gewährleisten zu können. (Dr. Rips)