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Beschlussvorlage (Versorgung der über und unter 3-jährigen Kinder in Kindertageseinrichtungen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
186 kB
Datum
02.10.2012
Erstellt
25.09.12, 06:08
Aktualisiert
25.09.12, 06:08
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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 289/2012 1. Ergänzung Az.: 51 JHP Amt: - 51 BeschlAusf.: - - 51 - Datum: 14.09.2012 gez. Brost Amtsleiter RPA - 20 - gez. Dr. Rips, Bürgermeister BM / Dezernent Beratungsfolge Finanz- und Personalausschuss Termin 25.09.2012 vorberatend Rat 02.10.2012 beschließend Betrifft: 24.09.2012 Datum Freigabe -100- Bemerkungen Versorgung der über und unter 3-jährigen Kinder in Kindertageseinrichtungen Finanzielle Auswirkungen: Siehe Begründung Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: 1. In Gymnich wird unverzüglich eine neue Gruppe III b in dem städtischen Haus in der Erftstraße 35 als Dependance der städtischen Kindertagesstätte eingerichtet. 2. In Dirmerzheim wird voraussichtlich bis zum Jahr 2015 eine Gruppe III b als Notgruppe vorzugsweise für Kinder aus Kierdorf eingerichtet. Begründung: In dieser Ergänzung werden lediglich die Fragen aus dem JHA beantwortet. 1. Fragen der SPD-Fraktion 2. von Herrn Dr. Hille mündlich gestellte Fragen Die SPD-Fraktion hat in der Sitzung Fragen gestellt, die schriftlich nachgereicht wurden. Diese beantwortet die Verwaltung wie folgt: Der Ausbau der U3-Plätze führt nicht zu einem Wegfall der Ü3-Plätze. Der Wegfall von Ü3-Plätzen ist auf den Rückgang der Kinderzahlen zurückzuführen. Die Ursprungsplanung aus 2008 ging in 2013 von 1.081 Kindern im Alter von 3 bis 6 Jahren aus. Für diese Kinder waren 1.098 Plätze vorgesehen (102 % Versorgung). Im Jahre 2008 gab es einen Platzbedarf für 1.343 Kinder in diesem Alter. Ihnen standen 1.358 Kita-Plätze zur Verfügung. Erst die zurückgehenden Kinderzahlen im Bereich der 3bis 6-Jährigen eröffnete fiskalisch (in gesamt Deutschland nicht nur in Erftstadt) die Möglichkeit, die unter 3-Jährigen zu versorgen. Dazu sagt die V 352/2008: „Der Rückgang der 3- bis 6-Jährigen wird teilweise durch die Hineinnahme der unter 3-Jährigen in das System kompensiert. Dies kann nur unter veränderten räumlichen und personellen Bedingungen geschehen.“ Da, wo prognostiziert die Kinderzahlen der 3 bis 6-Jährigen zurückgingen, konnten freiwerdende Raumkapazitäten in Plätze für unter 3-Jährige umgebaut werden. Weil Umbaumaßnahmen preisgünstiger sind als Neubaumaßnahmen, war die Planung finanziell verantwortungsvoll und hat nicht zu Überkapazitäten geführt, wie das von Ratsmitgliedern befürchtet wurde. In Erftstadt ist kein einziger neuer Kindergarten entstanden. Die Neubaumaßnahmen wurden und werden lediglich durch Anbauten an vorhandene Einrichtungen umgesetzt. Die folgende Tabelle zeigt auf, wo und wie viel Plätze für 3- bis 6-Jährige zwischen 2008 und heute bzw. bis zum Jahr 2013 abgebaut wurden bzw. werden (auch durch die bedarfsnotwendige Umwandlung von reinen „Kindergartengruppen“ mit 25 Kindern in Tagesstättengruppen mit 20 Kindern) Gegenüberstellung der ursprünglichen Planung 2008 mit der Planung 2012 Anlage 5 V 88/2009; JHA 18.02.2009 Kath. Kita St. J. Baptist Städt. Kita `Auenland´ Kath. Kita St. Lambertus Städt. Kita `Kükennest´ Städt. Kita Borr Städt. `Montessori-Kh´ 1) Kath. Kita St. Pantaleon Städt. Kita Friesheim Kath. Kita St. Kunibert Städt. Kita Gymnich 2) Städt. Kita Herrig Kath. Kita St. Martinus ASB Kita`Regenbogen´ Städt. Kita Köttingen Kath. Kita St. Kilian Kita `A. d. Baumschule´ `Erftstadt-Minis´ Städt. Kita `Starke Pänz´ Städt. Kita Lech.-Süd Kath. Kita St. Alban Kath. Kita St. Barbara Ev. Kita Liblar Kita `Sonnenkinder´ Kita `Liblarer Spatzen´ Waldorf-Kita Städt. Kita `Tausendf.´ 3) Städt. Kita W.-B.-Str. Gesamt Ü3-Plätze vorhanden 2008 geplant 2012 geplant 2008 für 2013 für 2013 25 80 45 25 25 55 60 95 45 60 60 25 45 85 60 25 9 85 90 50 60 45 20 9 25 90 60 1.358 25 45 35 40 15 45 45 75 35 60 20 20 35 85 40 15 9 85 90 35 45 20 20 9 25 65 60 1.098 -2- Differenz V 289/2012; JHA 12.09.2012 Ü3-Plätze 0 -35 -10 15 -10 -10 -15 -20 -10 0 -40 -5 -10 0 -20 -10 0 0 0 -15 -15 -25 0 0 0 -25 0 -260 Ü3-Plätze 25 45 35 40 15 70 45 75 40 80 20 15 34 90 35 15 6 65 90 35 45 20 22 6 25 75 60 1.128 Differenz zu den ursprüngl. Plätzen in 2008 0 -35 -10 15 -10 15 -15 -20 -5 20 -40 -10 -11 5 -25 -10 -3 -20 0 -15 -15 -25 2 -3 0 -15 0 -230 Kinder vorhanden / erwartet Berechnungsgrundlage 1.343 1.081 39 Monate 36 Monate -262 1.153 34 Monate -190 1) Notgruppe 2) zusätzliche Gruppe 3) ursprünglich integrative Gruppe geplant Die Bezirksbildung, die die Verwaltung des Jugendamtes in der Vorlage vorgeschlagen hat, ist nicht optimal. Optimal wären Bezirke, die mit den Stadtteilen identisch sind. Dann würden sich die Einrichtungsstandorte aber deutlich verändern. Insbesondere hätte dies Auswirkungen auf Borr und Herrig. Insofern sind Änderungen denkbar aber nicht wünschenswert. Die Verwaltung schlägt für die Unterversorgung in Gymnich die Einrichtung einer neuen Gruppe ortsnah in Gymnich vor. Die Kita in Dirmerzheim ist ohne weitere Um- und Anbaumaßnahmen langfristig nicht auf eine viergruppige Einrichtung ausgelegt. Lediglich eine Notgruppe für einen vorübergehenden Zeitraum ist vertretbar. Diese Notgruppe soll die defizitäre Situation in Kierdorf überbrücken, bis im Jahr 2015/2016 die Versorgungsquote im Bezirk Kierdorf/Köttingen an 100 % herangeht. Das Defizit in Kierdorf mit einem Ausbau des Köttinger Kindergartens zu beheben, würde die Versorgungsquote im Bezirk auf 115 % im Jahr 2015 anheben. Dies ist zweifelsohne dann eine Idealversorgung, hinter der die anderen Ortsteile deutlich zurückstehen. Für einen derartigen Anbau stehen keine Landesmittel zur Verfügung. Der Bund hat weitere Zuschussmittel für den U3-Ausbau avisiert. Für diese Bundesmittel könnte ein vorzeitiger Maßnahmebeginn zuschussschädlich sein. Sobald über die Bundesmittel Klarheit herrscht, wird mit dem Bau begonnen. Beim Krippengipfel am 30.08.2012 wurde auf Grund der aller Ortens abzusehenden schwierigen Lage am 01.08.2013 angekündigt, zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen U3-Platz vorübergehend Standards flexibler zu gestalten. Dabei war die Rede von einem geringeren qm-Bedarf für das Außengelände, einer vorübergehenden Gruppenstärkenerhöhung allerdings mit vermehrtem Personal und der Eröffnung der Teilung eines Kita-Platzes bei nur geringer zeitlicher Inanspruchnahme. Die entsprechende Anpassung der einschlägigen Regelungen des Kinderbildungsgesetzes ist noch nicht erfolgt. Die Verringerung der qm-Zahlen für die Größe des Außengeländes hat für Erftstadt keine Konsequenzen, davon sind die verdichteten Großstädte betroffen. Die Überbelegung der U3-Gruppen mit zusätzlichem Personal wird von der Verwaltung des Jugendamtes in Betracht gezogen, sollten Kinder durch die noch ausstehenden Baumaßnahmen keinen Platz bekommen. Hier muss bei Bedarf kurzfristig reagiert werden, wenngleich die Personalfindung auf dem jetzigen Arbeitsmarkt ein Problem werden wird. Hinsichtlich des Platz-Sharing ist eine Elternbefragung geplant, die dem JHA in der nächsten Sitzung vorgestellt wird. Die Maßnahmen dienen allerdings alle dem Zweck, die Zielgruppe der unter 3-Jährigen zeitgerecht zu versorgen. Daraus ergeben sich nach Meinung der Verwaltung gezielt keine Möglichkeiten, auf den U3-Ausbau vorübergehend zu Gunsten von Ü3-Kapazitäten zu verzichten. Sollten die geschaffenen Kapazitäten für den U3-Bereich aber nicht alle in Anspruch genommen werden, ergeben sich dadurch möglicherweise Spielräume für den Ü3Bereich. Dies können aber nur Einzelfallentscheidungen sein. Denn grundsätzlich sollte klar sein, dass in einer U3-Gruppe, die anfangs nur aus 8 statt 10 Kindern besteht, zwei über 3-Jährige für ein Jahr nicht adäquat gefördert werden können. -3- Zu den mündlichen Fragen von Herrn Dr. Hille: 1. Auch die FDP-Fraktion möchte wissen, ob und unter welchen Umständen Standards zurückgeschraubt werden können und welche Auswirkungen derartige Maßnahmen auf die Planung in Erftstadt hätten. Diese Frage wurde vorstehend bereits beantwortet. 2. Warum wird der Waldkindergarten am Köttinger Wald neuerdings nicht in die Planung miteinbezogen? Zum Waldkindergarten wird eine detaillierte Kostenberechnung erbeten. Die inklusive Planung beschrieb in der 1. Fortschreibung den Waldkindergarten wie folgt: „Konkretisiert hat sich inzwischen die Planung eines Waldkindergartens mit Füngeling Router als Träger. Nach einer ausgiebigen Ortsbesichtigung mit dem zuständigen Forstbetriebsbeamten kommt das Waldgelände in Kierdorf/Köttingen nicht in Frage. Es ist für einen zweigruppigen Kindergarten zu klein, und der Wildbestand im Bereich der großen freien Wiese wäre einer zu großen Störung ausgesetzt. Alternativ bietet sich aber der Donatuswald an. In diesem Mischwaldbereich könnten naturverträglich verschiedene Spiel- und Aufenthaltsstationen im Wald eingerichtet werden. Die zum Waldkindergarten gehörenden Unterkünfte könnten als größere Bauwagen auf dem städtischen Gelände am Donatusparkplatz aufgestellt werden. Bei gutem Willen könnte der Waldkindergarten zum 01.08.2013 in Betrieb gehen. Auch das Landesjugendamt hat hinsichtlich der Einbeziehung der fünf behinderten Kinder in der integrativen Gruppe Einlenken signalisiert. Der einzige Nachteil des Standortes liegt darin, dass der Waldkindergarten kein Kierdorfer Regionalkindergarten ist. Er deckt zwar das Manko von 30 Plätzen für 3 bis 6 Jährige schnell und kostengünstig ab, aber eben nicht vor Ort in Kierdorf. Die Schaffung einer herkömmlichen Einrichtung in Kierdorf mit zwei Gruppen ist wesentlich teurer und bedarf eines zeitaufwendigen Bebauungsplanverfahrens.“ Nachdem die inklusive Planung durch Ratsbeschluss auf Eis gelegt wurde, hat die Verwaltung eine alte Überlegung, im Köttinger Wald einen eingruppigen Waldkindergarten einzuplanen, noch einmal mit der Forstbehörde besprochen. Man war nicht begeistert, aber für 20 Kinder schien die Lage doch akzeptabel zu sein. Die Verwaltung hat angesichts der preiswerteren Lösung in Dirmerzheim dann aber diesen Gedanken nicht mehr verfolgt, zumal der Standort für Kierdorfer Kinder auch nicht optimal zu erreichen wäre und eine Erweiterung um eine spätere inklusive oder auch U3Gruppe dort ausgeschlossen ist. Der eingruppige Waldkindergarten würde folgende Kosten verursachen: 20 Plätze Ü3 mit 35 Std. Blocköffnungszeit und Übermittagbetreuung Betriebskosten: Städtischer Zuschuss 95.270,63 € Landesmittel 37.689,48 € Elternbeiträge 25.200,00 € ---------------------------------------------------------------Städt. Nettokosten -4- 32.381,15 € Einrichtungskosten: Schutzhütte (4 x 6 m) 40.000,00 € Bauwagen (9 x 2,5 m) 35.000,00 € Biotoilette 1.500,00 € Planung (Architekt, Bauantrag) 2.000,00 € Herrichten des Standortes, Einfriedungsarbeiten, Sandkasten, Beete, Schaffung von Spielstätten u.a. 4.000,00 € Einrichtung und ErstAusstattung 20.000,00 € ----------------------------------------------------------------Gesamtkosten Einrichtung 102.500,00 € Landeszuschüsse werden für die vorgenannten Einrichtungskosten nicht gewährt. In Vertretung (Erner) -5-