Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
186 kB
Datum
02.10.2012
Erstellt
25.09.12, 06:08
Aktualisiert
25.09.12, 06:08
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 289/2012 1. Ergänzung
Az.: 51 JHP
Amt: - 51 BeschlAusf.: - - 51 - Datum: 14.09.2012
gez. Brost
Amtsleiter
RPA
- 20 -
gez. Dr. Rips,
Bürgermeister
BM / Dezernent
Beratungsfolge
Finanz- und Personalausschuss
Termin
25.09.2012
vorberatend
Rat
02.10.2012
beschließend
Betrifft:
24.09.2012
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
Versorgung der über und unter 3-jährigen Kinder in Kindertageseinrichtungen
Finanzielle Auswirkungen:
Siehe Begründung
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
1. In Gymnich wird unverzüglich eine neue Gruppe III b in dem städtischen Haus in der
Erftstraße 35 als Dependance der städtischen Kindertagesstätte eingerichtet.
2. In Dirmerzheim wird voraussichtlich bis zum Jahr 2015 eine Gruppe III b als Notgruppe
vorzugsweise für Kinder aus Kierdorf eingerichtet.
Begründung:
In dieser Ergänzung werden lediglich die Fragen aus dem JHA beantwortet.
1. Fragen der SPD-Fraktion
2. von Herrn Dr. Hille mündlich gestellte Fragen
Die SPD-Fraktion hat in der Sitzung Fragen gestellt, die schriftlich nachgereicht wurden.
Diese beantwortet die Verwaltung wie folgt:
Der Ausbau der U3-Plätze führt nicht zu einem Wegfall der Ü3-Plätze. Der Wegfall von
Ü3-Plätzen ist auf den Rückgang der Kinderzahlen zurückzuführen.
Die Ursprungsplanung aus 2008 ging in 2013 von 1.081 Kindern im Alter von 3 bis 6
Jahren aus. Für diese Kinder waren 1.098 Plätze vorgesehen (102 % Versorgung).
Im Jahre 2008 gab es einen Platzbedarf für 1.343 Kinder in diesem Alter. Ihnen standen
1.358 Kita-Plätze zur Verfügung. Erst die zurückgehenden Kinderzahlen im Bereich der 3bis 6-Jährigen eröffnete fiskalisch (in gesamt Deutschland nicht nur in Erftstadt) die
Möglichkeit, die unter 3-Jährigen zu versorgen. Dazu sagt die V 352/2008: „Der Rückgang
der 3- bis 6-Jährigen wird teilweise durch die Hineinnahme der unter 3-Jährigen in das
System kompensiert. Dies kann nur unter veränderten räumlichen und personellen
Bedingungen geschehen.“
Da, wo prognostiziert die Kinderzahlen der 3 bis 6-Jährigen zurückgingen, konnten
freiwerdende Raumkapazitäten in Plätze für unter 3-Jährige umgebaut werden. Weil
Umbaumaßnahmen preisgünstiger sind als Neubaumaßnahmen, war die Planung
finanziell verantwortungsvoll und hat nicht zu Überkapazitäten geführt, wie das von
Ratsmitgliedern befürchtet wurde.
In Erftstadt ist kein einziger neuer Kindergarten entstanden. Die Neubaumaßnahmen
wurden und werden lediglich durch Anbauten an vorhandene Einrichtungen umgesetzt.
Die folgende Tabelle zeigt auf, wo und wie viel Plätze für 3- bis 6-Jährige zwischen 2008
und heute bzw. bis zum Jahr 2013 abgebaut wurden bzw. werden (auch durch die
bedarfsnotwendige Umwandlung von reinen „Kindergartengruppen“ mit 25 Kindern in
Tagesstättengruppen mit 20 Kindern)
Gegenüberstellung der ursprünglichen Planung 2008 mit der Planung 2012
Anlage 5 V 88/2009; JHA 18.02.2009
Kath. Kita St. J. Baptist
Städt. Kita `Auenland´
Kath. Kita St. Lambertus
Städt. Kita `Kükennest´
Städt. Kita Borr
Städt. `Montessori-Kh´ 1)
Kath. Kita St. Pantaleon
Städt. Kita Friesheim
Kath. Kita St. Kunibert
Städt. Kita Gymnich 2)
Städt. Kita Herrig
Kath. Kita St. Martinus
ASB Kita`Regenbogen´
Städt. Kita Köttingen
Kath. Kita St. Kilian
Kita `A. d. Baumschule´
`Erftstadt-Minis´
Städt. Kita `Starke Pänz´
Städt. Kita Lech.-Süd
Kath. Kita St. Alban
Kath. Kita St. Barbara
Ev. Kita Liblar
Kita `Sonnenkinder´
Kita `Liblarer Spatzen´
Waldorf-Kita
Städt. Kita `Tausendf.´ 3)
Städt. Kita W.-B.-Str.
Gesamt
Ü3-Plätze
vorhanden
2008 geplant
2012 geplant
2008
für 2013
für 2013
25
80
45
25
25
55
60
95
45
60
60
25
45
85
60
25
9
85
90
50
60
45
20
9
25
90
60
1.358
25
45
35
40
15
45
45
75
35
60
20
20
35
85
40
15
9
85
90
35
45
20
20
9
25
65
60
1.098
-2-
Differenz
V 289/2012; JHA 12.09.2012
Ü3-Plätze
0
-35
-10
15
-10
-10
-15
-20
-10
0
-40
-5
-10
0
-20
-10
0
0
0
-15
-15
-25
0
0
0
-25
0
-260
Ü3-Plätze
25
45
35
40
15
70
45
75
40
80
20
15
34
90
35
15
6
65
90
35
45
20
22
6
25
75
60
1.128
Differenz
zu den
ursprüngl.
Plätzen in
2008
0
-35
-10
15
-10
15
-15
-20
-5
20
-40
-10
-11
5
-25
-10
-3
-20
0
-15
-15
-25
2
-3
0
-15
0
-230
Kinder vorhanden / erwartet
Berechnungsgrundlage
1.343
1.081
39 Monate 36 Monate
-262
1.153
34 Monate
-190
1) Notgruppe
2) zusätzliche Gruppe
3) ursprünglich integrative Gruppe geplant
Die Bezirksbildung, die die Verwaltung des Jugendamtes in der Vorlage vorgeschlagen
hat, ist nicht optimal. Optimal wären Bezirke, die mit den Stadtteilen identisch sind. Dann
würden sich die Einrichtungsstandorte aber deutlich verändern. Insbesondere hätte dies
Auswirkungen auf Borr und Herrig. Insofern sind Änderungen denkbar aber nicht
wünschenswert.
Die Verwaltung schlägt für die Unterversorgung in Gymnich die Einrichtung einer neuen
Gruppe ortsnah in Gymnich vor. Die Kita in Dirmerzheim ist ohne weitere Um- und
Anbaumaßnahmen langfristig nicht auf eine viergruppige Einrichtung ausgelegt. Lediglich
eine Notgruppe für einen vorübergehenden Zeitraum ist vertretbar. Diese Notgruppe soll
die defizitäre Situation in Kierdorf überbrücken, bis im Jahr 2015/2016 die
Versorgungsquote im Bezirk Kierdorf/Köttingen an 100 % herangeht.
Das Defizit in Kierdorf mit einem Ausbau des Köttinger Kindergartens zu beheben, würde
die Versorgungsquote im Bezirk auf 115 % im Jahr 2015 anheben. Dies ist zweifelsohne
dann eine Idealversorgung, hinter der die anderen Ortsteile deutlich zurückstehen. Für
einen derartigen Anbau stehen keine Landesmittel zur Verfügung.
Der Bund hat weitere Zuschussmittel für den U3-Ausbau avisiert. Für diese Bundesmittel
könnte ein vorzeitiger Maßnahmebeginn zuschussschädlich sein. Sobald über die
Bundesmittel Klarheit herrscht, wird mit dem Bau begonnen.
Beim Krippengipfel am 30.08.2012 wurde auf Grund der aller Ortens abzusehenden
schwierigen Lage am 01.08.2013 angekündigt, zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf
einen U3-Platz vorübergehend Standards flexibler zu gestalten. Dabei war die Rede von
einem geringeren qm-Bedarf für das Außengelände, einer vorübergehenden
Gruppenstärkenerhöhung allerdings mit vermehrtem Personal und der Eröffnung der
Teilung eines Kita-Platzes bei nur geringer zeitlicher Inanspruchnahme. Die
entsprechende Anpassung der einschlägigen Regelungen des Kinderbildungsgesetzes ist
noch nicht erfolgt.
Die Verringerung der qm-Zahlen für die Größe des Außengeländes hat für Erftstadt keine
Konsequenzen, davon sind die verdichteten Großstädte betroffen. Die Überbelegung der
U3-Gruppen mit zusätzlichem Personal wird von der Verwaltung des Jugendamtes in
Betracht gezogen, sollten Kinder durch die noch ausstehenden Baumaßnahmen keinen
Platz bekommen. Hier muss bei Bedarf kurzfristig reagiert werden, wenngleich die
Personalfindung auf dem jetzigen Arbeitsmarkt ein Problem werden wird. Hinsichtlich des
Platz-Sharing ist eine Elternbefragung geplant, die dem JHA in der nächsten Sitzung
vorgestellt wird.
Die Maßnahmen dienen allerdings alle dem Zweck, die Zielgruppe der unter 3-Jährigen
zeitgerecht zu versorgen. Daraus ergeben sich nach Meinung der Verwaltung gezielt
keine Möglichkeiten, auf den U3-Ausbau vorübergehend zu Gunsten von Ü3-Kapazitäten
zu verzichten.
Sollten die geschaffenen Kapazitäten für den U3-Bereich aber nicht alle in Anspruch
genommen werden, ergeben sich dadurch möglicherweise Spielräume für den Ü3Bereich. Dies können aber nur Einzelfallentscheidungen sein. Denn grundsätzlich sollte
klar sein, dass in einer U3-Gruppe, die anfangs nur aus 8 statt 10 Kindern besteht, zwei
über 3-Jährige für ein Jahr nicht adäquat gefördert werden können.
-3-
Zu den mündlichen Fragen von Herrn Dr. Hille:
1. Auch die FDP-Fraktion möchte wissen, ob und unter welchen Umständen Standards
zurückgeschraubt werden können und welche Auswirkungen derartige Maßnahmen auf
die Planung in Erftstadt hätten.
Diese Frage wurde vorstehend bereits beantwortet.
2. Warum wird der Waldkindergarten am Köttinger Wald neuerdings nicht in die Planung
miteinbezogen? Zum Waldkindergarten wird eine detaillierte Kostenberechnung erbeten.
Die inklusive Planung beschrieb in der 1. Fortschreibung den Waldkindergarten wie folgt:
„Konkretisiert hat sich inzwischen die Planung eines Waldkindergartens mit Füngeling
Router als Träger. Nach einer ausgiebigen Ortsbesichtigung mit dem zuständigen
Forstbetriebsbeamten kommt das Waldgelände in Kierdorf/Köttingen nicht in Frage. Es ist
für einen zweigruppigen Kindergarten zu klein, und der Wildbestand im Bereich der
großen freien Wiese wäre einer zu großen Störung ausgesetzt.
Alternativ bietet sich aber der Donatuswald an. In diesem Mischwaldbereich könnten
naturverträglich verschiedene Spiel- und Aufenthaltsstationen im Wald eingerichtet
werden. Die zum Waldkindergarten gehörenden Unterkünfte könnten als größere
Bauwagen auf dem städtischen Gelände am Donatusparkplatz aufgestellt werden. Bei
gutem Willen könnte der Waldkindergarten zum 01.08.2013 in Betrieb gehen.
Auch das Landesjugendamt hat hinsichtlich der Einbeziehung der fünf behinderten Kinder
in der integrativen Gruppe Einlenken signalisiert.
Der einzige Nachteil des Standortes liegt darin, dass der Waldkindergarten kein Kierdorfer
Regionalkindergarten ist. Er deckt zwar das Manko von 30 Plätzen für 3 bis 6 Jährige
schnell und kostengünstig ab, aber eben nicht vor Ort in Kierdorf. Die Schaffung einer
herkömmlichen Einrichtung in Kierdorf mit zwei Gruppen ist wesentlich teurer und bedarf
eines zeitaufwendigen Bebauungsplanverfahrens.“
Nachdem die inklusive Planung durch Ratsbeschluss auf Eis gelegt wurde, hat die
Verwaltung eine alte Überlegung, im Köttinger Wald einen eingruppigen Waldkindergarten
einzuplanen, noch einmal mit der Forstbehörde besprochen. Man war nicht begeistert,
aber für 20 Kinder schien die Lage doch akzeptabel zu sein.
Die Verwaltung hat angesichts der preiswerteren Lösung in Dirmerzheim dann aber
diesen Gedanken nicht mehr verfolgt, zumal der Standort für Kierdorfer Kinder auch nicht
optimal zu erreichen wäre und eine Erweiterung um eine spätere inklusive oder auch U3Gruppe dort ausgeschlossen ist.
Der eingruppige Waldkindergarten würde folgende Kosten verursachen:
20 Plätze Ü3 mit 35 Std. Blocköffnungszeit und Übermittagbetreuung
Betriebskosten:
Städtischer Zuschuss
95.270,63 €
Landesmittel
37.689,48 €
Elternbeiträge
25.200,00 €
---------------------------------------------------------------Städt. Nettokosten
-4-
32.381,15 €
Einrichtungskosten:
Schutzhütte (4 x 6 m)
40.000,00 €
Bauwagen (9 x 2,5 m)
35.000,00 €
Biotoilette
1.500,00 €
Planung (Architekt, Bauantrag)
2.000,00 €
Herrichten des Standortes,
Einfriedungsarbeiten, Sandkasten,
Beete, Schaffung von
Spielstätten u.a.
4.000,00 €
Einrichtung und ErstAusstattung
20.000,00 €
----------------------------------------------------------------Gesamtkosten Einrichtung
102.500,00 €
Landeszuschüsse werden für die vorgenannten Einrichtungskosten nicht gewährt.
In Vertretung
(Erner)
-5-