Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
98 kB
Datum
02.10.2012
Erstellt
30.08.12, 15:09
Aktualisiert
27.09.12, 06:13
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 308/2012
Az.: 81 06-50
Amt: - 81 BeschlAusf.: - 81 Datum: 07.08.2012
gez. Klinkhammer
Amtsleiter
RPA
- 20 -
BM / Dezernent
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Stadtwerke
Termin
13.09.2012
vorberatend
Rat
02.10.2012
beschließend
Betrifft:
26.09.2012
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
Wirtschaftsplan 2013 der Stadtwerke Erftstadt - Betriebszweig Städtische Dienste
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
1.
Der Wirtschaftsplan der Stadtwerke Erftstadt -Betriebszweig Städtische Dienste- für das
Geschäftsjahr 2013 wird
auf der Erfolgsplanseite,
mit einem Gesamtertrag in Höhe von
und mit einem Gesamtaufwand
sowie auf der Vermögensplanseite,
mit Ausgaben und Einnahmen in Höhe von
900.000,00 €
900.000,00 €
75.000,00 €
festgesetzt.
2. Die Betriebsleitung wird zur Sicherstellung der ständigen Liquidität ermächtigt, Kassenkredite
bis zur Höhe
von
in Anspruch zu nehmen.
Begründung:
200.000,00 €
Gemäß § 4 in Verbindung mit § 5 EigVO ist der Wirtschaftsplan nach Vorberatung durch den Betriebsausschuss vom Rat der Stadt festzustellen.
Die Wirtschaftsplanung nebst Anlagen der Stadtwerke Erftstadt -Betriebszweig Städtische
Dienste- für das Geschäftsjahr 2013 ist beigefügt.
Die Ermächtigung zur Inanspruchnahme von Kassenkrediten soll jederzeit die Zahlungsfähigkeit
des Betriebes sichern, wenn sich zwischen Ausgaben und den zur Deckung vorgesehenen
Einnahmen Differenzen ergeben.
Die Planrechnung ist von folgenden Eckwerten geprägt:
Basis für die Planzahlen 2013 sind der Jahresabschluss 2011 sowie die bislang im Jahr 2012
erwirtschafteten Umsätze bzw. ermittelten Aufwendungen.
Derzeit läuft das Beschwerdeverfahren gegen die Nichtzulassung der Berufung im Klageverfahren
gegen den Erftverband. Es ist zum jetzigen Zeitpunkt nur schwer abzuschätzen, ob die
Beschwerde Erfolg haben und das Verfahren erneut aufgenommen wird.
Für das Unternehmen „Städtische Dienste“ hätte die Übertragung dahingehend maßgebliche
Auswirkungen, dass ein wesentliches und wirtschaftlich lukratives Standbein wegbrechen würde.
Die wirtschaftlichen Auswirkungen für die Abwasserbeseitigung und auch für die Umsätze der
Städtischen Dienste sind sowohl in der Risikobetrachtung der jeweiligen Unternehmen als auch in
der Entwicklungsprognose eingeflossen. Ausweislich dieser Betrachtung ist sogar die
„Sinnhaftigkeit“ des Fortbestandes des Eigenbetriebes Städtische Dienste in Frage zu stellen.
Allerdings bestünde die Möglichkeit, die bisherigen Aufgaben im Sinne der Abwasserbeseitigung
entsprechend zu erweitern.
Wie auch in den anderen Betriebszweigen der Stadtwerke wird im Jahr 2013 lediglich die anteilige
Auflösung der Pensionsrückstellungen bei den Personalkosten in Ansatz gebracht.
Auf Seiten des Vermögensplanes erfolgt die Veranschlagung von Mitteln in dem Umfang, wie sie
zur Erschließung neuer Geschäftsfelder bzw. zum Ersatz kurzfristig abgängiger Maschinen und
Geräte erforderlich ist.
(Dr. Rips)
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