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Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan 2013 der Stadtwerke Erftstadt - Betriebszweig Städtische Dienste)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
98 kB
Datum
02.10.2012
Erstellt
30.08.12, 15:09
Aktualisiert
27.09.12, 06:13
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 308/2012 Az.: 81 06-50 Amt: - 81 BeschlAusf.: - 81 Datum: 07.08.2012 gez. Klinkhammer Amtsleiter RPA - 20 - BM / Dezernent Beratungsfolge Betriebsausschuss Stadtwerke Termin 13.09.2012 vorberatend Rat 02.10.2012 beschließend Betrifft: 26.09.2012 Datum Freigabe -100- Bemerkungen Wirtschaftsplan 2013 der Stadtwerke Erftstadt - Betriebszweig Städtische Dienste Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: 1. Der Wirtschaftsplan der Stadtwerke Erftstadt -Betriebszweig Städtische Dienste- für das Geschäftsjahr 2013 wird auf der Erfolgsplanseite, mit einem Gesamtertrag in Höhe von und mit einem Gesamtaufwand sowie auf der Vermögensplanseite, mit Ausgaben und Einnahmen in Höhe von 900.000,00 € 900.000,00 € 75.000,00 € festgesetzt. 2. Die Betriebsleitung wird zur Sicherstellung der ständigen Liquidität ermächtigt, Kassenkredite bis zur Höhe von in Anspruch zu nehmen. Begründung: 200.000,00 € Gemäß § 4 in Verbindung mit § 5 EigVO ist der Wirtschaftsplan nach Vorberatung durch den Betriebsausschuss vom Rat der Stadt festzustellen. Die Wirtschaftsplanung nebst Anlagen der Stadtwerke Erftstadt -Betriebszweig Städtische Dienste- für das Geschäftsjahr 2013 ist beigefügt. Die Ermächtigung zur Inanspruchnahme von Kassenkrediten soll jederzeit die Zahlungsfähigkeit des Betriebes sichern, wenn sich zwischen Ausgaben und den zur Deckung vorgesehenen Einnahmen Differenzen ergeben. Die Planrechnung ist von folgenden Eckwerten geprägt: Basis für die Planzahlen 2013 sind der Jahresabschluss 2011 sowie die bislang im Jahr 2012 erwirtschafteten Umsätze bzw. ermittelten Aufwendungen. Derzeit läuft das Beschwerdeverfahren gegen die Nichtzulassung der Berufung im Klageverfahren gegen den Erftverband. Es ist zum jetzigen Zeitpunkt nur schwer abzuschätzen, ob die Beschwerde Erfolg haben und das Verfahren erneut aufgenommen wird. Für das Unternehmen „Städtische Dienste“ hätte die Übertragung dahingehend maßgebliche Auswirkungen, dass ein wesentliches und wirtschaftlich lukratives Standbein wegbrechen würde. Die wirtschaftlichen Auswirkungen für die Abwasserbeseitigung und auch für die Umsätze der Städtischen Dienste sind sowohl in der Risikobetrachtung der jeweiligen Unternehmen als auch in der Entwicklungsprognose eingeflossen. Ausweislich dieser Betrachtung ist sogar die „Sinnhaftigkeit“ des Fortbestandes des Eigenbetriebes Städtische Dienste in Frage zu stellen. Allerdings bestünde die Möglichkeit, die bisherigen Aufgaben im Sinne der Abwasserbeseitigung entsprechend zu erweitern. Wie auch in den anderen Betriebszweigen der Stadtwerke wird im Jahr 2013 lediglich die anteilige Auflösung der Pensionsrückstellungen bei den Personalkosten in Ansatz gebracht. Auf Seiten des Vermögensplanes erfolgt die Veranschlagung von Mitteln in dem Umfang, wie sie zur Erschließung neuer Geschäftsfelder bzw. zum Ersatz kurzfristig abgängiger Maschinen und Geräte erforderlich ist. (Dr. Rips) -2-