Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
25 kB
Datum
02.10.2012
Erstellt
30.08.12, 15:09
Aktualisiert
30.08.12, 15:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 1
Vorlage 308/2012
Erläuterungsbericht zum Wirtschaftsplan 2013
der
Stadtwerke Erftstadt
-Betriebszweig Städtische DiensteI.
Allgemeines
Nach § 15 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom
01.01.2005 sind für jeden Eigenbetrieb Wirtschaftspläne zu erstellen. Diese sind dabei
gem. §§15 ff. in Erfolgs- (Gewinn- und Verlustrechnungen) sowie Vermögensplan zu
gliedern. Die EigVO sieht in § 18 weiterhin für Eigenbetriebe eine Finanzplanung vor,
die eine Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung der Ausgaben und auch der
Deckungsmittel für die nächsten fünf Jahre enthält.
Dieser Finanzplan ist neben dem Erfolgs- und Vermögensplan sowie
Stellenübersicht diesem Wirtschaftsplan beigefügt (§ 14 EigVO).
II.
der
Erläuterungen zur Erfolgsplanung
(Gewinn- und Verlustrechnung)
1.
Umsatzerlöse
Die Städtischen Dienste treten seit Jahren den Beweis an, dass es auch mit einem
kommunal geprägten Unternehmen möglich ist, ordentliche Betriebsergebnisse zu
erwirtschaften. Auch wenn die Aufträge letztlich aus der Verwaltung stammen, wird
allen damit deutlich, dass Leistungen, wie sie die Städtischen Dienste erbringen,
ebenfalls in der freien Wirtschaft nicht zum Nulltarif zu haben sind. Der
transparenten Offenlegung des Wirtschaftens innerhalb des Unternehmens steht
nicht nur ein fortwährendes Bemühen um Aufträge gegenüber, sondern auch ein
ständiges Konkurrieren mit Preisen der freien Wirtschaft.
Günstig für den Betrieb ist allerdings, dass auch die Mechanismen des Marktes
hinsichtlich Qualität greifen. Gerade in diesem Bereich können wir auf zufriedene
Auftraggeber verweisen und sind daher zuversichtlich, das für 2013 gesteckte Ziel
des Umsatzerlöses zu erreichen.
Es ist davon auszugehen, dass die Übertragung der Abwasseranlagen größer 500
Einwohnerwerte zumindest noch nicht im Jahr 2012 erfolgen wird.
Derzeit läuft die Berufungsbeschwerde gegen das ergangene Urteil, und es bleibt
abzuwarten, inwieweit dieser stattgegeben wird. Für den Fall, dass die
Berufungsbeschwerde ohne Erfolg bleibt, wird mit dem Wegfall der
Anlagenwartung- bzw Überwachung eine Haupteinnahmequelle der Städtischen
Dienste entfallen. Die Betriebsleitung ist bemüht, für das damit wegbrechende
Geschäftsfeld einen Ersatz zu schaffen.
2.
Aktivierte Eigenleistungen
Hier werden Eigenleistungen, die dem eigenen Betrieb gelten, aufgelöst.
3.
Sonstige Erträge
Es werden voraussichtlich Gegenstände in der Größenordnung des veranschlagten
Wertes aus dem Anlagevermögen veräußert.
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Anlage 1
Vorlage 308/2012
4.
Materialaufwand
Es wird damit gerechnet, dass sich der Materialaufwand wie bereits in den
Vorjahren entwickeln wird; dabei handelt es sich fast ausschließlich um Materialien
(Verkehrsschilder, Kies etc. etc.), die gegenüber den Kunden in Rechnung gestellt
werden.
5.
Personalaufwand
Der Personalaufwand des Wirtschaftsjahres 2013 wird infolge der jüngsten
Lohnerhöhungen im Vergleich zu den Vorjahren um rd. 20.000 Euro ansteigen.
Wie in allen anderen Betriebszweigen der Stadtwerke auch, wird nach der
erstmaligen Veranschlagung der Pensionsrücklage in einer Summe in 2012 im Jahr
2013 lediglich die Summe der jährlichen Rücklage gebildet bzw. veranschlagt.
7.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die allgemeine Umlage der
Größenordnung des Vorjahres.
8.
Verwaltungskosten
orientiert
sich
an
der
Zinserträge
Mit Zinserträgen aus Kassenbeständen wird nicht gerechnet.
9.
Jahresergebnis
Für das Jahr 2013 wird ein ausgeglichenes Ergebnis erwartet.
III.
Erläuterungen zum Vermögensplan
Einnahmen
1.
Abschreibungen
Die im Erfolgsplan ausgewiesenen Abschreibungen sind in den Vermögensplan zu
übernehmen.
Ausgaben
1.
Investitionen
Im Jahr 2013 sind bauliche Maßnahmen in geringerem Umfang auf dem
Bauhofgelände geplant. Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass Investitionen in
Geräte oder Anlagen erforderlich werden, um für das Unternehmen neue
Geschäftsfelder zu erschließen. Insofern wurden Ansätze gebildet, um diesem
Ansinnen gegebenenfalls Rechnung tragen zu können.
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