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Antrag (Antrag bzgl. Buchung von 25 Wochenstunden wahlweise vor- oder nachmittags)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
93 kB
Datum
07.11.2012
Erstellt
30.08.12, 15:09
Aktualisiert
09.10.12, 06:09
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 139/2012 1. Ergänzung Az.: Amt: - 51 BeschlAusf.: - 51 Datum: 23.08.2012 gez. Brost 27.08.2012 Amtsleiter Datum Freigabe -100- gez. Dr. Rips, Bürgermeister BM / Dezernent - 20 - Den beigefügten Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Grüne leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Termin 12.09.2012 vorberatend Jugendhilfeausschuss 07.11.2012 zur Kenntnis Betrifft: Bemerkungen Antrag bzgl. Buchung von 25 Wochenstunden wahlweise vor- oder nachmittags Finanzielle Auswirkungen: keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Zu dieser Vorlage wurde am 23.05. im JHA und am 29.05. im Finanzausschuss folgender Beschluss gefasst: „Die Beratung der Vorlage wird vertagt. Bis dahin möge die Verwaltung prüfen, wie und wo der Antrag umsetzbar ist.“ Die Verwaltung des Jugendamtes hat bereits dargelegt, dass sie einen qualifizierten Bedarf für eine Doppelbelegung von Kindergartengruppen in Erftstadt nicht erkennen kann. Rücksprachen mit freien Träger gehen in die gleiche Richtung. Gleichwohl wird ein konkreter Elternbedarf für das Kindergartenjahr 2013/2014 eruiert werden. Zwischenzeitlich hat das Landesjugendamt als Heimaufsicht mitgeteilt, unter welchen Voraussetzungen eine Doppelbelegung genehmigungsfähig sei. Das Schreiben ist als Anlage beigefügt. Die Bedarfsabfrage wird kein Problem sein. Die jeweiligen Ergebnisse in Einklang zu bringen, wird schwierig werden. Es gibt sicherlich Eltern, die lediglich einen Nachmittagsbedarf oder auch insbesondere im ersten Kita-Jahr einen Bedarf an 2 ½ oder 3 Tagen haben. Ob aber der Bedarf der einen genau mit den freien Zeiten der anderen übereinstimmt, ist fraglich. Unterjährige Wechsel bei einem geänderten Bedarf sind nahezu unmöglich. Hinzu kommt die traditionelle Ausrichtung der Erftstädter Eltern in Bezug auf ortsnahe Versorgung bzw. zielgerichtete Einrichtung (katholisch, evangelisch, Elterninitiative oder städtisch). Nach den Vorgaben der Heimaufsicht kommen nur U3-Gruppen in Frage, da die Ü3-Gruppen alle noch nicht über die geforderten zwei Nebenräume verfügen. Die Verwaltung des Jugendamtes teilt die Vorgaben der Heimaufsicht voll und ganz. Die Kindertagesstätte hat einen eigenständigen elementarpädagogischen Auftrag. Nach dem Kinderbildungsgesetz geht es um den Dreiklang von Bildung, Erziehung und Betreuung. Der Kindergarten kann nicht auf Betreuung reduziert werden. (Erner) -2-