Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
93 kB
Datum
07.11.2012
Erstellt
30.08.12, 15:09
Aktualisiert
09.10.12, 06:09
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 139/2012 1. Ergänzung
Az.:
Amt: - 51 BeschlAusf.: - 51 Datum: 23.08.2012
gez. Brost
27.08.2012
Amtsleiter
Datum Freigabe -100-
gez. Dr. Rips,
Bürgermeister
BM / Dezernent
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Den beigefügten Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Grüne leite ich an die zuständigen Ausschüsse
weiter.
Beratungsfolge
Jugendhilfeausschuss
Termin
12.09.2012
vorberatend
Jugendhilfeausschuss
07.11.2012
zur Kenntnis
Betrifft:
Bemerkungen
Antrag bzgl. Buchung von 25 Wochenstunden wahlweise vor- oder nachmittags
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Zu dieser Vorlage wurde am 23.05. im JHA und am 29.05. im Finanzausschuss folgender
Beschluss gefasst:
„Die Beratung der Vorlage wird vertagt. Bis dahin möge die Verwaltung prüfen, wie und wo der
Antrag umsetzbar ist.“
Die Verwaltung des Jugendamtes hat bereits dargelegt, dass sie einen qualifizierten Bedarf für
eine Doppelbelegung von Kindergartengruppen in Erftstadt nicht erkennen kann. Rücksprachen
mit freien Träger gehen in die gleiche Richtung. Gleichwohl wird ein konkreter Elternbedarf für das
Kindergartenjahr 2013/2014 eruiert werden.
Zwischenzeitlich hat das Landesjugendamt als Heimaufsicht mitgeteilt, unter welchen
Voraussetzungen eine Doppelbelegung genehmigungsfähig sei. Das Schreiben ist als Anlage
beigefügt.
Die Bedarfsabfrage wird kein Problem sein. Die jeweiligen Ergebnisse in Einklang zu bringen, wird
schwierig werden. Es gibt sicherlich Eltern, die lediglich einen Nachmittagsbedarf oder auch
insbesondere im ersten Kita-Jahr einen Bedarf an 2 ½ oder 3 Tagen haben. Ob aber der Bedarf
der einen genau mit den freien Zeiten der anderen übereinstimmt, ist fraglich. Unterjährige
Wechsel bei einem geänderten Bedarf sind nahezu unmöglich. Hinzu kommt die traditionelle
Ausrichtung der Erftstädter Eltern in Bezug auf ortsnahe Versorgung bzw. zielgerichtete
Einrichtung (katholisch, evangelisch, Elterninitiative oder städtisch).
Nach den Vorgaben der Heimaufsicht kommen nur U3-Gruppen in Frage, da die Ü3-Gruppen alle
noch nicht über die geforderten zwei Nebenräume verfügen.
Die Verwaltung des Jugendamtes teilt die Vorgaben der Heimaufsicht voll und ganz. Die
Kindertagesstätte hat einen eigenständigen elementarpädagogischen Auftrag. Nach dem
Kinderbildungsgesetz geht es um den Dreiklang von Bildung, Erziehung und Betreuung. Der
Kindergarten kann nicht auf Betreuung reduziert werden.
(Erner)
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