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Bürgerantrag (Anregung bzgl. Ausbau/Sanierung von Verkehrsanlagen in Erftstadt, Einhaltung der Bestimmungen für barrierefreies Bauen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
24 kB
Datum
05.06.2012
Erstellt
17.10.12, 06:11
Aktualisiert
17.10.12, 06:11
Bürgerantrag (Anregung bzgl. Ausbau/Sanierung von Verkehrsanlagen in Erftstadt, Einhaltung der Bestimmungen für barrierefreies Bauen)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister B 125/2012 1. Ergänzung Az.: Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 31.05.2012 gez. Böcking Amtsleiter BM / Dezernent Beratungsfolge Betriebsausschuss Straßen Betrifft: 05.06.2012 Datum Freigabe -100- Termin 05.06.2012 Bemerkungen beschließend Anregung bzgl. Ausbau/Sanierung von Verkehrsanlagen in Erftstadt, Einhaltung der Bestimmungen für barrierefreies Bauen Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Zur Stellungnahme des Behindertenbeirates. Zu 1) Die Niederschrift zu den angegebenen Vorlagen kann nicht geändert werden, da zu den Vorlagen V63/2012 und V64/2012 keine weiteren Beschlüsse gefasst wurden. Zu 2 - 5) Eine zukünftige Beschlussfassung kann nicht als beschlossen dokumentiert werden. Eine Maßnahme, die der Verbesserung der Fahrbahn dient, kann nicht automatisch zu Arbeiten am Gehweg führen. Daher werden solchen Arbeiten nicht von vorneherein ausgeschrieben. Da für die vorhandenen Gehwege ein Bestandsschutz vorliegt, kann nicht automatisch ein behindertengerechter Ausbau für den Altbestand gefordert werden. Dieser Ausbau kann nur bei Sanierungsmaßnahmen und Neubaumaßnahmen eingeplant werden und kann nur mit Zustimmung der entsprechenden Gremien erfolgen. Die finanziellen Folgen sind zu gravierend, um sie zu ignorieren. Daher stellt sich die Rechtslage für mich anders dar, als in der Stellungnahme angegeben. (Dr. Rips)