Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
24 kB
Datum
05.06.2012
Erstellt
17.10.12, 06:11
Aktualisiert
17.10.12, 06:11
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
B 125/2012 1. Ergänzung
Az.:
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 31.05.2012
gez. Böcking
Amtsleiter
BM / Dezernent
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Straßen
Betrifft:
05.06.2012
Datum Freigabe -100-
Termin
05.06.2012
Bemerkungen
beschließend
Anregung bzgl. Ausbau/Sanierung von Verkehrsanlagen in Erftstadt, Einhaltung der
Bestimmungen für barrierefreies Bauen
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Zur Stellungnahme des Behindertenbeirates.
Zu 1) Die Niederschrift zu den angegebenen Vorlagen kann nicht geändert werden, da zu den
Vorlagen V63/2012 und V64/2012 keine weiteren Beschlüsse gefasst wurden.
Zu 2 - 5) Eine zukünftige Beschlussfassung kann nicht als beschlossen dokumentiert werden.
Eine Maßnahme, die der Verbesserung der Fahrbahn dient, kann nicht automatisch zu Arbeiten
am Gehweg führen. Daher werden solchen Arbeiten nicht von vorneherein ausgeschrieben.
Da für die vorhandenen Gehwege ein Bestandsschutz vorliegt, kann nicht automatisch ein
behindertengerechter Ausbau für den Altbestand gefordert werden.
Dieser Ausbau kann nur bei Sanierungsmaßnahmen und Neubaumaßnahmen eingeplant werden
und kann nur mit Zustimmung der entsprechenden Gremien erfolgen.
Die finanziellen Folgen sind zu gravierend, um sie zu ignorieren.
Daher stellt sich die Rechtslage für mich anders dar, als in der Stellungnahme angegeben.
(Dr. Rips)