Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
26 kB
Datum
09.02.2010
Erstellt
20.10.12, 06:18
Aktualisiert
20.10.12, 06:18
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
B 370/2009
Az.:
Amt: - 32 BeschlAusf.: - 32 Datum: 20.10.2012
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
09.02.2010
Anregung bzgl. Einrichtung einer Außengastronomie auf dem Marktplatz Lechenich
durch den "Lechenicher Hof"
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 20.10.2012
Stellungnahme der Verwaltung:
Mit der Antragstellerin und deren Ehemann haben seitens des Rechts- und Ordnungsamtes, über
die Antragstellung hinaus, Gespräche über die Ausgestaltung einer möglichen Außengastronomie
am Markt, Lechenich, auf der öffentlichen Fläche, gegenüber der Römer Apotheke stattgefunden.
Die Außengastronomie soll in den Sommermonaten (ca. Mai bis Oktober) auf der öffentlichen
Verkehrsfläche Ecke Markt/Klosterstraße errichtet werden. (Siehe dazu anl. Foto)
Bei
entsprechendem Wetter wird die Außengastronomie jeden Tag, allerdings nur in den
Abendstunden, geöffnet sein. Die Fläche soll mit Blumenkübeln aus Holz umrahmt werden und
Platz für 64 Sitzplätze bieten. Die Bewirtung erfolgt von einer Theke aus, die ebenfalls für die
Dauer der Sommermonate auf der Fläche aufgebaut wird. Außerdem ist geplant, Speisen auf
einem Grill zuzubereiten. Mobiliar soll aus Holz sein, Sonnenschirme in weiß gehalten werden.
(Siehe dazu anl. Plan). Die Frischwasserversorgung ist gewährleistet. Es ist möglich, einen
Wasseranschluß bis zu der Theke hin zu verlegen. Der Strombezug ist zurzeit noch nicht geklärt.
Möglicherweise kann auch hier ein separater Stromanschluß gelegt werden, oder die Versorgung
erfolgt mithilfe eines Aggregates, welches mit Gas betrieben wird.
Rechtlich gesehen handelt es sich bei dem Antrag um einen Antrag auf Sondernutzungserlaubnis.
Die Fläche soll über den Gemeingebrauch hinaus genutzt werden. Ein solcher Antrag ist grds.
positiv zu bescheiden, wenn dadurch die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht
beeinträchtigt wird oder die Fläche nicht schon einer anderen Nutzung unterliegt.
Auf der öffentlichen Fläche, für die hier die Sondernutzung als Freiterasse beantragt ist, sind
zurzeit 6 Parkplätze untergebracht. Diese Parkplätze müssten bei positver Bescheidung für die
Dauer der Sommermonate komplett entfallen. Ein Ersatz für diese 6 Parkplätze kann im Bereich
des Marktes Lechenich nicht geschaffen werden. Die AHAG Lechenich, die ich zur Stellungnahme
aufgefordert habe, hat sich gegen die Nutzung der Fläche für eine Außengastronomie
ausgesprochen. (s. Anlage)
Beschlußentwurf:
Zugunsten der Parkplätze, die vor allen Dingen von Kurzzeitparkern für schnelle Besorgungen in
der nahe gelegenen Apotheke oder bei der Kreissparkasse genutzt werden, soll auf der
genannten Fläche keine Außengastronomie errichtet werden. Der Antrag ist negativ zu
bescheiden, da die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs bei Wegfall der Parkplätze gefährdet
wären.
In Vertretung
(Erner)
Beigeordneter
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