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Bürgerantrag (Anregung bzgl. Einrichtung einer Außengastronomie auf dem Marktplatz Lechenich durch den "Lechenicher Hof")

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
26 kB
Datum
09.02.2010
Erstellt
20.10.12, 06:18
Aktualisiert
20.10.12, 06:18
Bürgerantrag (Anregung bzgl. Einrichtung einer Außengastronomie auf dem Marktplatz Lechenich durch den "Lechenicher Hof") Bürgerantrag (Anregung bzgl. Einrichtung einer Außengastronomie auf dem Marktplatz Lechenich durch den "Lechenicher Hof")

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister B 370/2009 Az.: Amt: - 32 BeschlAusf.: - 32 Datum: 20.10.2012 Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Betrifft: Termin Bemerkungen 09.02.2010 Anregung bzgl. Einrichtung einer Außengastronomie auf dem Marktplatz Lechenich durch den "Lechenicher Hof" Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 20.10.2012 Stellungnahme der Verwaltung: Mit der Antragstellerin und deren Ehemann haben seitens des Rechts- und Ordnungsamtes, über die Antragstellung hinaus, Gespräche über die Ausgestaltung einer möglichen Außengastronomie am Markt, Lechenich, auf der öffentlichen Fläche, gegenüber der Römer Apotheke stattgefunden. Die Außengastronomie soll in den Sommermonaten (ca. Mai bis Oktober) auf der öffentlichen Verkehrsfläche Ecke Markt/Klosterstraße errichtet werden. (Siehe dazu anl. Foto) Bei entsprechendem Wetter wird die Außengastronomie jeden Tag, allerdings nur in den Abendstunden, geöffnet sein. Die Fläche soll mit Blumenkübeln aus Holz umrahmt werden und Platz für 64 Sitzplätze bieten. Die Bewirtung erfolgt von einer Theke aus, die ebenfalls für die Dauer der Sommermonate auf der Fläche aufgebaut wird. Außerdem ist geplant, Speisen auf einem Grill zuzubereiten. Mobiliar soll aus Holz sein, Sonnenschirme in weiß gehalten werden. (Siehe dazu anl. Plan). Die Frischwasserversorgung ist gewährleistet. Es ist möglich, einen Wasseranschluß bis zu der Theke hin zu verlegen. Der Strombezug ist zurzeit noch nicht geklärt. Möglicherweise kann auch hier ein separater Stromanschluß gelegt werden, oder die Versorgung erfolgt mithilfe eines Aggregates, welches mit Gas betrieben wird. Rechtlich gesehen handelt es sich bei dem Antrag um einen Antrag auf Sondernutzungserlaubnis. Die Fläche soll über den Gemeingebrauch hinaus genutzt werden. Ein solcher Antrag ist grds. positiv zu bescheiden, wenn dadurch die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht beeinträchtigt wird oder die Fläche nicht schon einer anderen Nutzung unterliegt. Auf der öffentlichen Fläche, für die hier die Sondernutzung als Freiterasse beantragt ist, sind zurzeit 6 Parkplätze untergebracht. Diese Parkplätze müssten bei positver Bescheidung für die Dauer der Sommermonate komplett entfallen. Ein Ersatz für diese 6 Parkplätze kann im Bereich des Marktes Lechenich nicht geschaffen werden. Die AHAG Lechenich, die ich zur Stellungnahme aufgefordert habe, hat sich gegen die Nutzung der Fläche für eine Außengastronomie ausgesprochen. (s. Anlage) Beschlußentwurf: Zugunsten der Parkplätze, die vor allen Dingen von Kurzzeitparkern für schnelle Besorgungen in der nahe gelegenen Apotheke oder bei der Kreissparkasse genutzt werden, soll auf der genannten Fläche keine Außengastronomie errichtet werden. Der Antrag ist negativ zu bescheiden, da die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs bei Wegfall der Parkplätze gefährdet wären. In Vertretung (Erner) Beigeordneter -2-