Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
106 kB
Datum
14.11.2012
Erstellt
16.08.12, 15:07
Aktualisiert
23.10.12, 06:08
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 292/2012
Az.: -51-Bt.
Amt: - 51 BeschlAusf.: - -51- Datum: 01.08.2012
gez. Brost
Amtsleiter
RPA
- 20 -
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales und
Gesundheit
Termin
Ausschuss für Soziales und
Gesundheit
Betrifft:
gez. Dr. Rips,
Bürgermeister
BM / Dezernent
22.10.2012
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
28.08.2012
beschließend
14.11.2012
beschließend
Einstellung der Erftstadt-Card
Finanzielle Auswirkungen:
jährliche Einsparungen in Höhe von ca. 48.000 €
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Da die freiwilligen Vergünstigungen der Erftstadt-Card durch die Leistungen des Bildungs- und
Teilhabepaketes des Bundes weitestgehend ersetzt wurden, wird die Erftstadt-Card auf Dauer
eingestellt.
Begründung:
Der Rat hat auf Grund der Einführung des Bildungs- und Teilhabepaketes am 19.07.2011
folgende Beschlüsse gefasst (vgl. Protokoll):
„17
Erftstadt-Card versus Bildungs- und Teilhabepaket 186/2011
Der Antrag der SPD-Fraktion, die Erftstadt-Card für alle bisherigen Leistungen, die nicht vom
Teilhabe- und Bildungspaket abgedeckt werden, zu erhalten, wird abgelehnt mit
17 Ja-Stimme(n), 33 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)
1. Die Leistungen der Erftstadt-Card werden nur noch bis zum 31.07.2011 gezahlt.
2. Mit dem 01.08.2011 werden die Leistungen ausgesetzt.
3. Nach 9 Monaten wird dem Fachausschuss ein Erfahrungsbericht vorgelegt. Auf Grund dessen
wird eine endgültige Entscheidung gefällt.
4. Die Satzungen der OGATA und der Musikschule werden dergestalt geändert, dass bildungsund teilhabeberechtigte Kinder und Jugendliche eine Ermäßigung in der bisherigen Form erhalten.
5. Die Verwaltung erarbeitet einen Vorschlag, wie die Teilnahme von Migranten an den
Deutschkursen der VHS auf der Basis der bisherigen finanziellen Rahmenbedingungen
sichergestellt werden kann.
34 Ja-Stimme(n), 17 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
17.1
Änderung der Gebührensatzung der VHS 249/2011
Die Gebührensatzung der VHS wird in § 2, Abs. 1 und 2 wie folgt neu gefasst:
(1)
Die Gebühr für Kurse, Arbeitsgemeinschaften oder Einzelveranstaltungen wird auf
Antrag um 50 % ermäßigt für:
a) Schülerinnen, Schüler, Auszubildende, Studierende mit Ausnahme von
Gasthörer/innen und Teilnehmer/innen an Fern- oder Seniorenstudien;
b) Arbeitslose;
c) Schwerbehinderte mit amtlichem Ausweis;
d) Empfänger/innen von Leistungen nach SGB II, SGB XII und
Asylbewerberleistungsgesetz;
e) Dienstleistende des Bundesfreiwilligendienstes;
f) Helfer/innen im freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr;
g) Junge Menschen, die als au pair arbeiten;
h) Personen, die eine Bildungsprämie oder einen Bildungscheck vorlegen.
(2)
Empfänger/innen von Leistungen nach dem SGB XII oder dem
Asylbewerberleistungsgesetz, die an einem Integrationskurs oder einer vergleichbaren
Bildungsmaßnahme teilnehmen möchten, können einen Antrag an das Amt für Jugend,
Familie und Soziales der Stadt Erftstadt richten, um die verbleibenden 50 % ermäßigt zu
bekommen. Die entsprechende Kostenübernahme für den Kursbesuch erfolgt in diesem
Fall durch diese Stelle.
Einstimmig, 17 Enthaltung(en)
17.2
Änderung der Musikschulgebührensatzung 250/2011
Die Musikschulgebührensatzung wird in § 4 wie folgt neu gefasst: Eine Gebührenermäßigung und
ein Gebührenerlass richten sich nach den z. Zt. gültigen allgemeinen Grundsätzen der
Abgabenordnung.
Die Gebühren für die Unterrichte, Arbeitsgemeinschaften, Workshops und Leihinstrumente
werden für bildungs- und teilhabeberechtigte Kinder und Jugendliche auf Antrag um 50 %
ermäßigt. Ebenso haben diese Kinder und Jugendlichen freien Eintritt bei allen Veranstaltungen.
Einstimmig, 17 Enthaltung(en)
17.3 Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von
Kindern an der "offenen Ganztagsschule" in der Primarstufe der Schulen der Stadt Erftstadt
251/2011
-2-
Die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der „offenen
Ganztagsschule“ in der Primarstufe der Schulen der Stadt Erftstadt wird in § 4, Abs. 3 wie folgt
neu gefasst: Eltern bildungs- und teilhabeberechtigter Kinder zahlen die Hälfte. Darüber hinaus
kann in begründeten Einzelfällen der Beitrag durch das Amt für Jugend, Familie und Soziales
übernommen werden.
Einstimmig, 17 Enthaltung(en) “
Die Aussetzung der Erftstadt-Card ab dem 01.08.2011 verlief reibungslos. Der Verwaltung ist kein
Fall bekannt, in dem die bisher bevorzugte Zielgruppe Kritik an der Abschaffung geübt hat.
An der VHS nahmen im 2. Semester 2011 17 Personen an einem Integrations- und eine Person
an einem Deutschkurs teil. Im 1. Semester 2012 waren es 20 Personen in einem Integrations- und
zwei Personen in einem Deutschkurs. Nach der neuen VHS-Satzung ist die Kursgebühr um 50 %
ermäßigt. Das Sozialamt legt einen geringen Eigenanteil der Teilnehmenden fest und zahlt den
Rest an die VHS. Die Integrationsbeauftragten weisen Interessenten auf das Kursangebot hin und
unterstützen sie auf ihrem Weg in die VHS. Das Verfahren hat sich auch nach Ansicht der VHS
bewährt.
Im Mai 2012 hatte die Musikschule 5 Schüler, die ermäßigte Gebühren zahlten, davon 3 Kinder,
die zusätzlich noch durch das Bildungs- und Teilhabepaket unterstützt wurden. Diese Kinder
stehen sich insofern heute besser als zu Zeiten der Erftstadt-Card.
Der Einsatz der neuen Schulsozialarbeiterinnen, die die Zielgruppe der bildungs- und
teilhabeberechtigten Kinder, Jugendlichen und ihre Eltern beraten und unterstützen sollen, wird in
Zukunft noch zu einer verstärkten Inanspruchnahme der vielfältig in Erftstadt vorhandenen
Freizeitangebote führen.
Auf Grund der Erfahrungen des letzten Jahres kann die Erftstadt-Card endgültig abgeschafft
werden.
Im Haushaltsjahr 2010 wurden über die Erftstadt-Card ca. 54.000 € verausgabt. In 2012 werden
nur noch für die Integrationskurse Teilnehmergebühren übernommen. Im 1. Halbjahr waren dies
3.229,- €. Es ergibt sich insofern eine jährliche Ersparnis von annähernd 48.000 €.
I.V.
(Erner)
-3-