Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
97 kB
Datum
11.12.2012
Erstellt
06.09.12, 15:10
Aktualisiert
25.10.12, 06:10
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 343/2012
Az.: -82-
Amt: - 82 BeschlAusf.: - -82.4- Datum: 28.08.2012
gez. Dr. Risthaus
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Wirtschaftsförderung
und Betriebsausschuss
Immobilienwirtschaft
- 20 -
BM / Dezernent
Termin
Bemerkungen
19.09.2012
vorberatend
Ausschuss für Wirtschaftsförderung
und Betriebsausschuss
Immobilienwirtschaft
20.11.2012
vorberatend
Rechnungsprüfungsausschuss
27.11.2012
vorberatend
Rat
11.12.2012
beschließend
Betrifft:
06.09.2012
Datum Freigabe -100-
Feststellung des Jahresabschlusses 2011 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft
der Stadt Erftstadt, bestehend aus den Betriebszweigen "Bodenbevorratung und
entwicklung" sowie "Hochbau und Gebäudewirtschaft"
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der konsolidierte Jahresabschluss des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt,
bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung (Ergebnis 2011), Anhang, Lagebericht sowie
Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner, Köln, wird gem. § 26
Eigenbetriebsverordnung (EigVO NRW) festgestellt.
a)
Betriebszweig Bodenbevorratung und –entwicklung
Der Betriebszweig Bodenbevorratung und –entwicklung schließt das Geschäftsjahr 2011
(01.01.2011 bis 31.12.2011) mit einem Jahresgewinn in Höhe von plus 2.797.836,55 € ab. Es
wird vorgeschlagen, den Jahresgewinn 2011 zur Stärkung der Eigenfinanzierung in die
Gewinnrücklagen einzustellen.
b)
Betriebszweig Hochbau und Gebäudewirtschaft
Der Betriebszweig Hochbau und Gebäudewirtschaft schließt das Geschäftsjahr 2011
(01.01.2011 bis 31.12.2011) mit einem Jahresverlust in Höhe von minus 1.163.655,86 € ab.
Es wird vorgeschlagen, den Jahresverlust 2011 auf neue Rechnung vorzutragen und nach
Ablauf von fünf Jahren mit den Rücklagen zu verrechnen.
Begründung:
Die Betriebsleitung hat gemäß § 26 EigVO NRW den Jahresabschluss sowie den Lagebericht
aufzustellen und über den Betriebsausschuss dem Rat der Stadt Erftstadt zur Feststellung
vorzulegen. Der konsolidierte Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und
Verlustrechnung sowie Bestätigungsvermerk, ist beigefügt. Je ein Exemplar der testierten
Bilanzberichte in Langversion, beinhaltend u.a. die Teilabschlüsse der Betriebszweige, Anhang,
Lagebericht, Aufgliederungen/Erläuterungen sowie Feststellungen zur Ordnungsmäßigkeit der
Geschäftsführung nach § 53 HGrG, wurde den Fraktionen zur Verfügung gestellt.
Die Prüfberichte des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Erftstadt für das Geschäftsjahr 01.01.
2011 bis 31.12.2011 zum Jahresabschluss des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft werden als
gesonderte Vorlagen dem Betriebsausschuss, dem Rechnungsprüfungsausschuss und dem Rat
der Stadt Erftstadt zugeführt.
(Dr. Rips)
-2-