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Beschlussvorlage (Jahresabschluss)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
389 kB
Datum
11.12.2012
Erstellt
06.09.12, 15:10
Aktualisiert
06.09.12, 15:10

Inhalt der Datei

Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt Erftstadt Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011 Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2011 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Kranhaus 1 Im Zollhafen 18 D-50678 Köln Telefon: +49 (2 21) 94 99 09-0 Telefax: +49 (2 21) 94 99 09-9 00 E-Mail: koeln@roedl.de Internet: www.roedl.de Die für die Produktion dieser Mappe verwendeten Materialen inklusive Deckfolie mit den Bestandteilen PET (Polyethylentherephthalat) und PP (Polypropylen) sind biologisch abbaubar und recyclingfähig. Inhaltsverzeichnis 1. LAGEBERICHT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2011 4 2. BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2011 5 3. GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2011 6 4. ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2011 7 5. BESTÄTIGUNGSVERMERK DES ABSCHLUSSPRÜFERS 8 1. LAGEBERICHT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2011 Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt, Erftstadt Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2011 1. Allgemeine Rahmenbedingungen Mit Wirkung vom 01.07.1999 wurden entsprechend dem Beschluss des Rates der Stadt Erftstadt die Betriebszweige Gebäudewirtschaft, Hochbau sowie Bodenbevorratung und – entwicklung als Teilbereiche der städtischen Immobilienwirtschaft in Form eines rechtlich unselbständigen Eigenbetriebes organisiert. Das Vermögen des bis zum 30.06.1999 existierenden Hilfsbetriebs Liegenschaften wurde zu Buchwerten auf den Betriebszweig Gebäudewirtschaft übertragen, die übrigen Grundstücke wurden überwiegend pauschaliert neu bewertet. Der Betriebszweig Hochbau wurde zum 01.01.2001 mit dem Betriebszweig Gebäudewirtschaft verschmolzen. Der neu gebildete Betriebszweig trägt die Bezeichnung „Hochbau und Gebäudewirtschaft“. Die rechentechnisch gesondert geführten Betriebszweige tragen als Gesamtheit dem „Namen Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt“. Der Eigenbetrieb wird organisatorisch und wirtschaftlich selbständig entsprechend den für Eigenbetriebe geltenden Vorschriften geführt (eigenbetriebsähnliche Einrichtung). 2. 2.1 Darstellung des Geschäftsverlaufs Ergebnisentwicklung Der Erfolgsplan des Eigenbetriebs sah für 2011 Betriebserträge von TEUR 18.048 und Aufwendungen von TEUR 11.415 vor. Unter Berücksichtigung der Zinsaufwendungen nach Saldierung mit Zinserträgen in Höhe von TEUR 5.400 und sonstigen Steuern in Höhe von TEUR 32 ergab sich hieraus ein geplanter Jahresgewinn in Höhe von TEUR 1.201. Aufgrund einer geänderten Abrechnungstechnik wurde ab 2010 eine Investitionspauschale in Höhe von TEUR 1.000 an den EB Immobilien ausgezahlt. Dafür wurde die Eigenkapitalverzinsung um TEUR 1.200 erhöht. Nach Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2011 ergibt sich ein Jahresgewinn in Höhe von TEUR 1.633. Das Jahresergebnis verteilt sich auf die Bereiche wie folgt: Bodenbevorratung und –entwicklung Hochbau und Gebäudewirtschaft Summe +2.798 TEUR -1.164 TEUR +1.634 TEUR ========== Seite 1 von 8 2.2 Investitionen und Finanzierung Im Berichtsjahr wurden Investitionen in Höhe von TEUR 6.202 getätigt. Die tatsächliche Nettokreditaufnahme betrug TEUR 0. In 2011 wurden keine Darlehen aufgenommen. 2.3. Entwicklung des Personalbereichs Die Zahl der Beschäftigten Arbeitnehmer beläuft sich zum Stichtag 31.12.2011 auf Beamte Tariflich Beschäftigte Ist 5 104 Soll 5 104 Der Personalaufwand stellt sich wie folgt dar: Löhne/Gehälter Gehälter Beamte Sozialversicherungen Beihilfen Altersversorgung Zuführung Pensionsrückstellung alt Sonstige Gesamt Zuführung Pensionsrückstellung neu Zuführung Pensionsrückstellung Übernommener Mitarbeiter Endsumme T€ 2.422 237 485 130 200 9 53 3.536 1.616 170 5.322 Insgesamt wurde der Normal-Personalkostenansatz in Höhe von TEUR 3.414 um ca. TEUR 122 überschritten. Dies ist im Wesentlichen auf eine Erhöhung der Beihilferückstellung eines übernommenen Beamten in Höhe von ca. TEUR 80 und Gehaltserhöhungen begründet. Positiv wirkte sich die Inanspruchnahme von in Vorjahren zurückgestellten Beträgen für die Inanspruchnahme von Altersteilzeitregelungen aus. Während die Einstellung in die Rückstellung üblicherweise zu ungeplanten Kostenüberschreitungen führt, wirkt sich die Inanspruchnahme auf die Ergebnisse der Folgejahre positiv aus. Zum 31.12.11 wurden alle beamtenrechtlichen Pensionsverpflichtungen passiviert, da kein Wahlrecht mehr für Altansprüche besteht. (Erläuterung siehe Anhang). Zusätzlich wurde eine neue Pensionsverpflichtung für einen übernommenen Mitarbeiter passiviert. Daraus resultiert der erhebliche Mehrbetrag in Höhe von TEUR 1.786. Seite 2 von 8 2.4 Ertragslage des Betriebszweigs Hochbau und Gebäudewirtschaft Das Ergebnis des Betriebszweigs Hochbau und Gebäudewirtschaft weicht für das Geschäftsjahr 2011 um TEUR 1.246 vom Wirtschaftsplan ab. Gegenüber dem Vorjahr hat sich das erwirtschaftete Betriebsergebnis um TEUR 663 verschlechtert. Hierzu ist anzumerken, dass zwecks Sanierung des städtischen Haushalts die vorgesehenen Mieterträge für das Geschäftsjahr 2002 um TEUR 420 und für das Geschäftsjahr 2003 um weitere TEUR 550 pauschal gekürzt wurden, was sich nachhaltig auf die Ertragslage der Folgejahre auswirkt. Zeitgleich wurden von den städtischen Kontrollgremien zusätzliche Ausgaben für besondere Projektmaßnahmen im Rahmen der Bauunterhaltung i. H. v. TEUR 425 für 2002 beschlossen; dieses Niveau wurde in den Wirtschaftsjahren 2003ff tendenziell beibehalten. Per Saldo hat sich damit die finanzielle Belastung des Eigenbetriebes ab dem Jahre 2002 gegenüber der Referenzperiode 2001 um über 1. Mio. EURO erhöht. Im Jahr 2010 wurden die Zuweisungen der Stadt per Saldo um ca. TEUR 200 gekürzt. In Folge der Zuweisungskürzungen reicht die Ausstattung mit Finanzmitteln durch die Stadt Erftstadt für die „laufende Bauunterhaltung“ und den Aufwand aus Sondermaßnahmen nicht aus, um den Wert der städtischen Immobilien zu erhalten. Falls der Betriebszweig das bestehende Niveau der Bauunterhaltungsleistungen beibehalten soll, muss die Stadt Erftstadt für eine Verbesserung der Finanzmittelausstattung Sorge tragen; dies gilt insbesondere dann, wenn auf den Betriebszweig Maßnahmen der energetischen Gebäudesanierung zukommen, da nur über höhere Zuweisungen durch die Stadt Erftstadt die gestellten Anforderungen erfüllt werden können. Seite 3 von 8 Die Abweichungen des Ergebnisses 2011 zum Geschäftsjahr 2010 und zum Wirtschaftsplan 2010 sind im Folgenden dargestellt. Ist 2011 TEUR Ertrag Verkaufserlöse Grundstücke Investitionspauschale/Sportpauschale Mieten (inkl.Fernwärme neu) Auflösung Zuschüsse, sonstige Aktivierte Eigenleistungen Sonstige Erträge Finanzertrag Abzgl. Eigenkapitalverzinsung Aufwand Materialaufwand, bez.Lstg.(inkl Fernw.) Personalaufwand Abschreibungen Sonstige betriebliche Aufwendungen Sonstige Steuern Zinsen und ähnliche Aufwendungen Jahresverlust Ist 2010 TEUR WiPlan TEUR Ist/Ist TEUR Plan/Ist TEUR 0 1.687 11.763 849 0 340 14.639 0 1.138 11.711 765 0 398 14.013 0 1.137 11.178 814 80 265 10 13.484 0 549 52 84 0 -58 627 0 550 585 35 -80 75 -10 1.155 3.606 3.606 3.606 0 0 3.492 4.263 2.493 606 15 1.328 12.197 2.969 3.341 2.301 951 27 1.318 10.908 2.450 3.079 2.268 513 8 1.478 9.796 523 922 192 -345 -12 10 1.290 1.042 1.184 225 93 7 -150 2.401 -1.164 -501 82 -663 -1.246 -1.164 -501 82 -663 -1.246 Bei den Umsatzerlösen handelt es sich um Einnahmen in Form von internen Mietzahlungen im Rahmen des flächendeckenden Mieter-/Vermieter-Modells innerhalb der Stadt Erftstadt. Das betrifft sowohl den Gebäudealtbestand als auch Mieten für „neue“ Objekte (Neu-, Anund Umbauten in/an bestehenden Objekten), welche nach dem 01.07.1999 dem Verwendungszweck zugeführt wurden als auch die externe Vermietung von Büroräumen. Andere Mieteinnahmen sind befristet und haben marginalen Charakter. Weitere Erlöse ergeben sich aus der Auflösung des Sonderpostens für Ertragszuschüsse. Seite 4 von 8 2.5 Ertragslage des Betriebszweigs Bodenbevorratung und –entwicklung Die Ertragslage des Betriebszweigs hat sich für das Geschäftsjahr 2011 im Betriebsergebnis positiver entwickelt als im Wirtschaftsplan erwartet. Gegenüber dem Vorjahr hat sich das erwirtschaftete Betriebsergebnis um TEUR 2.289 verbessert. Die Abweichungen des Ergebnisses 2011 zum Geschäftsjahr 2010 und zum Wirtschaftsplan 2011 sind im Folgenden dargestellt. Ertrag Verkaufserlöse Grundstücke Pachten/Erbbauzinsen Aktivierte Eigenleistungen Sonstige Erträge Finanzertrag Aufwand Materialaufwand, bezogene Leistungen Personalaufwand Abschreibungen Sonstige betriebliche Aufwendungen Sonstige Steuern Zinsen und ähnliche Aufwendungen Jahresgewinn Ist 2011 TEUR Ist 2010 TEUR Wi-Plan Ist/Ist TEUR TEUR Plan/Ist TEUR 6.585 307 0 715 43 7.650 2.186 395 0 133 79 2.793 4926 273 10 20 36 5.265 4.399 -88 582 -36 4.857 1.659 34 -10 695 7 2.385 2.980 1.059 25 428 5 355 4.852 1.114 433 28 288 20 401 2.284 3.095 336 33 216 24 362 4.066 1.866 626 -3 140 -15 -46 2.568 -115 723 -8 212 -19 -7 786 2.798 509 1.199 2.289 1.599 2.798 509 1.199 2.289 1.599 Der Betriebszweig hat im Berichtsjahr Grundstücke im Wert von TEUR 924 angeschafft. Sofern auch künftig Gewinne aus der Veräußerung von Grundstücken erwirtschaftet werden sollen, müssen die Aufwendungen für den Ankauf von Grundtücken erhöht werden. 2.6 Vermögenslage des Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft Die Restbuchwerte der Anlagegüter sind im Geschäftsjahr von TEUR 103.276 auf TEUR 107.037 gestiegen. Die Bilanzstruktur hat sich dahingehend geändert, dass alle Pensionsrückstellungen nach GemHVO NRW Abs. 1 Sätze 2 u. 3 zum 31.12.2011 passiviert wurden. Dieser Sachverhalt belastet das Jahresergebnis mit TEUR 1.786, welches sich dennoch gegenüber dem Vorjahr um TEUR 1.650 verbessert hat. Die Eigenkapitalquote beträgt nunmehr 44,8 % gegenüber 44,2% zum 31.12.2010. Gemäß Ratsbeschluss wurde das Ergebnis des Geschäftsjahres 2010 auf neue Rechnung vorgetragen. Seite 5 von 8 2.7 Finanzlage des Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft Zum Bilanzstichtag übersteigen unverändert die Liquiden Mittel zusammen mit den kurzfristigen Vermögensgegenständen, insbesondere den Vorräten, die kurzfristigen Verbindlichkeiten und Rückstellungen, so dass die Finanzlage unverändert als gedeckt angesehen werden kann. Das finanzielle Gleichgewicht war also im Wirtschaftsjahr 2011 jederzeit sichergestellt. Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass das Vorratsvermögen nur bedingt kurzfristig frei veräußerbar ist. Zusätzlich ist der Eigenbetrieb durch den Betriebszweig Hochbau und Gebäudewirtschaft in besonderer Weise belastet. Insbesondere die finanziellen Belastungen durch Sanierungsmaßnahmen können die Liquidität sehr belasten, so dass die Liquidität kurzfristig angespannt sein kann. 3. Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung Für das Geschäftsjahr 2012 sind die durch die Stadt geplanten Erträge im Rahmen des Haushaltsplans in ähnlicher Höhe wie im Geschäftsjahr 2011 angesetzt worden. 3.1 Betriebszweig Hochbau und Gebäudewirtschaft a) Eigenkapitalrückführung an die Stadt Erftstadt ("Eigenkapitalverzinsung") Die weitere Ausgestaltung des Vermieter-/Mieter-Modells, d. h. die Verrechnung von kostendeckenden Mieten zwischen dem Anbieter - Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft Erftstadt, Betriebszweig Hochbau und Gebäudewirtschaft - und den Nutzern ab dem 01.01.2003 und die daraus resultierende Abführung mehr vereinnahmter Beträge (Basis ist die frühere pauschale Zuweisung der Stadt an den Eigenbetrieb), ist maßgeblich für die weitere Entwicklung der Einnahmesituation des Betriebes. Risiken der künftigen Entwicklung könnten insbesondere aus der Erzielung nicht kostendeckender Mieteinnahmen entstehen bzw. - in der Umkehrung - erhöhter Abführungsbeträge an die Stadt Erftstadt, wenn per Saldo die früher von der Stadt geleisteten Beträge (in Form von Pauschalzahlungen) dem Eigenbetrieb nicht mehr oder nicht mehr in der notwendigen Höhe zwecks Aufgabenerfüllung zur Verfügung stehen. b) Reduzierung des Kreditvolumens Insbesondere besteht im Betriebszweig Hochbau und Gebäudewirtschaft aus betriebswirtschaftlicher Sicht die Notwendigkeit zur Reduzierung der Verschuldung (d. h. Reduzierung des bestehenden Kreditrahmens), da ansonsten eines der Ziele, welches für die Bildung des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft im Rahmen des Modellprojekts NRW gesprochen hat, verfehlt würde. Auf diesen Punkt hat auch die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA), Herne, im Rahmen des Prüfungsberichts zur Prüfung der Stadt Erftstadt im Jahre 2009 (Prüfungszeitraum 2003 bis 2007) mit der Einschränkung, dass die Kreditaufnahmen in den betrachteten Zeiträumen komplett in substanzschaffende Maßnahmen geflossen sind, ausdrücklich hingewiesen. Das Ziel, die Darlehensneuaufnahme, ab dem Jahre 2005ff auf ein von der Betriebsleitung empfohlenes Volumen von ca. TEUR 1.000 bis TEUR 1.500 p. a. zu reduzieren, wurde in den Jahren 2009 u. 2010 verfehlt. 2011 wurden keine Darlehen aufgenommen. In 2012 werden ca. TEUR 1.800 aufgenommen. Daraus resultierend wird die Zinsbelastung 2012 - mit den entsprechenden Auswirkungen in der Gewinn- und Verlustrechnung - auf hohem Niveau nochmals leicht ansteigen, während Tilgungsleistungen sinken. Seite 6 von 8 c) Sicherung der Liquidität des Eigenbetriebes Durch die Einführung des Bilanzmodernisierungsgesetzes (BilMoG) zum 01.01.2010 entfiel die Möglichkeit, Aufwandsrückstellungen für Sanierungen zu bilden. Der entsprechende Aufwand entsteht daher erst mit der Durchführung der Maßnahme. d) Sicherstellung der Finanzierung zukünftiger Großprojekte Der Abbau von Darlehensverbindlichkeiten wird zukünftig nur dann möglich sein, wenn keine neuen größeren Projekte realisiert werden sollten. Weitere zukünftige Großprojekte wären für den Eigenbetrieb nicht über Eigenmittel finanzierbar. Insofern muss die Stadt Erftstadt vor Beginn einer solchen Maßnahme die entsprechende ReFinanzierungsmöglichkeit für den Eigenbetrieb sichern. e) Outsourcing Ein weiteres Risiko für den Betriebszweig Hochbau und Gebäudewirtschaft wäre im Verkauf oder einer langfristigen Übergabe des städtischen Gebäudebesitzes (im Rahmen von Outsourcing-Maßnahmen, z. B. über externe Bewirtschaftungsgesellschaften und/oder Finanzierungsmodelle) zu sehen, da damit die Tätigkeit des Betriebszweiges in der jetzigen Form in Frage gestellt würde. 3.2 Betriebszweig Bodenbevorratung und -entwicklung Die Stadt Erftstadt ist gesetzlich verpflichtet, eine geordnete städtebauliche Entwicklung sowie eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende Bodennutzung zu gewährleisten. Folglich hat sie die bauliche oder sonstige Nutzung vorhandener Grundstücke durch die Aufstellung von Bauleitplänen vorzubereiten und zu steuern. Hierfür stehen der Stadt bestimmte gesetzliche Vorkaufsrechte zu. Auf Grund dieser gesetzlichen Vorgaben und des allgemeinen wirtschaftlichen Umfeldes wird sich der (im Zeitablauf normalisiert bzw. kumuliert betrachtet) positive Trend - insbesondere im Hinblick auf weitere umfangreiche Maßnahmen in den kommenden Jahren – nach heutiger Einschätzung - fortsetzen. a) Verfall der Grundstückswerte Risiken der zukünftigen Entwicklung können sich insbesondere aus einem allgemeinen und dauerhaften Verfall von Grundstückswerten und daraus resultierenden Sonderabschreibungen und nachhaltigen Ertragseinbußen ergeben. b) Finanzierung von größeren Erschließungsmaßnahmen Weiterhin können Risiken allgemeiner Art in der nicht gesicherten Finanzierung von zukünftigen Erschließungsmaßnahmen in geplanten Baugebieten liegen. Beispielhaft sei an dieser Stelle auf die durch den Eigenbetrieb ggf. auch vorzufinanzierende Erschließung der Bebauungsgebiete 140/141 (Gewerbepark Lechenich Ost/Süd-Ost) hingewiesen, da die diesbezüglichen (Verkaufs-) Erlöse zeitversetzt erst mehrere Jahre später an den Eigenbetrieb zurückfließen werden. Der Eintritt dieser - unter a) und b) - genannten allgemeinen Risiken ist jedoch aus heutiger Sicht relativ unwahrscheinlich. c) Kürzungen von städtischen Zuweisungen Ein besonderes Risiko aus der Kürzung von städtischen Zuweisungen besteht insofern nicht, als die Zuweisungen ab dem Wirtschaftsjahr 2003 komplett entfallen sind und dies (auch auf Grund des geringen Umfangs der Zuweisungen in früheren Geschäftsjahren) betriebszweigintern aufgefangen werden soll bzw. kann. Seite 7 von 8 d) Allgemeines „unternehmerisches“ Risiko Ein allgemeines Risiko besteht in der dauerhaften Nichterreichung von Umsatzzielen derart, dass entweder Grundstückszukäufe zeitlich gestreckt erfolgen oder ganz entfallen müssen bzw. die dann fehlenden liquiden Mittel am Kapitalmarkt zu beschaffen sind. Dieses Szenario hätte über fehlende Deckungsbeiträge und höheren Fremdkapitalzinsen auch Auswirkungen auf die Ertragssituation. e) Besondere Risiken Die Überprüfung und Bewertung der allgemeinen Risikosituation insgesamt ergab, dass derzeit keine akuten - stets jedoch latente - Risiken bestehen, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden können. Im Zuge des demographischen Wandels wird künftig die Ausweisung neuer Wohnbaugebiete nicht mehr in dem Umfang möglich sein, wie dies in den vergangenen Jahren der Fall war. Dementsprechend werden sich die jährlichen Einnahmen aus Grundstücksgeschäften verringern. 4. Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind sowie Berichterstattun g nach § 53 HGrG Vorgänge von besonderer Bedeutung im Geschäftsjahr 2012 für das Berichtsjahr 2011 haben sich nicht ergeben. Ebenfalls sind keine berichtspflichtigen Feststellungen bei der Prüfung gem. § 53 HGrG aufgetreten. 5. Voraussichtliche Entwicklung Der Wirtschaftsplan des Betriebszweigs Boden war bis zur Erstellung des Lageberichts noch nicht beschlossen. Am 13.12.2011 hat der Rat der Stadt Erftstadt den Wirtschaftsplan des Betriebszweigs Gebäude für das Jahr 2012 förmlich festgestellt. Lt. Wirtschaftsplan werden insgesamt Betriebserträge in Höhe von TEUR 16.229 geplant, bei gleichzeitigen Aufwendungen in Höhe von TEUR 15.871 ergibt sich ein Jahresgewinn nach Zinsaufwendungen und Steuern von TEUR 358. Der Stellenplan sowie Finanzplan wurden für das Jahr 2012 geringfügig angepasst. Die Ergebnisentwicklung im laufenden Geschäftsjahr erfolgt bisher positiv und liegt im Rahmen der Planzahlen. Aus Mitteln des Konjunkturpaketes II sowie im Rahmen weiterer Förderprogramme des Bundes und des Landes hat die Stadt Erftstadt im Jahr 2009 Zusagen über Gelder für bauliche Maßnahmen in Höhe von 9,6 Mio. Euro erhalten. Die Finanzierung der Eigenanteile sowie die Umsetzung der Maßnahmen wird in den Jahren 2010, 2011 u. 2012 die Stadt vor große Herausforderungen stellen. Erftstadt, den 28. August 2012 ...................................................... - Die Betriebsleitung - Seite 8 von 8 2. BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2011 Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt, Erftstadt Bilanz zum 31. Dezember 2011 AKTIVSEITE PASSIVSEITE 31.12.2011 EUR Vorjahr EUR EUR 31.12.2011 EUR A. ANLAGEVERMÖGEN I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten A. EIGENKAPITAL I. 39.193,43 39.193,43 II. Sachanlagen 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 2. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 50.487.645,35 50.487.641,26 11.139.868,22 10.654.732,38 57.050,00 III. Gewinn-/Verlustvortrag (3.487.417,83) (2.985.972,55) 57.050,00 IV. Jahresüberschuss/-fehlbetrag 101.507.028,72 758.013,70 953.555,36 10.000,00 103.218.597,78 0,00 10.000,00 0,00 107.511.774,36 103.275.647,78 B. UMLAUFVERMÖGEN I. Vorräte 1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 2. Grundstücke 3. geleistete Anzahlungen 2.500,00 21.406.104,61 92.566,04 2.500,00 23.358.040,21 190.532,12 21.501.170,65 II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2. Forderungen gegen die Stadt Erftstadt und deren Eigenbetriebe 3. sonstige Vermögensgegenstände C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 1.634.180,69 C. RÜCKSTELLUNGEN 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 2. sonstige Rückstellungen 58.140.091,65 27.078.663,55 29.246.649,49 2.069.932,00 2.192.744,88 274.854,00 1.299.858,99 4.262.676,88 D. VERBINDLICHKEITEN 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 2. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 4. Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Erftstadt und deren Eigenbetriebe 5. sonstige Verbindlichkeiten E. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN (16.309,44) 59.774.276,43 1.574.712,99 38.480.290,74 0,00 911.537,79 40.704.032,19 500.000,00 826.484,96 68.846,53 2.999.358,74 174.287,75 356.230,08 42.460.033,80 42.561.034,98 9.308,59 9.747,92 133.584.959,25 131.532.237,03 23.551.072,33 392.382,76 279.473,39 868.155,58 1.205.995,00 287.647,61 2.836.817,00 2.466.533,34 III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten Allgemeine Rücklage II. Gewinnrücklagen B. SONDERPOSTEN FÜR ZUWENDUNGEN 104.066.058,96 745.829,29 2.650.692,68 107.462.580,93 III. Finanzanlagen Beteiligungen Vorjahr EUR EUR 3.403.938,00 2.076.992,06 1.273.888,97 26.044.696,05 28.228.899,30 28.488,84 27.689,95 133.584.959,25 131.532.237,03 3. GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2011 Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt, Erftstadt Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2011 EUR 1. 2. Umsatzerlöse sonstige betriebliche Erträge 3. Materialaufwand a) Aufwendungen für Roh-, Hilfsund Betriebsstoffe und für bezogene Waren b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 2011 EUR EUR 16.935.482,45 1.705.326,52 18.640.808,97 (2.905.170,58) 5. 6. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung davon für Altersversorgung: EUR 0,00 (Vj.: EUR 0,00) Abschreibungen sonstige betriebliche Aufwendungen (3.567.429,15) (2.904.188,34) (3.948.465,58) (2.659.912,07) (2.735.865,97) (2.662.157,32) (1.038.424,86) (5.322.069,39) (2.519.053,05) (1.033.902,00) (15.347.624,17) 3.293.184,80 7. 8. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge Zinsen und ähnliche Aufwendungen 43.069,58 (1.682.436,29) (1.639.366,71) Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 10. sonstige Steuern 12.589.398,70 435.331,40 13.024.730,10 (1.044.277,24) (6.472.599,73) 4. Vorjahr EUR (3.774.290,83) (2.329.656,23) (1.238.433,28) (11.290.845,92) 1.733.884,18 16.238,78 (1.719.575,41) (1.703.336,63) 9. 11. Jahresüberschuss/-fehlbetrag 1.653.818,09 (19.637,40) (19.637,40) 1.634.180,69 30.547,55 (46.856,99) (46.856,99) (16.309,44) 4. ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2011 Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt, Erftstadt Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2011 Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt, Erftstadt, für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2011 ist nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung i. d. F. vom 16. November 2004 aufgestellt worden, mit der Ergänzung, dass zukünftig geltende Regelungen des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) hinsichtlich Konsolidierung des Konzerns „Stadt Erftstadt“ Anwendung finden. Weitere Einzelheiten hierzu sind in den folgenden Abschnitten näher erläutert. Der Jahresabschluss wird nach den Vorschriften des HGB und des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Alle Angaben betreffen den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft insgesamt, sofern nicht explizit auf Besonderheiten in einzelnen Betriebszweigen hingewiesen wird. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Gemäß § 21 der Eigenbetriebsverordnung sind für die Aufstellung des Jahresabschlusses die im Dritten Buch des Handelsgesetzbuches, sowie ab 2010 zusätzlich die nach BilMoG enthaltenen Vorschriften für große Kapitalgesellschaften sinngemäß anzuwenden, soweit sich aus der Eigenbetriebsverordnung nichts anderes ergibt. Die angewandten Bilanzierungs-, Bewertungs- und Abschreibungsmethoden entsprechen dem Dritten Buch des Handelsgesetzbuches, bzw. ab 2010 dem BilMoG soweit sich aus der Eigenbetriebsverordnung nichts anders ergibt; sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und sind im Einzelnen bei den Erläuterungen der Bilanzposten dargestellt. Darstellung, Gliederung und Bewertung des Jahresabschlusses entsprechen den Vorjahresgrundsätzen. In der Vermögensrechnung sind keine wechselseitigen Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den Betriebszweigen enthalten. In der Ergebnisdarstellung des gesamten Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft werden folgende Positionen konsolidiert: - interne Mietaufwendungen und –Erträge, - interne Zinsaufwendungen und –Erträge, - interne Vermessungsaufwendungen und –Erträge, sofern es sich nicht um aktivierungsfähige Aufwendungen handelt sowie - interne Aufwendungen und – Erträge aus der Nutzung von Dienstfahrzeugen. Seite 1 von 9 Erläuterungen zur Bilanz sowie zur Gewinn- und Verlustrechnung Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten sowie der Wertberichtigungen aller Positionen des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2011 ist aus dem Anlagespiegel ersichtlich. Immaterielle Vermögensgegenstände werden, soweit entgeltlich Anschaffungskosten aktiviert und in längstens 4 Jahren abgeschrieben. erworben, zu Sachanlagen werden mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen bewertet. Soweit für Sachanlagen zum Zeitpunkt der Gründung des Eigenbetriebs die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten nicht bekannt waren, wurden Grundstücke je nach Lage in Anlehnung an den Bodenrichtwert bewertet. Für ausstehende Erschließungsmaßnahmen bzw. die eingeschränkte Verwertbarkeit wurden teilweise Abschläge bis 50% des Wertes vorgenommen. Städtische Gebäude, d. h. Schulen, Kindergärten bzw. sonstige Gebäude (Übergangsheime, Obdachlosenunterkünfte, Feuerwehreinrichtungen und sonstige Bauten) - mit Ausnahme der von der Gemeinnützigen Wohnungs-Gesellschaft, Hürth (GWG) verwalteten Wohnbauten der Stadt Erftstadt - wurden zum Zeitpunkt der Gründung nach dem Sachwertverfahren bewertet. Von den ermittelten Herstellungskosten wurde ein Abschlag wegen des Alters sowie des technischen Zustands vorgenommen. Die Wohnbauten der Stadt Erftstadt - unter Verwaltung der GWG - wurden zum Zeitpunkt der Einbringung unter Anwendung des Ertragswertverfahrens auf Basis der tatsächlichen Mieteinnahmen, normalisiert über einen Mietmittelwert der Gebäude bewertet. Die Bewertung wurde auf den geschätzten Verkaufserlös beschränkt. Die Abschreibungen im Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft werden ausschließlich nach der linearen Methode mit 2 - 2,5 % p. a. für Schulen, Kindergärten usw. und 2 – 10 % p. a. für Wohnbauten in Abhängigkeit der geschätzten Restnutzungsdauer, mit 7,69 - 10 % p. a. für Außenanlagen, Betriebsvorrichtungen und Maschinen/maschinelle Anlagen sowie mit 5 % p. a. für Zaunanlagen bzw. Parkflächen vorgenommen. Andere Positionen des Anlagevermögens (Lizenzen, Geschäftsausstattung, Pkw) werden ebenfalls linear zwischen 5 % und 25 % abgeschrieben. Für Zugänge erfolgt die Abschreibung zeitanteilig unter Zuhilfenahme der p. r. t. -Regelung (p. r. t. = pro-rata-temporis) in Übereinstimmung mit den Abschreibungsrichtwerten der KGSt (Kommunale Gemeinschaftsstelle zur Verwaltungsvereinfachung, Köln). Außerplanmäßige Abschreibungen wurden in der Vergangenheit vorgenommen, soweit der Ansatz mit einem niedrigeren Wert erforderlich war. Im Geschäftsjahr 2011 waren außerplanmäßige Abschreibungen nicht erforderlich. Im Rahmen der Auflösung der Sanierungsrückstellungen nach BilMoG 2010 wurden keine Sonderabschreibungen auf das Anlagevermögen vorgenommen, da aufgrund einer Neubewertung im Rahmen des NKF jeweils höhere Werte ermittelt wurden, so dass kein Abwertungsbedarf besteht. Geringwertige Wirtschaftsgüter deren Anschaffungskosten bis 400 € betragen werden im Jahr der Anschaffung mit dem vollen Wert abgeschrieben. Zinsen für Fremdkapital wurden nicht in die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten einbezogen. Seite 2 von 9 Änderungen im Bestand der Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte Im Berichtsjahr wurden Grundstücksflächen mit einem Wert von TEUR 924 erworben. Außerdem wurden Grundstücksteilflächen mit einem Buchwert von TEUR 2.876 veräußert. (davon 1.086 zum Buchwert an Straßen) Anmerkungen: Eine absolute Übereinstimmung der Datei „Grundstücke der Stadt Erftstadt“ mit den Katasterdaten ist insofern auch zukünftig nicht möglich, da Zu- und Abgänge innerhalb des „Zeitfensters“ von maximal 6 Monaten zwischen den Buchungen in der Finanz- bzw. Anlagenbuchhaltung und dem Katastereintrag nur innerhalb der anlagenbuchhalterischen Fortschreibung erscheinen können. Absolute Sicherheit hinsichtlich der eingetragenen Katasterdaten kann sich zukünftig nur aus einem „elektronischen Grundbuch“ mit entsprechenden Dateiabgleichsmöglichkeiten ergeben; ein Termin für die Einführung eines solchen Systems wird für das Jahr 2012 erwartet. Grundstücke mit einem Wert von TEUR 516 betreffen das Sondergliedervermögen "Ahremer Heide". Diese Grundstücke und die daraus resultierenden Erträge sind durch Sondernutzungsrechte Dritter belastet. Änderungen im Bestand, Leistungsfähigkeit und Ausnutzungsgrad der Anlagen Im Geschäftsjahr sind Investitionen in Höhe von TEUR 6.667 in Grundstücke und Bauten des Anlagevermögens getätigt worden. Stand der Anlagen im Bau und die geplanten Bauvorhaben Am 31.12.2011 befanden sich Anlagen in Höhe von TEUR 2.651 im Bau. (Davon TEUR 827 aus Konjunkturpaket) Für das Geschäftsjahr 2012 sind Investitionen von TEUR 3109 geplant. (Darin enthaltener Eigenanteil TEUR 2.089) Umlaufvermögen Vorräte Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (ausschließlich Vermessungspfähle) sind mittels Festwert bewertet; dieser Ansatz wird regelmäßig überprüft. Die Grundstücke des Vorratsvermögens wurden wie folgt bewertet: Grundstücke wurden - sofern möglich bzw. bekannt - mit den historischen Anschaffungskosten, alternativ nach den bereits beschriebenen Regeln für das Anlagevermögen bewertet. Das strenge Niederstwertprinzip wird jeweils beachtet. Geleistete Anzahlungen betreffen bereits im Voraus geleistete Erschließungsbeiträge. Seite 3 von 9 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Bewertung der Forderungen und der sonstigen Vermögensgegenstände erfolgte zum Nennwert. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen Dritte Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beruhen im Wesentlichen auf abgeschlossenen Miet-, Pacht-, Gestattungs- sowie Erbbauzinsverträgen im Betriebszweig „Bodenbevorratung und –entwicklung“, in besonderen Fällen (den Betriebszweig „Hochbau und Gebäudewirtschaft“ betreffend) auch bereits bewilligte Zuschüsse für laufende bzw. bereits abgeschlossenen Baumaßnahmen in Kindertagesstätten bzw. Schulen. Soweit Forderungen nicht werthaltig waren, wurden diese einzelwertberichtigt. Forderungen gegen die Gemeinde sowie andere Eigenbetriebe/Betriebszweige Forderungen des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft richten sich gegen den Eigenbetrieb Straßen der Stadt Erftstadt und den Kernhaushalt der Stadt Erftstadt, (in Ausnahmefällen gegen den Eigenbetrieb Stadtwerke) und resultieren aus dem laufenden Geschäftsbetrieb. Sonstige Vermögensgegenstände Die sonstigen Vermögensgegenstände betreffen Zinsgutschriften für das Sparbuch "Sondergliedervermögen Ahremer Heide" sowie Mietkautionen. Rechnungsabgrenzungsposten (Aktivposten) Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet die Abgrenzung von Kfz-Steuern, Pachten, Gebühren und vorausbezahlte Personalaufwendungen. Kapital und Verbindlichkeiten Eigenkapital Das Eigenkapital setzt sich aus Allgemeinen Rücklagen, welche vom Träger dem Betriebszweig zur Verfügung gestellt wurden, sowie übertragenen Haushaltsresten aus dem Jahr 1999 zusammen. Sie stellt Sondereigenkapital der Stadt dar und ergibt sich als Differenz zwischen den Einbringungswerten der Vermögensgegenstände und Schulden zum 01.07.1999 zuzüglich der Nachaktivierung von Grundstücken. zum 31.12.2005 sowie aus der Nachbewertung der von der Stadt Erftstadt zum 01.01.2005 eingebrachten Wohnbaugrundstücke bzw. -gebäude (GWG-verwaltet). Die Kapitalentwicklung in den einzelnen Betriebszweigen sowie im Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft insgesamt sind den entsprechenden Anlagen zu entnehmen. Darüber hinaus entspricht die Gliederung des Eigenkapitals dem § 266 Abs. 3 A. HGB. § 272 HGB ist nicht anzuwenden gem. § 22 Abs. 1 EigVO NRW. Seite 4 von 9 Empfangene Ertragszuschüsse (Betriebszweig „Hochbau und Gebäudewirtschaft“) Die empfangenen Ertragszuschüsse werden nach § 22 Abs. 3 der Eigenbetriebsverordnung und HFA-Stellungnahme 2/1996 "Zur Bilanzierung privater Zuschüsse" als Passivposten ausgewiesen; diese Zuweisungen werden analog den Restnutzungsdauern bzw. der Abschreibungszeiträume von bezuschussten Objekten (Kindertagesstätten und Schulen) bzw. Maßnahmen aufgelöst. Rückstellungen Pensionsrückstellungen Von den Beschäftigten des Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft Erftstadt, Betriebszweig Bodenbevorratung und -entwicklung stehen teilweise Mitarbeiter im Beamtenstatus mit gesetzlich geregelten Versorgungsansprüchen. Da diese pensionsberechtigten Mitarbeiter ihre Ansprüche jeweils vor dem 01.01.1987 erworben haben, bestand für die Bildung einer Pensionsrückstellung gem. Art. 28 EGHGB ein Bilanzierungswahlrecht. Von diesem Bilanzierungswahlrecht wurde Gebrauch gemacht und auf die Bildung einer Pensionsrückstellung verzichtet. Lt. Musterbetriebssatzung vom 25.01.2010 müssen alle Pensionsverpflichtungen nach beamtenrechtlichen Vorschriften bis zum Jahresabschluß 2012 nach §11 (2) als Rückstellung bilanziert werden. Zum 31.12.11 wurden die nicht rück gestellten Pensionsansprüche passiviert. Die bilanzierten Rückstellungen betragen: - im BZ „Bodenbevorratung und –entwicklung“ TEUR 674 (i. Vj.: TEUR 0,00) - im BZ „Hochbau und Gebäudewirtschaft“ TEUR 1.395 (i. Vj.: TEUR 274), - im Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft insgesamt TEUR 2.069 (i. Vj.: TEUR 274). Sonstige Rückstellungen Die Zusammensetzung der Sonstigen Rückstellungen sowie deren Entwicklung ergibt sich aus dem Rückstellungsspiegel. Die „Sonstigen Rückstellungen“ wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet und decken alle bis zur Bilanzaufstellung bekannt gewordenen ungewissen Schulden, Verluste und Risiken, die das abgelaufene Geschäftsjahr betreffen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 II 1 HGB). Kleinbeträge werden von dieser Regelung ausgenommen. Mit Inkrafttreten des BilMog ist es nicht mehr möglich, sog. Aufwendungsrückstellungen zu bilden. (Ausnahmen: Aufwendungen des GJ, die bis zum 31.3. des Folgejahres erledigt bzw. projektiert sind) Seite 5 von 9 Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind zu ihren jeweiligen Rückzahlungsbeträgen passiviert. Sicherheiten für Verbindlichkeiten bestehen nicht. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen Die erhaltenen Anzahlungen des Eigenbetriebes Straßen zwecks Ankauf von Grundstücken für den Ausbau des „park-and-ride“-Parkplatzes am Bahnhof Liblar i. H. v. TEUR 500 wurden in 2011 gegen die Forderung umgebucht. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen Der Posten enthält Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde u. a. in laufenden Verrechnungen sowie dem gegenseitigen Zahlungsverkehr. Ebenso werden unter diesem posten Verrechnungen zu anderen Eigenbetrieben der Stadt ausgewiesen. Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten ergeben sich aus dem Verbindlichkeitenspiegel. Rechnungsabgrenzungsposten (Passivposten) Der passive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet im Voraus vereinnahmte Gelder aus Pachten, Gestattungsverträgen. Gewinn - und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse des Betriebszweigs Bodenbevorratung und –entwicklung beinhalten Erlöse aus Grundstücksverkäufen inkl. zugehöriger Erschließungsbeiträge und Baukostenzuschüsse sowie Erträge aus Pachten, Erbbauzinsen und Vermessungsleistungen. Die Umsatzerlöse des Betriebszweigs Hochbau und Gebäudewirtschaft betreffen im Wesentlichen interne und externe Miet- und Pachterträge sowie Erträge aus Nebenkosten und Erträge aus der Auflösung von empfangenen Ertragszuschüssen, welche in Übereinstimmung mit den Abschreibungssätzen ertragswirksam werden. Interne Mieterträge resultieren aus dem im Jahre 2003 implementierten Vermieter-/MieterModell zwischen dem Betriebszweig "Hochbau und Gebäudewirtschaft" einerseits, der Stadt Erftstadt sowie anderen Eigenbetrieben und dem Betriebszweig "Bodenbevorratung und entwicklung" andererseits. Aktivierte Eigenleistungen Aktivierte Eigenleistungen betreffen interne Vermessungsingenieurund Bauingenieurleistungen für Grundstücke sowie Personalaufwendungen im Zusammenhang mit dem Neubau und Erweiterungen. Seite 6 von 9 Sonstige betriebliche Erträge und periodenfremde Erträge In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind im Wesentlichen Erlöse aus der Auflösung von Rückstellungen sowie Aufwandserstattungen für wiederkehrende und einmalige Aufwendungen, Personalkostenzuschüsse sowie sonstige Erträge, u. a. für Projekte im Bereich „Verbesserung der Gebäude bzw. der Gebäudeinfrastruktur“ sowie Versicherungsentschädigungen enthalten. Die periodenfremden Erträge betreffen im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen, ggf. Wertberichtigungen sowie allgemeine und besondere Erstattungen (z. B. aus Nebenkostenabrechnungen), Vorperioden betreffend. Materialaufwand Der Ausweis betrifft für den Betriebszweig Bodenbevorratung und –entwicklung die Anschaffungs- und Anschaffungsnebenkosten der veräußerten Grundstücke sowie den Aufwand für bezogene (Unterhaltungs-)Leistungen, z. B Grünschnittarbeiten betreffend in der Vermarktung zur Verfügung stehender Freiflächen. Für den Betriebszweig Hochbau und Gebäudewirtschaft enthalten die Mietaufwendungen bezogene Leistungen, laufende Instandhaltungs- und Unterhaltungsaufwendungen, Verbrauchsmaterialien sowie Aufwendungen für vom Rat der Stadt Erftstadt genehmigte Sondermaßnahmen. Personalaufwand Der Personalaufwand entspricht den durch die Stadt übernommenen Zahlungen für Löhne und Gehälter sowie Sozialabgaben. Abschreibungen Der Aufwand betrifft planmäßige Abschreibungen in Höhe von TEUR 29 (i. Vj.: TEUR 29) für den Betriebszweig „Bodenbevorratung und –entwicklung“ und in Höhe von TEUR 2477 (i. Vj.: TEUR 2.301) für den Betriebszweig „Hochbau und Gebäudewirtschaft“. Abschreibungen in Höhe von TEUR 118 (i. Vj.: TEUR 102) betreffen den von der GWG Rhein-Erft verwalteten Bestand an Wohngebäuden. Sonstige betriebliche Aufwendungen und periodenfremde Aufwendungen a) Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten im Wesentlichen Verwaltungsaufwendungen, Versicherungsbeiträge, Rechts- und Beratungskosten, Kosten der Jahresabschlusserstellung und –prüfung und Kostenumlagen. Im Betriebszweig „Bodenbevorratung und –entwicklung“ werden die oben aufgeführten Positionen um anteilige Erschließungsaufwendungen, Leibrenten sowie Vermessungsaufwendungen erweitert. b) Periodenfremde Aufwendungen Im Geschäftsjahr bestanden keine Wesentlichen periodenfremden Aufwendungen. Seite 7 von 9 Sonstige Angaben Die Anzahl der (auch anteilig beschäftigten) Mitarbeiter im Betriebszweig und die durchschnittliche Beschäftigtenzahl, gemessen in Vollzeitkräften (VZK) zum Bilanzstichtag stellt sich wie folgt dar: Arbeiter Angestellte Beamte Gesamt 2011 2010 60 44 5 109 62 43 5 110 2011 (VZK) 2010 (VZK) 80,65 81,67 Umsätze mit verbundenen Unternehmen Unternehmen Stadt Erftstadt Stadt Erftstadt Stadt Erftstadt Eigenbetrieb Straßen Art Mieteinnahmen Altmieten Teilrückzahlung Altmieten Verwaltungskosten Grundstücksverkäufe Betrag 9.391.127 EUR 3.605.919 EUR 329.401 EUR 1.086.131 EUR Die Kosten für die Jahresabschlußprüfung betragen EUR 18.000. Organe 1. Betriebsleitung Erster Betriebsleiter: Betriebsleiter: Dr. Franz-Georg Rips Dr. Ludger Risthaus Der Bürgermeister der Stadt Erftstadt erhält kein gesondertes Entgelt für die Tätigkeit als 1.Betriebsleiter des Eigenbetriebes Immobilien Erftstadt Beamtenbezüge p.a. 64.983,00 € Seite 8 von 9 2. Mitglieder des Betriebsausschusses Immobilienwirtschaft Vorsitzender: Dr. Hille, Hans-Eduard Rechtsanwalt 1. 2. Wintz, Reiner Granrath, Albert Dipl.Agrar-Ing. Dipl.Betriebswirt/Pensionär Zimmermann, Helmut Ludemann, Marianne Neisse-Hommelsheim, Carla Schneider, Friedrich Hendel, Annette Schmidt, Franz Arens Heinz Kliem, Jörg Krupp, Thomas Isakeit, Friedhelm Bohlen, Bernd Bitten, Adi Nowak, Hans-Otto Rentner Kauffrau Geschäftsführerin Stellvertreter: Stellvertreter: Weitere Mitglieder: Landwirt Geschäftsführerin Immobilienmakler Rentner Pensionär Student Rentner Referent Dipl.- Sportlehrer Der Bürgermeister (als Wahlbeamter und 1. Betriebsleiter) und der Betriebsleiter (als Beamter) unterliegen den Entgeltregelungen des Beamtenrechts; die Personalabrechnung erfolgt jeweils durch die Stadt Erftstadt. Ausschuss- und Ratsmitglieder erhalten Aufwandsentschädigungen im Rahmen der geltenden Entschädigungsverordnung (EntschVO) NRW; diese Entschädigungszahlungen erfolgen ebenfalls durch die Stadt Erftstadt. Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt trat im Wirtschaftsjahr zu 5 Sitzungen zusammen, für die insgesamt EUR 1,884 an die Mitglieder ausgezahlt wurden. Das Sitzungsgeld betrug je Sitzung EUR 16 für einen sachkundigen Bürger und EUR 26 für einen Stadtverordneten. Ergebnisverwendung Der Betriebszweig Bodenbevorratung und -entwicklung schließt das Wirtschaftsjahr 2011 mit einem Jahresüberschuss von plus EUR 2.797.836,55 und der Betriebszweig Hochbau und Gebäudewirtschaft mit einem Jahresfehlbetrag von EUR -1.163.655,86 ab. Für den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft Erftstadt ergibt sich somit ein Jahresüberschuss in Höhe von EUR 1.634.180,69. Es wird vorgeschlagen, den Jahresüberschuss mit den Vorjahresergebnissen zu Verrechnen. Erftstadt, den 28. August 2012 - Die Betriebsleitung Seite 9 von 9 Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt Entwicklung des Anlagevermögens für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2011 01.01.2011 EUR I. II. Immaterielle Vermögensgegenstände Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten Sachanlagen 1. Grundstücke und Bauten a.) Grundstücke (unbebaut) b.) Grundstücke (bebaut) Anschafffungs-/Herstellungskosten Zugang Abgang Umbuchung EUR EUR EUR 31.12.2011 EUR 110.955,18 2.385,00 -7.950,00 0,00 105.390,18 6.373.674,62 116.282.430,55 333.851,56 4.565.192,56 -162.722,01 -2.086,07 0,00 229.856,42 6.544.804,17 121.075.393,46 01.01.2011 EUR -53.905,18 Abschreibungen Zugang Abgang EUR EUR Umb. EUR 31.12.2011 EUR Restbuchwerte 31.12.2011 31.12.2010 EUR EUR -12.291,57 0,00 0,00 -66.196,75 39.193,43 57.050,00 -154.505,69 -72,63 -20.995.806,76 -2.404.912,40 0,00 0,00 0,00 0,00 -154.578,32 -23.400.719,16 6.390.225,85 97.674.674,30 6.219.168,93 95.286.623,79 - davon Grundstückswerte 18.368.801,00 4.460,00 -2.086,07 0,00 18.371.174,93 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 18.371.174,93 18.368.801,00 - davon Gebäude, Außenanlagen usw. 97.913.629,55 4.560.732,56 0,00 229.856,42 102.704.218,53 -20.995.806,76 -2.404.912,40 0,00 0,00 -23.400.719,16 79.303.499,37 76.917.822,79 2.659,37 122.658.764,54 0,00 4.899.044,12 0,00 -164.808,08 0,00 229.856,42 2.659,37 127.622.857,00 -1.423,37 -77,19 -21.151.735,82 -2.405.062,22 0,00 0,00 0,00 0,00 -1.500,56 -23.556.798,04 1.158,81 104.066.058,96 1.236,00 101.507.028,72 976.693,04 63.046,06 56.138,37 1.095.877,47 62.838,70 2.000,00 6.370,44 71.209,14 0,00 -1.000,00 0,00 -1.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.039.531,74 64.046,06 62.508,81 1.166.086,61 -245.745,34 -42.816,06 -49.302,37 -337.863,77 -66.471,08 -7.846,86 -9.074,61 -83.392,55 0,00 999,00 0,00 999,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -312.216,42 -49.663,92 -58.376,98 -420.257,32 727.315,32 14.382,14 4.131,83 745.829,29 730.947,70 20.230,00 6.836,00 758.013,70 953.555,36 1.926.993,74 0,00 -229.856,42 2.650.692,68 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.650.692,68 953.555,36 124.708.197,37 6.897.247,00 -165.808,08 0,00 131.439.636,29 -21.489.599,59 -2.488.454,77 999,00 0,00 -23.977.055,36 107.462.580,93 103.218.597,78 0,00 10.000,00 0,00 0,00 10.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10.000,00 0,00 124.819.152,55 6.909.632,00 -173.758,08 0,00 131.555.026,47 -21.543.504,77 -2.500.746,34 999,00 0,00 -24.043.252,11 107.511.774,36 103.275.647,78 c.) Bauten auf fremden Grundstücken 2. Betriebs- und Geschäftsausstattung a) Geschäftsausstattung b) Fuhrpark c) GWG 5027,48WP Diff.2007 3. Anlagen im Bau Sachanlagen Gesamt III. Finanzanlagen Beteiligungen Anlagevermögen Gesamt 0,00 Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt Eigenkapitalspiegel zum 31.12.2011 Stand 01.01.2011 EUR Abgang * 2011 EUR Umbuchung 2011 EUR Zuschreibung * 2011 EUR Zugang 2011 EUR Stand 31.12.2011 EUR Allgemeine Rücklage Bodenbevorratung und –entwicklung Hochbau und Gebäudewirtschaft 50.487.641,26 17.801.038,22 32.686.603,04 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4,09 4,09 0,00 50.487.645,35 17.801.042,31 32.686.603,04 Gewinnrücklagen EB Immobilien Bodenbevorratung und –entwicklung Hochbau und Gebäudewirtschaft 10.654.732,38 5.020.773,50 5.633.958,88 0,00 0,00 0,00 485.135,84 485.135,84 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 11.139.868,22 5.505.909,34 5.633.958,88 Verlustvortrag EB Immobilien - kumuliert Bodenbevorratung und –entwicklung Hochbau und Gebäudewirtschaft -2.985.972,55 -405.603,21 -2.580.369,34 0,00 0,00 0,00 -501.445,28 0,00 -501.445,28 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -3.487.417,83 -405.603,21 -3.081.814,62 -16.309,44 485.135,84 -501.445,28 0,00 0,00 0,00 16.309,44 -485.135,84 501.445,28 0,00 0,00 0,00 1.634.180,69 2.797.836,55 -1.163.655,86 1.634.180,69 2.797.836,55 -1.163.655,86 58.140.091,65 0,00 0,00 0,00 1.634.184,78 59.774.276,43 Jahresüberschuß/-fehlbetrag Bodenbevorratung und –entwicklung Hochbau und Gebäudewirtschaft Gesamt * Abgänge und Zuschreibungen stellen Bewertungskorrekturen zur Eröffnungsbilanz per 01.07.1999 dar. Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt Verbindlichkeitenspiegel zum 31.12.2011 Gesamtbetrag 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Vorjahr 2. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen Vorjahr 3. 4. 5. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bis zu 1 Jahr Laufzeit 1 - 5 Jahre über 5 Jahre gegebene Sicherheiten 38.480.290,74 1.715.378,10 5.077.187,64 31.687.725,00 40.704.032,19 1.774.127,98 5.375.246,72 33.554.657,49 keine 0,00 0,00 0,00 0,00 keine 500.000,00 0,00 0,00 0,00 keine keine 909.751,28 909.751,28 0,00 0,00 keine Vorjahr 826.484,96 0,00 0,00 0,00 keine Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Erftstadt und deren Eigenbetriebe 68.846,53 68.846,53 0,00 0,00 keine Vorjahr 174.287,75 0,00 0,00 0,00 keine 3.010.453,84 3.005.453,84 5.000,00 0,00 keine 365.978,00 0,00 0,00 0,00 keine 42.469.342,39 4.699.429,75 5.082.187,64 31.687.725,00 --- 42.570.782,90 1.774.127,98 5.375.246,72 33.554.657,49 --- Sonstige Verbindlichkeiten Vorjahr Gesamtverbindlichkeiten Vorjahr Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt, Erftstadt Betriebszweig Boden Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01. Januar bis 31. Dezember 2011 2011 EUR 1. 2. 3. 4. Umsatzerlöse Bestandsveränderung Andere aktivierte Eigenleistungen Sonstige betriebliche Erträge 5. a) b) 6. a) b) 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. Materialaufwand Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren Aufwendungen für bezogene Leistungen Personalaufwand Löhne und Gehälter Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung - davon für Altersversorgung: EUR 29.899,69; (i.Vj.: EUR 31.654,56 ) Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen Sonstige betriebliche Aufwendungen Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge Zinsen und ähnliche Aufwendungen Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Sonstige Steuern Jahresüberschuss 2010 EUR EUR 6.892.478,36 0,00 0,00 714.869,62 7.607.347,98 -2.905.170,58 -75.324,19 -2.980.494,77 -283.619,37 -775.089,34 EUR 2.581.266,41 0,00 132.643,28 2.713.909,69 -1.044.277,24 -30.417,24 -1.074.694,48 -319.326,29 -1.058.708,71 -25.131,91 -428.189,51 43.069,58 -354.791,75 2.803.100,91 -5.264,36 2.797.836,55 -113.471,87 -432.798,16 -28.590,00 -287.649,88 16.073,46 -401.222,02 505.028,61 -19.892,77 485.135,84 Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt, Erftstadt Betriebszweig Gebäudewirtschaft Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01. Januar bis 31. Dezember 2011 2011 EUR 1. 2. 3. 4. Umsatzerlöse Bestandsveränderung Andere aktivierte Eigenleistungen Sonstige betriebliche Erträge 5. a) b) 6. a) b) 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. Materialaufwand Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren Aufwendungen für bezogene Leistungen Personalaufwand Löhne und Gehälter Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung - davon für Altersversorgung: EUR 226.470,59; (i.Vj.: EUR 374.829,25 ) Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen Sonstige betriebliche Aufwendungen Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge Zinsen und ähnliche Aufwendungen Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Sonstige Steuern Jahresüberschuss 2010 EUR EUR 10.043.004,09 0,00 0,00 990.456,90 11.033.460,99 0,00 -3.492.104,96 -3.492.104,96 -2.376.292,70 -1.887.067,98 EUR 10.008.132,29 0,00 302.688,12 10.310.820,41 0,00 -2.873.771,10 -2.873.771,10 -2.416.539,68 -4.263.360,68 -2.493.921,14 -605.712,49 0,00 -1.327.644,54 -1.149.282,82 -14.373,04 -1.163.655,86 -924.952,99 -3.341.492,67 -2.301.066,23 -950.783,40 165,32 -1.318.353,39 -474.481,06 -26.964,22 -501.445,28 5. BESTÄTIGUNGSVERMERK DES ABSCHLUSSPRÜFERS Bestätigungsvermerk Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt, Erftstadt, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2011 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften, den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung des Eigenbetriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB i.V.m. § 106 GO NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Betriebsleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Köln, den 28. August 2012 Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rudert Wirtschaftsprüfer Geilenkirchen Wirtschaftsprüfer