Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
389 kB
Datum
11.12.2012
Erstellt
06.09.12, 15:10
Aktualisiert
06.09.12, 15:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft
der Stadt Erftstadt
Erftstadt
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011
Lagebericht für das Geschäftsjahr
vom 1. Januar bis 31. Dezember 2011
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
Rödl & Partner GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Kranhaus 1
Im Zollhafen 18
D-50678 Köln
Telefon: +49 (2 21) 94 99 09-0
Telefax: +49 (2 21) 94 99 09-9 00
E-Mail: koeln@roedl.de
Internet: www.roedl.de
Die für die Produktion dieser Mappe verwendeten Materialen inklusive Deckfolie mit den Bestandteilen PET
(Polyethylentherephthalat) und PP (Polypropylen) sind biologisch abbaubar und recyclingfähig.
Inhaltsverzeichnis
1. LAGEBERICHT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR
VOM 1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2011
4
2. BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2011
5
3. GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR
VOM 1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2011
6
4. ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR
VOM 1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2011
7
5. BESTÄTIGUNGSVERMERK DES ABSCHLUSSPRÜFERS
8
1.
LAGEBERICHT
FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2011
Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt, Erftstadt
Lagebericht für das Geschäftsjahr
vom 1. Januar bis 31. Dezember 2011
1.
Allgemeine Rahmenbedingungen
Mit Wirkung vom 01.07.1999 wurden entsprechend dem Beschluss des Rates der Stadt
Erftstadt die Betriebszweige Gebäudewirtschaft, Hochbau sowie Bodenbevorratung und –
entwicklung als Teilbereiche der städtischen Immobilienwirtschaft in Form eines rechtlich
unselbständigen Eigenbetriebes organisiert. Das Vermögen des bis zum 30.06.1999 existierenden Hilfsbetriebs Liegenschaften wurde zu Buchwerten auf den Betriebszweig Gebäudewirtschaft übertragen, die übrigen Grundstücke wurden überwiegend pauschaliert neu bewertet.
Der Betriebszweig Hochbau wurde zum 01.01.2001 mit dem Betriebszweig Gebäudewirtschaft verschmolzen. Der neu gebildete Betriebszweig trägt die Bezeichnung „Hochbau und
Gebäudewirtschaft“. Die rechentechnisch gesondert geführten Betriebszweige tragen als
Gesamtheit dem „Namen Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt“. Der Eigenbetrieb wird organisatorisch und wirtschaftlich selbständig entsprechend den für Eigenbetriebe geltenden Vorschriften geführt (eigenbetriebsähnliche Einrichtung).
2.
2.1
Darstellung des Geschäftsverlaufs
Ergebnisentwicklung
Der Erfolgsplan des Eigenbetriebs sah für 2011 Betriebserträge von TEUR 18.048 und Aufwendungen von TEUR 11.415 vor. Unter Berücksichtigung der Zinsaufwendungen nach Saldierung mit Zinserträgen in Höhe von TEUR 5.400 und sonstigen Steuern in Höhe von TEUR
32 ergab sich hieraus ein geplanter Jahresgewinn in Höhe von TEUR 1.201. Aufgrund einer
geänderten Abrechnungstechnik wurde ab 2010 eine Investitionspauschale in Höhe von
TEUR 1.000 an den EB Immobilien ausgezahlt. Dafür wurde die Eigenkapitalverzinsung um
TEUR 1.200 erhöht.
Nach Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2011 ergibt sich
ein Jahresgewinn in Höhe von TEUR 1.633.
Das Jahresergebnis verteilt sich auf die Bereiche wie folgt:
Bodenbevorratung und –entwicklung
Hochbau und Gebäudewirtschaft
Summe
+2.798 TEUR
-1.164 TEUR
+1.634 TEUR
==========
Seite 1 von 8
2.2
Investitionen und Finanzierung
Im Berichtsjahr wurden Investitionen in Höhe von TEUR 6.202 getätigt. Die tatsächliche Nettokreditaufnahme betrug TEUR 0. In 2011 wurden keine Darlehen aufgenommen.
2.3. Entwicklung des Personalbereichs
Die Zahl der Beschäftigten Arbeitnehmer beläuft sich zum Stichtag 31.12.2011 auf
Beamte
Tariflich Beschäftigte
Ist
5
104
Soll
5
104
Der Personalaufwand stellt sich wie folgt dar:
Löhne/Gehälter
Gehälter Beamte
Sozialversicherungen
Beihilfen
Altersversorgung
Zuführung Pensionsrückstellung alt
Sonstige
Gesamt
Zuführung Pensionsrückstellung neu
Zuführung Pensionsrückstellung
Übernommener Mitarbeiter
Endsumme
T€
2.422
237
485
130
200
9
53
3.536
1.616
170
5.322
Insgesamt wurde der Normal-Personalkostenansatz in Höhe von TEUR 3.414 um ca. TEUR
122 überschritten. Dies ist im Wesentlichen auf eine Erhöhung der Beihilferückstellung eines
übernommenen Beamten in Höhe von ca. TEUR 80 und Gehaltserhöhungen begründet. Positiv wirkte sich die Inanspruchnahme von in Vorjahren zurückgestellten Beträgen für die Inanspruchnahme von Altersteilzeitregelungen aus. Während die Einstellung in die Rückstellung üblicherweise zu ungeplanten Kostenüberschreitungen führt, wirkt sich die Inanspruchnahme auf die Ergebnisse der Folgejahre positiv aus.
Zum 31.12.11 wurden alle beamtenrechtlichen Pensionsverpflichtungen passiviert, da kein
Wahlrecht mehr für Altansprüche besteht. (Erläuterung siehe Anhang). Zusätzlich wurde eine
neue Pensionsverpflichtung für einen übernommenen Mitarbeiter passiviert. Daraus resultiert
der erhebliche Mehrbetrag in Höhe von TEUR 1.786.
Seite 2 von 8
2.4
Ertragslage des Betriebszweigs Hochbau und Gebäudewirtschaft
Das Ergebnis des Betriebszweigs Hochbau und Gebäudewirtschaft weicht für das Geschäftsjahr 2011 um TEUR 1.246 vom Wirtschaftsplan ab. Gegenüber dem Vorjahr hat sich
das erwirtschaftete Betriebsergebnis um TEUR 663 verschlechtert.
Hierzu ist anzumerken, dass zwecks Sanierung des städtischen Haushalts die vorgesehenen
Mieterträge für das Geschäftsjahr 2002 um TEUR 420 und für das Geschäftsjahr 2003 um
weitere TEUR 550 pauschal gekürzt wurden, was sich nachhaltig auf die Ertragslage der
Folgejahre auswirkt. Zeitgleich wurden von den städtischen Kontrollgremien zusätzliche
Ausgaben für besondere Projektmaßnahmen im Rahmen der Bauunterhaltung i. H. v.
TEUR 425 für 2002 beschlossen; dieses Niveau wurde in den Wirtschaftsjahren 2003ff tendenziell beibehalten. Per Saldo hat sich damit die finanzielle Belastung des Eigenbetriebes
ab dem Jahre 2002 gegenüber der Referenzperiode 2001 um über 1. Mio. EURO erhöht. Im
Jahr 2010 wurden die Zuweisungen der Stadt per Saldo um ca. TEUR 200 gekürzt. In Folge
der Zuweisungskürzungen reicht die Ausstattung mit Finanzmitteln durch die Stadt Erftstadt
für die „laufende Bauunterhaltung“ und den Aufwand aus Sondermaßnahmen nicht aus, um
den Wert der städtischen Immobilien zu erhalten.
Falls der Betriebszweig das bestehende Niveau der Bauunterhaltungsleistungen beibehalten
soll, muss die Stadt Erftstadt für eine Verbesserung der Finanzmittelausstattung Sorge tragen; dies gilt insbesondere dann, wenn auf den Betriebszweig Maßnahmen der energetischen Gebäudesanierung zukommen, da nur über höhere Zuweisungen durch die Stadt
Erftstadt die gestellten Anforderungen erfüllt werden können.
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Die Abweichungen des Ergebnisses 2011 zum Geschäftsjahr 2010 und zum Wirtschaftsplan
2010 sind im Folgenden dargestellt.
Ist
2011
TEUR
Ertrag
Verkaufserlöse Grundstücke
Investitionspauschale/Sportpauschale
Mieten (inkl.Fernwärme neu)
Auflösung Zuschüsse, sonstige
Aktivierte Eigenleistungen
Sonstige Erträge
Finanzertrag
Abzgl. Eigenkapitalverzinsung
Aufwand
Materialaufwand, bez.Lstg.(inkl
Fernw.)
Personalaufwand
Abschreibungen
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Sonstige Steuern
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Jahresverlust
Ist 2010
TEUR
WiPlan
TEUR
Ist/Ist
TEUR
Plan/Ist
TEUR
0
1.687
11.763
849
0
340
14.639
0
1.138
11.711
765
0
398
14.013
0
1.137
11.178
814
80
265
10
13.484
0
549
52
84
0
-58
627
0
550
585
35
-80
75
-10
1.155
3.606
3.606
3.606
0
0
3.492
4.263
2.493
606
15
1.328
12.197
2.969
3.341
2.301
951
27
1.318
10.908
2.450
3.079
2.268
513
8
1.478
9.796
523
922
192
-345
-12
10
1.290
1.042
1.184
225
93
7
-150
2.401
-1.164
-501
82
-663
-1.246
-1.164
-501
82
-663
-1.246
Bei den Umsatzerlösen handelt es sich um Einnahmen in Form von internen Mietzahlungen
im Rahmen des flächendeckenden Mieter-/Vermieter-Modells innerhalb der Stadt Erftstadt.
Das betrifft sowohl den Gebäudealtbestand als auch Mieten für „neue“ Objekte (Neu-, Anund Umbauten in/an bestehenden Objekten), welche nach dem 01.07.1999 dem Verwendungszweck zugeführt wurden als auch die externe Vermietung von Büroräumen. Andere
Mieteinnahmen sind befristet und haben marginalen Charakter. Weitere Erlöse ergeben sich
aus der Auflösung des Sonderpostens für Ertragszuschüsse.
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2.5
Ertragslage des Betriebszweigs Bodenbevorratung und –entwicklung
Die Ertragslage des Betriebszweigs hat sich für das Geschäftsjahr 2011 im Betriebsergebnis
positiver entwickelt als im Wirtschaftsplan erwartet. Gegenüber dem Vorjahr hat sich das
erwirtschaftete Betriebsergebnis um TEUR 2.289 verbessert.
Die Abweichungen des Ergebnisses 2011 zum Geschäftsjahr 2010 und zum Wirtschaftsplan
2011 sind im Folgenden dargestellt.
Ertrag
Verkaufserlöse Grundstücke
Pachten/Erbbauzinsen
Aktivierte Eigenleistungen
Sonstige Erträge
Finanzertrag
Aufwand
Materialaufwand, bezogene Leistungen
Personalaufwand
Abschreibungen
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Sonstige Steuern
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Jahresgewinn
Ist 2011
TEUR
Ist 2010
TEUR
Wi-Plan Ist/Ist
TEUR
TEUR
Plan/Ist
TEUR
6.585
307
0
715
43
7.650
2.186
395
0
133
79
2.793
4926
273
10
20
36
5.265
4.399
-88
582
-36
4.857
1.659
34
-10
695
7
2.385
2.980
1.059
25
428
5
355
4.852
1.114
433
28
288
20
401
2.284
3.095
336
33
216
24
362
4.066
1.866
626
-3
140
-15
-46
2.568
-115
723
-8
212
-19
-7
786
2.798
509
1.199
2.289
1.599
2.798
509
1.199
2.289
1.599
Der Betriebszweig hat im Berichtsjahr Grundstücke im Wert von TEUR 924 angeschafft.
Sofern auch künftig Gewinne aus der Veräußerung von Grundstücken erwirtschaftet werden
sollen, müssen die Aufwendungen für den Ankauf von Grundtücken erhöht werden.
2.6
Vermögenslage des Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft
Die Restbuchwerte der Anlagegüter sind im Geschäftsjahr von TEUR 103.276 auf TEUR
107.037 gestiegen. Die Bilanzstruktur hat sich dahingehend geändert, dass alle Pensionsrückstellungen nach GemHVO NRW Abs. 1 Sätze 2 u. 3 zum 31.12.2011 passiviert wurden.
Dieser Sachverhalt belastet das Jahresergebnis mit TEUR 1.786, welches sich dennoch gegenüber dem Vorjahr um TEUR 1.650 verbessert hat.
Die Eigenkapitalquote beträgt nunmehr 44,8 % gegenüber 44,2% zum 31.12.2010. Gemäß
Ratsbeschluss wurde das Ergebnis des Geschäftsjahres 2010 auf neue Rechnung vorgetragen.
Seite 5 von 8
2.7
Finanzlage des Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft
Zum Bilanzstichtag übersteigen unverändert die Liquiden Mittel zusammen mit den kurzfristigen Vermögensgegenständen, insbesondere den Vorräten, die kurzfristigen Verbindlichkeiten und Rückstellungen, so dass die Finanzlage unverändert als gedeckt angesehen werden
kann. Das finanzielle Gleichgewicht war also im Wirtschaftsjahr 2011 jederzeit sichergestellt.
Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass das Vorratsvermögen nur bedingt kurzfristig frei
veräußerbar ist. Zusätzlich ist der Eigenbetrieb durch den Betriebszweig Hochbau und Gebäudewirtschaft in besonderer Weise belastet. Insbesondere die finanziellen Belastungen
durch Sanierungsmaßnahmen können die Liquidität sehr belasten, so dass die Liquidität
kurzfristig angespannt sein kann.
3.
Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung
Für das Geschäftsjahr 2012 sind die durch die Stadt geplanten Erträge im Rahmen des
Haushaltsplans in ähnlicher Höhe wie im Geschäftsjahr 2011 angesetzt worden.
3.1 Betriebszweig Hochbau und Gebäudewirtschaft
a)
Eigenkapitalrückführung an die Stadt Erftstadt ("Eigenkapitalverzinsung")
Die weitere Ausgestaltung des Vermieter-/Mieter-Modells, d. h. die Verrechnung von
kostendeckenden Mieten zwischen dem Anbieter - Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft
Erftstadt, Betriebszweig Hochbau und Gebäudewirtschaft - und den Nutzern ab dem
01.01.2003 und die daraus resultierende Abführung mehr vereinnahmter Beträge (Basis
ist die frühere pauschale Zuweisung der Stadt an den Eigenbetrieb), ist maßgeblich für
die weitere Entwicklung der Einnahmesituation des Betriebes.
Risiken der künftigen Entwicklung könnten insbesondere aus der Erzielung nicht kostendeckender Mieteinnahmen entstehen bzw. - in der Umkehrung - erhöhter Abführungsbeträge an die Stadt Erftstadt, wenn per Saldo die früher von der Stadt geleisteten
Beträge (in Form von Pauschalzahlungen) dem Eigenbetrieb nicht mehr oder nicht mehr
in der notwendigen Höhe zwecks Aufgabenerfüllung zur Verfügung stehen.
b)
Reduzierung des Kreditvolumens
Insbesondere besteht im Betriebszweig Hochbau und Gebäudewirtschaft aus betriebswirtschaftlicher Sicht die Notwendigkeit zur Reduzierung der Verschuldung (d. h. Reduzierung des bestehenden Kreditrahmens), da ansonsten eines der Ziele, welches für
die Bildung des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft im Rahmen des Modellprojekts
NRW gesprochen hat, verfehlt würde. Auf diesen Punkt hat auch die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA), Herne, im Rahmen des Prüfungsberichts zur Prüfung der Stadt
Erftstadt im Jahre 2009 (Prüfungszeitraum 2003 bis 2007) mit der Einschränkung, dass
die Kreditaufnahmen in den betrachteten Zeiträumen komplett in substanzschaffende
Maßnahmen geflossen sind, ausdrücklich hingewiesen.
Das Ziel, die Darlehensneuaufnahme, ab dem Jahre 2005ff auf ein von der Betriebsleitung empfohlenes Volumen von ca. TEUR 1.000 bis TEUR 1.500 p. a. zu reduzieren,
wurde in den Jahren 2009 u. 2010 verfehlt. 2011 wurden keine Darlehen aufgenommen.
In 2012 werden ca. TEUR 1.800 aufgenommen. Daraus resultierend wird die Zinsbelastung 2012 - mit den entsprechenden Auswirkungen in der Gewinn- und Verlustrechnung
- auf hohem Niveau nochmals leicht ansteigen, während Tilgungsleistungen sinken.
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c)
Sicherung der Liquidität des Eigenbetriebes
Durch die Einführung des Bilanzmodernisierungsgesetzes (BilMoG) zum 01.01.2010
entfiel die Möglichkeit, Aufwandsrückstellungen für Sanierungen zu bilden. Der entsprechende Aufwand entsteht daher erst mit der Durchführung der Maßnahme.
d)
Sicherstellung der Finanzierung zukünftiger Großprojekte
Der Abbau von Darlehensverbindlichkeiten wird zukünftig nur dann möglich sein, wenn
keine neuen größeren Projekte realisiert werden sollten. Weitere zukünftige Großprojekte wären für den Eigenbetrieb nicht über Eigenmittel finanzierbar. Insofern muss die
Stadt Erftstadt vor Beginn einer solchen Maßnahme die entsprechende ReFinanzierungsmöglichkeit für den Eigenbetrieb sichern.
e)
Outsourcing
Ein weiteres Risiko für den Betriebszweig Hochbau und Gebäudewirtschaft wäre im Verkauf oder einer langfristigen Übergabe des städtischen Gebäudebesitzes (im Rahmen
von Outsourcing-Maßnahmen, z. B. über externe Bewirtschaftungsgesellschaften
und/oder Finanzierungsmodelle) zu sehen, da damit die Tätigkeit des Betriebszweiges in
der jetzigen Form in Frage gestellt würde.
3.2 Betriebszweig Bodenbevorratung und -entwicklung
Die Stadt Erftstadt ist gesetzlich verpflichtet, eine geordnete städtebauliche Entwicklung sowie eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende Bodennutzung zu gewährleisten. Folglich hat sie die bauliche oder sonstige Nutzung vorhandener Grundstücke durch die Aufstellung von Bauleitplänen vorzubereiten und zu steuern. Hierfür stehen der Stadt bestimmte
gesetzliche Vorkaufsrechte zu. Auf Grund dieser gesetzlichen Vorgaben und des allgemeinen wirtschaftlichen Umfeldes wird sich der (im Zeitablauf normalisiert bzw. kumuliert betrachtet) positive Trend - insbesondere im Hinblick auf weitere umfangreiche Maßnahmen in
den kommenden Jahren – nach heutiger Einschätzung - fortsetzen.
a) Verfall der Grundstückswerte
Risiken der zukünftigen Entwicklung können sich insbesondere aus einem allgemeinen
und dauerhaften Verfall von Grundstückswerten und daraus resultierenden Sonderabschreibungen und nachhaltigen Ertragseinbußen ergeben.
b)
Finanzierung von größeren Erschließungsmaßnahmen
Weiterhin können Risiken allgemeiner Art in der nicht gesicherten Finanzierung von zukünftigen Erschließungsmaßnahmen in geplanten Baugebieten liegen. Beispielhaft sei
an dieser Stelle auf die durch den Eigenbetrieb ggf. auch vorzufinanzierende Erschließung der Bebauungsgebiete 140/141 (Gewerbepark Lechenich Ost/Süd-Ost) hingewiesen, da die diesbezüglichen (Verkaufs-) Erlöse zeitversetzt erst mehrere Jahre später an
den Eigenbetrieb zurückfließen werden.
Der Eintritt dieser - unter a) und b) - genannten allgemeinen Risiken ist jedoch aus heutiger Sicht relativ unwahrscheinlich.
c)
Kürzungen von städtischen Zuweisungen
Ein besonderes Risiko aus der Kürzung von städtischen Zuweisungen besteht insofern
nicht, als die Zuweisungen ab dem Wirtschaftsjahr 2003 komplett entfallen sind und dies
(auch auf Grund des geringen Umfangs der Zuweisungen in früheren Geschäftsjahren)
betriebszweigintern aufgefangen werden soll bzw. kann.
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d)
Allgemeines „unternehmerisches“ Risiko
Ein allgemeines Risiko besteht in der dauerhaften Nichterreichung von Umsatzzielen
derart, dass entweder Grundstückszukäufe zeitlich gestreckt erfolgen oder ganz entfallen müssen bzw. die dann fehlenden liquiden Mittel am Kapitalmarkt zu beschaffen sind.
Dieses Szenario hätte über fehlende Deckungsbeiträge und höheren Fremdkapitalzinsen auch Auswirkungen auf die Ertragssituation.
e)
Besondere Risiken
Die Überprüfung und Bewertung der allgemeinen Risikosituation insgesamt ergab, dass
derzeit keine akuten - stets jedoch latente - Risiken bestehen, die den Fortbestand des
Unternehmens gefährden können. Im Zuge des demographischen Wandels wird künftig
die Ausweisung neuer Wohnbaugebiete nicht mehr in dem Umfang möglich sein, wie
dies in den vergangenen Jahren der Fall war. Dementsprechend werden sich die jährlichen Einnahmen aus Grundstücksgeschäften verringern.
4.
Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind sowie Berichterstattun g nach § 53 HGrG
Vorgänge von besonderer Bedeutung im Geschäftsjahr 2012 für das Berichtsjahr 2011
haben sich nicht ergeben. Ebenfalls sind keine berichtspflichtigen Feststellungen bei der
Prüfung gem. § 53 HGrG aufgetreten.
5.
Voraussichtliche Entwicklung
Der Wirtschaftsplan des Betriebszweigs Boden war bis zur Erstellung des Lageberichts
noch nicht beschlossen. Am 13.12.2011 hat der Rat der Stadt Erftstadt den Wirtschaftsplan des Betriebszweigs Gebäude für das Jahr 2012 förmlich festgestellt. Lt. Wirtschaftsplan werden insgesamt Betriebserträge in Höhe von TEUR 16.229 geplant, bei
gleichzeitigen Aufwendungen in Höhe von TEUR 15.871 ergibt sich ein Jahresgewinn
nach Zinsaufwendungen und Steuern von TEUR 358. Der Stellenplan sowie Finanzplan
wurden für das Jahr 2012 geringfügig angepasst. Die Ergebnisentwicklung im laufenden
Geschäftsjahr erfolgt bisher positiv und liegt im Rahmen der Planzahlen. Aus Mitteln des
Konjunkturpaketes II sowie im Rahmen weiterer Förderprogramme des Bundes und des
Landes hat die Stadt Erftstadt im Jahr 2009 Zusagen über Gelder für bauliche Maßnahmen in Höhe von 9,6 Mio. Euro erhalten. Die Finanzierung der Eigenanteile sowie die
Umsetzung der Maßnahmen wird in den Jahren 2010, 2011 u. 2012 die Stadt vor große
Herausforderungen stellen.
Erftstadt, den 28. August 2012
......................................................
- Die Betriebsleitung -
Seite 8 von 8
2.
BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2011
Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt, Erftstadt
Bilanz zum 31. Dezember 2011
AKTIVSEITE
PASSIVSEITE
31.12.2011
EUR
Vorjahr
EUR
EUR
31.12.2011
EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN
I.
Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie
Lizenzen an solchen Rechten und Werten
A. EIGENKAPITAL
I.
39.193,43
39.193,43
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und
Bauten einschließlich der Bauten auf fremden
Grundstücken
2. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
3. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
50.487.645,35
50.487.641,26
11.139.868,22
10.654.732,38
57.050,00
III. Gewinn-/Verlustvortrag
(3.487.417,83)
(2.985.972,55)
57.050,00
IV. Jahresüberschuss/-fehlbetrag
101.507.028,72
758.013,70
953.555,36
10.000,00
103.218.597,78
0,00
10.000,00
0,00
107.511.774,36
103.275.647,78
B. UMLAUFVERMÖGEN
I.
Vorräte
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
2. Grundstücke
3. geleistete Anzahlungen
2.500,00
21.406.104,61
92.566,04
2.500,00
23.358.040,21
190.532,12
21.501.170,65
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
2. Forderungen gegen die Stadt Erftstadt und deren
Eigenbetriebe
3. sonstige Vermögensgegenstände
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN
1.634.180,69
C. RÜCKSTELLUNGEN
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen
2. sonstige Rückstellungen
58.140.091,65
27.078.663,55
29.246.649,49
2.069.932,00
2.192.744,88
274.854,00
1.299.858,99
4.262.676,88
D. VERBINDLICHKEITEN
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
2. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
4. Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Erftstadt und
deren Eigenbetriebe
5. sonstige Verbindlichkeiten
E. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN
(16.309,44)
59.774.276,43
1.574.712,99
38.480.290,74
0,00
911.537,79
40.704.032,19
500.000,00
826.484,96
68.846,53
2.999.358,74
174.287,75
356.230,08
42.460.033,80
42.561.034,98
9.308,59
9.747,92
133.584.959,25
131.532.237,03
23.551.072,33
392.382,76
279.473,39
868.155,58
1.205.995,00
287.647,61
2.836.817,00
2.466.533,34
III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten
Allgemeine Rücklage
II. Gewinnrücklagen
B. SONDERPOSTEN FÜR ZUWENDUNGEN
104.066.058,96
745.829,29
2.650.692,68
107.462.580,93
III. Finanzanlagen
Beteiligungen
Vorjahr
EUR
EUR
3.403.938,00
2.076.992,06
1.273.888,97
26.044.696,05
28.228.899,30
28.488,84
27.689,95
133.584.959,25
131.532.237,03
3.
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2011
Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt, Erftstadt
Gewinn- und Verlustrechnung
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2011
EUR
1.
2.
Umsatzerlöse
sonstige betriebliche Erträge
3.
Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfsund Betriebsstoffe und für
bezogene Waren
b) Aufwendungen für bezogene
Leistungen
2011
EUR
EUR
16.935.482,45
1.705.326,52
18.640.808,97
(2.905.170,58)
5.
6.
Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter
b) soziale Abgaben und
Aufwendungen für
Altersversorgung und für
Unterstützung
davon für Altersversorgung:
EUR 0,00 (Vj.: EUR 0,00)
Abschreibungen
sonstige betriebliche Aufwendungen
(3.567.429,15)
(2.904.188,34)
(3.948.465,58)
(2.659.912,07)
(2.735.865,97)
(2.662.157,32)
(1.038.424,86)
(5.322.069,39)
(2.519.053,05)
(1.033.902,00)
(15.347.624,17)
3.293.184,80
7.
8.
sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
43.069,58
(1.682.436,29)
(1.639.366,71)
Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit
10. sonstige Steuern
12.589.398,70
435.331,40
13.024.730,10
(1.044.277,24)
(6.472.599,73)
4.
Vorjahr
EUR
(3.774.290,83)
(2.329.656,23)
(1.238.433,28)
(11.290.845,92)
1.733.884,18
16.238,78
(1.719.575,41)
(1.703.336,63)
9.
11. Jahresüberschuss/-fehlbetrag
1.653.818,09
(19.637,40)
(19.637,40)
1.634.180,69
30.547,55
(46.856,99)
(46.856,99)
(16.309,44)
4.
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR
VOM 1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2011
Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt, Erftstadt
Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2011
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt, Erftstadt,
für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2011 ist nach den Vorschriften der
Eigenbetriebsverordnung i. d. F. vom 16. November 2004 aufgestellt worden, mit der
Ergänzung, dass zukünftig geltende Regelungen des Neuen Kommunalen
Finanzmanagements (NKF) hinsichtlich Konsolidierung des Konzerns „Stadt Erftstadt“
Anwendung finden. Weitere Einzelheiten hierzu sind in den folgenden Abschnitten näher
erläutert.
Der Jahresabschluss wird
nach den Vorschriften des HGB und des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt.
Alle Angaben betreffen den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft insgesamt, sofern nicht
explizit auf Besonderheiten in einzelnen Betriebszweigen hingewiesen wird.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Gemäß § 21 der Eigenbetriebsverordnung sind für die Aufstellung des Jahresabschlusses
die im Dritten Buch des Handelsgesetzbuches, sowie ab 2010 zusätzlich die nach BilMoG
enthaltenen Vorschriften für große Kapitalgesellschaften sinngemäß anzuwenden, soweit
sich aus der Eigenbetriebsverordnung nichts anderes ergibt.
Die angewandten Bilanzierungs-, Bewertungs- und Abschreibungsmethoden entsprechen
dem Dritten Buch des Handelsgesetzbuches, bzw. ab 2010 dem BilMoG soweit sich aus der
Eigenbetriebsverordnung nichts anders ergibt; sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken
und sind im Einzelnen bei den Erläuterungen der Bilanzposten dargestellt.
Darstellung, Gliederung und Bewertung des Jahresabschlusses entsprechen den
Vorjahresgrundsätzen. In der Vermögensrechnung sind keine wechselseitigen Forderungen
und Verbindlichkeiten zwischen den Betriebszweigen enthalten. In der Ergebnisdarstellung
des gesamten Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft werden folgende Positionen konsolidiert:
- interne Mietaufwendungen und –Erträge,
- interne Zinsaufwendungen und –Erträge,
- interne Vermessungsaufwendungen und –Erträge, sofern es sich nicht um
aktivierungsfähige Aufwendungen handelt
sowie
- interne Aufwendungen und – Erträge aus der Nutzung von Dienstfahrzeugen.
Seite 1 von 9
Erläuterungen zur Bilanz sowie zur Gewinn- und Verlustrechnung
Bilanz
Anlagevermögen
Die Entwicklung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten sowie der Wertberichtigungen
aller Positionen des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2011 ist aus dem Anlagespiegel
ersichtlich.
Immaterielle Vermögensgegenstände werden, soweit entgeltlich
Anschaffungskosten aktiviert und in längstens 4 Jahren abgeschrieben.
erworben,
zu
Sachanlagen werden mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um
planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen bewertet. Soweit für Sachanlagen zum
Zeitpunkt der Gründung des Eigenbetriebs die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten nicht
bekannt waren, wurden Grundstücke je nach Lage in Anlehnung an den Bodenrichtwert
bewertet. Für ausstehende Erschließungsmaßnahmen bzw. die eingeschränkte
Verwertbarkeit wurden teilweise Abschläge bis 50% des Wertes vorgenommen.
Städtische Gebäude, d. h. Schulen, Kindergärten bzw. sonstige Gebäude
(Übergangsheime, Obdachlosenunterkünfte, Feuerwehreinrichtungen und sonstige
Bauten) - mit Ausnahme der von der Gemeinnützigen Wohnungs-Gesellschaft,
Hürth
(GWG) verwalteten Wohnbauten der Stadt Erftstadt - wurden zum Zeitpunkt der Gründung
nach dem Sachwertverfahren bewertet. Von den ermittelten Herstellungskosten wurde ein
Abschlag wegen des Alters sowie des technischen Zustands vorgenommen.
Die Wohnbauten der Stadt Erftstadt - unter Verwaltung der GWG - wurden zum Zeitpunkt der
Einbringung unter Anwendung des Ertragswertverfahrens auf Basis der tatsächlichen
Mieteinnahmen, normalisiert über einen Mietmittelwert der Gebäude bewertet. Die
Bewertung wurde auf den geschätzten Verkaufserlös beschränkt.
Die Abschreibungen im Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft werden ausschließlich nach der
linearen Methode mit 2 - 2,5 % p. a. für Schulen, Kindergärten usw. und 2 – 10 % p. a. für
Wohnbauten in Abhängigkeit der geschätzten Restnutzungsdauer, mit 7,69 - 10 % p. a. für
Außenanlagen, Betriebsvorrichtungen und Maschinen/maschinelle Anlagen sowie mit 5 %
p. a. für Zaunanlagen bzw. Parkflächen vorgenommen. Andere Positionen des
Anlagevermögens (Lizenzen, Geschäftsausstattung, Pkw) werden ebenfalls linear zwischen
5 % und 25 % abgeschrieben. Für Zugänge erfolgt die Abschreibung zeitanteilig unter
Zuhilfenahme der p. r. t. -Regelung (p. r. t. = pro-rata-temporis) in Übereinstimmung mit den
Abschreibungsrichtwerten
der
KGSt
(Kommunale
Gemeinschaftsstelle
zur
Verwaltungsvereinfachung, Köln).
Außerplanmäßige Abschreibungen wurden in der Vergangenheit vorgenommen, soweit der
Ansatz mit einem niedrigeren Wert erforderlich war. Im Geschäftsjahr 2011 waren
außerplanmäßige Abschreibungen nicht erforderlich.
Im Rahmen der Auflösung der Sanierungsrückstellungen nach BilMoG 2010 wurden keine
Sonderabschreibungen auf das Anlagevermögen vorgenommen, da aufgrund einer
Neubewertung im Rahmen des NKF jeweils höhere Werte ermittelt wurden, so dass kein
Abwertungsbedarf besteht.
Geringwertige Wirtschaftsgüter deren Anschaffungskosten bis 400 € betragen werden im
Jahr der Anschaffung mit dem vollen Wert abgeschrieben.
Zinsen für Fremdkapital wurden nicht in die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
einbezogen.
Seite 2 von 9
Änderungen im Bestand der Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte
Im Berichtsjahr wurden Grundstücksflächen mit einem Wert von TEUR 924 erworben.
Außerdem wurden Grundstücksteilflächen mit einem Buchwert von TEUR 2.876 veräußert.
(davon 1.086 zum Buchwert an Straßen)
Anmerkungen:
Eine absolute Übereinstimmung der Datei „Grundstücke der Stadt Erftstadt“ mit den Katasterdaten ist insofern auch zukünftig nicht möglich, da Zu- und Abgänge innerhalb des
„Zeitfensters“ von maximal 6 Monaten zwischen den Buchungen in der Finanz- bzw.
Anlagenbuchhaltung und dem Katastereintrag nur innerhalb der anlagenbuchhalterischen
Fortschreibung erscheinen können.
Absolute Sicherheit hinsichtlich der eingetragenen Katasterdaten kann sich zukünftig nur aus
einem „elektronischen Grundbuch“ mit entsprechenden Dateiabgleichsmöglichkeiten
ergeben; ein Termin für die Einführung eines solchen Systems wird für das Jahr 2012
erwartet.
Grundstücke mit einem Wert von TEUR 516 betreffen das Sondergliedervermögen "Ahremer
Heide". Diese Grundstücke und die daraus resultierenden Erträge sind durch
Sondernutzungsrechte Dritter belastet.
Änderungen im Bestand, Leistungsfähigkeit und Ausnutzungsgrad der Anlagen
Im Geschäftsjahr sind Investitionen in Höhe von TEUR 6.667 in Grundstücke und Bauten
des Anlagevermögens getätigt worden.
Stand der Anlagen im Bau und die geplanten Bauvorhaben
Am 31.12.2011 befanden sich Anlagen in Höhe von TEUR 2.651 im Bau. (Davon TEUR 827
aus Konjunkturpaket)
Für das Geschäftsjahr 2012 sind Investitionen von TEUR 3109 geplant. (Darin enthaltener
Eigenanteil TEUR 2.089)
Umlaufvermögen
Vorräte
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (ausschließlich Vermessungspfähle) sind mittels Festwert
bewertet; dieser Ansatz wird regelmäßig überprüft.
Die Grundstücke des Vorratsvermögens wurden wie folgt bewertet:
Grundstücke wurden - sofern möglich bzw. bekannt - mit den historischen
Anschaffungskosten, alternativ nach den bereits beschriebenen Regeln für das
Anlagevermögen bewertet. Das strenge Niederstwertprinzip wird jeweils beachtet.
Geleistete Anzahlungen betreffen bereits im Voraus geleistete Erschließungsbeiträge.
Seite 3 von 9
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Bewertung der Forderungen und der sonstigen Vermögensgegenstände erfolgte zum
Nennwert.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen Dritte
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beruhen im Wesentlichen auf
abgeschlossenen Miet-, Pacht-, Gestattungs- sowie Erbbauzinsverträgen im Betriebszweig
„Bodenbevorratung und –entwicklung“, in besonderen Fällen (den Betriebszweig „Hochbau
und Gebäudewirtschaft“ betreffend) auch bereits bewilligte Zuschüsse für laufende bzw.
bereits abgeschlossenen Baumaßnahmen in Kindertagesstätten bzw. Schulen.
Soweit Forderungen nicht werthaltig waren, wurden diese einzelwertberichtigt.
Forderungen gegen die Gemeinde sowie andere Eigenbetriebe/Betriebszweige
Forderungen des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft richten sich gegen den Eigenbetrieb
Straßen der Stadt Erftstadt und den Kernhaushalt der Stadt Erftstadt, (in Ausnahmefällen
gegen den Eigenbetrieb Stadtwerke) und resultieren aus dem laufenden Geschäftsbetrieb.
Sonstige Vermögensgegenstände
Die sonstigen Vermögensgegenstände betreffen Zinsgutschriften für das Sparbuch
"Sondergliedervermögen Ahremer Heide" sowie Mietkautionen.
Rechnungsabgrenzungsposten (Aktivposten)
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet die Abgrenzung von Kfz-Steuern,
Pachten, Gebühren und vorausbezahlte Personalaufwendungen.
Kapital und Verbindlichkeiten
Eigenkapital
Das Eigenkapital setzt sich aus Allgemeinen Rücklagen, welche vom Träger dem
Betriebszweig zur Verfügung gestellt wurden, sowie übertragenen Haushaltsresten aus dem
Jahr 1999 zusammen. Sie stellt Sondereigenkapital der Stadt dar und ergibt sich als
Differenz zwischen den Einbringungswerten der Vermögensgegenstände und Schulden zum
01.07.1999 zuzüglich der Nachaktivierung von Grundstücken. zum 31.12.2005 sowie aus der
Nachbewertung der von der Stadt Erftstadt zum 01.01.2005 eingebrachten
Wohnbaugrundstücke bzw. -gebäude (GWG-verwaltet). Die Kapitalentwicklung in den
einzelnen Betriebszweigen sowie im Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft insgesamt sind den
entsprechenden Anlagen zu entnehmen.
Darüber hinaus entspricht die Gliederung des Eigenkapitals dem § 266 Abs. 3 A. HGB. § 272
HGB ist nicht anzuwenden gem. § 22 Abs. 1 EigVO NRW.
Seite 4 von 9
Empfangene Ertragszuschüsse (Betriebszweig „Hochbau und Gebäudewirtschaft“)
Die empfangenen Ertragszuschüsse werden nach § 22 Abs. 3 der Eigenbetriebsverordnung
und HFA-Stellungnahme 2/1996 "Zur Bilanzierung privater Zuschüsse" als Passivposten
ausgewiesen; diese Zuweisungen werden analog den Restnutzungsdauern bzw. der
Abschreibungszeiträume von bezuschussten Objekten (Kindertagesstätten und Schulen)
bzw. Maßnahmen aufgelöst.
Rückstellungen
Pensionsrückstellungen
Von den Beschäftigten des Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft Erftstadt, Betriebszweig
Bodenbevorratung und -entwicklung stehen teilweise Mitarbeiter im Beamtenstatus mit
gesetzlich geregelten Versorgungsansprüchen. Da diese pensionsberechtigten Mitarbeiter
ihre Ansprüche jeweils vor dem 01.01.1987 erworben haben, bestand für die Bildung einer
Pensionsrückstellung gem. Art. 28 EGHGB ein Bilanzierungswahlrecht. Von diesem
Bilanzierungswahlrecht wurde Gebrauch gemacht und auf die Bildung einer
Pensionsrückstellung verzichtet.
Lt. Musterbetriebssatzung vom 25.01.2010 müssen alle Pensionsverpflichtungen nach
beamtenrechtlichen Vorschriften bis zum Jahresabschluß 2012 nach §11 (2) als
Rückstellung bilanziert werden.
Zum 31.12.11 wurden die nicht rück gestellten Pensionsansprüche passiviert.
Die bilanzierten Rückstellungen betragen:
- im BZ „Bodenbevorratung und –entwicklung“
TEUR 674 (i. Vj.: TEUR 0,00)
- im BZ „Hochbau und Gebäudewirtschaft“
TEUR 1.395 (i. Vj.: TEUR 274),
- im Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft insgesamt
TEUR 2.069 (i. Vj.: TEUR 274).
Sonstige Rückstellungen
Die Zusammensetzung der Sonstigen Rückstellungen sowie deren Entwicklung ergibt sich
aus dem Rückstellungsspiegel.
Die „Sonstigen Rückstellungen“ wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
gebildet und decken alle bis zur Bilanzaufstellung bekannt gewordenen ungewissen
Schulden, Verluste und Risiken, die das abgelaufene Geschäftsjahr betreffen.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 II 1 HGB). Kleinbeträge werden von dieser Regelung
ausgenommen.
Mit Inkrafttreten des BilMog ist es nicht mehr möglich, sog. Aufwendungsrückstellungen zu
bilden. (Ausnahmen: Aufwendungen des GJ, die bis zum 31.3. des Folgejahres erledigt bzw.
projektiert sind)
Seite 5 von 9
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind zu ihren jeweiligen Rückzahlungsbeträgen passiviert. Sicherheiten
für Verbindlichkeiten bestehen nicht.
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen
Die erhaltenen Anzahlungen des Eigenbetriebes Straßen zwecks Ankauf von Grundstücken
für den Ausbau des „park-and-ride“-Parkplatzes am Bahnhof Liblar i. H. v. TEUR 500 wurden
in 2011 gegen die Forderung umgebucht.
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
Der Posten enthält Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde u. a. in laufenden
Verrechnungen sowie dem gegenseitigen Zahlungsverkehr. Ebenso werden unter diesem
posten Verrechnungen zu anderen Eigenbetrieben der Stadt ausgewiesen.
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten ergeben sich aus dem Verbindlichkeitenspiegel.
Rechnungsabgrenzungsposten (Passivposten)
Der passive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet im Voraus vereinnahmte Gelder aus
Pachten, Gestattungsverträgen.
Gewinn - und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert.
Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse des Betriebszweigs Bodenbevorratung und –entwicklung beinhalten
Erlöse aus Grundstücksverkäufen inkl. zugehöriger Erschließungsbeiträge und
Baukostenzuschüsse
sowie
Erträge
aus
Pachten,
Erbbauzinsen
und
Vermessungsleistungen.
Die Umsatzerlöse des Betriebszweigs Hochbau und Gebäudewirtschaft betreffen im
Wesentlichen interne und externe Miet- und Pachterträge sowie Erträge aus Nebenkosten
und Erträge aus der Auflösung von empfangenen Ertragszuschüssen, welche in
Übereinstimmung mit den Abschreibungssätzen ertragswirksam werden.
Interne Mieterträge resultieren aus dem im Jahre 2003 implementierten Vermieter-/MieterModell zwischen dem Betriebszweig "Hochbau und Gebäudewirtschaft" einerseits, der Stadt
Erftstadt sowie anderen Eigenbetrieben und dem Betriebszweig "Bodenbevorratung und entwicklung" andererseits.
Aktivierte Eigenleistungen
Aktivierte
Eigenleistungen
betreffen
interne
Vermessungsingenieurund
Bauingenieurleistungen für Grundstücke sowie Personalaufwendungen im Zusammenhang
mit dem Neubau und Erweiterungen.
Seite 6 von 9
Sonstige betriebliche Erträge und periodenfremde Erträge
In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind im Wesentlichen Erlöse aus der Auflösung von
Rückstellungen sowie Aufwandserstattungen für wiederkehrende und einmalige
Aufwendungen, Personalkostenzuschüsse sowie sonstige Erträge, u. a. für Projekte im
Bereich „Verbesserung der Gebäude bzw. der Gebäudeinfrastruktur“ sowie
Versicherungsentschädigungen enthalten.
Die periodenfremden Erträge betreffen im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von
Rückstellungen, ggf. Wertberichtigungen sowie allgemeine und besondere Erstattungen (z.
B. aus Nebenkostenabrechnungen), Vorperioden betreffend.
Materialaufwand
Der Ausweis betrifft für den Betriebszweig Bodenbevorratung und –entwicklung die
Anschaffungs- und Anschaffungsnebenkosten der veräußerten Grundstücke sowie den
Aufwand für bezogene (Unterhaltungs-)Leistungen, z. B Grünschnittarbeiten betreffend in
der Vermarktung zur Verfügung stehender Freiflächen.
Für den Betriebszweig Hochbau und Gebäudewirtschaft enthalten die Mietaufwendungen
bezogene Leistungen, laufende Instandhaltungs- und Unterhaltungsaufwendungen,
Verbrauchsmaterialien sowie Aufwendungen für vom Rat der Stadt Erftstadt genehmigte
Sondermaßnahmen.
Personalaufwand
Der Personalaufwand entspricht den durch die Stadt übernommenen Zahlungen für Löhne
und Gehälter sowie Sozialabgaben.
Abschreibungen
Der Aufwand betrifft planmäßige Abschreibungen in Höhe von TEUR 29 (i. Vj.: TEUR 29) für
den Betriebszweig „Bodenbevorratung und –entwicklung“ und in Höhe von TEUR 2477 (i.
Vj.: TEUR 2.301) für den Betriebszweig „Hochbau und Gebäudewirtschaft“. Abschreibungen
in Höhe von TEUR 118 (i. Vj.: TEUR 102) betreffen den von der GWG Rhein-Erft verwalteten
Bestand an Wohngebäuden.
Sonstige betriebliche Aufwendungen und periodenfremde Aufwendungen
a) Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die
sonstigen
betrieblichen
Aufwendungen
enthalten
im
Wesentlichen
Verwaltungsaufwendungen, Versicherungsbeiträge, Rechts- und Beratungskosten, Kosten
der Jahresabschlusserstellung und –prüfung und Kostenumlagen.
Im Betriebszweig „Bodenbevorratung und –entwicklung“ werden die oben aufgeführten
Positionen
um
anteilige
Erschließungsaufwendungen,
Leibrenten
sowie
Vermessungsaufwendungen erweitert.
b) Periodenfremde Aufwendungen
Im Geschäftsjahr bestanden keine Wesentlichen periodenfremden Aufwendungen.
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Sonstige Angaben
Die Anzahl der (auch anteilig beschäftigten) Mitarbeiter im Betriebszweig und die
durchschnittliche Beschäftigtenzahl, gemessen in Vollzeitkräften (VZK) zum Bilanzstichtag
stellt sich wie folgt dar:
Arbeiter
Angestellte
Beamte
Gesamt
2011
2010
60
44
5
109
62
43
5
110
2011
(VZK)
2010
(VZK)
80,65
81,67
Umsätze mit verbundenen Unternehmen
Unternehmen
Stadt Erftstadt
Stadt Erftstadt
Stadt Erftstadt
Eigenbetrieb Straßen
Art
Mieteinnahmen Altmieten
Teilrückzahlung Altmieten
Verwaltungskosten
Grundstücksverkäufe
Betrag
9.391.127 EUR
3.605.919 EUR
329.401 EUR
1.086.131 EUR
Die Kosten für die Jahresabschlußprüfung betragen EUR 18.000.
Organe
1. Betriebsleitung
Erster Betriebsleiter:
Betriebsleiter:
Dr. Franz-Georg Rips
Dr. Ludger Risthaus
Der Bürgermeister der Stadt Erftstadt
erhält kein gesondertes Entgelt für
die Tätigkeit als 1.Betriebsleiter des
Eigenbetriebes Immobilien Erftstadt
Beamtenbezüge p.a. 64.983,00 €
Seite 8 von 9
2. Mitglieder des Betriebsausschusses Immobilienwirtschaft
Vorsitzender:
Dr. Hille, Hans-Eduard
Rechtsanwalt
1.
2.
Wintz, Reiner
Granrath, Albert
Dipl.Agrar-Ing.
Dipl.Betriebswirt/Pensionär
Zimmermann, Helmut
Ludemann, Marianne
Neisse-Hommelsheim,
Carla
Schneider, Friedrich
Hendel, Annette
Schmidt, Franz
Arens Heinz
Kliem, Jörg
Krupp, Thomas
Isakeit, Friedhelm
Bohlen, Bernd
Bitten, Adi
Nowak, Hans-Otto
Rentner
Kauffrau
Geschäftsführerin
Stellvertreter:
Stellvertreter:
Weitere Mitglieder:
Landwirt
Geschäftsführerin
Immobilienmakler
Rentner
Pensionär
Student
Rentner
Referent
Dipl.- Sportlehrer
Der Bürgermeister (als Wahlbeamter und 1. Betriebsleiter) und der Betriebsleiter (als
Beamter) unterliegen den Entgeltregelungen des Beamtenrechts; die Personalabrechnung
erfolgt jeweils durch die Stadt Erftstadt.
Ausschuss- und Ratsmitglieder erhalten Aufwandsentschädigungen im Rahmen der
geltenden Entschädigungsverordnung (EntschVO) NRW; diese Entschädigungszahlungen
erfolgen ebenfalls durch die Stadt Erftstadt.
Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft der
Stadt Erftstadt trat im Wirtschaftsjahr zu 5 Sitzungen zusammen, für die insgesamt EUR
1,884 an die Mitglieder ausgezahlt wurden. Das Sitzungsgeld betrug je Sitzung EUR 16 für
einen sachkundigen Bürger und EUR 26 für einen Stadtverordneten.
Ergebnisverwendung
Der Betriebszweig Bodenbevorratung und -entwicklung schließt das Wirtschaftsjahr 2011 mit
einem Jahresüberschuss von plus EUR 2.797.836,55 und der Betriebszweig Hochbau und
Gebäudewirtschaft mit einem Jahresfehlbetrag von EUR -1.163.655,86 ab. Für den
Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft Erftstadt ergibt sich somit ein Jahresüberschuss in Höhe
von EUR 1.634.180,69. Es wird vorgeschlagen, den Jahresüberschuss mit den
Vorjahresergebnissen zu Verrechnen.
Erftstadt, den 28. August 2012
- Die Betriebsleitung Seite 9 von 9
Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt
Entwicklung des Anlagevermögens für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2011
01.01.2011
EUR
I.
II.
Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen,
gewerbliche Schutzrechte und ähnliche
Rechte und Werte sowie Lizenzen an
solchen Rechten und Werten
Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten
a.) Grundstücke (unbebaut)
b.) Grundstücke (bebaut)
Anschafffungs-/Herstellungskosten
Zugang
Abgang
Umbuchung
EUR
EUR
EUR
31.12.2011
EUR
110.955,18
2.385,00
-7.950,00
0,00
105.390,18
6.373.674,62
116.282.430,55
333.851,56
4.565.192,56
-162.722,01
-2.086,07
0,00
229.856,42
6.544.804,17
121.075.393,46
01.01.2011
EUR
-53.905,18
Abschreibungen
Zugang
Abgang
EUR
EUR
Umb.
EUR
31.12.2011
EUR
Restbuchwerte
31.12.2011
31.12.2010
EUR
EUR
-12.291,57
0,00
0,00
-66.196,75
39.193,43
57.050,00
-154.505,69
-72,63
-20.995.806,76 -2.404.912,40
0,00
0,00
0,00
0,00
-154.578,32
-23.400.719,16
6.390.225,85
97.674.674,30
6.219.168,93
95.286.623,79
- davon Grundstückswerte
18.368.801,00
4.460,00
-2.086,07
0,00
18.371.174,93
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
18.371.174,93
18.368.801,00
- davon Gebäude, Außenanlagen usw.
97.913.629,55
4.560.732,56
0,00
229.856,42
102.704.218,53
-20.995.806,76
-2.404.912,40
0,00
0,00
-23.400.719,16
79.303.499,37
76.917.822,79
2.659,37
122.658.764,54
0,00
4.899.044,12
0,00
-164.808,08
0,00
229.856,42
2.659,37
127.622.857,00
-1.423,37
-77,19
-21.151.735,82 -2.405.062,22
0,00
0,00
0,00
0,00
-1.500,56
-23.556.798,04
1.158,81
104.066.058,96
1.236,00
101.507.028,72
976.693,04
63.046,06
56.138,37
1.095.877,47
62.838,70
2.000,00
6.370,44
71.209,14
0,00
-1.000,00
0,00
-1.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
1.039.531,74
64.046,06
62.508,81
1.166.086,61
-245.745,34
-42.816,06
-49.302,37
-337.863,77
-66.471,08
-7.846,86
-9.074,61
-83.392,55
0,00
999,00
0,00
999,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-312.216,42
-49.663,92
-58.376,98
-420.257,32
727.315,32
14.382,14
4.131,83
745.829,29
730.947,70
20.230,00
6.836,00
758.013,70
953.555,36
1.926.993,74
0,00
-229.856,42
2.650.692,68
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
2.650.692,68
953.555,36
124.708.197,37
6.897.247,00
-165.808,08
0,00
131.439.636,29
-21.489.599,59 -2.488.454,77
999,00
0,00
-23.977.055,36
107.462.580,93
103.218.597,78
0,00
10.000,00
0,00
0,00
10.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
10.000,00
0,00
124.819.152,55
6.909.632,00
-173.758,08
0,00
131.555.026,47
-21.543.504,77 -2.500.746,34
999,00
0,00
-24.043.252,11
107.511.774,36
103.275.647,78
c.) Bauten auf fremden Grundstücken
2. Betriebs- und Geschäftsausstattung
a) Geschäftsausstattung
b) Fuhrpark
c) GWG
5027,48WP Diff.2007
3. Anlagen im Bau
Sachanlagen Gesamt
III. Finanzanlagen
Beteiligungen
Anlagevermögen Gesamt
0,00
Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt
Eigenkapitalspiegel zum 31.12.2011
Stand
01.01.2011
EUR
Abgang *
2011
EUR
Umbuchung
2011
EUR
Zuschreibung *
2011
EUR
Zugang
2011
EUR
Stand
31.12.2011
EUR
Allgemeine Rücklage
Bodenbevorratung und –entwicklung
Hochbau und Gebäudewirtschaft
50.487.641,26
17.801.038,22
32.686.603,04
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
4,09
4,09
0,00
50.487.645,35
17.801.042,31
32.686.603,04
Gewinnrücklagen EB Immobilien
Bodenbevorratung und –entwicklung
Hochbau und Gebäudewirtschaft
10.654.732,38
5.020.773,50
5.633.958,88
0,00
0,00
0,00
485.135,84
485.135,84
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
11.139.868,22
5.505.909,34
5.633.958,88
Verlustvortrag EB Immobilien - kumuliert
Bodenbevorratung und –entwicklung
Hochbau und Gebäudewirtschaft
-2.985.972,55
-405.603,21
-2.580.369,34
0,00
0,00
0,00
-501.445,28
0,00
-501.445,28
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-3.487.417,83
-405.603,21
-3.081.814,62
-16.309,44
485.135,84
-501.445,28
0,00
0,00
0,00
16.309,44
-485.135,84
501.445,28
0,00
0,00
0,00
1.634.180,69
2.797.836,55
-1.163.655,86
1.634.180,69
2.797.836,55
-1.163.655,86
58.140.091,65
0,00
0,00
0,00
1.634.184,78
59.774.276,43
Jahresüberschuß/-fehlbetrag
Bodenbevorratung und –entwicklung
Hochbau und Gebäudewirtschaft
Gesamt
* Abgänge und Zuschreibungen stellen Bewertungskorrekturen zur Eröffnungsbilanz per 01.07.1999 dar.
Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt
Verbindlichkeitenspiegel zum 31.12.2011
Gesamtbetrag
1.
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Vorjahr
2.
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen
Vorjahr
3.
4.
5.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
bis zu 1 Jahr
Laufzeit
1 - 5 Jahre
über 5 Jahre
gegebene
Sicherheiten
38.480.290,74
1.715.378,10
5.077.187,64
31.687.725,00
40.704.032,19
1.774.127,98
5.375.246,72
33.554.657,49
keine
0,00
0,00
0,00
0,00
keine
500.000,00
0,00
0,00
0,00
keine
keine
909.751,28
909.751,28
0,00
0,00
keine
Vorjahr
826.484,96
0,00
0,00
0,00
keine
Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Erftstadt
und deren Eigenbetriebe
68.846,53
68.846,53
0,00
0,00
keine
Vorjahr
174.287,75
0,00
0,00
0,00
keine
3.010.453,84
3.005.453,84
5.000,00
0,00
keine
365.978,00
0,00
0,00
0,00
keine
42.469.342,39
4.699.429,75
5.082.187,64
31.687.725,00
---
42.570.782,90
1.774.127,98
5.375.246,72
33.554.657,49
---
Sonstige Verbindlichkeiten
Vorjahr
Gesamtverbindlichkeiten
Vorjahr
Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt, Erftstadt
Betriebszweig Boden
Gewinn- und Verlustrechnung
für die Zeit vom 01. Januar bis 31. Dezember 2011
2011
EUR
1.
2.
3.
4.
Umsatzerlöse
Bestandsveränderung
Andere aktivierte Eigenleistungen
Sonstige betriebliche Erträge
5.
a)
b)
6.
a)
b)
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
Materialaufwand
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
und für bezogene Waren
Aufwendungen für bezogene Leistungen
Personalaufwand
Löhne und Gehälter
Soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und für Unterstützung
- davon für Altersversorgung: EUR 29.899,69;
(i.Vj.: EUR 31.654,56 )
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und
Sachanlagen
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
Sonstige Steuern
Jahresüberschuss
2010
EUR
EUR
6.892.478,36
0,00
0,00
714.869,62
7.607.347,98
-2.905.170,58
-75.324,19
-2.980.494,77
-283.619,37
-775.089,34
EUR
2.581.266,41
0,00
132.643,28
2.713.909,69
-1.044.277,24
-30.417,24
-1.074.694,48
-319.326,29
-1.058.708,71
-25.131,91
-428.189,51
43.069,58
-354.791,75
2.803.100,91
-5.264,36
2.797.836,55
-113.471,87
-432.798,16
-28.590,00
-287.649,88
16.073,46
-401.222,02
505.028,61
-19.892,77
485.135,84
Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt, Erftstadt
Betriebszweig Gebäudewirtschaft
Gewinn- und Verlustrechnung
für die Zeit vom 01. Januar bis 31. Dezember 2011
2011
EUR
1.
2.
3.
4.
Umsatzerlöse
Bestandsveränderung
Andere aktivierte Eigenleistungen
Sonstige betriebliche Erträge
5.
a)
b)
6.
a)
b)
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
Materialaufwand
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
und für bezogene Waren
Aufwendungen für bezogene Leistungen
Personalaufwand
Löhne und Gehälter
Soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und für Unterstützung
- davon für Altersversorgung: EUR 226.470,59;
(i.Vj.: EUR 374.829,25 )
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und
Sachanlagen
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
Sonstige Steuern
Jahresüberschuss
2010
EUR
EUR
10.043.004,09
0,00
0,00
990.456,90
11.033.460,99
0,00
-3.492.104,96
-3.492.104,96
-2.376.292,70
-1.887.067,98
EUR
10.008.132,29
0,00
302.688,12
10.310.820,41
0,00
-2.873.771,10
-2.873.771,10
-2.416.539,68
-4.263.360,68
-2.493.921,14
-605.712,49
0,00
-1.327.644,54
-1.149.282,82
-14.373,04
-1.163.655,86
-924.952,99
-3.341.492,67
-2.301.066,23
-950.783,40
165,32
-1.318.353,39
-474.481,06
-26.964,22
-501.445,28
5.
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES ABSCHLUSSPRÜFERS
Bestätigungsvermerk
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie
Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Eigenbetriebes
Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt, Erftstadt, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis
31. Dezember 2011 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und
Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften, den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung des Eigenbetriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage
der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB i.V.m. § 106 GO NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und
durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den
Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch
den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und
rechtliche Umfeld des Eigenbetriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen
internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss
und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst
die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Betriebsleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des
Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine
hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht
der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt
unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des
Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt
insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und
Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Köln, den 28. August 2012
Rödl & Partner GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Rudert
Wirtschaftsprüfer
Geilenkirchen
Wirtschaftsprüfer