Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
115 kB
Datum
08.11.2012
Erstellt
25.10.12, 15:09
Aktualisiert
25.10.12, 15:09
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 332/2012
Az.:
Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82 Datum: 24.08.2012
gez. Dr. Risthaus
24.10.2012
Amtsleiter
Datum Freigabe -100-
BM / Dezernent
- 20 -
Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Betrifft:
Termin
08.11.2012
Bemerkungen
beschließend
Antrag bzgl. Darstellung eines Konzepts
Nahverkehrskonzeptes des Rhein-Erft Kreises.
über
die
Fortschreibung
des
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Nach dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG
NRW) ist die Planung, Organisation und Ausgestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs
eine Aufgabe der Kreise und kreisfreien Städte. Danach sind die Aufgabenträger verpflichtet,
einen Nahverkehrsplan (NVP) aufzustellen. Dieser dient der Sicherung und Verbesserung des
ÖPNV und soll gleichzeitig eine tragfähige und finanziell realistische Grundlage für die
Ausgestaltung des ÖPNV schaffen. Der öffentliche Personennahverkehr wird nach diesem Gesetz
als Aufgabe der Daseinsvorsorge definiert.
Die letzte Fortschreibung des Nahverkehrsplanes (NVP) für den Rhein-Erft-Kreis erfolgte 2002 für
die Jahre 2002 bis 2007. Nach dem ÖPNVG NRW ist der NVP alle fünf Jahre zu überprüfen und
bei Bedarf fortzuschreiben. Im Jahr 2007 hat sich der Rhein-Erft-Kreis im Einvernehmen mit allen
Kommunen entschieden, die „Fortführung auf Zuruf“ vorzunehmen.
Während dieses Prozesses stand für die Stadt Erftstadt die Optimierung einzelner Linienverläufe
sowie die Verbesserung der Fahrpläne einzelner Buslinien im Vordergrund. So wurden die
Solarsiedlung, der WirtschaftsPark und der Stadtteils Blessem an den ÖPNV angebunden.
Weiterhin wurden verschiedene Anschlüssen verbessert.
Zielsetzung für die Überarbeitung des Nahverkehrsplanes durch den Rhein-Erft-Kreis sollte aus
Sicht der Stadt Erftstadt sein, die Wirtschaftlichkeit des ÖPNV zu verbessern, um für die
Kommunen in den nächsten Jahre finanzierbar zu sein. Aspekte der Kundenorientierung und der
Daseinsvorsorge müssen in diesem Zusammenhang berücksichtigt werden. Vor diesem
Hintergrund sowie aufgrund der zu beobachtende Veränderungshaltung bei den Fahrgästen
(demografischer Wandel, steigende Energiepreise etc.) unterstützt die Stadt Erftstadt die aktuelle
Beschlusslage des Rhein-Erft-Kreises, eine umfassende Überarbeitung des Nahverkehrsplanes
vorzunehmen und diesen mit neuen Erkenntnissen und Fakten aufgrund von entsprechenden
Erhebungen zu füllen.
Die wichtigsten Vorschläge zur Überarbeitung des NVP sind aus Sicht der Stadt Erftstadt:
1. Beseitigung von Verbindungsdefiziten
Erhalt und Ausbau der Angebotsqualität durch die Beseitigung von Verbindungsdefiziten,
unterstützt durch eine Verbesserung der Anschlusssituationen. Die wichtigsten
Verknüpfungspunkte im Stadtgebiet sind die Haltestellen „Bahnhof Erftstadt“, “Lechenich
Markt“ und Erftstadt-Center, an denen die ÖPNV-Linien verbunden sind und die
Anschlusssituationen optimiert werden können. Anschlüsse an die Züge der DB sollten
gewährleistet sein.
Erstellung einer Bedarfsanalyse für alle Linien, damit eine Potenzialabschätzung erfolgen
und somit die Wirtschaftlichkeit des bestehenden Systems transparent gemacht werden
kann. Auf dieser Grundlage können dann Änderungsvorschläge entwickelt werden.
Überprüfung der bestehenden Angebote durch Fahrgasterhebungen bzw. Befragungen
mit dem Ziel, alle Stadtteile besser an den Bahnhof anzubinden. Derzeit sind die
Stadtteile Friesheim, Erp, Herrig und Niederberg/Borr nicht direkt angebunden.
2. Vertaktung
Ein weiteres Ziel sollte ein durchgängiger und damit für die Fahrgäste merkbarer 60Minnuten-Grundtakt für alle Stadtteile von montags bis freitags tagsüber sein. In den
Hauptverkehrszeiten sollte eine Verdichtung auf einen 30-Minuten-Takt erfolgen, wobei
hier die Grundsätze von Sparsamkeit und Verhältnismäßigkeit im Vordergrund stehen
müssen. An den Wochenenden sollten alternative Bedienungsformen geprüft werden.
3. Alternative Bedienungsform
Eine Machbarkeitsexpertise zum TaxiBus als weiterer Baustein neben dem Bus und dem
Anruf-Sammel-Taxi sollte überdacht werden. Vor dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit wäre
die Prüfung eines zusätzlichen alternativen Angebots sinnvoll, welches jedoch
ausschließlich als Kompensation bestehender Buslinien und nicht als Ergänzung zum
bestehenden Linienverkehr verstanden werden muss.
4. Barrierefreie Gestaltung des ÖPNV
Die Stadt Erftstadt strebt eine barrierefreie Ausstattung der Haltestellen an. Grundsätzlich
ist die Kommune für die Ausstattung der Haltestellen zuständig. Damit ein Umbau an den
Haltestellen über Zuschüsse des Landes mitfinanziert werden kann, wurde im Jahr 2011
ein Antrag zur Gewährung von Fördergelder nach §12 ÖPNVG NRW gestellt und wurden
die Eigenanteile der Stadt in den Haushalt 2012 eingebracht. Neben dem Ausbau von
Hochborden für die engesetzten Niederflurbusse werden weitere Ziele der Aufbau von
Wartehallen und Sitzgelegenheiten sowie die Schaffung einer guten Beleuchtung sein. In
dieses Konzept sollte ebenfalls die Definition von Fußwegeentfernungen zu den einzelnen
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Haltestellen einfließen, um den Bedürfnissen mobilitätseingeschränkter Personen und
dem demografischen Wandel Rechnung zu tragen.
(Dr. Rips)
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