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Antrag (Antrag bzgl. Darstellung eines Konzepts über die Fortschreibung des Nahverkehrskonzeptes des Rhein-Erft Kreises.)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
115 kB
Datum
08.11.2012
Erstellt
25.10.12, 15:09
Aktualisiert
25.10.12, 15:09
Antrag (Antrag bzgl. Darstellung eines Konzepts über die Fortschreibung des Nahverkehrskonzeptes des Rhein-Erft Kreises.) Antrag (Antrag bzgl. Darstellung eines Konzepts über die Fortschreibung des Nahverkehrskonzeptes des Rhein-Erft Kreises.) Antrag (Antrag bzgl. Darstellung eines Konzepts über die Fortschreibung des Nahverkehrskonzeptes des Rhein-Erft Kreises.)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 332/2012 Az.: Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82 Datum: 24.08.2012 gez. Dr. Risthaus 24.10.2012 Amtsleiter Datum Freigabe -100- BM / Dezernent - 20 - Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Betrifft: Termin 08.11.2012 Bemerkungen beschließend Antrag bzgl. Darstellung eines Konzepts Nahverkehrskonzeptes des Rhein-Erft Kreises. über die Fortschreibung des Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Nach dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) ist die Planung, Organisation und Ausgestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs eine Aufgabe der Kreise und kreisfreien Städte. Danach sind die Aufgabenträger verpflichtet, einen Nahverkehrsplan (NVP) aufzustellen. Dieser dient der Sicherung und Verbesserung des ÖPNV und soll gleichzeitig eine tragfähige und finanziell realistische Grundlage für die Ausgestaltung des ÖPNV schaffen. Der öffentliche Personennahverkehr wird nach diesem Gesetz als Aufgabe der Daseinsvorsorge definiert. Die letzte Fortschreibung des Nahverkehrsplanes (NVP) für den Rhein-Erft-Kreis erfolgte 2002 für die Jahre 2002 bis 2007. Nach dem ÖPNVG NRW ist der NVP alle fünf Jahre zu überprüfen und bei Bedarf fortzuschreiben. Im Jahr 2007 hat sich der Rhein-Erft-Kreis im Einvernehmen mit allen Kommunen entschieden, die „Fortführung auf Zuruf“ vorzunehmen. Während dieses Prozesses stand für die Stadt Erftstadt die Optimierung einzelner Linienverläufe sowie die Verbesserung der Fahrpläne einzelner Buslinien im Vordergrund. So wurden die Solarsiedlung, der WirtschaftsPark und der Stadtteils Blessem an den ÖPNV angebunden. Weiterhin wurden verschiedene Anschlüssen verbessert. Zielsetzung für die Überarbeitung des Nahverkehrsplanes durch den Rhein-Erft-Kreis sollte aus Sicht der Stadt Erftstadt sein, die Wirtschaftlichkeit des ÖPNV zu verbessern, um für die Kommunen in den nächsten Jahre finanzierbar zu sein. Aspekte der Kundenorientierung und der Daseinsvorsorge müssen in diesem Zusammenhang berücksichtigt werden. Vor diesem Hintergrund sowie aufgrund der zu beobachtende Veränderungshaltung bei den Fahrgästen (demografischer Wandel, steigende Energiepreise etc.) unterstützt die Stadt Erftstadt die aktuelle Beschlusslage des Rhein-Erft-Kreises, eine umfassende Überarbeitung des Nahverkehrsplanes vorzunehmen und diesen mit neuen Erkenntnissen und Fakten aufgrund von entsprechenden Erhebungen zu füllen. Die wichtigsten Vorschläge zur Überarbeitung des NVP sind aus Sicht der Stadt Erftstadt: 1. Beseitigung von Verbindungsdefiziten  Erhalt und Ausbau der Angebotsqualität durch die Beseitigung von Verbindungsdefiziten, unterstützt durch eine Verbesserung der Anschlusssituationen. Die wichtigsten Verknüpfungspunkte im Stadtgebiet sind die Haltestellen „Bahnhof Erftstadt“, “Lechenich Markt“ und Erftstadt-Center, an denen die ÖPNV-Linien verbunden sind und die Anschlusssituationen optimiert werden können. Anschlüsse an die Züge der DB sollten gewährleistet sein.  Erstellung einer Bedarfsanalyse für alle Linien, damit eine Potenzialabschätzung erfolgen und somit die Wirtschaftlichkeit des bestehenden Systems transparent gemacht werden kann. Auf dieser Grundlage können dann Änderungsvorschläge entwickelt werden.  Überprüfung der bestehenden Angebote durch Fahrgasterhebungen bzw. Befragungen mit dem Ziel, alle Stadtteile besser an den Bahnhof anzubinden. Derzeit sind die Stadtteile Friesheim, Erp, Herrig und Niederberg/Borr nicht direkt angebunden. 2. Vertaktung  Ein weiteres Ziel sollte ein durchgängiger und damit für die Fahrgäste merkbarer 60Minnuten-Grundtakt für alle Stadtteile von montags bis freitags tagsüber sein. In den Hauptverkehrszeiten sollte eine Verdichtung auf einen 30-Minuten-Takt erfolgen, wobei hier die Grundsätze von Sparsamkeit und Verhältnismäßigkeit im Vordergrund stehen müssen. An den Wochenenden sollten alternative Bedienungsformen geprüft werden. 3. Alternative Bedienungsform  Eine Machbarkeitsexpertise zum TaxiBus als weiterer Baustein neben dem Bus und dem Anruf-Sammel-Taxi sollte überdacht werden. Vor dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit wäre die Prüfung eines zusätzlichen alternativen Angebots sinnvoll, welches jedoch ausschließlich als Kompensation bestehender Buslinien und nicht als Ergänzung zum bestehenden Linienverkehr verstanden werden muss. 4. Barrierefreie Gestaltung des ÖPNV  Die Stadt Erftstadt strebt eine barrierefreie Ausstattung der Haltestellen an. Grundsätzlich ist die Kommune für die Ausstattung der Haltestellen zuständig. Damit ein Umbau an den Haltestellen über Zuschüsse des Landes mitfinanziert werden kann, wurde im Jahr 2011 ein Antrag zur Gewährung von Fördergelder nach §12 ÖPNVG NRW gestellt und wurden die Eigenanteile der Stadt in den Haushalt 2012 eingebracht. Neben dem Ausbau von Hochborden für die engesetzten Niederflurbusse werden weitere Ziele der Aufbau von Wartehallen und Sitzgelegenheiten sowie die Schaffung einer guten Beleuchtung sein. In dieses Konzept sollte ebenfalls die Definition von Fußwegeentfernungen zu den einzelnen -2- Haltestellen einfließen, um den Bedürfnissen mobilitätseingeschränkter Personen und dem demografischen Wandel Rechnung zu tragen. (Dr. Rips) -3-