Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
98 kB
Datum
20.11.2012
Erstellt
27.01.12, 06:25
Aktualisiert
27.10.12, 06:09
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
B 544/2011
Az.: 6713-12/19
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 29.12.2011
gez. Böcking
Amtsleiter
gez. Erner, 1. Beigeordneter
BM / Dezernent
23.10.2012
Datum Freigabe -100-
Beratungsfolge
Sportausschuss
Termin
07.02.2012
vorberatend
Betriebsausschuss Straßen
07.03.2012
beschließend
Ausschuss für Stadtentwicklung
13.03.2012
vorberatend
Ausschuss für Wirtschaftsförderung
und Betriebsausschuss
Immobilienwirtschaft
20.11.2012
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Anregung bzgl. Errichtung eines Zeltes als Wetterschutz neben dem Kunstrasenplatz
in Lechenich
Finanzielle Auswirkungen:
Mittel in Höhe von 18.300 Euro müssen in den WP 2013 eingestellt werden
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Die in Rede stehende Fläche ist im Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Erftstadt als
„Grünfläche, Zweckbestimmung Sportplatz“ dargestellt und mit einem Kunstrasenplatz, sowie
Sanitärcontainer, Schiedsrichterraum und einem Kiosk bebaut. Zulässig sind dort alle
Baumaßnahmen die der Zweckbestimmung Sportplatz dienen. Damit sind sowohl Umkleiden,
Taschenaufbewahrung, Kartenhäuschen und Zuschauertribünen rechtlich abgedeckt, nicht jedoch
Vereinsheime, Sportlergaststätten, Dauerfestzelte oder sonstige an einer Sportanlage vielleicht
wünschenswerte aber für den Betrieb derselben nicht notwendige Einrichtungen. Diese bedürften
einer weitergehenden planungsrechtlichen Legalisierung ggf. der Aufstellung eines
Bebauungsplanes.
Bauordnungsrechtlich sind die verschiedensten Auflagen naturgemäß zu beachten, scheinen aber
erfüllbar zu sein. Ob die Zuschauer auf dem freien Feld stehen oder unter einer Überdachung
ohne jeglichen Schallschutz aber ebenfalls durch den Lärmschutzwall abgedeckt, dürfte bei
ebenerdiger Ausführung emissionsmäßig nicht ins Gewicht fallen. Eine Erhöhung durch eine
Plattform könnte schon zu Lärmschutzproblemen führen. Ebenso hat das Gericht im Ortstermin
die geschilderte und angenommene Zuschaueranzahl kritisch gesehen, da bei einem Erfolg und
Aufstieg der dort beheimateten Mannschaften die Zuschauerzahl wohl anstiege und damit von der
Lärmprognose nicht gedeckt sei. Dieser Hinweis kam ziemlich deutlich. Dabei ist natürlich bei der
Bemessung der Tribüne Rücksicht zu nehmen.
Zweifelsfrei ist damit für die geplante bauliche Anlage ein Bauantrag zu stellen und sind die dazu
erforderlichen Bauvorlagen beizubringen, inkl. geprüfter Statik etc..
Für die Stadt würden bei der Durchführung der Maßnahme gemäß folgender Aufstellung
Gesamtkosten in Höhe von ca. 18.300 Euro entstehen:
a) Leistungen, die wohl nicht durch den Verein erbracht werden können:
- 200 m2 Mutterboden abschieben und seitlich lagern und 200 m2 Füllkies liefern,
verdichten und Planum herstellen
ca . 4.000 Euro
- Erstellung Bauantrag, Prüfstatik
ca. 2.000 Euro
b) Materiallieferungen durch die Stadt; Einbau durch den SC Germania Lechenich:
- Fundamente betonieren
ca. 500 Euro
- Fußboden mit Unterkonstruktion verlegen ca. 10.000 Euro
- Kanal verlegen
ca.
800 Euro
- Wasserleitung und Stromleitung verlegen ca. 1.000 Euro
Der neue Kunstrasenplatz macht auch optisch einen hervorragenden Eindruck. Eine Ansammlung
uneinheitlicher Bauten, wie sie am alten Tennenplatz leider entstanden ist, würde diesen Eindruck
nachhaltig stören. Das jetzt beauftragte Zelt ist als Provisorium gedacht, bis ein festes Gebäude
errichtet werden könnte. Leider halten Provisorien mitunter lange.
Die Finanzierung ist im aktuellen Wirtschaftsplan 2012 nicht vorgesehen.
(Dr. Rips)
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