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Bürgerantrag (Anregung bzgl. Errichtung eines Zeltes als Wetterschutz neben dem Kunstrasenplatz in Lechenich)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
98 kB
Datum
20.11.2012
Erstellt
27.01.12, 06:25
Aktualisiert
27.10.12, 06:09
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister B 544/2011 Az.: 6713-12/19 Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 29.12.2011 gez. Böcking Amtsleiter gez. Erner, 1. Beigeordneter BM / Dezernent 23.10.2012 Datum Freigabe -100- Beratungsfolge Sportausschuss Termin 07.02.2012 vorberatend Betriebsausschuss Straßen 07.03.2012 beschließend Ausschuss für Stadtentwicklung 13.03.2012 vorberatend Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft 20.11.2012 beschließend Betrifft: Bemerkungen Anregung bzgl. Errichtung eines Zeltes als Wetterschutz neben dem Kunstrasenplatz in Lechenich Finanzielle Auswirkungen: Mittel in Höhe von 18.300 Euro müssen in den WP 2013 eingestellt werden Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Die in Rede stehende Fläche ist im Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Erftstadt als „Grünfläche, Zweckbestimmung Sportplatz“ dargestellt und mit einem Kunstrasenplatz, sowie Sanitärcontainer, Schiedsrichterraum und einem Kiosk bebaut. Zulässig sind dort alle Baumaßnahmen die der Zweckbestimmung Sportplatz dienen. Damit sind sowohl Umkleiden, Taschenaufbewahrung, Kartenhäuschen und Zuschauertribünen rechtlich abgedeckt, nicht jedoch Vereinsheime, Sportlergaststätten, Dauerfestzelte oder sonstige an einer Sportanlage vielleicht wünschenswerte aber für den Betrieb derselben nicht notwendige Einrichtungen. Diese bedürften einer weitergehenden planungsrechtlichen Legalisierung ggf. der Aufstellung eines Bebauungsplanes. Bauordnungsrechtlich sind die verschiedensten Auflagen naturgemäß zu beachten, scheinen aber erfüllbar zu sein. Ob die Zuschauer auf dem freien Feld stehen oder unter einer Überdachung ohne jeglichen Schallschutz aber ebenfalls durch den Lärmschutzwall abgedeckt, dürfte bei ebenerdiger Ausführung emissionsmäßig nicht ins Gewicht fallen. Eine Erhöhung durch eine Plattform könnte schon zu Lärmschutzproblemen führen. Ebenso hat das Gericht im Ortstermin die geschilderte und angenommene Zuschaueranzahl kritisch gesehen, da bei einem Erfolg und Aufstieg der dort beheimateten Mannschaften die Zuschauerzahl wohl anstiege und damit von der Lärmprognose nicht gedeckt sei. Dieser Hinweis kam ziemlich deutlich. Dabei ist natürlich bei der Bemessung der Tribüne Rücksicht zu nehmen. Zweifelsfrei ist damit für die geplante bauliche Anlage ein Bauantrag zu stellen und sind die dazu erforderlichen Bauvorlagen beizubringen, inkl. geprüfter Statik etc.. Für die Stadt würden bei der Durchführung der Maßnahme gemäß folgender Aufstellung Gesamtkosten in Höhe von ca. 18.300 Euro entstehen: a) Leistungen, die wohl nicht durch den Verein erbracht werden können: - 200 m2 Mutterboden abschieben und seitlich lagern und 200 m2 Füllkies liefern, verdichten und Planum herstellen ca . 4.000 Euro - Erstellung Bauantrag, Prüfstatik ca. 2.000 Euro b) Materiallieferungen durch die Stadt; Einbau durch den SC Germania Lechenich: - Fundamente betonieren ca. 500 Euro - Fußboden mit Unterkonstruktion verlegen ca. 10.000 Euro - Kanal verlegen ca. 800 Euro - Wasserleitung und Stromleitung verlegen ca. 1.000 Euro Der neue Kunstrasenplatz macht auch optisch einen hervorragenden Eindruck. Eine Ansammlung uneinheitlicher Bauten, wie sie am alten Tennenplatz leider entstanden ist, würde diesen Eindruck nachhaltig stören. Das jetzt beauftragte Zelt ist als Provisorium gedacht, bis ein festes Gebäude errichtet werden könnte. Leider halten Provisorien mitunter lange. Die Finanzierung ist im aktuellen Wirtschaftsplan 2012 nicht vorgesehen. (Dr. Rips) -2-