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Beschlussvorlage (Stand der Kindertagespflege in Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
327 kB
Datum
07.11.2012
Erstellt
27.10.12, 06:09
Aktualisiert
27.10.12, 06:09

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 410/2012 Az.: -51-Bt. Amt: - 51 BeschlAusf.: - 51- Datum: 16.10.2012 Amtsleiter RPA Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Betrifft: - 20 - Termin 07.11.2012 BM / Dezernent Datum Freigabe -100- Bemerkungen beschließend Stand der Kindertagespflege in Erftstadt Finanzielle Auswirkungen: keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 17.10.2012 Beschlussentwurf: Der Bericht zum Stand der Kindertagespflege in Erftstadt wird zur Kenntnis genommen. Begründung: Der Jugendhilfeausschuss hat am 12.09.2012 die V 289/2012 – Versorgung der über und unter 3-jährigen Kinder in Kindertageseinrichtungen – beraten. Im Rahmen dessen wurden von Herrn Dr. Hille Fragen zur Tagespflege gestellt. Die Verwaltung bot an, diese Fragen umfassender in einer Vorlage für den nächsten Jugendhilfeausschuss zu behandeln. Folgende Fragen sind zu klären: 1) Sind genügend Tagespflegepersonen vorhanden? Wenn nein: 1a) Wird um neue Tagespflegepersonen geworben? Wenn ja: 1b) Wie wird um neue Tagespflegepersonen geworben? 2) Muss, um die Akzeptanz von Tagespflege zu verbessern, die öffentliche Leistung auf einen marktüblichen Satz erhöht werden? Zur Beantwortung der Fragen wird Bezug genommen auf die ursprüngliche und die neue Planungsvorlage. Die V 356/2010 führt diesbezüglich aus: „Langfristig werden 53 Kindertagespflegepersonen benötigt, wenn jede Tagespflegeperson für 3 Kinder eine Pflegeerlaubnis erhält. Wenn aus bestimmten Gründen die durchschnittliche Anzahl der Kinder pro Pflegeerlaubnis sinkt, wird eine noch höhere Anzahl von Tagespflegepersonen benötigt.“ Es fehlten im Jahre 2010 bei seinerzeit 40 vorhandenen Tagespflegepersonen somit weitere 13 Tagespflegepersonen. Die Planung ging von 125 unter 3jährigen Tagespflegekindern und 35 über 3jährigen aus, die im Rahmen der Randzeiten Bebetreuung brauchten. Die V 289/2012 stellt fest, dass „im U3-Bereich … 24 Kita-Plätze im Jahr 2013 und 28 Plätze im Jahr 2015 fehlen. Diese werden nach Beschlusslage des Rates durch weitere Tagespflegeplätze ausgeglichen, so dass 161 Plätze im Jahr 2015 zur Verfügung stehen müssen. 125 waren ursprünglich geplant.“ Wiederum ausgehend von 3 Plätzen pro Tagespflegeperson und der Tatsache, dass nach Einschätzung der Verwaltung des Jugendamtes zusätzlich ca. 30 Tagespflegepätze für die Randzeitenbetreuung benötigt werden, sind insgesamt 64 Tagespflegepersonen im Jahre 2015 notwendig. Im Folgenden wird die aktuelle Situation detailliert dargestellt: Geschlecht Es gibt annähernd die gleiche Anzahl von Mädchen und Jungen unter 3 Jahren in der Kindertagespflege. Tabelle 1 Geschlecht der U3-Tagespflegekinder Geschlecht männlich weiblich Gesamt Anzahl Abs. 39 35 74 in % 52,7 47,3 100,0 Quelle: Abt. 512, 09.2012 Altersverteilung Unter einem Jahr alt waren 12 (= 13,8 %) und über einem Jahr bis zwei Jahre 45 (51,7 %) der insgesamt 74 U3-Tagespflegekinder. 17 Kinder, das sind knapp 20 Prozent der Kinder in Kindertagespflege, sind über zwei Jahre alt. Tabelle 2 Alter der U3-Tagespflegekinder Alter Anzahl abs. bis 12 Monate 12 -24 Monate 24 - 36 Monate Gesamt in % 12 45 17 74 13,8 51,7 19,5 100,0 Quelle: Abt. 512, 09.2012 Wohnorte Die folgende Tabelle stellt die Verteilung der U3-Tagespflegekinder auf die jeweiligen Stadtteile und die Betreuungsorte dar. Während sich die Wohnorte der U3-Tages-2- pflegekinder noch relativ gleichmäßig über die Stadt verteilen, gibt es hinsichtlich der Betreuungsorte eine Ungleichverteilung. In Bliesheim gibt es im Verhältnis zu der Anzahl der Tagespflegekinder mehr Tagespflegeplätze und Liblar zu wenig. 10 (= 13,5 %) U3Tagespflegekinder werden außerhalb Erftstadts betreut. Tabelle 3 Wohnorte und Betreuungsorte der U3-Tagespflegekinder Betreuungsorte Stadtteil Wohnorte abs. Ahrem Blessem Bliesheim Borr/Sch. Dirmerzheim Erp Friesheim Gymnich/M. Herrig Kierdorf Köttingen Lechenich/K. Liblar Niederberg Außerhalb E. Gesamt abs. in % 2 3 8 3 1 1 3 10 1 5 6 17 13 1 2,7 4,1 10,8 4,1 1,4 1,4 4,1 13,5 1,4 6,8 8,1 23,0 17,6 1,4 74 100,0 in % 0 4 21 0 2 0 3 8 1 0 0 17 8 0 10 74 0,0 5,4 28,4 0,0 2,7 0,0 4,1 10,8 1,4 0,0 0,0 23,0 10,8 0,0 13,5 100,0 Quelle: Abt. 512, 09.2012 Betreuungsdauer Im Folgenden wird dargestellt, an wie vielen Wochenstunden die U3-Kinder betreut werden, sofern eine Förderung durch das Amt für Jugend, Familie und Soziales erfolgt. Aus der Statistik ist nicht ersichtlich, ob die Zeiten immer den Wünschen der Eltern der Tagespflegekinder entsprechen. Es besteht nämlich nach wie vor ein Bedarf an zusätzlicher Randzeitenbetreuung und an Zeiten, die sich verändernden Arbeitszeiten (Nacht-, Früh- und Spätdienste/Wechselschicht) anpassen. Die folgende Tabelle informiert über die Betreuungszeiten pro Woche. Tabelle 4 Betreuungszeit der U3-Tagespflegekinder Betreuungszeit pro Woche bis 5 h 6 - 10 h 11 - 15 h 16 - 20 h 21 - 25 h 26 - 29 h 31 - 35 h 36 - 40 h über 40 h Anzahl abs. in % 1 1,4 0 0,0 3 4,1 12 16,2 19 25,7 18 24,3 12 16,2 1 1,4 8 10,8 -3- Gesamt 74 100,0 Quelle: Abt. 512, 09.2012 5,5 Prozent der U3-Tagespflegekinder brauchen bis zu 15 Stunden Betreuung in der Woche. 16,2 Prozent benötigen zwischen 16 und 20 Stunden und 25,7 Prozent zwischen 21 und 25 Wochenstunden. Zwischen 26 und 29 Wochenstunden sind es 24,3 Prozent und zwischen 31 und 35 Wochenstunden 16,2 Prozent. Über 36 Stunden benötigen 12,2 Prozent der U3-Tagespflegekinder. Mehrheitlich wird die Betreuung am Morgen gewünscht. Bei unter 15 Stunden handelt es sich nicht um Tagespflege im eigentlichen Sinn sondern um Randzeitenbetreuung. Zusammenfassung Im März 2010 wurden 63 Kinder unter 3 Jahre in Kindertagespflege betreut. Aktuell sind es 74 Kinder. Diese Stichtagszählung ist aber nur eine Momentaufnahme. Sie gibt keine Auskunft darüber, wie viele Kinder im Laufe des Jahres die Tagespflege beenden (50) oder nach dem Stichtag mit der Tagespflege beginnen (15). Unterjährig werden von etwa 15 bis 20 Eltern Umbuchungen gewünscht. Situation der Kindertagespflegepersonen Geschlecht Wie die folgende Tabelle zeigt, sind in der Kindertagespflege Frauen mit über 90,0 Prozent tätig. Weitere acht Tagespflegepersonen stehen für die Übernahme der angemeldeten Kinder bereit. Tabelle 5 Geschlecht der zurzeit aktiven U3-Tagespflegepersonen Geschlecht Anzahl abs. männlich weiblich Gesamt in % 2 28 30 6,7 93,3 100,0 Quelle: Abt. 512, 09.2012 Pflegeerlaubnisse Die 30 zurzeit aktiven U3-Tagesbetreuungspersonen haben eine Pflegeerlaubnis für 97 Plätze. Im Schnitt sind es 3,3 Plätze pro Pflegepersonen. Die Anzahl der Genehmigungen kann von der max. erlaubten Zahl gleichzeitig anwesender Kinder abweichen. Tabelle 6 Anzahl der Pflegeerlaubnisse Pflegeerlaubnisse für … 1 Platz 2 Plätze 3 Plätze 4 Plätze Anzahl ges. abs. 5 3 10 4 in % 5 6 30 16 -4- 5,2 6,2 30,9 16,5 8 30 5 Plätze Gesamt 40 97 41,2 100,0 Quelle: Abt. 512, 09.2012 Wohnorte/Betreuungsorte Die überwiegende Mehrheit der Tagespflegepersonen betreut die U3-Tagespflegekinder an ihrem Wohnort. Fast ein Viertel der Tagespflegepersonen, die U3-Kinder aus Erftstadt betreuen, wohnen außerhalb Erftstadts. Bei den Erlaubnissen sind es sogar 30 Prozent. Es gibt zwei Zusammenschlüsse von Tagespflegepersonen. Tagespflegepersonen betreuen U3-Kinder im Haushalt des Kindes. Ebenfalls zwei Tabelle 7 Wohnorte der zurzeit aktiven U3-Tagespflegepersonen und Pflegeerlaubnisse Stadtteil Wohnorte abs. Ahrem Blessem Bliesheim Borr/Sch. Dirmerzheim Erp Friesheim Gymnich/M. Herrig Kierdorf Köttingen Lechenich/K. Liblar Niederberg Außerhalb E. Gesamt Pflegerlaubnisse abs. in % 0 1 5 0 1 0 1 3 1 0 0 7 4 0 7 30 0,0 3,3 16,7 0,0 3,3 0,0 3,3 10,0 3,3 0,0 0,0 23,3 13,3 0,0 23,3 100,0 in % 0 2 21 0 4 0 3 8 1 0 0 19 9 0 30 97 0,0 2,0 21,4 0,0 4,1 0,0 3,1 8,2 1,0 0,0 0,0 20,4 9,2 0,0 30,6 100,0 Quelle: Abt. 512, 09.2012 Zusammenfassung Die Auslastungsquote der Tagespflegeplätze insgesamt beträgt bei zurzeit 30 Tagespflegepersonen im U3-Bereich und 97 genehmigten Plätzen sowie 74 versorgten U3-Kindern bzw. belegten Plätzen ca. 75 Prozent. Im Schnitt werden aktuell 2,5 Kinder pro Tagespflegeperson betreut. Die eingangs gestellten Fragen können nach den o. a. Ausführungen wie folgt beantwortet werden. Zu 1) Sind genügend Tagespflegepersonen vorhanden? Rechnerisch sind zurzeit genügend Tagespflegepersonen vorhanden, wenn Mittelwerte verwendet werden. Damit aber Tagespflegekind und Tagespflegeperson zueinander passen (z.B. Zeitrahmen, Alter und Wohnort des Kindes), muss immer ein Überhang von Angeboten vorhanden sein. In Bezug auf -5- den Ausbau der Kindertagespflege bis zum Jahr 2015 muss die Frage verneint werden. Zu 1a) Wenn nein: Wird um neue Tagespflegepersonen geworben? Mit der Einstellung einer neuen pädagogischen und einer Verwaltungsfachkraft (je 1/2 Stelle lt. Stellenplan) für die Kindertagespflege wird die Werbung wieder verstärkt aufgenommen. Die Bundesregierung ist bei der seinerzeitigen Gesetzesbegründung um den Rechtsanspruch auf einen Förderplatz von einer Fachkraft für 60 Tagespflegekinder ausgegangen. Das hieße für die Endausbaustufe die Beschäftigung von 3 Ganztagskräften. Zurzeit werden zwei Teilzeitkräfte mit je 19,25 Wochenstunden eingesetzt. Die Verwaltung des Jugendamtes ist zuversichtlich, mit weniger als 3 Vollzeitstellen die Aufgabe erfüllen zu können. Zu 1b) Wenn ja: Wie wird um neue Tagespflegepersonen geworben? Bevor die Stellen absehbar besetzt werden, wird eine neue Schulung mit der VHS abgestimmt. Darüber hinaus wird in Tageszeitungen, Kitas und durch Mundpropaganda der Tagespflegepersonen selbst geworben. Zu 2) Muss, um die Akzeptanz von Tagespflege zu verbessern, die öffentliche Leistung auf einen marktüblichen Satz erhöht werden? Die Frage kann nur mit einem eindeutigen Ja beantwortet werden. Obwohl Erftstadt in einem bundesweiten Vergleich gut da steht, zeigt die Praxis, dass Tagespflegepersonen bis zu 2,-€ pro Stunde noch zusätzlich zur öffentlichen Leistung von den Eltern erwarten. Insbesondere Randzeiten sind bei der jetzigen Entlohnung überhaupt nicht attraktiv. Um diese Zeiten attraktiver zu gestalten, wäre nach Meinung der Verwaltung des Jugendamtes die öffentliche Leistung mindestens zu verdoppeln. Würde die öffentliche Leistung für Kindertagespflege in Erftstadt erhöht (vorausgesetzt, dass dann außer dem Essensgeld wie in der Kita kein weiterer Betrag von den Eltern genommen würde), ergäben sich gegenüber der heutigen Zahlung die in dieser Beispielrechnung gemachten Mehraufwendungen: bei heutiger Bezahlung von 4,55 € bei Zahlung von 5,05 € 836.063 € Landeszuschüss e 736 €/Kind Elternbeiträge ca. 105 €/montl. Rechenbeispiel bezogen auf 100 Fälle mit 35 Wochenstd. Jahresaufwand bei Zahlung von 5,55 € bei Zahlung von 6,05 € 927.938 € 1.019.813 1.111.688 € 73.600 € 73.600 € 73.600 € 73.600 € 126.000 € 126.000 € 126.000 € 126.000 € Der städtische Aufwand erhöht sich mit einer zusätzlichen Zahlung von 50 Cent pro Stunde um jeweils ca. 92.000 €. Der Anlage zu dieser Vorlage ist eine Zusammenfassung einer Expertise des Bundesverbandes für Kindertagespflege mit dem Titel „Leistungsorientierte Vergütung in der Kindertagespflege“ beigefügt. Das Institut für Bildungs- und Sozialpolitik der -6- Hochschule Koblenz (ibus) unter der Leitung von Stefan Sell und Nicole Kukula befragte in einer bundesweiten Erhebung Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Die Ergebnisse werden mit den Verhältnissen in Erftstadt verglichen. I. V. (Erner) -7-