Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
327 kB
Datum
07.11.2012
Erstellt
27.10.12, 06:09
Aktualisiert
27.10.12, 06:09
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 410/2012
Az.: -51-Bt.
Amt: - 51 BeschlAusf.: - 51- Datum: 16.10.2012
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Jugendhilfeausschuss
Betrifft:
- 20 -
Termin
07.11.2012
BM / Dezernent
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
beschließend
Stand der Kindertagespflege in Erftstadt
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 17.10.2012
Beschlussentwurf:
Der Bericht zum Stand der Kindertagespflege in Erftstadt wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
Der Jugendhilfeausschuss hat am 12.09.2012 die V 289/2012 – Versorgung der über und
unter 3-jährigen Kinder in Kindertageseinrichtungen – beraten. Im Rahmen dessen
wurden von Herrn Dr. Hille Fragen zur Tagespflege gestellt. Die Verwaltung bot an, diese
Fragen umfassender in einer Vorlage für den nächsten Jugendhilfeausschuss zu
behandeln. Folgende Fragen sind zu klären:
1)
Sind genügend Tagespflegepersonen vorhanden?
Wenn nein:
1a) Wird um neue Tagespflegepersonen geworben?
Wenn ja:
1b) Wie wird um neue Tagespflegepersonen geworben?
2) Muss, um die Akzeptanz von Tagespflege zu verbessern, die öffentliche Leistung
auf einen marktüblichen Satz erhöht werden?
Zur Beantwortung der Fragen wird Bezug genommen auf die ursprüngliche und die neue
Planungsvorlage.
Die V 356/2010 führt diesbezüglich aus:
„Langfristig
werden
53
Kindertagespflegepersonen
benötigt,
wenn
jede
Tagespflegeperson für 3 Kinder eine Pflegeerlaubnis erhält. Wenn aus bestimmten
Gründen die durchschnittliche Anzahl der Kinder pro Pflegeerlaubnis sinkt, wird eine noch
höhere Anzahl von Tagespflegepersonen benötigt.“
Es fehlten im Jahre 2010 bei seinerzeit 40 vorhandenen Tagespflegepersonen somit
weitere 13 Tagespflegepersonen. Die Planung ging von 125 unter 3jährigen
Tagespflegekindern und 35 über 3jährigen aus, die im Rahmen der Randzeiten
Bebetreuung brauchten.
Die V 289/2012 stellt fest, dass „im U3-Bereich … 24 Kita-Plätze im Jahr 2013 und 28
Plätze im Jahr 2015 fehlen. Diese werden nach Beschlusslage des Rates durch weitere
Tagespflegeplätze ausgeglichen, so dass 161 Plätze im Jahr 2015 zur Verfügung stehen
müssen. 125 waren ursprünglich geplant.“
Wiederum ausgehend von 3 Plätzen pro Tagespflegeperson und der Tatsache, dass nach
Einschätzung der Verwaltung des Jugendamtes zusätzlich ca. 30 Tagespflegepätze für
die Randzeitenbetreuung benötigt werden, sind insgesamt 64 Tagespflegepersonen im
Jahre 2015 notwendig.
Im Folgenden wird die aktuelle Situation detailliert dargestellt:
Geschlecht
Es gibt annähernd die gleiche Anzahl von Mädchen und Jungen unter 3 Jahren in der
Kindertagespflege.
Tabelle 1
Geschlecht der U3-Tagespflegekinder
Geschlecht
männlich
weiblich
Gesamt
Anzahl
Abs.
39
35
74
in %
52,7
47,3
100,0
Quelle: Abt. 512, 09.2012
Altersverteilung
Unter einem Jahr alt waren 12 (= 13,8 %) und über einem Jahr bis zwei Jahre 45 (51,7 %)
der insgesamt 74 U3-Tagespflegekinder. 17 Kinder, das sind knapp 20 Prozent der Kinder
in Kindertagespflege, sind über zwei Jahre alt.
Tabelle 2
Alter der U3-Tagespflegekinder
Alter
Anzahl
abs.
bis 12 Monate
12 -24 Monate
24 - 36 Monate
Gesamt
in %
12
45
17
74
13,8
51,7
19,5
100,0
Quelle: Abt. 512, 09.2012
Wohnorte
Die folgende Tabelle stellt die Verteilung der U3-Tagespflegekinder auf die jeweiligen
Stadtteile und die Betreuungsorte dar. Während sich die Wohnorte der U3-Tages-2-
pflegekinder noch relativ gleichmäßig über die Stadt verteilen, gibt es hinsichtlich der
Betreuungsorte eine Ungleichverteilung. In Bliesheim gibt es im Verhältnis zu der Anzahl
der Tagespflegekinder mehr Tagespflegeplätze und Liblar zu wenig. 10 (= 13,5 %) U3Tagespflegekinder werden außerhalb Erftstadts betreut.
Tabelle 3
Wohnorte und Betreuungsorte der U3-Tagespflegekinder
Betreuungsorte
Stadtteil
Wohnorte
abs.
Ahrem
Blessem
Bliesheim
Borr/Sch.
Dirmerzheim
Erp
Friesheim
Gymnich/M.
Herrig
Kierdorf
Köttingen
Lechenich/K.
Liblar
Niederberg
Außerhalb E.
Gesamt
abs.
in %
2
3
8
3
1
1
3
10
1
5
6
17
13
1
2,7
4,1
10,8
4,1
1,4
1,4
4,1
13,5
1,4
6,8
8,1
23,0
17,6
1,4
74
100,0
in %
0
4
21
0
2
0
3
8
1
0
0
17
8
0
10
74
0,0
5,4
28,4
0,0
2,7
0,0
4,1
10,8
1,4
0,0
0,0
23,0
10,8
0,0
13,5
100,0
Quelle: Abt. 512, 09.2012
Betreuungsdauer
Im Folgenden wird dargestellt, an wie vielen Wochenstunden die U3-Kinder betreut
werden, sofern eine Förderung durch das Amt für Jugend, Familie und Soziales erfolgt.
Aus der Statistik ist nicht ersichtlich, ob die Zeiten immer den Wünschen der Eltern der
Tagespflegekinder entsprechen. Es besteht nämlich nach wie vor ein Bedarf an
zusätzlicher Randzeitenbetreuung und an Zeiten, die sich verändernden Arbeitszeiten
(Nacht-, Früh- und Spätdienste/Wechselschicht) anpassen. Die folgende Tabelle
informiert über die Betreuungszeiten pro Woche.
Tabelle 4
Betreuungszeit der U3-Tagespflegekinder
Betreuungszeit
pro Woche
bis 5 h
6 - 10 h
11 - 15 h
16 - 20 h
21 - 25 h
26 - 29 h
31 - 35 h
36 - 40 h
über 40 h
Anzahl
abs.
in %
1
1,4
0
0,0
3
4,1
12
16,2
19
25,7
18
24,3
12
16,2
1
1,4
8
10,8
-3-
Gesamt
74
100,0
Quelle: Abt. 512, 09.2012
5,5 Prozent der U3-Tagespflegekinder brauchen bis zu 15 Stunden Betreuung in der
Woche. 16,2 Prozent benötigen zwischen 16 und 20 Stunden und 25,7 Prozent zwischen
21 und 25 Wochenstunden. Zwischen 26 und 29 Wochenstunden sind es 24,3 Prozent
und zwischen 31 und 35 Wochenstunden 16,2 Prozent. Über 36 Stunden benötigen 12,2
Prozent der U3-Tagespflegekinder. Mehrheitlich wird die Betreuung am Morgen
gewünscht.
Bei unter 15 Stunden handelt es sich nicht um Tagespflege im eigentlichen Sinn sondern
um Randzeitenbetreuung.
Zusammenfassung
Im März 2010 wurden 63 Kinder unter 3 Jahre in Kindertagespflege betreut. Aktuell sind
es 74 Kinder. Diese Stichtagszählung ist aber nur eine Momentaufnahme. Sie gibt keine
Auskunft darüber, wie viele Kinder im Laufe des Jahres die Tagespflege beenden (50)
oder nach dem Stichtag mit der Tagespflege beginnen (15). Unterjährig werden von etwa
15 bis 20 Eltern Umbuchungen gewünscht.
Situation der Kindertagespflegepersonen
Geschlecht
Wie die folgende Tabelle zeigt, sind in der Kindertagespflege Frauen mit über 90,0
Prozent tätig. Weitere acht Tagespflegepersonen stehen für die Übernahme der
angemeldeten Kinder bereit.
Tabelle 5
Geschlecht der zurzeit aktiven U3-Tagespflegepersonen
Geschlecht
Anzahl
abs.
männlich
weiblich
Gesamt
in %
2
28
30
6,7
93,3
100,0
Quelle: Abt. 512, 09.2012
Pflegeerlaubnisse
Die 30 zurzeit aktiven U3-Tagesbetreuungspersonen haben eine Pflegeerlaubnis für 97
Plätze. Im Schnitt sind es 3,3 Plätze pro Pflegepersonen. Die Anzahl der Genehmigungen
kann von der max. erlaubten Zahl gleichzeitig anwesender Kinder abweichen.
Tabelle 6
Anzahl der Pflegeerlaubnisse
Pflegeerlaubnisse
für …
1 Platz
2 Plätze
3 Plätze
4 Plätze
Anzahl
ges.
abs.
5
3
10
4
in %
5
6
30
16
-4-
5,2
6,2
30,9
16,5
8
30
5 Plätze
Gesamt
40
97
41,2
100,0
Quelle: Abt. 512, 09.2012
Wohnorte/Betreuungsorte
Die überwiegende Mehrheit der Tagespflegepersonen betreut die U3-Tagespflegekinder
an ihrem Wohnort. Fast ein Viertel der Tagespflegepersonen, die U3-Kinder aus Erftstadt
betreuen, wohnen außerhalb Erftstadts. Bei den Erlaubnissen sind es sogar 30 Prozent.
Es gibt zwei Zusammenschlüsse von Tagespflegepersonen.
Tagespflegepersonen betreuen U3-Kinder im Haushalt des Kindes.
Ebenfalls
zwei
Tabelle 7
Wohnorte der zurzeit aktiven U3-Tagespflegepersonen und Pflegeerlaubnisse
Stadtteil
Wohnorte
abs.
Ahrem
Blessem
Bliesheim
Borr/Sch.
Dirmerzheim
Erp
Friesheim
Gymnich/M.
Herrig
Kierdorf
Köttingen
Lechenich/K.
Liblar
Niederberg
Außerhalb E.
Gesamt
Pflegerlaubnisse
abs.
in %
0
1
5
0
1
0
1
3
1
0
0
7
4
0
7
30
0,0
3,3
16,7
0,0
3,3
0,0
3,3
10,0
3,3
0,0
0,0
23,3
13,3
0,0
23,3
100,0
in %
0
2
21
0
4
0
3
8
1
0
0
19
9
0
30
97
0,0
2,0
21,4
0,0
4,1
0,0
3,1
8,2
1,0
0,0
0,0
20,4
9,2
0,0
30,6
100,0
Quelle: Abt. 512, 09.2012
Zusammenfassung
Die Auslastungsquote der Tagespflegeplätze insgesamt beträgt bei zurzeit 30
Tagespflegepersonen im U3-Bereich und 97 genehmigten Plätzen sowie 74 versorgten
U3-Kindern bzw. belegten Plätzen ca. 75 Prozent. Im Schnitt werden aktuell 2,5 Kinder
pro Tagespflegeperson betreut.
Die eingangs gestellten Fragen können nach den o. a. Ausführungen wie folgt
beantwortet werden.
Zu 1)
Sind genügend Tagespflegepersonen vorhanden?
Rechnerisch sind zurzeit genügend Tagespflegepersonen vorhanden, wenn
Mittelwerte verwendet werden. Damit aber Tagespflegekind und
Tagespflegeperson zueinander passen (z.B. Zeitrahmen, Alter und Wohnort des
Kindes), muss immer ein Überhang von Angeboten vorhanden sein. In Bezug auf
-5-
den Ausbau der Kindertagespflege bis zum Jahr 2015 muss die Frage verneint
werden.
Zu 1a) Wenn nein: Wird um neue Tagespflegepersonen geworben?
Mit der Einstellung einer neuen pädagogischen und einer Verwaltungsfachkraft
(je 1/2 Stelle lt. Stellenplan) für die Kindertagespflege wird die Werbung wieder
verstärkt aufgenommen. Die Bundesregierung ist bei der seinerzeitigen
Gesetzesbegründung um den Rechtsanspruch auf einen Förderplatz von einer
Fachkraft für 60 Tagespflegekinder ausgegangen. Das hieße für die
Endausbaustufe die Beschäftigung von 3 Ganztagskräften. Zurzeit werden zwei
Teilzeitkräfte mit je 19,25 Wochenstunden eingesetzt. Die Verwaltung des
Jugendamtes ist zuversichtlich, mit weniger als 3 Vollzeitstellen die Aufgabe
erfüllen zu können.
Zu 1b) Wenn ja: Wie wird um neue Tagespflegepersonen geworben?
Bevor die Stellen absehbar besetzt werden, wird eine neue Schulung mit der VHS
abgestimmt. Darüber hinaus wird in Tageszeitungen, Kitas und durch
Mundpropaganda der Tagespflegepersonen selbst geworben.
Zu 2) Muss, um die Akzeptanz von Tagespflege zu verbessern, die öffentliche Leistung
auf einen marktüblichen Satz erhöht werden?
Die Frage kann nur mit einem eindeutigen Ja beantwortet werden. Obwohl
Erftstadt in einem bundesweiten Vergleich gut da steht, zeigt die Praxis, dass
Tagespflegepersonen bis zu 2,-€ pro Stunde noch zusätzlich zur öffentlichen
Leistung von den Eltern erwarten. Insbesondere Randzeiten sind bei der jetzigen
Entlohnung überhaupt nicht attraktiv. Um diese Zeiten attraktiver zu gestalten,
wäre nach Meinung der Verwaltung des Jugendamtes die öffentliche Leistung
mindestens zu verdoppeln.
Würde die öffentliche Leistung für Kindertagespflege in Erftstadt erhöht
(vorausgesetzt, dass dann außer dem Essensgeld wie in der Kita kein weiterer
Betrag von den Eltern genommen würde), ergäben sich gegenüber der heutigen
Zahlung die in dieser Beispielrechnung gemachten Mehraufwendungen:
bei heutiger
Bezahlung
von 4,55 €
bei Zahlung
von 5,05 €
836.063 €
Landeszuschüss
e 736 €/Kind
Elternbeiträge
ca. 105 €/montl.
Rechenbeispiel
bezogen auf 100
Fälle mit 35
Wochenstd.
Jahresaufwand
bei Zahlung
von 5,55 €
bei Zahlung
von 6,05 €
927.938 €
1.019.813
1.111.688 €
73.600 €
73.600 €
73.600 €
73.600 €
126.000 €
126.000 €
126.000 €
126.000 €
Der städtische Aufwand erhöht sich mit einer zusätzlichen Zahlung von 50 Cent pro
Stunde um jeweils ca. 92.000 €.
Der Anlage zu dieser Vorlage ist eine Zusammenfassung einer Expertise des
Bundesverbandes für Kindertagespflege mit dem Titel „Leistungsorientierte Vergütung in
der Kindertagespflege“ beigefügt. Das Institut für Bildungs- und Sozialpolitik der
-6-
Hochschule Koblenz (ibus) unter der Leitung von Stefan Sell und Nicole Kukula befragte
in einer bundesweiten Erhebung Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Die Ergebnisse
werden mit den Verhältnissen in Erftstadt verglichen.
I. V.
(Erner)
-7-