Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
227 kB
Datum
07.11.2012
Erstellt
27.10.12, 06:09
Aktualisiert
27.10.12, 06:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Ziel der Expertise:
Wie vergütet man Tagespflegepersonen leistungsorientiert?
Welches Potential hat die Kindertagespflege?
Laut Kifög-Bericht wünschen sich 14 Prozent der Eltern eine Betreuung in der Kindertagespflege. Weitere 34 Prozent sehen in der Kindertagespflege ein gleichrangiges Angebot zu einer Kita-Betreuung.
Überblick der Ergebnisse auf Bundesebene im Vergleich zu Erftstadt
Im Rahmen der bundesweiten Erhebung konnten 425 Umfragen durchgeführt werden,
hierunter waren Träger der öffentlichen Jugendhilfe aus 359 Kreisen und kreisfreien
Städten sowie aus 66 Gemeinden in weiteren 14 Kreisen. Im Folgenden wird hier aus
Vereinfachungsgründen von Kommunen gesprochen. Aus den Ergebnissen der Gemeindeumfragen wurden Kreiswerte gebildet. Dies entspricht einer (kreisbezogenen)
Beteiligungsquote von 86,7 Prozent. Die Erhebung fand in Form einer telefonischen Umfrage statt. Die Ergebnisse sind anonymisiert und werden nur in Form von Landesdurchschnittswerten angegeben. Die Stundensätze wurden jeweils mit der Anzahl der in der
Kommune betreuten Kinder in der Kindertagespflege gewichtet.
Hauptaspekt 1 – Struktur und Höhe der laufenden Geldleistung
Die laufenden Geldleistungen werden in Pauschalen oder stundengenauer Abrechnung
ausgezahlt. Ein Zusammenhang zwischen der Höhe der laufenden Geldleistungen und
der Betreuungsquote konnte auf Bundesebene nicht nachgewiesen werden.
Der gewährte Stundensatz variiert erheblich zwischen den Bundesländern und
liegt für eine Tagespflegeperson mit mindestens einer 160-StundenQualifizierung im bundesweiten, gewichteten Durchschnitt bei 3,55 € je Kind im
U3-Bereich und bei 3,50 € je Stunde und Kind für eine Betreuung eines Kindes
über drei Jahren.
In Erftstadt wird stundenweise abgerechnet. Zurzeit beträgt der Stundensatz 4,55 €.
55 Prozent der Kommunen staffeln die laufenden Geldleistungen nach unterschiedlichen Kriterien wie Qualifikation der Tagespflegeperson, Alter des Kindes
oder Betreuungsort.
Eine derartige Staffelung wird in Erftstadt nicht praktiziert.
Hauptaspekt 2 – Sonderzeiten Sonderregelungen
58 Prozent der Kommunen übernehmen keine Kosten für die Grundqualifikation
oder Weiterbildung der Tagespflegeperson.
In Erftstadt werden 50 Prozent der Kosten nach Ende des Qualifikationskurses und Aufnahme des ersten Kindes erstattet.
In der Hälfte der Kommunen wird eine Betreuung zu Randzeiten, über Nacht oder
die Eingewöhnungszeit nicht vergütet.
Erftstadt vergütet die Randzeiten, Betreuung über Nacht und die Eingewöhnungszeit. Randzeiten- und über Nachtbetreuung sind aber bei den Pflegepersonen nicht beliebt.
Die Betreuung eines Kindes mit einem erhöhten Förderbedarf und/oder Pflegeaufwand (behindertes Kind) wird in 79 Prozent der Kommunen nicht (höher) vergütet.
So auch in Erftstadt – die Verwaltung des Jugendamtes hatte im Zuge der
inklusiven Planung vorgeschlagen, analog zur Kindergartenbezuschussung
des Landes den 3,5fachen Satz zu zahlen.
Hauptaspekt 3 – Sozialversicherungsleistungen
Die Beiträge zur Unfallversicherung werden von (fast) allen Kommunen zu 100 Prozent
erstattet.
77 Prozent der Kommunen erstatten die Hälfte der nachgewiesenen Beiträge zu
einer angemessenen Kranken- und Pflegeversicherung.
Dies ist in Erftstadt auch der Fall. Die Unfallversicherung wird zu 100 Prozent und die Kranken- und Pflegeversicherung zu 50 Prozent erstattet.
Die Beiträge zu einer angemessenen Alterssicherung werden in 50 Prozent der
Kommunen hälftig erstattet, weitere 40 Prozent der Kommunen beschränken diese Erstattung auf einen bestimmten Maximalbeitrag.
In Erftstadt werden 50 Prozent der angemessenen Alterssicherung erstattet.
Hauptaspekt 4 – Vergleich Kitabeitrag
Die meisten Kommunen erheben einen einkommensabhängigen oder pauschalen Elternbeitrag, der in einigen Fällen nach der Anzahl der Kinder im Haushalt und/oder dem
Alter des Kindes gestaffelt ist.
In 65 Prozent der Kommunen ist dieser Elternbeitrag vergleichbar mit dem Beitrag für eine Kita-Betreuung.
Dies trifft für Erftstadt ebenfalls zu.
In 67 Prozent der Kommunen werden die Geschwister bei der Berechnung des
Elternbeitrages durch Ermäßigungen in unterschiedlicher Form berücksichtigt.
Dies trifft für Erftstadt ebenfalls zu.
65 Prozent der Kommunen geben keine konkreten Vorgaben bezüglich des Essensgeldes vor, hier wird die Erhebung und die Höhe des Essensgeldes individuell zwischen der Tagespflegeperson und den Eltern vereinbart.
So auch in Erftstadt.
Hauptaspekt 5 – Fehlzeitenregelung
Die Strukturen und Ansprüche der Übernahme der Fehlzeiten sind in den Kommunen
sehr unterschiedlich geregelt. In 12,6 Prozent der Kommunen besteht kein Anspruch auf
Fortzahlung der laufenden Geldleistungen. Hier werden nur tatsächliche Betreuungszeiten vergütet.
Im Durchschnitt werden 20 Fehltage der Tagespflegepersonen im Jahr bezahlt.
In Erftstadt wird bei allen Unterbrechungen von bis zu 21 Kalendertagen
fortgezahlt. Dieser Anspruch entsteht 3 Monate nach Beginn der Tagespflege.
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Die Fehlzeiten der Kinder werden in 35 Prozent der Kommunen durchgängig
übernommen.
In Erftstadt wird bei allen Unterbrechungen von bis zu 21 Kalendertagen
fortgezahlt. Dieser Anspruch entsteht 3 Monate nach Beginn der Tagespflege.
In der Expertise wurde auch nach den Wünschen der Tagespflegepersonen gefragt. Die
Ergebnisse gelten wie o. a. für Deutschland. Nach Einschätzung unserer Fachkräfte in
der Kindertagespflege haben sie auch für Erftstadt Gültigkeit.
Wünsche der Tagespflegepersonen
21,7 Prozent der Tagespflegepersonen wünschen sich eine kinderzahlunabhängige Vergütung. – trifft auch für Erftstadt zu –
50,6 Prozent gaben an, als Tagespflegeperson lieber durch die Kommunen fest
angestellt zu werden. – trifft auch für Erftstadt zu –
Nahezu alle Tagespflegepersonen (94,8 %) sahen ihre Tätigkeit als berufliche
Tätigkeit an. – trifft auch für Erftstadt zu –
40 Prozent von ihnen arbeiten nach eigenen Angaben auch über 40 Stunden in
der Woche. – trifft in Erftstadt für Tagespflegepersonen zu, die außerhalb ihrer Wohnung Kinder betreuen –
Sehr besorgniserregend ist die Aussage vieler Tagespflegepersonen, sich nicht
vorstellen zu können, langfristig in der Kindertagespflege tätig zu sein, wenn sich
die Rahmenbedingungen (17,8 %) nicht ändern und/oder die Vergütung nicht erhöht wird (23,7 %). Viele Berichte aus der Praxis bestätigen dies.
– trifft in Erftstadt ebenfalls für einige Tagespflegepersonen zu –
Am häufigsten wurde als Basis der Vergütung der Wunsch nach einer Anlehnung
an den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (38,6 Prozent) genannt.
In Erftstadt geht die Steigerung des Stundensatzes mit der Tarifsteigerung
einher..
Fazit der Expertise
Die Ergebnisse der Vollerhebung haben gezeigt, dass die Kindertagespflege ein sehr
heterogenes Arbeitsfeld mit unterschiedlichen Rahmenbedingungen ist, aber gleichzeitig
auch ein Arbeitsfeld, in dem viel Potential steckt. Was in diesem Bereich aber nach wie
vor fehlt, sind klare Richtlinien und Orientierungswerte. Hierfür müssen die Kommunen
allerdings vor allem an einer „leistungsorientierten“ Vergütung anknüpfen. Eine leistungsorientierte Vergütung ist in vielen Kommunen noch nicht gegeben.
Erkennbare Defizite bestehen laut Expertise (im Vergleich zu Erftstadt) vor allem in folgenden Punkten:
a. Die Höhe der Bezahlung der Förderleistungen ist oft nicht ausreichend.
Sachkosten werden nicht immer ausreichend vergütet.
b. Im Vergleich zu angestellten Erzieher/innen in Kita und Krippe wird oft keine leistungsorientierte Bezahlung gewährleistet.
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c. Tagespflegepersonen übernehmen nicht nur Erziehungs- und Bildungsfunktionen
wie auch die Betreuung und Förderung der ihnen anvertrauten Kinder, sondern
zusätzlich auch die Leitungs- und Organisationsfunktion für ihren „Betrieb“. Dieser Aspekt muss auch verstärkt bei der Frage nach einer „leistungsorientierten
Vergütung“ berücksichtigt werden.
d. Von der Tätigkeit in der Kindertagespflege ist oft kein Einkommen möglich, das
die Existenz sichert.
e. Betreuung in Ergänzungszeiten, Übernachtungs- und Eingewöhnungszeiten werden in vielen Fällen nicht oder nicht leistungsorientiert bezahlt.
f. Qualifizierung und Weiterbildung werden in vielen Fällen nicht ausreichend oder
gar nicht gefördert.
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