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Beschlussvorlage (Einspruch des StV Martin Krupp gegen die Niederschrift des Jugendhilfeausschusses vom 12.09.2012 )

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
90 kB
Datum
07.11.2012
Erstellt
27.10.12, 06:09
Aktualisiert
27.10.12, 06:09
Beschlussvorlage (Einspruch des StV Martin Krupp gegen die Niederschrift des Jugendhilfeausschusses vom 12.09.2012	) Beschlussvorlage (Einspruch des StV Martin Krupp gegen die Niederschrift des Jugendhilfeausschusses vom 12.09.2012	)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 411/2012 Az.: 51 Amt: - 51 BeschlAusf.: - 51 Datum: 17.10.2012 Amtsleiter RPA - 20 - Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Betrifft: Termin 07.11.2012 BM / Dezernent Datum Freigabe -100- Bemerkungen beschließend Einspruch des StV Martin Krupp gegen die Niederschrift des Jugendhilfeausschusses vom 12.09.2012 Finanzielle Auswirkungen: Keine. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 16.10.2012 Zu TOP 11 der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 12.09.2012 („Antrag bzgl. Erstellung eines Berichts über die Lebenssituation von Familien“ - V 333/2012) wurde wie folgt protokolliert: Die SPD-Fraktion wird von diversen Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses gebeten, den Antrag zurück zu nehmen und in spezifischere Fragestellungen umzuwandeln. StV Krupp zieht den Antrag zurück. Einstimmig, 0 Enthaltung(en) StV Martin Krupp hat per E-Mail vom 16.10.2012 form- und fristgerecht eine Einwendung gegen die Richtigkeit der Niederschrift an dieser Stelle erhoben (siehe Anlage). Einwendungen gegen die Richtigkeit einer Niederschrift können gemäß Geschäftsordnung des Rates innerhalb von 5 Tagen nach Zugang der Niederschrift schriftlich oder zu Protokoll beim Bürgermeister erhoben werden; gehen bis zu diesem Zeitpunkt keine Einwendungen ein, so gilt die Niederschrift als genehmigt. Liegt eine Einwendung vor, kann die Niederschrift nur durch Beschluss des betroffenen Ausschusses geändert bzw. ergänzt werden. Die Änderung oder Ergänzung erfolgt durch neue Beschlussfassung in der nächsten Sitzung des jeweiligen Ausschusses. In Vertretung (Erner) -2-