Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
90 kB
Datum
07.11.2012
Erstellt
27.10.12, 06:09
Aktualisiert
27.10.12, 06:09
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 411/2012
Az.: 51
Amt: - 51 BeschlAusf.: - 51 Datum: 17.10.2012
Amtsleiter
RPA
- 20 -
Beratungsfolge
Jugendhilfeausschuss
Betrifft:
Termin
07.11.2012
BM / Dezernent
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
beschließend
Einspruch des StV Martin Krupp gegen die Niederschrift des Jugendhilfeausschusses vom 12.09.2012
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 16.10.2012
Zu TOP 11 der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 12.09.2012 („Antrag bzgl. Erstellung eines Berichts über die Lebenssituation von Familien“ - V 333/2012) wurde wie folgt protokolliert:
Die SPD-Fraktion wird von diversen Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses gebeten,
den Antrag zurück zu nehmen und in spezifischere Fragestellungen umzuwandeln.
StV Krupp zieht den Antrag zurück.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
StV Martin Krupp hat per E-Mail vom 16.10.2012 form- und fristgerecht eine Einwendung gegen
die Richtigkeit der Niederschrift an dieser Stelle erhoben (siehe Anlage).
Einwendungen gegen die Richtigkeit einer Niederschrift können gemäß Geschäftsordnung des
Rates innerhalb von 5 Tagen nach Zugang der Niederschrift schriftlich oder zu Protokoll beim
Bürgermeister erhoben werden; gehen bis zu diesem Zeitpunkt keine Einwendungen ein, so gilt
die Niederschrift als genehmigt.
Liegt eine Einwendung vor, kann die Niederschrift nur durch Beschluss des betroffenen Ausschusses geändert bzw. ergänzt werden. Die Änderung oder Ergänzung erfolgt durch neue Beschlussfassung in der nächsten Sitzung des jeweiligen Ausschusses.
In Vertretung
(Erner)
-2-