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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 552-IX)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
287 kB
Datum
28.06.2011
Erstellt
21.06.11, 18:05
Aktualisiert
21.06.11, 18:05
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 552-IX) Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 552-IX)

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Inhalt der Datei

In der Veränderung liegt die Chance die Zukunft zu gestalten Gemeinsamer Antrag der im Rat der Stadt Bad Münstereifel vertretenen Fraktionen zu städtebaulichen Neuausrichtung der nördlichen Vorstadt Ausgangssituation: Im Bereich der nördlichen Vorstadt von Bad Münstereifel zeichnen sich durch die geplante Errichtung von Spielhallen in einer Größenordnung von deutlich über 1000 m² Entwicklungen ab, die mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung nicht in Einklang zu bringen sind. Diese Entwicklung würde sich in einer Zeit vollziehen, in der die allgemeine Entwicklung unserer Stadt durchaus auch mit Sorge zu betrachten ist. Alle im Rat vertretenen Fraktionen sehen hier einen unmittelbaren Handlungsbedarf und haben sich unter Wahrnehmung einer gemeinsamen politischen Verantwortung entschlossen, über Parteigrenzen hinweg Überlegungen für die weitere städtebauliche Entwicklung unserer Stadt zu erarbeiten. Die Stadt Bad Münstereifel benötigt einen sog. „roten Faden“, ein zukunftsfähiges Konzept der städtebaulichen Gesamtentwicklung, dass die bisherige teilbereichsbezogene Bebauungsplanung ersetzt. Alle im Rat der Stadt Bad Münstereifel vertretenen Fraktionen beabsichtigen daher gemeinsam Überlegungen zu einem Stadtentwicklungskonzept zu erarbeiten, dass in definierten Bausteinen Entwicklungsperspektiven für die jeweiligen Teilräume der Innenstadt von Bad Münstereifel aufzeigen wird. Die aktuellen Entwicklungen in der nördlichen Vorstadt zwingen dazu, diesen Bereich vorrangig zu betrachten und hier zeitnah, auch im Interesse der Eigentümer, zu Entwicklungsperspektiven zu kommen, die einerseits integraler Bestandteil einer städtebaulichen Gesamtentwicklung sind, die aber andererseits auch Investitionssicherheit für betroffene Grundstückseigentümer bieten. Antrag: Vor diesem Hintergrund stellen die im Rat der Stadt Bad Münstereifel vertretenen Fraktionen den folgenden Antrag: 1. Im Bereich der nördlichen Vorstadt ist ein zeitnah neuer Bebauungsplan aufzustellen, der zusammenfassend die planungsrechtliche Grundlage für die weitere Entwicklung dieses Bereiches darstellt und den „Flickenteppich“ des bisherigen Planungsrechtes ersetzt. Das Plangebiet sollte in etwa einen Bereich umfassen, der im Norden die ehemaligen Firma Hettner und im Süden den bestehenden Discounter, beidseitig der Bundesstraße umfasst (ggf. auch nur bis zum Getränkemarkt Zweiffel und zum Eifel-Autocenter). 2. Im Bereich zwischen den ehemaligen Opel-Autohaus und dem Getränkemarkt Zweiffel sind die planungsrechtlichen Voraussetzungen auch für die Zulässigkeit von Großflächigem Einzelhandel -Nahversorgung- (über eine Sortimentsfestlegung müsste noch diskutiert werden) zu schaffen. Dies schließt auch eine Anpassung des EZH-Konzeptes der Stadt Bad Münstereifel und eine entsprechende Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln und der IHK-Aachen mit ein. 3. Die konzeptionellen Überlegungen für die nördliche Vorstadt sollen auch einen ggf. erforderlichen neuen Standort für die Printenbäckerei Portz beinhalten. Hier ist an einen Produktionsbetrieb mit Verkauf und kleiner Gastronomie gedacht. Bei diesem Thema ist zu prüfen, inwieweit sich Synergien und Kooperationen ergeben könnten, zwischen der Produktion von Printen und dem Stephinsky-Kräuterlikör der Firma Zweiffel. Hier ist auch zu diskutieren, ob diese Nutzungen nicht als „Event-Produktionen“ mit Bad Münstereifeler Alleinstellungsmerkmal in die historische Altstadt gehören. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der Überlegungen zur städtebaulichen Neuausrichtung der Innenstadt, wie sie im Stadtentwicklungskonzept der Fraktionen formuliert und angedacht sind. 4. Im Bereich der Hettner Hallen soll die planungsrechtliche Grundlage für eine gewerbliche Nutzung geschaffen werden, die u.a. auch die Möglichkeit eröffnet, einen Produktionsstandort für Holzenergie (Energiehof) -Hackschnitzel- zu betreiben. Dieser Bereich könnte damit auch im Zusammenhang mit dem Thema Holzvergasung Bedeutung erlangen. (Hier wäre m.E. auch zu diskutieren, ob man mit dieser tollen Halle nicht auch in Richtung Tourismus -Eventhalle o.ä.-mehr machen kann?) 5. Im Bereich des Gebäudes Schumacher soll die zukünftige planungsrechtliche Grundlage auch Räume für freie Berufe ermöglichen, die nicht dem medizinischen Bereich zuzuordnen sind. Hier können auch Spielhallen als ausnahmsweise zulässige Nutzung, bis zu einer definierten Flächenobergrenze, zulässig bleiben. 6. Der städtische Bauhof ist in die Überlegungen zu einer städtebaulichen Neuordnung des Plangebietes mit einzubeziehen. Das städtische Grundstück soll Teil der Neunutzungen werden und der Bauhof ist entsprechend zu verlagern. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass sich dies finanziell positiv für die Stadt Bad Münstereifel darstellen lässt. Zeitliche Perspektive: Die beschriebe städtebauliche Neuausrichtung der nördlichen Vorstadt führt derzeit auch dazu, dass beabsichtigte Investitionen nicht getätigt werden können und den Grundstückeigentümern bis zu einer neuen planungsrechtlichen Grundlage Kosten, teilweise in erheblichen Umfang, entstehen. Die Verwaltung wird daher beauftragt, sehr zeitnah die Inhalte dieses Antrages zur Umsetzung zu bringen. Die Sommerpause sollte vor diesem Hintergrund zu Abstimmungen mit der Bezirksregierung Köln und der IHK-Aachen genutzt werden, um dann zur ersten Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses nach der Sommerpause einen Bebauungsplanentwurf und ggf. einen Entwurf zur Änderung des FNP in die Beratung einbringen zu können, als Grundlage für die Beteiligungsschritte nach §§ 3(1) und 4(1) BauGB. Gegen Ende dieses Jahres 2011 sollten dann die Voraussetzungen gegeben sein, um erste Baugenehmigung auf Grundlage des § 33 BauGB „Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung“ erteilen zu können. gez. gez. gez. gez. gez. Harald Krauß Anton Schmitz Heinz Schmitz Edmund Daniel Georg Borsch CDU Fraktion SPD-Fraktion FDP-Fraktion UWV-Fraktion Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen