Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
287 kB
Datum
28.06.2011
Erstellt
21.06.11, 18:05
Aktualisiert
21.06.11, 18:05
Stichworte
Inhalt der Datei
In der Veränderung liegt die Chance die Zukunft zu gestalten
Gemeinsamer Antrag der im Rat der Stadt Bad Münstereifel vertretenen Fraktionen zu
städtebaulichen Neuausrichtung der nördlichen Vorstadt
Ausgangssituation:
Im Bereich der nördlichen Vorstadt von Bad Münstereifel zeichnen sich durch die geplante Errichtung
von Spielhallen in einer Größenordnung von deutlich über 1000 m² Entwicklungen ab, die mit einer
geordneten städtebaulichen Entwicklung nicht in Einklang zu bringen sind. Diese Entwicklung würde
sich in einer Zeit vollziehen, in der die allgemeine Entwicklung unserer Stadt durchaus auch mit Sorge
zu betrachten ist.
Alle im Rat vertretenen Fraktionen sehen hier einen unmittelbaren Handlungsbedarf und haben sich
unter Wahrnehmung einer gemeinsamen politischen Verantwortung entschlossen, über
Parteigrenzen hinweg Überlegungen für die weitere städtebauliche Entwicklung unserer Stadt zu
erarbeiten. Die Stadt Bad Münstereifel benötigt einen sog. „roten Faden“, ein zukunftsfähiges
Konzept der städtebaulichen Gesamtentwicklung, dass die bisherige teilbereichsbezogene
Bebauungsplanung ersetzt.
Alle im Rat der Stadt Bad Münstereifel vertretenen Fraktionen beabsichtigen daher gemeinsam
Überlegungen zu einem Stadtentwicklungskonzept zu erarbeiten, dass in definierten Bausteinen
Entwicklungsperspektiven für die jeweiligen Teilräume der Innenstadt von Bad Münstereifel
aufzeigen wird.
Die aktuellen Entwicklungen in der nördlichen Vorstadt zwingen dazu, diesen Bereich vorrangig zu
betrachten und hier zeitnah, auch im Interesse der Eigentümer, zu Entwicklungsperspektiven zu
kommen, die einerseits integraler Bestandteil einer städtebaulichen Gesamtentwicklung sind, die
aber andererseits auch Investitionssicherheit für betroffene Grundstückseigentümer bieten.
Antrag:
Vor diesem Hintergrund stellen die im Rat der Stadt Bad Münstereifel vertretenen Fraktionen den
folgenden Antrag:
1. Im Bereich der nördlichen Vorstadt ist ein zeitnah neuer Bebauungsplan aufzustellen, der
zusammenfassend die planungsrechtliche Grundlage für die weitere Entwicklung dieses
Bereiches darstellt und den „Flickenteppich“ des bisherigen Planungsrechtes ersetzt. Das
Plangebiet sollte in etwa einen Bereich umfassen, der im Norden die ehemaligen Firma
Hettner und im Süden den bestehenden Discounter, beidseitig der Bundesstraße umfasst
(ggf. auch nur bis zum Getränkemarkt Zweiffel und zum Eifel-Autocenter).
2. Im Bereich zwischen den ehemaligen Opel-Autohaus und dem Getränkemarkt Zweiffel sind
die planungsrechtlichen Voraussetzungen auch für die Zulässigkeit von Großflächigem
Einzelhandel -Nahversorgung- (über eine Sortimentsfestlegung müsste noch diskutiert
werden) zu schaffen. Dies schließt auch eine Anpassung des EZH-Konzeptes der Stadt Bad
Münstereifel und eine entsprechende Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln und der
IHK-Aachen mit ein.
3. Die konzeptionellen Überlegungen für die nördliche Vorstadt sollen auch einen ggf.
erforderlichen neuen Standort für die Printenbäckerei Portz beinhalten. Hier ist an einen
Produktionsbetrieb mit Verkauf und kleiner Gastronomie gedacht. Bei diesem Thema ist zu
prüfen, inwieweit sich Synergien und Kooperationen ergeben könnten, zwischen der
Produktion von Printen und dem Stephinsky-Kräuterlikör der Firma Zweiffel. Hier ist auch zu
diskutieren, ob diese Nutzungen nicht als „Event-Produktionen“ mit Bad Münstereifeler
Alleinstellungsmerkmal in die historische Altstadt gehören. Dies gilt insbesondere vor dem
Hintergrund der Überlegungen zur städtebaulichen Neuausrichtung der Innenstadt, wie sie
im Stadtentwicklungskonzept der Fraktionen formuliert und angedacht sind.
4. Im Bereich der Hettner Hallen soll die planungsrechtliche Grundlage für eine gewerbliche
Nutzung geschaffen werden, die u.a. auch die Möglichkeit eröffnet, einen
Produktionsstandort für Holzenergie (Energiehof) -Hackschnitzel- zu betreiben. Dieser
Bereich könnte damit auch im Zusammenhang mit dem Thema Holzvergasung Bedeutung
erlangen. (Hier wäre m.E. auch zu diskutieren, ob man mit dieser tollen Halle nicht auch in
Richtung Tourismus -Eventhalle o.ä.-mehr machen kann?)
5. Im Bereich des Gebäudes Schumacher soll die zukünftige planungsrechtliche Grundlage auch
Räume für freie Berufe ermöglichen, die nicht dem medizinischen Bereich zuzuordnen sind.
Hier können auch Spielhallen als ausnahmsweise zulässige Nutzung, bis zu einer definierten
Flächenobergrenze, zulässig bleiben.
6. Der städtische Bauhof ist in die Überlegungen zu einer städtebaulichen Neuordnung des
Plangebietes mit einzubeziehen. Das städtische Grundstück soll Teil der Neunutzungen
werden und der Bauhof ist entsprechend zu verlagern. Voraussetzung hierfür ist allerdings,
dass sich dies finanziell positiv für die Stadt Bad Münstereifel darstellen lässt.
Zeitliche Perspektive:
Die beschriebe städtebauliche Neuausrichtung der nördlichen Vorstadt führt derzeit auch dazu, dass
beabsichtigte Investitionen nicht getätigt werden können und den Grundstückeigentümern bis zu
einer neuen planungsrechtlichen Grundlage Kosten, teilweise in erheblichen Umfang, entstehen.
Die Verwaltung wird daher beauftragt, sehr zeitnah die Inhalte dieses Antrages zur Umsetzung zu
bringen. Die Sommerpause sollte vor diesem Hintergrund zu Abstimmungen mit der Bezirksregierung
Köln und der IHK-Aachen genutzt werden, um dann zur ersten Sitzung des
Stadtentwicklungsausschusses nach der Sommerpause einen Bebauungsplanentwurf und ggf. einen
Entwurf zur Änderung des FNP in die Beratung einbringen zu können, als Grundlage für die
Beteiligungsschritte nach §§ 3(1) und 4(1) BauGB.
Gegen Ende dieses Jahres 2011 sollten dann die Voraussetzungen gegeben sein, um erste
Baugenehmigung auf Grundlage des § 33 BauGB „Zulässigkeit von Vorhaben während der
Planaufstellung“ erteilen zu können.
gez.
gez.
gez.
gez.
gez.
Harald Krauß
Anton Schmitz
Heinz Schmitz
Edmund Daniel
Georg Borsch
CDU Fraktion
SPD-Fraktion
FDP-Fraktion
UWV-Fraktion
Fraktion Bündnis
90 / Die Grünen