Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
70 kB
Datum
28.06.2011
Erstellt
20.06.11, 18:02
Aktualisiert
21.06.11, 18:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 25.05.2011
- Der Bürgermeister Az: 61-71-05 Hl.
Nr. der Ratsdrucksache: 510-IX
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
28.06.2011
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bauvoranfrage bzgl. des Grundstückes Gem. Münstereifel, Flur 1, Flurstück Nr. 4551 - Bad
Münstereifel, John-Wiles-Straße 11
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Berichterstatter: TA Laqua
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 510-IX
1. Sachverhalt:
Es liegt eine Bauvoranfrage zum Neubau von 5 Einfamilienwohnhäusern auf dem Flurstück Nr.
4551, Flur 1 in der Gemarkung Münstereifel vor. Es handelt sich hierbei um die John-Wiles-Straße
11, die bereits mit einem Einfamilienwohnhaus bebaut ist.
Das Grundstück liegt gem. § 35 BauGB im Außenbereich und ist im Flächennutzungsplan als
Wohnbaufläche dargestellt.
Geplant ist nun die Aufteilung des insgesamt 5197 m² großen Grundstückes in 6 Parzellen, wovon
bereits eine mit der jetzigen Hausnummer 11 bebaut ist. Die neu zu errichtenden Gebäude sollen
sind in Ihrer Größe dem bereits bestehenden Gebäude anpassen.
Hinsichtlich der Erschließung ergibt sich folgendes Bild:
Die John-Wiles-Straße ist mit einem dauerhaft winterfesten Belag asphaltiert. Allerdings ist die
Straße max. 3 m breit und es fehlen sämtliche Entwässerungseinrichtungen, wie Rinnen, Abläufe
oder Ähnliches. Zur Wasserversorgung bedarf es der Verlängerung der bestehenden öffentlichen
Leitung um ca. 150 m. Zudem ist die Erschließung abwassertechnisch nicht gesichert, da die
Kanalleitungen vor Hausnummer 13 enden. Das Grundstück John-Wiles-Straße 11 wird über eine
abflusslose Grube entwässert.
Zur Sicherstellung der Erschließung bedarf es eines Erschließungsvertrages mit dem Bauherren.
Über bauliche Entwicklungen im Bereich John-Wiles-Straße/Ashfordstraße wurde in den
vergangenen Jahren bereits mehrfach beraten. Die Flächen sind im Flächennutzungsplan als
Wohnbaufläche dargestellt. Die bauliche Entwicklung ist bisher jedoch auf eine Bautiefe entlang
der Ashfordstraße begrenzt.
Es wurde auf die Einbeziehung des rückwärtigen (westlichen) Bereichs verzichtet, da man davon
ausgeht, dass sich bedingt durch das ansteigende Gelände Gebäudehöhen ergeben, die sich
negativ auf die Stadtsilhouette auswirkt.
Im hier beantragten Bereich wird diese Problematik zwar nicht in dem Maße gesehen, es müssen
jedoch grundsätzliche Überlegungen angestellt werden.
Die jetzt angestrebte Bebauung erfordert den Ausbau der John-Wiles-Straße in einem
Teilabschnitt. Es stellt sich die Frage, inwieweit die Entwicklungen dann nur auf diese Teilfläche
beschränkt werden kann. Interesse an der Bebauung der weiteren Wohnbauflächen wurde in den
vergangenen Jahren mehrfach bekundet. Der vorliegende Antrag löst den Bedarf zur
Gesamtbetrachtung aller noch unbebauten Flächen in diesem Bereich aus.
Sollte eine weitere Entwicklung angestrebt werden, ist es erforderlich, für den Gesamtbereich ein
Entwicklungskonzept aufzustellen und für einzelne Abschnitte einen Bebauungsplan zu erlassen.
Zudem muss die Erschließung über den Abschluss entsprechender Erschließungsverträge
gesichert werden.
Um Beratung wird gebeten.
2. Rechtliche Würdigung
Es handelt sich um ein baugenehmigungspflichtiges Vorhaben im Sinne der BauNVO NRW. Die
erforderlichen bauleitplanerischen Verfahren werden auf der Grundlage des BauGB durchgeführt.
3. Finanzielle Auswirkungen
keine
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
entfällt
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
entfällt
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Entfällt
7. Beschlussvorschlag:
Es wird um Beratung gebeten.