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Beschlussvorlage (Bauvoranfrage bzgl. des Grundstückes Gem. Münstereifel, Flur 1, Flurstück Nr. 4551 - Bad Münstereifel, John-Wiles-Straße 11)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
70 kB
Datum
28.06.2011
Erstellt
20.06.11, 18:02
Aktualisiert
21.06.11, 18:05
Beschlussvorlage (Bauvoranfrage bzgl. des Grundstückes Gem. Münstereifel, Flur 1, Flurstück Nr. 4551 - Bad Münstereifel, John-Wiles-Straße 11) Beschlussvorlage (Bauvoranfrage bzgl. des Grundstückes Gem. Münstereifel, Flur 1, Flurstück Nr. 4551 - Bad Münstereifel, John-Wiles-Straße 11)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 25.05.2011 - Der Bürgermeister Az: 61-71-05 Hl. Nr. der Ratsdrucksache: 510-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 28.06.2011 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Bauvoranfrage bzgl. des Grundstückes Gem. Münstereifel, Flur 1, Flurstück Nr. 4551 - Bad Münstereifel, John-Wiles-Straße 11 __________________________________________________________________________ Berichterstatter: TA Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 510-IX 1. Sachverhalt: Es liegt eine Bauvoranfrage zum Neubau von 5 Einfamilienwohnhäusern auf dem Flurstück Nr. 4551, Flur 1 in der Gemarkung Münstereifel vor. Es handelt sich hierbei um die John-Wiles-Straße 11, die bereits mit einem Einfamilienwohnhaus bebaut ist. Das Grundstück liegt gem. § 35 BauGB im Außenbereich und ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt. Geplant ist nun die Aufteilung des insgesamt 5197 m² großen Grundstückes in 6 Parzellen, wovon bereits eine mit der jetzigen Hausnummer 11 bebaut ist. Die neu zu errichtenden Gebäude sollen sind in Ihrer Größe dem bereits bestehenden Gebäude anpassen. Hinsichtlich der Erschließung ergibt sich folgendes Bild: Die John-Wiles-Straße ist mit einem dauerhaft winterfesten Belag asphaltiert. Allerdings ist die Straße max. 3 m breit und es fehlen sämtliche Entwässerungseinrichtungen, wie Rinnen, Abläufe oder Ähnliches. Zur Wasserversorgung bedarf es der Verlängerung der bestehenden öffentlichen Leitung um ca. 150 m. Zudem ist die Erschließung abwassertechnisch nicht gesichert, da die Kanalleitungen vor Hausnummer 13 enden. Das Grundstück John-Wiles-Straße 11 wird über eine abflusslose Grube entwässert. Zur Sicherstellung der Erschließung bedarf es eines Erschließungsvertrages mit dem Bauherren. Über bauliche Entwicklungen im Bereich John-Wiles-Straße/Ashfordstraße wurde in den vergangenen Jahren bereits mehrfach beraten. Die Flächen sind im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt. Die bauliche Entwicklung ist bisher jedoch auf eine Bautiefe entlang der Ashfordstraße begrenzt. Es wurde auf die Einbeziehung des rückwärtigen (westlichen) Bereichs verzichtet, da man davon ausgeht, dass sich bedingt durch das ansteigende Gelände Gebäudehöhen ergeben, die sich negativ auf die Stadtsilhouette auswirkt. Im hier beantragten Bereich wird diese Problematik zwar nicht in dem Maße gesehen, es müssen jedoch grundsätzliche Überlegungen angestellt werden. Die jetzt angestrebte Bebauung erfordert den Ausbau der John-Wiles-Straße in einem Teilabschnitt. Es stellt sich die Frage, inwieweit die Entwicklungen dann nur auf diese Teilfläche beschränkt werden kann. Interesse an der Bebauung der weiteren Wohnbauflächen wurde in den vergangenen Jahren mehrfach bekundet. Der vorliegende Antrag löst den Bedarf zur Gesamtbetrachtung aller noch unbebauten Flächen in diesem Bereich aus. Sollte eine weitere Entwicklung angestrebt werden, ist es erforderlich, für den Gesamtbereich ein Entwicklungskonzept aufzustellen und für einzelne Abschnitte einen Bebauungsplan zu erlassen. Zudem muss die Erschließung über den Abschluss entsprechender Erschließungsverträge gesichert werden. Um Beratung wird gebeten. 2. Rechtliche Würdigung Es handelt sich um ein baugenehmigungspflichtiges Vorhaben im Sinne der BauNVO NRW. Die erforderlichen bauleitplanerischen Verfahren werden auf der Grundlage des BauGB durchgeführt. 3. Finanzielle Auswirkungen keine 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen entfällt 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen entfällt 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Entfällt 7. Beschlussvorschlag: Es wird um Beratung gebeten.